Hallo Stefan,
Art. 5 des Grundgesetzes sichert jedem Mitbuerger das Recht auf Informationfreiheit.
Daraus folgt, dass ein Vermieter die Anbringung einer Parabolantenne dulden muss, kann dieses Recht nicht ueber die bestehenden Verkabelungen gestillt werden (Terrestrisch, Breitbandkabel, bestehende Satellitenhausanlage).
Der Vermieter kann jedoch den Ort der Anbringung festlegen. Er kann verlangen, dass der Mieter selbst fuer eventuelle Sturmschaeden am Haus durch die Antenne aufkommt (Haftpflichtvers. durch den Mieter) Er kann die Anbringung ablehnen, wenn in absehbarer Zeit eine Sat-Anlage oder Kabelanschluss fuer das gesammte Haus geplant ist. Diese Anlage muss ein Mieter immer akzeptieren, sprich kann nicht ablehnen, weil es schon eine eigene Sat-Anlage besitzt.
Speziell fuer auslaendische Mitbuerger gilt ein besonderes Interesse Nachrichten aus dem Heimatland zu empfangen. In diesem Fall sind kaum Ablehnungen durch den Vermieter moeglich, es sein denn man bewohnt z.B. ein Haus denkmalsgeschuetzt und von besonderem touristischem Interesse. Mobile Antennen sind immer erlaubt
Da TGN in keinem deutschen Kabel eingespeist ist, hat man also mit Thaifrau definitiv das recht
nach Absprache mit dem Vermieter ueber den Anbringungsort, eine Parabolantenne zu betreiben. Dabei ist eine angenommene deutsche Staatsbuergerschaft kein Ablehnungsgrund. Die kulturelle verwurzelung im Heimatland wird damit nicht unterbrochen. Wohlgemerkt sollte man freundlich und nicht rechthaberisch, auftrumpfend agieren. Verhandlungsgegenstand kann als nur das Wo sein nicht das Ob.
Hier noch einen juristischen
Link, wo alles nachzulesen ist. Eventuell druckst Du von dort was aus und kannst ihm das zum Lesen geben.
Mit Gruss vom Sat-DXer Jinjok