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Reisepass - Merkblatt für Neu oder Verlängerung

Diskutiere Reisepass - Merkblatt für Neu oder Verlängerung im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Vor einiger Zeit ist mir bei Durchsicht der vielen einzelnen Threads zum Thema Reisepaß - jeweils schön gesperrt, um Ergänzungen zu verhindern -...
W

waanjai

Gast
Vor einiger Zeit ist mir bei Durchsicht der vielen einzelnen Threads zum Thema Reisepaß - jeweils schön gesperrt, um Ergänzungen zu verhindern - aufgefallen, dass es da noch "Hinweise zur Passverlängerung/Neuaustellung/Erstaustellung" in Deutsch und Thai geben würde, die bislang nicht für Mitglieder zur Verfügung standen.
Habe sie selbst erst nach meinem letzten Kontakt mit dem Generalkonsulat in Frankfurt erhalten, obwohl schon vom 18.02.04 datiert. Hätte ich die - insbesondere die Seite 2 - schon vorher gehabt, so wäre mir auch so einiges an Überraschung erspart geblieben.

Nun, hier sind sie endlich:
Merkblatt Seite 1

Merkblatt Seite 2
 
T

Tel

Gast
etwas verwirrend... sind die erforderlichen Dokumente nun ausschließlich für Passverlängerung, oder, wie in der Überschrift, auch für Neuausstellung?
 
W

waanjai

Gast
Schnelle Abhilfe bekommt man, wenn man noch in den jeweiligen Threads für Neuaustellung und Verlängerung hineinschaut. Es sind jeweils die gleichen Unterlagen, nur die Gebühr ist bei einem Antrag leicht höher. :-)
 
T

Tel

Gast
waanjai" schrieb:
Schnelle Abhilfe bekommt man, wenn man noch in den jeweiligen Threads für Neuaustellung und Verlängerung hineinschaut. Es sind jeweils die gleichen Unterlagen, nur die Gebühr ist bei einem Antrag leicht höher. :-)
In den entsprechenden Threads steht exakt das selbe wie im Merkblatt (Qelle?). Dort aber werden explizit nur die für eine Verlängerung nötigen Dokumente aufgeführt...
 
W

waanjai

Gast
Tel" schrieb:
In den entsprechenden Threads steht exakt das selbe wie im Merkblatt (Qelle?). Dort aber werden explizit nur die für eine Verlängerung nötigen Dokumente aufgeführt...
Betrachte die Formulierung im Merkblatt des Generalkonsulats als schlicht fehlerhaft. Jedes Mal ist zunächst nur von der Verlängerung die Rede, dann aber bei der Auflistung der Gebühren erscheinen beide: Verlängerung und Neu-Aussstellung. Es sind ja für beide Anträge die gleichen Unterlagen erforderllich. Der Unterschied ist doch für die nur: a. kommt ein Verlängerungsstempel rein b. wird ein neuer Reisepass-Rohling ausgefüllt. 2 Euro Mehrkosten, wegen höherer Materialkosten. :-)
 
heini

heini

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frage...........
wie lange dauert üblicherweise die ausstellung eines neuen passes?
wir warten jetzt schon etwas über 2 monate.
gruss heini
 
M

MrPheng

Gast
Hallo heini,
Manchmal ist der Pass auch schon da (Frankfurt oder Berlin), obwohl er eigentlich noch garnicht da ist! ;-D

liebe Grüße aus Thaidesheim
Ps. Frag mal öfters bei der Botschaft an wo der Pass verbleibt! :rolleyes:
 
heini

heini

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danke günter ;-)
habe denen in frankfurt erst mal ein fax geschickt.......
na mal sehen ;-)
gruss heini
 
heini

heini

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so, der pass ist nun doch angekommen ;-D
natürlich auf ihren mädchennamen.
ok, das ist ja so geplant gewesen........
da man aber die unterlagen komplett da hatte,
wäre es doch sehr angenehm gewesen, wenn man die
namensänderung wie unten, entsprechend geändert hätte

alter pass


weiß jemand, ob diese änderung noch im pass gemacht wird?

