Reisebüro ist insolvent

Diskutiere Reisebüro ist insolvent im Touristik Forum im Bereich Thailand Forum; Ich möchte Herrn G jedoch nicht verteidigen. Dies nur mal zum Verständnis.
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Karol

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Ich möchte Herrn G jedoch nicht verteidigen.
Dies nur mal zum Verständnis.
 
Dieter1

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heimex" said:
ist glaube sehr entscheidend für die anklage,sonnst kann man die anklage abweisen wegen eines formfehlers!!



gruss
heimex
Das ist voellig Unbedeutend. Es handelt sich ja um eine Strafanzeige und Klage erhebt die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen.

Fuer die Ermittlungen ist es natuerlich dienlich, die Staatsanwaltschaft davon zu informieren, dass dieser Herr in dieser und jener Schreibweise firmiert, sofern die das nicht schon selbst herausgefunden haben.

Dass die irgendwas selbst herausfinden, wuerde ich allerdings nicht zwingend vorrausetzen :-) .
 
ohlahoppla1

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@Karol

Es hat nichts mit Leichtsinn zu tun oder unüberlegter Schnäppchenjagd zu tun, ein Ticket mit sofortiger Bezahlung
zu buchen.Das sind nämlich genau auch die Konditionen der Fluggesellschaften, die das Reisebüro 1:1 übernimmt.Warum sollte das Reisebüro den vollen Flugpreis an die Airline bezahlen und Du zahlst nur 20 % an.Das Risiko und den Kapitalvorschuß soll dann das Reisebüro tragen, damit Du zu Super Airline Preiskonditionen fliegen darfst ?Dann wären noch mehr Reisebüros insolvent, da das Kapital nicht reicht bzw. Kunden das Reisebüro mit der Restzahlung im Stich lassen.

P.S vom Betrug sollte man immer erst reden wenn einer verurteilt wurde.Aber vom "Betrugsverdacht" kann mann jederzeit öffentlch reden und schreiben.Vor allen Dingen wenn bereits mehrer Anzeigen wegen "Betrugsverdachtes" gestellt wurden.Warum allerdings der Name des Geschäftsführers nicht genannt wird in diesen Forum entbehrt mir der Kentniss das es hier ein gesetzliches Verbot gibt.
Die Presse nennt auch immer Roß und Reiter, aber wohlgemerkt immer nur mit dem Zusatz
"Betrugsverdacht" !!
Aber vielleicht sind hier schon soviele durch die "Obrigkeit" oder skrupellosen Abmahnern eingeschüchtert.
 
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heimex

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Jan 27, 2008
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Karol" said:
Ich möchte Herrn G jedoch nicht verteidigen.
Dies nur mal zum Verständnis.
hallo karol,
leider gibt es immer wieder menschen wie dich, die selbst nicht betroffen sind aber mit ihren klugen ratSCHLÄGEN - ratschläge sind auch schläge, sich wichtig machen möchten.

ich denke mal du solltest die 34 seiten dieses forum durchlesen, danach denke ich würdest du anders darüber denken und schreiben.

kein mensch ist vor einem betrüger geschützt, und jeden kann so etwas wie uns allen passieren, auch dir, was wir dir nicht wünschen, ich denke dann würdest du verstehen dass dein beitrag hier fehl am platz war.

ansonsten vergesst nicht dass dieser herr xxx schon mal wegen betrug, urkundenfälschung und dass schlimmste wegen vergewaltigung einer 13 jährigen, schon mal im gefängnis war
und vorbestraft ist. er ist nur auf bewährung draussen.

grüsse
heimex
 
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Sandmann

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Jan 22, 2008
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Hallo ohlahoppla1

ab hier ist es für mich kein verdacht mehr sondern Betrug.

Auch Folgebuchungen konnten dieses Defizit nicht ausgleichen...
 
Ekkehard

Ekkehard

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Karol" said:
Schnäppchen ja,aber nicht alles gleich bezahlen.
ohlahoppla1 hat das schon erklärt, ich möchte das nochmal verdeutlichen:

Es gibt von manchen Fluggesellschaften sogenannte Sondertarife, Ethnik-Tarife o.ä., bei denen es Bedingung ist, dass innerhalb weniger Tage nach Buchung der Ticketpreis voll zu bezahlen ist. Andernfalls verfällt die Buchung. Ein Beispiel ist sogar hier im Forum zu finden: http://www.nittaya.de/viewtopic.php?t=26068&start_t=0&start=192 ("Bezahlung innerhalb 4 Tage nach Reservierung" steht da).

