C
CNX
Gast
Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehe zuvor in Thailand registriert wurde.
Um eine in Deutschland geschiedene Ehe in Thailand registrieren zu lassen, ist folgendes notwendig:
rechtskräftiges Scheidungsurteil
Übersetzung Scheidungsurteil
Übersetztes Scheidungsurteil bei der Botschaft oder dem Konsulat legalisieren lassen.
Mit diesen Unterlagen nach Bangkok zum:
Legalization Division, Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affairs, 123 Caengwatthana Road, Lak Si/Bangkok, 10210
Tel. (66) 2-575-1056-59
Fax (66) 2-575-1054
Dort die Dokumente nochmals "überlegalisieren" lassen.
(Dieser Schritt ist manchmal nicht nötig, da das örtliche Ampher dieses manchmal nicht verlangt. Bitte vorher nachfragen !!)
Anschließend auf dem örtl. Ampher die Scheidung registrieren lassen und gleichzeitig auf dem Ampher eine neue Ledigkeitsbescheinigung (mit Vermerk geschieden) ausstellen lassen.
Über die Registrierung der Scheidung wird ein Protokoll auf den Geburtsnamen ausgestellt. Wird gleichzeitig eine neue Ledigkeitsbescheinigung beantragt, lautet diese ebenfalls auf den Geburtsnamen.
Die Abwicklung ist auch über eine bevollmächtigte Person möglich. Eine hierzu benötigte Vollmacht muss persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat beantragt werden.
Für die Erteilung der Vollmacht benötigt man:
die vorgenannten Dokumente,
Reisepass,
Hausregister oder ID-Card,
Anmeldebestätigung aus Deutschland.
Kein muss, aber gut zu haben ist noch eine Fotokopie der ID-Card von der Person, die man bevollmächtigen will.
Gruss
C N X
Um eine in Deutschland geschiedene Ehe in Thailand registrieren zu lassen, ist folgendes notwendig:
rechtskräftiges Scheidungsurteil
Übersetzung Scheidungsurteil
Übersetztes Scheidungsurteil bei der Botschaft oder dem Konsulat legalisieren lassen.
Mit diesen Unterlagen nach Bangkok zum:
Legalization Division, Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affairs, 123 Caengwatthana Road, Lak Si/Bangkok, 10210
Tel. (66) 2-575-1056-59
Fax (66) 2-575-1054
Dort die Dokumente nochmals "überlegalisieren" lassen.
(Dieser Schritt ist manchmal nicht nötig, da das örtliche Ampher dieses manchmal nicht verlangt. Bitte vorher nachfragen !!)
Anschließend auf dem örtl. Ampher die Scheidung registrieren lassen und gleichzeitig auf dem Ampher eine neue Ledigkeitsbescheinigung (mit Vermerk geschieden) ausstellen lassen.
Über die Registrierung der Scheidung wird ein Protokoll auf den Geburtsnamen ausgestellt. Wird gleichzeitig eine neue Ledigkeitsbescheinigung beantragt, lautet diese ebenfalls auf den Geburtsnamen.
Die Abwicklung ist auch über eine bevollmächtigte Person möglich. Eine hierzu benötigte Vollmacht muss persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat beantragt werden.
Für die Erteilung der Vollmacht benötigt man:
die vorgenannten Dokumente,
Reisepass,
Hausregister oder ID-Card,
Anmeldebestätigung aus Deutschland.
Kein muss, aber gut zu haben ist noch eine Fotokopie der ID-Card von der Person, die man bevollmächtigen will.
Gruss
C N X