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Sattelitenschüssel

Diskutiere Sattelitenschüssel im Sonstiges Forum im Bereich Diverses; Ich habe irgenwann, irgendwo gehört, daß jeder ausländische Bürger in Deutschland das Recht hat, einen Heimatkanal zu empfangen. Da ich mit meinem...
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stefan

Gast
Ich habe irgenwann, irgendwo gehört, daß jeder ausländische Bürger in Deutschland das Recht hat, einen Heimatkanal zu empfangen. Da ich mit meinem Hausbesitzer Stress, wegen des Anbringens einer Satellitenschüssel habe,würde mich interresieren wie dieses Gesetz heißt und wo ich etwas darüber lesen kann.
 
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Visitor

Gast
Soweit ich mich Erinnern kann setzt dieses Recht voraus, daß der ausländische Mitbürger sich seine Infomationen bzw Nachrichten nicht aus den empfangbaren Sendern beziehen kann.

Ein Recht auf Satellit besteht also z.B., wenn er/sie kein deutsch versteht.

Dies ist zumindest mein letzter Wissensstand.

Zur Sicherheit hier noch ein Link.

HTH
Andreas
 
G

gon

Gast
Verstehe ich das richtig ???
Die Türkischen Anwohner dürfen hier eine Schüssel anbringen Dann dürfte ich doch auch .Meine Freundin muß auch wissen was in Thailand los ist .

Gruß Gon
 
S

seven

Gast
Habt Ihr einen Kabelanschluss im Haus? Sollte man über diesen sogar noch asiatische / Thai-Programme bekommen (was wohl kaum der Fall ist) habt ihr kein Recht auf einen Schüssel.
Mein Kenntnisstand ist, dass sofern die beiden obigen Kriterien nicht erfüllt sind, jeder das Recht auf eine Schüssel hat, wenn er klarmacht, dass er ansonsten von seinem Recht auf freie Informationswahl nicht ausreichend Gebrauch machen kann. Natürlich wird sich Dein Vermieter immer wehren, es gibt aber inzwischen ganz ansehnliche Schüsseln, die nicht so groß sind. Eventuell gibt es auch eine Position am Haus, die nicht sofort von der Straße einsehbar ist.
geh doch einfach mal zu einer Mieterberatung, die haben sicherlich Infos darüber. Dürfte ein alltägliches Problem sein.
 
S

stefan

Gast
Danke , daß war genau das, was ich gesucht habe. Mit Hilfe dieser Information, wird auch mein Vermieter damit einverstanden,daß wir die Satelittenschüssel am Haus anbringen dürfen,da meine FRau nach ca.8 Monaten Deutschlandaufenthalt dem Deutschen noch nicht so mächtig ist, um  z.b den Nachrichten (und das in der momentanen politischen Lage.......)zu folgen.:cool: 

Letzte Änderung: stefan am 03.10.01, 09:44
 
M

Mario

Gast
hi stefan!
entschuldiging
die vcd`s kommen noch diesen monat!!
OK?
 
S

stefan

Gast
Mario wie bereits gesagt mach dir keinen Stress damit
und genieß das super Wetter....
 
Jinjok

Jinjok

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Dortmund
Hallo Stefan,

Art. 5 des Grundgesetzes sichert jedem Mitbuerger das Recht auf Informationfreiheit.

Daraus folgt, dass ein Vermieter die Anbringung einer Parabolantenne dulden muss, kann dieses Recht nicht ueber die bestehenden Verkabelungen gestillt werden (Terrestrisch, Breitbandkabel, bestehende Satellitenhausanlage).

Der Vermieter kann jedoch den Ort der Anbringung festlegen. Er kann verlangen, dass der Mieter selbst fuer eventuelle Sturmschaeden am Haus durch die Antenne aufkommt (Haftpflichtvers. durch den Mieter) Er kann die Anbringung ablehnen, wenn in absehbarer Zeit eine Sat-Anlage oder Kabelanschluss fuer das gesammte Haus geplant ist. Diese Anlage muss ein Mieter immer akzeptieren, sprich kann nicht ablehnen, weil es schon eine eigene Sat-Anlage besitzt.

Speziell fuer auslaendische Mitbuerger gilt ein besonderes Interesse Nachrichten aus dem Heimatland zu empfangen. In diesem Fall sind kaum Ablehnungen durch den Vermieter moeglich, es sein denn man bewohnt z.B. ein Haus denkmalsgeschuetzt und von besonderem touristischem Interesse. Mobile Antennen sind immer erlaubt

Da TGN in keinem deutschen Kabel eingespeist ist, hat man also mit Thaifrau definitiv das recht nach Absprache mit dem Vermieter ueber den Anbringungsort, eine Parabolantenne zu betreiben. Dabei ist eine angenommene deutsche Staatsbuergerschaft kein Ablehnungsgrund. Die kulturelle verwurzelung im Heimatland wird damit nicht unterbrochen. Wohlgemerkt sollte man freundlich und nicht rechthaberisch, auftrumpfend agieren. Verhandlungsgegenstand kann als nur  das Wo sein nicht das Ob.

Hier noch einen juristischen Link, wo alles nachzulesen ist. Eventuell druckst Du von dort was aus und kannst ihm das zum Lesen geben.

Mit Gruss vom Sat-DXer Jinjok
 
S

stefan

Gast
:super:      Danke nochmals für die Infos, ich denke damit läßt sich mein Vermieter überzeugen.
Suwan und ich freuen uns schon auf`s Thai TV:lol: 
 
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