
socky7
Senior Member
Themenstarter
Wie ist denn nachfolgender Fall aus Thailand zu beurteilen:...Dieser Argumentation folgte das VG nicht. Die Frau sei wegen ihrer Krankheit nicht mehr in der Lage, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland zu erwerben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine Thaifrau heiratet vor einem Jahr in Bangrak in Bangkok einen deutschen Ehemann. Nachdem sie in mehreren Prüfungen im Goethe-Institut die notwendigen 60 Punkte für das Zertifikat Deutsch A 1 nicht erreicht hat, verschenkt sie ihre Lehrmaterialien und lernt kein Deutsch mehr.
Wie kann sich der deutsche Ehemann scheiden lassen ? Muss er den Antrag in Deutschland stellen, weil er die Heirat auch im deutschen Standesamt eintragen liess, oder kann er den Antrag auf Ehescheidung auch in Thailand stellen ? Wer kennt einen ähnlichen Fall, in dem die Scheidung bereits erfolgte ?
(Die besagte Thaifrau war noch nie in Deutschland. Der deutsche Ehemann ist in Deutschland berufstätig. Ein Umzug nach Thailand ist innerhalb der nächsten 15 Jahre nicht möglich.)