gruss heini
 
W

waanjai

Gast
heini" schrieb:
weiß jemand, ob diese änderung noch im pass gemacht wird?
Die Frage läßt einen etwas erstaunen.
1. Ihr habt Eure Ehe in Thailand nicht registrieren lassen. Das heißt, ihr neuer Familienname steht nicht im Hausregister. Und eine neue ID-Card für den neuen Namen gibt es auch nicht. Begründung? Weiß man nicht, denn die sog. Vorteile einer Nicht-Registrierung sind ja längst futsch.
2. Hättet Ihr in Thailand einen neuen Reisepaß beantragt, dann hätten die euch zunächst zurück zur Amphoe geschickt, um endlich die Ehe anzumelden.
3. Allein in Deutschland ist es noch möglich, einen neuen Reisepaß ausgestellt zu bekommen, der auf den inzwischen veralteten Angaben im Hausregister basiert. Ein unerschöpflicher Jungbrunnen :-) und Einfallstor für bigamische Ehen.
4. Natürlich kann man nun auch im neuen Reisepaß den derzeitigen Nachnamen wieder eintragen lassen. Ist ganz einfach:
Die damals bereits vom RP legalisierte internat. Heiratsurkunde erneut mit dem neuen Reisepaß einreichen. Hoffentlich ist die noch für die thailändischen Auslandsvertretungen gültig (die sagten immer etwas von: nicht älter als 6 Monate alt - sofern nicht schon durch die thailändische Auslandsvertretung vorbeglaubigt), sonst neue Heiratsurkunde austellen und durch den RP legalisieren lassen. Gegen eine kleine Gebühr machen das unsere Ämter gerne. Der Rest steht alles in dem thread zum Thema: Änderung des Reisepasses nach der Eheschließung. 30 Euros usw.
5. Hieran kommt man auch nicht dran vorbei, weil die Aufenthaltsberechtigung inzwischen längst auf die verheiratete Frau ausgestellt ist. Vorsicht: Flugtickets müssen auf den richtigen Namen ausgestellt werden.

Dieses Verfahren kann man solange machen, bis die Sonderregelung für die Auslandsvertretungen einmal aufgehoben wird (und man die dann gesetzte Nachfrist nicht verpaßt) oder man es vorher Leid ist. :-)


Nachtrag:
Zur Thematik: Wie alt darf die Heiratsurkunde sein, die man für die Registrierung der Ehe in Thailand (und für die Änderung des Nachnamens im Reisepaß nach der Heirat?) benötigt, gibt es hier mehr Informationen.
 
heini

heini

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hallo waanjai,
danke für deine antwort! :super:

hatte mich an eine antwort von CNX erinnert:
CNX" schrieb:
Hallo waanjai,
mit der Namensänderung im Reisepass nach Eheschließung funktioniert hier derzeit noch problemlos.

Eine im Ausland lebende Thai wird hier einen neuen Pass immer noch auf den Geburtsnamen erhalten.

Schau bitte auch mal hier

Aber auch hier soll es irgendwann Änderungen geben.

Gruss
C N X
nachdem du mir einen recht aufwendigen weg beschrieben hast seinerzeit

waanjai" schrieb:
Es gibt ein Merkblatt des Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt. Nennt sich "Hinweise zur Namensänderung nach der Eheschließung". Dort wird der Ablauf von der Heirat bis zur
a. vorläufigen Namensänderung im Reisepass und
b. Registrierung der Ehe und Namensänderung im Hausregister in Thailand
beschrieben.
Die deutsche bzw. internationale Heiratsurkunde aus Deutschland muß ja bekanntlich vom Regierungspräsidium legalisiert werden.
Und jetzt kommt die Antwort für die hier diskutierte Frage:

"Im Falle einer dänischen Heiratsurkunde muss sie vom dänischn Innen- und Außenministerium Dänemarks sowie von der Thailändischn Botschaft in Kopenhagen legalisiert werden".

Dann übersetzen lassen, dann beide Originale zur Beglaubigung an die thailändische Botschaft oder Konsulat in Frankfurt (je nach Zuständigkeit) etc.

Eine späte Rache für die Leichtigkeit der Heirat in Dänemark ?
hatten wir uns für den einfach erscheinenden weg entschieden........... ;-D

ja klar....... späte rache........ ich weiß ;-)

ok, wir werden erst mal versuchen, die namensänderung im jetzigen neuen pass eintragen zu lassen..... und dann irgendwann den weg über dänemark mit der legalisierung gehen......

gruss heini
 
K

Kali

Gast
Kurz gesagt, obwohl alles gesagt:

Wenn der Name nach der Eheschliessung in Thailand nicht geändert wurde, wird der neue Pass auf den Mädchennamen der Frau ausgestellt.

@Heini, Legalisierung in Dänemark ? Ich denke mal, die Heiratsurkunde, gelle...
 
