Wenn ja, worauf muß ich achten?
Unbedingt darauf achten, dass bei der Remonstration Aspekte eingebracht und vor allem auch dokumentiert werden, die bei der eigentlichen Antragsstellung, aus welchem Grund auch immer, nicht eingebracht wurden.
Nur dann macht eine Remonstration Sinn und hat Aussicht auf Erfolg. Einfach die Aufforderung an die Botschaft die urspruengliche Entscheidung ohne ZUSAETZLICHE Eingebungen kann man sich schenken, denn auf der urspruenglichen Grundlage hat die Botschaft ja bereits entschieden und ist nun natuerlich besonders sensibel, wenn versucht wird Argumente fuer die Untermauerung einer unbedingten Rueckkehrnotwendigkeit bewusst zu fabrizieren.
Dieses gilt natuerlich auch fuer eine erneute Antragsstellung.
Eine Remonstration in Sachen Schengenvisum muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des negativen Bescheids erfolgen und im Gegensatz zu einer erneuten Antragsstellung muessen nicht abermals die Antragsgebuehren von derzeit THB 2.500 enrichtet werden. Doch ist bei einer zweiten Antragsstellung sicherlich eine Entscheidung schneller zu erhalten, da sich ein Remonstrationsverfahren ueber mehre Wochen hinziehen kann. Die Gesetzgebung raeumt sogar fuer den den Prozess bis zu acht Wochen ein und dann erst wird in Verzug geraten und es muss begruendet werdne, warum sich das Prozedre solange hinzieht.
Es sollte sich die Frage gestellt werden, warum die Antragsstellerin tatsaechlich zeitgerecht im Ausgangsland zurueck sein MUSS und diese dann objektiv beantwortet werden. Reine Hypothese wie warum sollte sie nicht zurueckkehren und/oder der Einlader haftet schliesslich dafuer das sie zurueckkehrt ist beim Entscheidungsprozess von keinerlei Bedeutung. Dennoch wird ankannt, je intensiver die Beziehung zwischen Einlader und Antragsstellerin ist, je weniger ist davon auszugehen, dass gegen das Aufenthaltsgesetz verstossen werden soll, weil dieses natuerlich zwanslaeufig den Einlader in erhebliche Schwierigkeiten bringen wuerde.
Ist die Beziehung nur kurzfristiger Art und somit nicht ausserordentlich innig, ist es wahrscheinlicher, dass Nachteile zu Lasten des Einladers auf dieser Basis eher in Kauf genommen werden. Somit waere dann auch dieser Aspekt einer tiefergehenden Beziehung zwischen Einlader und Antragsstellerin entsprechend nachzuweisen. Ist man dazu (noch) nicht in der Lage, dann nicht remonstrieren sondern die Sache noch einige Zeit reifen lassen und eine solidere Basis schaffen und erst dann eine erneute Antragsstellung ins Auge fassen.