Dass der Sonder- und Ethniktarif, den ich ursprünglich buchen wollte, innerhalb 48 Stunden voll bezahlt werden muss, hat mir ein anderes Reisebüro (ein DER Reisebüro) explizit bestätigt.

Ausweg: Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren; die Abbuchung kann dann in beiden Fällen notfalls widerrufen werden.
 
ohlahoppla1

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@Ekkehard

Ausweg: Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren; die Abbuchung kann dann in beiden Fällen notfalls widerrufen werden.

--------

Wurde aber das Insolventsverfahren eröffnet,darf die Bank kein Geld mehr zurückzahlen., da der Insolvensverwalter die Hand auf dem Konto hat und bestimmt was bezahlt wird und was nicht.Und da gehören Kundenforderungen nicht an erster Stelle was mit dem Restvermögen bezahlt wird.Erstrangig sind z.b Löhne , Gehälter und Sozialabgaben für die Angestellten, dann kommen die Rechtsanwalts und Abwicklungskosten, weiterhin gesicherte Forderungen die bereits vor Insolvents bestanden haben, und leider erst dann wird wenn überhaupt noch etwas in Topf bleibt an die anderen Gläubiger aufgeteilt.
Ich war schon in einem Unternehmen mit über 2000 Mitarbeiter was insolvents angemeldet hatte und durfte mit
dem Insolventverwalter das Vermögen "aufteilen"
 
Ekkehard

Ekkehard

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ohlahoppla1" said:
Wurde aber das Insolventsverfahren eröffnet,darf die Bank kein Geld mehr zurückzahlen., da der Insolvensverwalter die Hand auf dem Konto hat und bestimmt was bezahlt wird und was nicht.
Das wird ja immer abenteuerlicher! In meinem Falle war der Widerruf der Lastschriftabbuchung 3 Tage nach dem Insolvenzschreiben erfolgreich. Folglich wurde also noch kein Insolvenzverfahren eröffnet? :nixweiss:
 
ohlahoppla1

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Frage:Wer hat ein Insolventsschreiben erhalten? Dies muß
der Insolventsverwalter unterzeichnet haben.Wenn kein Insolventsverwalter unterzeichnet hat, sagt dieses Papier ohne Nennung des eingesetzten Insolventsverwalter nicht aus das bereits tatsächlich Insolvents eingeleitet wurde.

Bitte Zeigt Euer Schreiben Eurem Rechtsanwalt, er soll sofort überprüfen ob tatsächlich Insolvenz angemeldet wurde und es einen Insolventsverwalter gibt.
(Hier sei nur einmal das Stichwort "Konkursverschleppung"
genannt)
 
spartakus1

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Eine Firmeninsolvenz muss man nur anmelden, wenn es sich um eine GmbH oder ähnliches handelt.
Wenn es eine Gbr oder Einzelfirma ist, kann keine Firmeninsolvenz angemeldet werden, da der Inhaber mit seinem kompletten Vermögen haftet.

Da bleibt nur der Weg über Mahnbescheide und später einen Titel, der dann sowieso nicht den Druck wert ist auf dem es steht.
In diesem Falle kann er auch nicht wegen Insolvenzverschleppung belangt werden. Auch den Betrug nach zu weisen ist in solchen Fällen gar nicht mal leicht.
 
Ekkehard

Ekkehard

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Mein Insolvenzschreiben wurde nicht von einem Insolvenzverwalter unterzeichnet, sondern eben von dem Karsten G. Er hat dazu seinen Firmenbrief mit Logo als Vordruck verwendet.

Und ich vermute, die anderen Geschädigten hier haben den gleichen Brief (nicht vom Insolvenzverwalter) erhalten.
 
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Khlui_2

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Hallo,

das Insolvenzverfahren des Herrn G. ist am 28.Jan. eröffnet worden. Nachzulesen unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de dann nach -Sachsen-Dresden suchen, den Namen eingeben und den Eröffnungsbeschluss lesen.