W

waanjai

Gast
heini" schrieb:
... und dann irgendwann den weg über Dänemark mit der Legalisierung gehen......
Ja, es wird irgendwann einmal Zeit, die eigene Ehe auch papierkram-mäßig in "trockene Tücher" zu kriegen. :-)

Damals hatte ich übrigens die Anforderungen viel zu aufwändig beschrieben: Nach der Legalisation der dänischen Heiratsurkunde durch das dänische Innen- und Außenministerium sowie der Vorbeglaubigung durch die thailändische Botschaft in Kopenhagen braucht man sich nicht mehr an die thailändischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu wenden, sondern kann direkt zur Legalisations-Abteilung des thailändischen Außenministeriums in Bangkok zur Endbeglaubigung gehen. Ist doch 'was, eh :-)
 
K

Kali

Gast
waanjai" schrieb:
...sondern kann direkt zur Legalisations-Abteilung des thailändischen Außenministeriums in Bangkok zur Endbeglaubigung gehen. Ist doch ´was, eh :-)
Richtig, auffe zweiten Ebene, kleine Treppe hoch - und man kann neuerdings mit dem eigenen Helikopter einfliegen ;-D


...aufgenommen während des Fluges nach Chiang Mai, das Aussenministerium liegt ca. 5 km südlich des Don Muang...
 
heini

heini

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waanjai" schrieb:
Damals hatte ich übrigens die Anforderungen viel zu aufwändig beschrieben:
siehste ;-) du bist schuld! :lol:

Kali" schrieb:
@Heini, Legalisierung in Dänemark ? Ich denke mal, die Heiratsurkunde, gelle...
jau kali ;-) ..........dumm von mir beschrieben.... sorry ;-D ;-)

gruss heini
 
S

Schulkind

Gast
heini" schrieb:
so, der pass ist nun doch angekommen ;-D
natürlich auf ihren mädchennamen.

das ist der Weg um die ID - Card und den Pass zu aktualisieren.

Hinweise zum änderen des Namens in Thailand für verheiratete in Deutschland.

1.) nach der Heirat in D. muss der neue Familienname in der Botschaft / Konsulat
von Thailand Berlin / Frankfurt im Pass geändert werden.

Dazu sind folgende Unterlagen notwendig :

a.) Heiratsurkunde von D. in der internationalen Ausführung + 2 Kopien *
Übersetzung
b.) Reisepass der Ehefrau im Original + 2 Kopien
c.) Geburtsurkunde der Ehefrau + 1 Kopie
d.) Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt in D. + 1 Kopie
e.) Tabian Ban der Ehefrau vom Ampö in Th. +2 Kopien

2.) danach erfolgt die Registrierung in Th. auf dem Ampö und Ausstellung einer
neuen ID - Cart . Dazu sind folgende Schritte notwendig.

Arbeitsschritte in De. :

a.) die internationale Heiratsurkunde muss in De. auf dem Standesamt
beantragt werden, soweit nicht schon bei der Hochzeit entfangen.

b.) das Dokument muss dann von der Aufsichtbehörde des Standesamtes
beglaubigt werden.

c.) diese Beglaubigung muss dann wiederum von der Reg. v. OBB
überbeglaubigt werden, das heißt eine Ampostille anhängen.

d.) dann müssen diese ganzen Unterlagen an ein von der Botschaft
zugelassenen Übersetzers zum übersetzen in die thailändische Sprache
geschickt werden.

a / b.)
in der Regel wird der Übersetzer aus Gründen des Kundendienstes die übersetzten Dokumente an das zuständige Konsulat, für Süddeutschland Frankfurt, mit den Gebühren z.Z. 60 € schicken und die Heimatadresse des Kunden angeben. Das Konsulat schickt die Unterlagen dann mit Einwurfeinschreiben direkt an den Antragsteller weiter.


3.) Jetzt steht einer Reise nach Th. nichts mehr im Wege. Ein wichtiger Hinweis
: die Dokumente dürfen ab nun nicht älter als 6 Monate sein.
Es wird sehr genau auf das Ausführungsdatum geachtet.

a:) Nach Ankunft in Th. muss die nun in die thailändische Sprache und von der
Botschaft / Konsulat beglaubigte ( legalisierte ) Heiratsurkunde in BKK vom
Aussenministerium überbeglaubigt werden.

Adresse unten :


Flughafen Don Muang circa 20 Min. mit dem Taxi. Es wird entfohlen
morgens zu kommen, Bürozeiten von 8:30 - 12:30, aber schon ab 8:00 offen.
Wenn sehr großer Andrang wird der Antragsteller der mit dem Flugzeug
kommt und einen Rückflug innerhalb 14 Tagen hat, bevorzugt bedient.
Ticketvorlage von Nöten !!


Staatsbürgerschafts- und Legalisierungsabteilung beim Referat- Konsularische Angelegenheiten (Legalization Section/ Consulate Department) überbeglaubigt werden.
Adresse:
Thanom Chaeng Wattana 123, Lak Si, Bangkok 10210 Tel.: 981 7171 (zentral)


b.) nach der Legalisierung im AA v. Thailand geht der Weg nach Hause. Die
neue ID -Card wird nur im Heimat - Ampö ausgestellt. Dazu werden
folgende Unterlagen benötigt.

c.) Reisepass 2 + Kopien
alte ID - Card 1 + Kopie
Tabian Ban 1 + Kopie
Heiratsurkunde 2 + Kopien
Meldebestätigung aus D. nur in Kopie !!

c.) a.- Ehemann : Reispass in 2 Kopien mit den Seiten 2 / 3 /
4 sowie Seite mit dem Einreisestempel !!

