Remonstration

Diskutiere Remonstration im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Nittaya-Gemeinde! Letzte Woche wurde der Antrag meiner Verlobten auf ein Visum von der deutschen Botschaft in Bangkok abgelehnt. Wie...
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Spessart

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Hallo Nittaya-Gemeinde!

Letzte Woche wurde der Antrag meiner Verlobten auf ein Visum von der deutschen Botschaft in Bangkok abgelehnt. Wie meistens: Fehlende Rückkehrbereitschaft.

Die Frage, neuen Antrag oder Remonstration wurde ja schon in einem anderen Thread beantwortet.

Bleibt wohl nur Remonstration.

Frage an die Mitglieder: Hat das schon jemand von euch gemacht, so richtig mit Erfolg?

Wenn ja, worauf muß ich achten?

Oder ist professionelle Hilfe besser – frei nach dem Motto, einmal wurde ja schon vergeigt...

Danke für die Antworten.
 
wingman

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Eine Remonstration habe ich damals 2008 nicht vorgenommen. Ich habe lieber alle notwendigen Dokumente beschafft, bin nach Bangkok geflogen und habe meine jetzige Frau dort geheiratet. Das erschien mir sinnvoller zu sein, als weitere Wochen mit einem Touristenvisum zu verschwenden.

2013 haben wir ihre Schwester zu uns eingeladen für 4 Wochen. Das ging ohne Probleme. Die vollen 3 Monate gehen offenbar nur selten durch, denn niemand bekommt in Thailand 3 Monate Urlaub................

Professionelle Hilfe vermeidet sicher grobe Kardinalfehler. Unser Member Tramaico wäre der passende Ansprechpartner.
 
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Buhnmie

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Wenn ja, worauf muß ich achten?
Unbedingt darauf achten, dass bei der Remonstration Aspekte eingebracht und vor allem auch dokumentiert werden, die bei der eigentlichen Antragsstellung, aus welchem Grund auch immer, nicht eingebracht wurden.

Nur dann macht eine Remonstration Sinn und hat Aussicht auf Erfolg. Einfach die Aufforderung an die Botschaft die urspruengliche Entscheidung ohne ZUSAETZLICHE Eingebungen kann man sich schenken, denn auf der urspruenglichen Grundlage hat die Botschaft ja bereits entschieden und ist nun natuerlich besonders sensibel, wenn versucht wird Argumente fuer die Untermauerung einer unbedingten Rueckkehrnotwendigkeit bewusst zu fabrizieren.

Dieses gilt natuerlich auch fuer eine erneute Antragsstellung.

Eine Remonstration in Sachen Schengenvisum muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des negativen Bescheids erfolgen und im Gegensatz zu einer erneuten Antragsstellung muessen nicht abermals die Antragsgebuehren von derzeit THB 2.500 enrichtet werden. Doch ist bei einer zweiten Antragsstellung sicherlich eine Entscheidung schneller zu erhalten, da sich ein Remonstrationsverfahren ueber mehre Wochen hinziehen kann. Die Gesetzgebung raeumt sogar fuer den den Prozess bis zu acht Wochen ein und dann erst wird in Verzug geraten und es muss begruendet werdne, warum sich das Prozedre solange hinzieht.

Es sollte sich die Frage gestellt werden, warum die Antragsstellerin tatsaechlich zeitgerecht im Ausgangsland zurueck sein MUSS und diese dann objektiv beantwortet werden. Reine Hypothese wie warum sollte sie nicht zurueckkehren und/oder der Einlader haftet schliesslich dafuer das sie zurueckkehrt ist beim Entscheidungsprozess von keinerlei Bedeutung. Dennoch wird ankannt, je intensiver die Beziehung zwischen Einlader und Antragsstellerin ist, je weniger ist davon auszugehen, dass gegen das Aufenthaltsgesetz verstossen werden soll, weil dieses natuerlich zwanslaeufig den Einlader in erhebliche Schwierigkeiten bringen wuerde.