Gruß

Khlui_2
 
Ekkehard

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Danke für den Hinweis. Der Insolvenzverwalter wurde laut dieser Bekanntmachung aber erst am 2008-01-25 bestimmt. Bis dahin war ein Widerruf des Lastschrifteinzugs offensichtlich erfolgreich möglich.
 
G

Goldcup

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Habe heute den vorläufigen Insolvenzverwalter angemailt und folgende Antwort erhalten:

Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Herrn Karsten Uwe Gräfe
Chemnitzer Straße 78, 01187 Dresden
Amtsgericht Dresden - 532 IN 146/08 -


Sehr geehrter Herr ......,



Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 06.02.2008 ist mitzuteilen, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Karsten Uwe Gräfe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eröffnet worden ist. Herr Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler ist bisher nur zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügten Beschluss.

Demzufolge kann eine Forderungsanmeldung derzeit noch keine Wirkung entfalten.

Es wird noch geprüft, ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist. Nach jetzigem Erkenntnisstand wird es voraussichtlich nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Karsten Uwe Gräfe kommen.

Mit freundlichen Grüßen



i. A. ............


Nun wissen alle Geschädigten, was zu erwarten ist.

Trotzdem nicht unterkriegen lassen und Anzeige erstatten, erhöht das Strafmaß!
 
J

Jürgen6969

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Jan 23, 2008
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Hallo

Habe gestern Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Das Verfahren wegen Betrugs ist unter

320JS 5717/08 geführt.

Was kann man noch tun?

Gruss
Jürgen
 
G

Goldcup

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Was kann man noch tun?

Alle Geschädigten in diesem Fall sollten Anzeige wegen Betrugsverdacht stellen. Wenn die Sache klar ist, auch gleich wegen Betrug. Solch einem muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln das Handwerk gelegt werden, damit er keinen Fuß mehr auf dem Boden bringt.

Den zweiten Satz entfernt.

mrhuber
 
H

heimex

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Jan 27, 2008
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hallo alle miteinander,
wollten uns mal wieder aus thailand melden.
und live aus dem gästehaus, welches mal im besitz des herrn xxx war.
dieses ist jetzt zur vermietung und oder kauf freigegeben.
unser urlaub ist jetzt dann am mittwoch zuende und wir fliegen nach hause, wird auch zeit, denn das gästehaus wird fleißig ausgeräumt und bevor wir auf dem boden schlafen müssen, gehen oder fliegen wir lieber.
sobald wir in deutschland sind werden wir strafanzeige wegen betrug stellen und gespannt warten, wie sich die sache weiterentwickelt.
ansonsten gibt es hier nichts neues, nur gerüchte, ein toter europäer ca 30 - 35 jahre wurde in der nähe des phuket patong krankenhauses gefunden. alter paßt naja mehr weiß man nicht.
uns kam zu ohren das der herr xxx in thailand aufhalten soll und zwar in dem dorf seiner thaifreundin, bei dessen familie , dieser familie hatte er im januar versprochen 40.000 baht pro monat zu überweisen.
also bezahlen alle hier geschädigten, diese thaifamilie!!??
also dass war es für das erste,
wir melden uns wieder spätestens wenn wir zurück in deutschland sind.
also schön fleißig strafanzeige wegen betrug stellen, denn dann sind die erfolgsaussichten höher.
liebe grüße
heimex
 
H

heimex

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Jan 27, 2008
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ach ja habe beim internet stöbern, folgendes gefunden
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/rat_und_tat/5215773.html
nachgehakt: siam reisen

und ausserdem, dass gästehaus und das büro in thailand gibt es erst seit sommer 2007, echt schade in so ner kurzen zeit alles kaputt zu machen.

liebe grüße
heimex
 
R

ratana

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Schon bekannt??

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 146/08





In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Karsten Gräfe, geboren am 01.10.1973, Siam Reisen- Thailand Travel &
Tours, Chemnitzer Str. 78, 01187 Dresden



wurde am 25.01.2008 um 17:00 Uhr Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler, Nieritzstraße
14, 01097 Dresden, Internet/Email: www.kuebler-gbr.de,
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Vermögensmasse sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen
Insolvenzverwalter leisten, es sei denn er stimmt der Leistung an den
Schuldner zu.

Die Einzelzwangsvollstreckung wurde eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.





532 IN 146/08

Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, 28.01.2008
 
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