In der Regel kann auf die neue ID - Card gewartet werden, auch unter Vorlage des Rückflugticket. Sollte die ID - Card über 6 Monate abgelaufen sein, dann werden 100 Bath Zusatz gebüren erhoben.

Im Ampö wird dann das Tabian Ban abgeändert, sowie eine neue ID - Card ausgestellt. In diese Neue werden ab dem 04.2004 alle relevanten Daten gespeichert.
Sollte jetzt der Reisepass nur noch 6 Monate gültig sein, besteht die Möglichkeit diesen zu erneuern. Aber dringend darauf achten das der alte Pass wieder mitgegeben wird. ( Einreisestempel / Visa / Aufenthaltserlaubnis D. )
es wird aber entfohlen sich noch einmal zu vergewissern ob schon wieder eine neue Verfahrensweise gültig ist. Anruf Konsulat / Botschaft.




Erstellt v. R. Gast 17.10.2004

[highlight=yellow:85377b2c48]die Verfahrensweise bezieht sich auf Bayern, in Bezug der nötigen Legalisierungen.[/highlight:85377b2c48] Betr. der Überbegaubigung.

Anmerk. : das Ganze ist auch möglich wenn die Hochzeit über den 6 Monaten liegt. Es verringert sich nur die Gebühr für die erste Neuausstellung der Heiratsurkunde.
 
W

waanjai

Gast
Schulkind" schrieb:
[highlight=yellow:0f19e5ec69]die Verfahrensweise bezieht sich auf Bayern, in Bezug der nötigen Legalisierungen.[/highlight:0f19e5ec69] Betr. der Überbegaubigung.
Also mit Verlaub, hier scheint sich irgendetwas unter dem Deckmantel "Neue Verfahrensweise in Bayern" einzuschleichen, was - wenn überhaupt - nichts Bayerisches ist, sondern eine Neuerung von Seiten des Generalkonsulats in Frankfurt wäre!

1. O.K. das mit der Beglaubigung der int. Heiratsurkunde durch die Aufsichtsbehörde des Standesamtes und einer darauf folgenden zusätzlichen Apostille durch die Regierung von Oberbayern mag man als bayerische Spezialität noch glauben können (im bescheidenen Rest von Deutschland - sofern Flächenstaat - gibt´s die Apostille/Legalisation beim Regierungspräsidenten).

2. Aber alles andere hat nix mit Bayern zu tun, sondern beschreibt die Anforderungen der thailändischen Auslandsvertretungen hier in D bei zwei verschiedenen Verwaltungsakten (die aber auch kombiniert werden könnnen):
(1) Änderung des Nachnamens im thailändischen Reisepass nach Eheschließung
(2) Änderung des Nachnamens im thailändischen Hausregister/Melderegister und Registrierung der Ehe in Thailand.

Für diese beiden Schritte galten bislang die hier eingestellten threads:
Namensänderung im Reisepass nach Eheschließung und
Registrierung der Ehe u. Namensänderung in Thailand. Als Beweise wurden entsprechende Merkblätter der thailändischen Auslandsvertretungen beigebracht.

Nun soll dies alles nicht mehr gelten? Ich führe dies einmal am Beispiel der Änderung des Reisepasses aus.

Nach den bisherigen Merkblättern waren die folgenden Unterlagen einzureichen:
1. Original und 1 Fotokopie der Heiratsurkunde. Die Heiratsurkunde muss vom Regierungspräsidium legalisiert sein.
2. Original Reisepass und 1 Fotokopie
3. 1 Fotokopie des thailändischen Hausregisters oder der ID-Card

Hier wird nun behauptet, dass nun nicht mehr 3, sondern 6 Dokumente vorgelegt werden müssten:
1. Heiratsurkunde von D. in der internationalen Ausführung
2. zwei Kopien der Übersetzung
3. Reisepass der Ehefrau im Original + 2 Kopien
4. Geburtsurkunde der Ehefrau + 1 Kopie
5. Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt in D. + 1 Kopie
6. Tabian Ban der Ehefrau vom Ampö in Th. + 2 Kopien

Also, bevor wir dies hier im Nittaya.de als neuen Anforderungskatalog des Generalkonsulats betrachten sollten, wäre mir ein Hinweis auf ein irgendwie geartetes neues Merkblatt wichtig. Ich bin auch gerne bereit es nach Erhalt per e-mail der Allgemeinheit hier zur Verfügung zu stellen. So viel Beweis sind wir uns hier doch schon schuldig. :-)
 
Thema:

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