heini" schrieb:
so, der pass ist nun doch angekommen ;-D
natürlich auf ihren mädchennamen.
das ist der Weg um die ID - Card und den Pass zu aktualisieren.
Hinweise zum änderen des Namens in Thailand für verheiratete in Deutschland.
1.) nach der Heirat in D. muss der neue Familienname in der Botschaft / Konsulat
von Thailand Berlin / Frankfurt im Pass geändert werden.
Dazu sind folgende Unterlagen notwendig :
a.) Heiratsurkunde von D. in der internationalen Ausführung + 2 Kopien *
Übersetzung
b.) Reisepass der Ehefrau im Original + 2 Kopien
c.) Geburtsurkunde der Ehefrau + 1 Kopie
d.) Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt in D. + 1 Kopie
e.) Tabian Ban der Ehefrau vom Ampö in Th. +2 Kopien
2.) danach erfolgt die Registrierung in Th. auf dem Ampö und Ausstellung einer
neuen ID - Cart . Dazu sind folgende Schritte notwendig.
Arbeitsschritte in De. :
a.) die internationale Heiratsurkunde muss in De. auf dem Standesamt
beantragt werden, soweit nicht schon bei der Hochzeit entfangen.
b.) das Dokument muss dann von der Aufsichtbehörde des Standesamtes
beglaubigt werden.
c.) diese Beglaubigung muss dann wiederum von der Reg. v. OBB
überbeglaubigt werden, das heißt eine Ampostille anhängen.
d.) dann müssen diese ganzen Unterlagen an ein von der Botschaft
zugelassenen Übersetzers zum übersetzen in die thailändische Sprache
geschickt werden.
a / b.)
in der Regel wird der Übersetzer aus Gründen des Kundendienstes die übersetzten Dokumente an das zuständige Konsulat, für Süddeutschland Frankfurt, mit den Gebühren z.Z. 60 € schicken und die Heimatadresse des Kunden angeben. Das Konsulat schickt die Unterlagen dann mit Einwurfeinschreiben direkt an den Antragsteller weiter.
3.) Jetzt steht einer Reise nach Th. nichts mehr im Wege. Ein wichtiger Hinweis
: die Dokumente dürfen ab nun nicht älter als 6 Monate sein.
Es wird sehr genau auf das Ausführungsdatum geachtet.
a

Nach Ankunft in Th. muss die nun in die thailändische Sprache und von der
Botschaft / Konsulat beglaubigte ( legalisierte ) Heiratsurkunde in BKK vom
Aussenministerium überbeglaubigt werden.
Adresse unten :
Flughafen Don Muang circa 20 Min. mit dem Taxi. Es wird entfohlen
morgens zu kommen, Bürozeiten von 8:30 - 12:30, aber schon ab 8:00 offen.
Wenn sehr großer Andrang wird der Antragsteller der mit dem Flugzeug
kommt und einen Rückflug innerhalb 14 Tagen hat, bevorzugt bedient.
Ticketvorlage von Nöten !!
Staatsbürgerschafts- und Legalisierungsabteilung beim Referat- Konsularische Angelegenheiten (Legalization Section/ Consulate Department) überbeglaubigt werden.
Adresse:
Thanom Chaeng Wattana 123, Lak Si, Bangkok 10210 Tel.: 981 7171 (zentral)
b.) nach der Legalisierung im AA v. Thailand geht der Weg nach Hause. Die
neue ID -Card wird nur im Heimat - Ampö ausgestellt. Dazu werden
folgende Unterlagen benötigt.
c.) Reisepass 2 + Kopien
alte ID - Card 1 + Kopie
Tabian Ban 1 + Kopie
Heiratsurkunde 2 + Kopien
Meldebestätigung aus D. nur in Kopie !!
c.) a.- Ehemann : Reispass in 2 Kopien mit den Seiten 2 / 3 /
4 sowie Seite mit dem Einreisestempel !!
In der Regel kann auf die neue ID - Card gewartet werden, auch unter Vorlage des Rückflugticket. Sollte die ID - Card über 6 Monate abgelaufen sein, dann werden 100 Bath Zusatz gebüren erhoben.
Im Ampö wird dann das Tabian Ban abgeändert, sowie eine neue ID - Card ausgestellt. In diese Neue werden ab dem 04.2004 alle relevanten Daten gespeichert.
Sollte jetzt der Reisepass nur noch 6 Monate gültig sein, besteht die Möglichkeit diesen zu erneuern. Aber dringend darauf achten das der alte Pass wieder mitgegeben wird. ( Einreisestempel / Visa / Aufenthaltserlaubnis D. )
es wird aber entfohlen sich noch einmal zu vergewissern ob schon wieder eine neue Verfahrensweise gültig ist. Anruf Konsulat / Botschaft.
Erstellt v. R. Gast 17.10.2004
[highlight=yellow:85377b2c48]die Verfahrensweise bezieht sich auf Bayern, in Bezug der nötigen Legalisierungen.[/highlight:85377b2c48] Betr. der Überbegaubigung.
Anmerk. : das Ganze ist auch möglich wenn die Hochzeit über den 6 Monaten liegt. Es verringert sich nur die Gebühr für die erste Neuausstellung der Heiratsurkunde.