Ist die Beziehung nur kurzfristiger Art und somit nicht ausserordentlich innig, ist es wahrscheinlicher, dass Nachteile zu Lasten des Einladers auf dieser Basis eher in Kauf genommen werden. Somit waere dann auch dieser Aspekt einer tiefergehenden Beziehung zwischen Einlader und Antragsstellerin entsprechend nachzuweisen. Ist man dazu (noch) nicht in der Lage, dann nicht remonstrieren sondern die Sache noch einige Zeit reifen lassen und eine solidere Basis schaffen und erst dann eine erneute Antragsstellung ins Auge fassen.
 
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Spessart

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Wie von @wingman erwähnt und falls man es sich nicht allein zutraut:
Da gibt es einen sehr unschönen Thread zum abgewöhnen.

Unbedingt darauf achten, dass bei der Remonstration Aspekte eingebracht und vor allem auch dokumentiert werden, die bei der eigentlichen Antragsstellung, aus welchem Grund auch immer, nicht eingebracht wurden.
Ich hatte zunächst eher in diese Richtung gedacht.
 
noritom

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Ich habe damals (2006) eine Remonstration durchgezogen. Ich habe jedoch keine neuen Gesichtspunkte, die eine Rückkehrwilligkeit begründen können, vorgebracht. Warum also das Verfahren und der Aufwand? Der Ablehnungsbescheid war - ist heute vermutlich auch noch so - ein vorgefasster maschineller Ausdruck, ich meine sogar ohne Unterschrift. Eine Begründung, warum abgelehnt wurde, gab es nicht.

Ich habe also Remonstriert (mit Vollmacht) und bekam ca. 4 Wochen später eine erneute Ablehnung. Aber: im Gegensatz zum ersten Bescheid war dieser ca. 7 Seiten lang. Es wurde detailiert begründet, warum die Rückkehrwilligkeit angezweifel worden ist. Das Schreiben war unterschrieben, ich hatte somit den Sachbearbeiter, seine Durchwahl und ganz wichtig, seine E-Mail Anschrift.

Ich/Wir haben dann alle Punkte, die im Bescheid negativ waren, nach und nach abgearbeitet. Was das alles war, würde hier und jetzt zu weit führen.

Ein Jahr später haben wir dann erneut ein Visum beantragt (30 Tage) und alles funktionierte bestens.
 
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Spessart

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Ein Jahr später haben wir dann erneut ein Visum beantragt (30 Tage) und alles funktionierte bestens.
Ja, ist heute auch noch so ein DIN A 4 mit Kreuzchen.

Gut, ihr habt wahrscheinlich dann ein Jahr später ein neues Visum beantragt, aber wir wollten ursprünglich, daß sie Ende dieses, Anfang kommendes Jahr kommt. Und zwei Schlappen für ein Visum... Macht eher ein schmales Gesicht! Also ich schätze mal, eine Remonstration mit dem Ziel Erfolg ist da schon besser (kostet die Remonstration auch Verwaltungsgebühren?).

@Knut_0815

Du hast in einem anderen Thread geschrieben, den Link zu einem anderen Forum mit den gleichen Problemen zu haben. Kannst Du mir den mal per PN schicken? Danke!
 
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mitchel

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2013 haben wir ihre Schwester zu uns eingeladen für 4 Wochen. Das ging ohne Probleme. Die vollen 3 Monate gehen offenbar nur selten durch, denn niemand bekommt in Thailand 3 Monate Urlaub................
Blödsinn! Meine jetzige Frau hat bereits dreimal 3 Monate ein Visum erhalten und wurde jedes Mal vom Arbeitgeber in der Zeit freigestellt. Sie war im Hotelgewerbe tätig und der Arbeitgeber (internationale Hotelkette) war froh in der Lowsaison kein Gehalt zahlen zu müssen.


Sonst hat Buhnmie es auf den Punkt gebracht..
 
rolf2

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Blödsinn! Meine jetzige Frau hat bereits dreimal 3 Monate ein Visum erhalten und wurde jedes Mal vom Arbeitgeber in der Zeit freigestellt. Sie war im Hotelgewerbe tätig und der Arbeitgeber (internationale Hotelkette) war froh in der Lowsaison kein Gehalt zahlen zu müssen.
ne Freundin von mir, hats auch so versucht, mit Schreiben vom AG, mit 100.000 auf dem Konto, nachweislich ständig die letzten Jahre in verantwortungsvoller leitender Position, hat kein Visum gekriegt. Ist wohl ein wenig Glückssache.
 
