J
JT29
Senior Member
Ja das (c) von Visascherge habe ich und ist meistens auch positiv gemeint.Also, ich habe mal den Schweizer kontaktiert, für den der Visascherge (Originaltext JT29) im anderen Forum das Visum mit der Remonstration geholt hat. Die haben kein Stück Papier mehr geschickt als beim Antrag selbst.
Ansonsten kann man die Botschaften nicht vergleichen. Normalerweise gibt es in der Tat keine Begründung, aber DE macht es dennoch. Die Rückkehrwilligkeit kann ja an einem entscheidenden Punkt kranken, da nützt es nichts, wenn man schwört, dass sie zurückkehrt oder noch andere Dinge bringt, wenn das eigentliche Problem weiter besteht -> Drum den Tip, sich die Sachlage kurz begründen zu lassen und dann darauf aufbauen. Alles andere macht da kein großen Sinn und ist ein Stochern im Nebel. Man hat nur eine Chance, danach ist der Sack erst mal zu.
