Da Otto aber expat ist, gilt folgendes:
Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Stand: 15.08.2001
Der normale Reisepass (sog. Europapass; mit rotem Einband) ist 10 Jahre gültig (für Personen ab 26 Jahren; für jüngere Personen beträgt die Gültigkeit 5 Jahre). Eine Verlängerung der Gültigkeit der Reisepässe ist nicht mehr möglich. Eine Neuausstellung ist erforderlich. Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer gesamten Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen. Die Beantragung von Personalausweisen ist im Ausland nicht möglich.
Laden Sie bitte das Passantragsformular von dieser Homepage herunter (s. rechte Spalte) und füllen Sie den Antrag in Druckbuchstaben oder mit der Schreibmaschine aus.
Bitte beachten Sie, dass Passanträge grundsätzlich persönlich während der Besucherstunden in der Passstelle der Auslandsvertretung gestellt werden müssen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag mit der Post gesandt werden (bitte dazu die zuständige Auslandsvertretung kontaktieren).
Folgende Unterlagen werden im allgemeinen für die Antragstellung benötigt (bitte von der zuständigen Auslandsvertretung im einzelnen bestätigen lassen):
Reisepass oder Personalausweis (falls bisher kein Reisepass ausgestellt wurde).
Ausgefüllten Antrag für die Ausstellung eines Reisepasses (Rufnamen unterstreichen).
2 gleiche Passfotos (schwarz-weiß oder farbig) aus neuester Zeit mit hellem Hintergrund. Bitte ein Foto auf den Antrag kleben, das zweite Foto auf der Rückseite mit Namen versehen lose beifügen.
Unterschriftsprobe auf Formblatt – ist nicht von der Homepage abrufbar; wird Ihnen bei der Antragstellung in der Auslandsvertretung vorgelegt – mit schwarzem Filzstift (diese Unterschrift wird von der Bundesdruckerei für die Passherstellung reproduziert und erscheint im Unterschriftsfeld im endgültigen Pass).
Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnsitzes.
Aufenthaltsnachweis für Ihren Aufenthaltsstaat.
Ihre Geburtsurkunde, ggf. auch die Heiratsurkunde. Alle Urkunden müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/passmerkblatt_html
Juergen