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JT29

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Es ist ja immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von der Gesamtsituation ab - #4 bringt es auch auf den Punkt.

Ich hatte 2003 einen Visaschergen beauftragt und das ging gehörig schief - die Ablehnung war eigentlich zu Recht erfolgt. Ich bin in die Remonstration gegangen und mehrere Fachleute lagen über unserem Schreiben und Argumentativkette seinerzeit. Damals konnte man noch persönlich zum Sonderschalter und nach 10min war die Sache durch. ABER ich musste einen neuen (kostenpflichtigen) Antrag stellen und konnte den gleich abgeben (ich war aber auch entsprechend vorbereitet darauf, das es so laufen könnte). 3 Tage später war das Visum für 3 Monate da.

Von einem anderen Member weiß ich, dass sein Schreiben mehrere Seiten (8 oder 10) lang war und es war so aufgebaut und mit neuen Belegen untermauert, dass die "Gegenseite" eigentlich dann nur noch zustimmen konnte - und genau darin liegt die Kunst.

Geht die Remonstration schief, dann gibt es in der Tat einen mehrseitigen Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelf und die Antragstellerin kann das dann am VG Berlin nachprüfen lassen - ob das dann noch sinnvoll ist, allein schon wegen der langen Wartezeit (ich meine es sind mal um die 16 Monate gewesen), muss dann jeder selbst entscheiden.
 
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Spessart

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Von einem anderen Member weiß ich, dass sein Schreiben mehrere Seiten (8 oder 10) lang war und es war so aufgebaut und mit neuen Belegen untermauert, dass die "Gegenseite" eigentlich dann nur noch zustimmen konnte - und genau darin liegt die Kunst.


Geht die Remonstration schief, dann gibt es in der Tat einen mehrseitigen Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelf und die Antragstellerin kann das dann am VG Berlin nachprüfen lassen - ob das dann noch sinnvoll ist, allein schon wegen der langen Wartezeit (ich meine es sind mal um die 16 Monate gewesen), muss dann jeder selbst entscheiden.
Ganz schöner Brocken das. Dann werde ich das wohl auch professionell machen lassen.
 
Loso

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Also mal abgesehen von diesem konkreten Fall, wo ja nichts dergleichen bekannt ist: Wenn man mit Schengenvisum die Zukünftige reinholt weil Madam keine Lust hat vorher ein paar Brocken Deutsch zu lernen, mit allseits bekanntem Kurztrip - gibt es da eigentlich keine Nadelstiche von den Ämtern? (Abgesehen davon, dass der Papierkram gleich ist)
 
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Spessart

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Also mal abgesehen von diesem konkreten Fall, wo ja nichts dergleichen bekannt ist: Wenn man mit Schengenvisum die Zukünftige reinholt weil Madam keine Lust hat vorher ein paar Brocken Deutsch zu lernen, mit allseits bekanntem Kurztrip - gibt es da eigentlich keine Nadelstiche von den Ämtern? (Abgesehen davon, dass der Papierkram gleich ist)
Verstehe den Beitrag jetzt nicht wirklich?!

Wir haben ein Schengen-Visum für einen Besuch beantragt, das wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt wurde. Seit wann braucht ein Besucher Deutschkenntnisse? Hätte sie die, würde das womöglich noch als Beweis des Bleibenwollens gewertet.

Bei uns geht es jetzt um eine Remonstration, und da unterscheidet sich der Papierkram offensichtlich mächtig. Ich habe den erbetenen Link bekommen und dort erfahren, daß die Rmonstration selbst ca. 5 oder 6 Seiten lang war. Bei JT29 schlappe 8 oder 9! Das muß ich mir nicht antun, schon gar nicht mit dem Risiko, das wieder zu vergeigen.
 
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JT29

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@Spessart
Das macht aber nur Sinn, wenn auch tatsächlich die Botschaft in ihrer Entscheidung völlig falsch lag und ihr das durch entsprechende zusätzliche Nachweise entkräftigen könnt.

edit: Seiten -> bei einem anderen Member hier waren es so viele, bei mir damals 3.

