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Satelit-KabelTV

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Nokhu

Nokhu

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@ alle
Ich würde gerne erfahren,ob man nach Installation einer Sat-Schüssel in/auf einem Mehrfamilienhaus das dort vorhandene Kabelfernsehen(nur für uns)abmelden kann.
Technisch sieht es so aus,daß das Kabel von unten nach oben verlegt ist,und wir in der Mitte des Strangs angeschlossen sind.

mfg
 
Jinjok

Jinjok

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Hallo Klaus
Wenn Du einen Vertrag mit dem Kabelanbieter hast, kannst Du selbstverständlich fristgemäß zum nächsten Termin (siehe Vertrag) kündigen.

Wenn das Kabel-TV aber Bestandteil des Mietvertrages ist, dann kannst Du normalerweise das Kabel-TV nicht einseitig kündigen ohne nicht auch den Mietvertrag anzufassen. Mit anderen Worten: Dann mußt Du mit dem Vermieter darüber verhandeln.
Viele Grüße
Jinjok
 
Nokhu

Nokhu

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Hi Steffen !
Es sind alles Eigentumswohnungen,d.h. die Eigentümer haben ja einen Gemeinschaftsvertrag beim Anbieter.
Ob ich da wohl so rauskomme? :???:
Und wenn ja,wie würde es technisch gehen?Wird dann die Anschlussdose versiegelt?Das Kabel kann man ja nicht kappen,weil ich mitendrin hänge.
 
C

CNX

Gast
Hallo,

da hier die Eigentümergemeinschaft den Vertrag geschlossen hat (über den Verwalter) wirst Du als einzelner Mieter oder auch Eigentümer nicht aus diesem Vertrag rauskommen. Ist bindend für alle.

Vielleicht überlegt ihr alle mal auf SAT umzusteigen. Ist eine einmalige Investition, geteilt durch alle, und in Zukunft spart ihr euch die Kabelgebühren.

Gruss
CNX
 
S

seven

Gast
Abgesehen von der rechtlichen Seite müsste es technisch aber möglich sein. Im Keller muss irgendwo ein verplombter bzw. abgeschlossener Verteilerkasten sein. Zumindest, wenn die Kabelanlage nicht ganz so alt ist. Den Schlüssel dürfte nur die Telekom haben. An diesem ist es möglich einzelne Haushalte abzuklemmen.
 
Jinjok

Jinjok

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Die billigste Lösung ist vom Verstärker ein Kabel mit dem Signalen von Wohnung zu Wohnung durchzuschleifen. Dann ist auch kein Basisangebot (ARD, ZDF, WDR) geplant. Abklemmen können sie Dich dann nur, wenn die Dose verplombt wird. trennen geht nicht, weil sonst hinter Dir keiner mehr ein Signal hat.

Manche Anbieter haben aber eine Basisversorgung, die übergens Pflicht ist, im Programm. Dazu ist die über Antenne freiempfangbare Grundversorgung im VHF-Bereich untergebracht und mit einem Band-Filter werden allen anderen zusätzlichen Kanäle, die dann im UHF-Bereich liegen, ausgefiltert. So wars bei meinen Eltern, in einem Wohnblock zur Miete.

Bei einer Eigentümergemeinschaft (sorry hatte ich vergessen) hast Du eigentlich sogar die Erschliessungskoszen bezahlt und könntest die theoretsich zurückfordern, wenn Du aussteigst. Aber nur sehr sehr theoretisch. ;-) Praktisch dürfte Eure (kleine) Eigentümergemeinschaft kaum einen speziellen Mengenrabatt-Tarif haben, so daß sich nach Deinem Ausscheiden für die Anderen keine Nachteile ergeben. So gesehen müßte ein Ausstieg rechtlich nicht so schwer sein.

Du bleibst auf dem Papier zwar Miteigner der Anlage und mußt für eventuelle Wartungen etc. natürlich anteilmäßig mitblechen, aber die Kabelgebühren, die ja nur das Bereitstellen der TV-Signale beinhalten, brauchst Du nicht bezahlen, wenn Du Deine Dose vom Anbieter verplomben läßt.
Viele Grüße
Jinjok
 
DisainaM

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Ohne Kenntniss der Verträge kann man hierzu nichts sagen.

Zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Kabelanbieter ist ein Vertrag zustande gekommen.
Da Du nicht Vertragpartner bist, kannst Du auch nicht mit dem Kabelanbieter verhandeln.

Normalerweise hast Du dich in einem Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft verpflichtet.
Dort steht drinnen, wie die Eigentümergemeinschaft nach aussen auftritt,
wer sie nach aussen vertritt,
und wie die anfallenden Kosten umgelegt werden.

Aus diesem Vertrag ergeben sich dann auch Deine Möglichkeiten,
sich ev. von den Kosten für das Kabel zu verabschieden.

[hr:ac22ce0d40]

Solche Eigentümergemeinschaften können eine sehr undankbare Sache sein.
Wer eine Wohnung in einer Wohnanlage kauft, wo z.B. ein anderer Eigentümer 55 % der vorhandenen Wohnungen besitzt, kann man schnell der Angeschmierte sein.
Denn in jeder Abstimmung der Eigentümergemeinschaft passiert das, was der Mehrheitseigentümer will.
Der kann dann einen teuren Sicherheitsdinst bestellen, einen teuren Hausmeister anstellen, teure Renovierungsarbeiten veranlassen,
und ihr, also die restlichen 45 % müßt dann immer zahlen, denn die Kosten werden ja auf alle Eigentümer umgelegt.

Gab da schon viele Fälle, wo der Mehrheitseigentümer mit bestimmten Handwerkern gemeinsame Sache machte ...

Kann also schnell ein unerfreuliches Kapitel sein.
 
K

Kheldour

Gast
In meinem Fall ist es so, daß wir die Kabel-Kosten über die Nebenkosten umlegen und ich somit auch nicht aus dem Kabel-Kosten aussteigen kann.....

Gegen die Schüssel versucht der Verwalter zwar was zu sagen, aber auf Grund des Grundrechtes auf Information aus dem Heimatland.... ;-)

Tja und somit erfreuen wir uns bestem Sat-Empfang ;-D
 
Nokhu

Nokhu

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Besten Dank für Eure Infos.
Ich werde mal den Hausverwalter fragen,wie es vertraglich aussieht und mal bei der Telekom nachhaken.
Wenn nichts zu machen ist,werde ich auf Sat verzichten,denn so wild ist meine Frau auch nicht darauf TGN zu gucken,und ich bin ein Fernseh-Muffel. :-)
Mir ging es im Endeffekt nur darum Kosten zu sparen,denn das Kabel wird immer teurer für immer mehr Wiederholungen.
 
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