M
matthi
Gast
Ban ist seit dem 30.Oktober rechtskräftig hier in D geschieden. Baer bevor wir darüber nachdenken können zu heiraten, ist erstmal Papierkrieg angesagt. Ausserdem wollen wir uns noch Zeit lassen und uns nicht unter Druck setzen lassen.
Nach Auskunft des Konsulates ist es notwendig, dass nach einer Scheidung der Mädchenname wieder angenommen wird. Oder anders ausgedrückt, die Scheidung muss auch in Th registriert werden. Da aber das Zentralregister nicht mit den Heimatbehörden verknüpft ist, muss der ganze Aufwand doppelt betrieben werden.
Das Problem dabei ist, wie nach Aussage des Konsulates bei vielen anderen auch, dass die Ehe zwar bei Botschaft und Zentralregister registriert ist, aber nicht bei der Heimatbehörde. Wenn ich es also richtig verstehe, muss zuerst dort die Ehe registriert werden und danach die Scheidung.
Folgende Schritte haben wir jetzt hinter uns :
Standesamt, Erklärung über Annahme des Mädchennamens.
Einwohnermeldeamt, Meldung und Änderung des neuen(alten) Namens.
Ausländeramt, neuer Aufenthaltstitel, ausgestellt auf den Mädchennamen.
Was folgt jetzt ?
Der Reisepass ist ausgestellt aus den Mädchennamen, hat auf einer Foklgeseite einen Stempel der Botschaft in Berlin über den deutschen Ehenamen. Daraus folgt, das notwendigerweise auch die thailändischen Behörden informiert werden müssen.
Soweit ich weiss, will das Konsulat das rechtskräftige Scheidungurteil und eine internationale Heiraturkunde (Auszug aus dem Heiratsregister) haben. Beide beglaubigt durch den Regierungspräsidenten und auf thailändisch übersetzt.
Wie muss jetzt weiter vorgegangen werden? Ich habe keine Lust unnötig zum Konsulat zu fahren, nur um festzustellen, dass noch irgend etwas fehlt. Die Dame gestern am Telefon war nicht sehr auskunftsfreudig. Sie redete noch über zwei Vollmachten, eine für das Zentralregister und eine für die Heimatbehörde und über persönliches Erscheinen beim Konsulat.
Hat hier jemand noch weitere Informationen ?
Nach Auskunft des Konsulates ist es notwendig, dass nach einer Scheidung der Mädchenname wieder angenommen wird. Oder anders ausgedrückt, die Scheidung muss auch in Th registriert werden. Da aber das Zentralregister nicht mit den Heimatbehörden verknüpft ist, muss der ganze Aufwand doppelt betrieben werden.
Das Problem dabei ist, wie nach Aussage des Konsulates bei vielen anderen auch, dass die Ehe zwar bei Botschaft und Zentralregister registriert ist, aber nicht bei der Heimatbehörde. Wenn ich es also richtig verstehe, muss zuerst dort die Ehe registriert werden und danach die Scheidung.
Folgende Schritte haben wir jetzt hinter uns :
Standesamt, Erklärung über Annahme des Mädchennamens.
Einwohnermeldeamt, Meldung und Änderung des neuen(alten) Namens.
Ausländeramt, neuer Aufenthaltstitel, ausgestellt auf den Mädchennamen.
Was folgt jetzt ?
Der Reisepass ist ausgestellt aus den Mädchennamen, hat auf einer Foklgeseite einen Stempel der Botschaft in Berlin über den deutschen Ehenamen. Daraus folgt, das notwendigerweise auch die thailändischen Behörden informiert werden müssen.
Soweit ich weiss, will das Konsulat das rechtskräftige Scheidungurteil und eine internationale Heiraturkunde (Auszug aus dem Heiratsregister) haben. Beide beglaubigt durch den Regierungspräsidenten und auf thailändisch übersetzt.
Wie muss jetzt weiter vorgegangen werden? Ich habe keine Lust unnötig zum Konsulat zu fahren, nur um festzustellen, dass noch irgend etwas fehlt. Die Dame gestern am Telefon war nicht sehr auskunftsfreudig. Sie redete noch über zwei Vollmachten, eine für das Zentralregister und eine für die Heimatbehörde und über persönliches Erscheinen beim Konsulat.
Hat hier jemand noch weitere Informationen ?