@loso
Der Nadelstich ist eine höchstrichterliche Entscheidung, dass die Dame gar keine AE bekommen kann und dann wieder ausreisen muss, um danach mit dem richtigen Visum wieder einzureisen (inkl. A1) - spezielle Ausnahmen mal ausgenommen.
 
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Sorry @Spessard, hatte nichts mit dir zu tun, wollte auch nicht spamen, dachte nur deine Frage wäre durch.

@JT, habe hier ein paar Jahre nicht gelesen und es auch sonst nicht verfolgt, dachte der Schlenker über DK wäre noch populär.
 
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JT29

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@Spessart

noch ein Nachtrag:

Der erste Gang für Euch ist eh, den genauen Grund zu erfahren. Daher legt man normalerweise gleich eine Vollmacht der Antragsakte bei, denn Antragstellerin ist die Verlobte und nicht Du. Das kann man aber jetzt noch nachsteuern und so bei der Botschaft anfragen, wo der Casus Knaxus lag. Erst danach macht es Sinn über eine Remonstration nachzudenken - sollte also jetzt schnell gehen.

Der Einwand von Loso ist gar nicht mal so aus der Welt, denn Du schreibst Verlobte und da wird man schon hellhörig sofern so was bei der Antragstellung zur Sprache kommt.
 
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Spessart

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@Spessart
Das macht aber nur Sinn, wenn auch tatsächlich die Botschaft in ihrer Entscheidung völlig falsch lag und ihr das durch entsprechende zusätzliche Nachweise entkräftigen könnt.
Also, ich habe mal den Schweizer kontaktiert, für den der Visascherge (Originaltext JT29) im anderen Forum das Visum mit der Remonstration geholt hat. Die haben kein Stück Papier mehr geschickt als beim Antrag selbst. Der Visadienst hat lediglich glaubhafter, nachvollziehbarer, gemacht, daß die junge Dame wieder ausreisen wird.

Jetzt unterschreiben die Schweizer sogar eine Erklärung, worin sie sich verpflichten, daß ihr Gast rechtzeitig wieder ausreist - das ist aber reine Makulatur. Nicht einmal die Polizei oder Ausländerbehörde kann jemanden rausschmeißen ohne richterliche Entscheidung.

Ich vermute mal, so könnte es auch bei uns klappen: Glaubhaft machen, daß sie wieder ausreist. Werde morgen sehen, habe ihn noch nicht kontaktieren können.
 
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Spessart

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Sorry @Spessard, hatte nichts mit dir zu tun, wollte auch nicht spamen, dachte nur deine Frage wäre durch.

@JT, habe hier ein paar Jahre nicht gelesen und es auch sonst nicht verfolgt, dachte der Schlenker über DK wäre noch populär.
Habe das nicht als spamen empfunden, sondern es lediglich nicht kapiert. Also, nichts für ungut.

Nein, ans Heiraten haben wir noch nicht gedacht, vielleicht beim zweiten Besuch, jetzt erst mal sehen, ob das klappt. Aber Dänemark ist da mega out, wie man immer wieder lesen kann.

Klar, hast schon Recht, daß viele es so machen.
 
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Spessart

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Der Einwand von Loso ist gar nicht mal so aus der Welt, denn Du schreibst Verlobte und da wird man schon hellhörig sofern so was bei der Antragstellung zur Sprache kommt.
So naiv sind wir auch nicht mehr, das zu sagen. Habe hier gründlich eingelesen. Und ja: Klar liest man das oft in den Foren, mit Schengen-Visum heiraten, warum auch nicht, wenn es das A 1 spart oder zumindest verschiebt.

Habe übrigens auch erfahren, daß man in der Schweiz sogar akzeptiert, daß die Leute mit Schengen-Visum heiraten und den Aufenthalt verlängert (da kann man richtig neidisch werden). In der Schweiz haben sie Probleme mit Illegalen, die als "Sans papiers" heiraten um in der Schweiz arbeiten zu können. Schon interessant, diese Unterschiede. Sollte in DE auch gehen.
 
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