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Registrierung der Scheidung / Annahme des Mädchennamens

Diskutiere Registrierung der Scheidung / Annahme des Mädchennamens im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Ban ist seit dem 30.Oktober rechtskräftig hier in D geschieden. Baer bevor wir darüber nachdenken können zu heiraten, ist erstmal Papierkrieg...
M

matthi

Gast
Ban ist seit dem 30.Oktober rechtskräftig hier in D geschieden. Baer bevor wir darüber nachdenken können zu heiraten, ist erstmal Papierkrieg angesagt. Ausserdem wollen wir uns noch Zeit lassen und uns nicht unter Druck setzen lassen.

Nach Auskunft des Konsulates ist es notwendig, dass nach einer Scheidung der Mädchenname wieder angenommen wird. Oder anders ausgedrückt, die Scheidung muss auch in Th registriert werden. Da aber das Zentralregister nicht mit den Heimatbehörden verknüpft ist, muss der ganze Aufwand doppelt betrieben werden.
Das Problem dabei ist, wie nach Aussage des Konsulates bei vielen anderen auch, dass die Ehe zwar bei Botschaft und Zentralregister registriert ist, aber nicht bei der Heimatbehörde. Wenn ich es also richtig verstehe, muss zuerst dort die Ehe registriert werden und danach die Scheidung.

Folgende Schritte haben wir jetzt hinter uns :

Standesamt, Erklärung über Annahme des Mädchennamens.
Einwohnermeldeamt, Meldung und Änderung des neuen(alten) Namens.
Ausländeramt, neuer Aufenthaltstitel, ausgestellt auf den Mädchennamen.

Was folgt jetzt ?

Der Reisepass ist ausgestellt aus den Mädchennamen, hat auf einer Foklgeseite einen Stempel der Botschaft in Berlin über den deutschen Ehenamen. Daraus folgt, das notwendigerweise auch die thailändischen Behörden informiert werden müssen.

Soweit ich weiss, will das Konsulat das rechtskräftige Scheidungurteil und eine internationale Heiraturkunde (Auszug aus dem Heiratsregister) haben. Beide beglaubigt durch den Regierungspräsidenten und auf thailändisch übersetzt.

Wie muss jetzt weiter vorgegangen werden? Ich habe keine Lust unnötig zum Konsulat zu fahren, nur um festzustellen, dass noch irgend etwas fehlt. Die Dame gestern am Telefon war nicht sehr auskunftsfreudig. Sie redete noch über zwei Vollmachten, eine für das Zentralregister und eine für die Heimatbehörde und über persönliches Erscheinen beim Konsulat.

Hat hier jemand noch weitere Informationen ?
 
C

CNX

Gast
Hallo Matthi,

so ganz verstehe ich das jetzt nicht. Was und wie gemacht werden muss oder kann, ist ja schon ausführlich geschrieben worden - hier.


Nach Auskunft des Konsulates ist es notwendig, dass nach einer Scheidung der Mädchenname wieder angenommen wird. Oder anders ausgedrückt, die Scheidung muss auch in Th registriert werden.
Wenn nicht sofort wieder geheiratet werden soll, reicht es aus einen Vermerk für die Scheidung im Reisepass beim Konsulat oder Botschaft machen zu lassen.
Wollt ihr aber gleich wieder heiraten, muss natürlich eine neue Ledigkeitsbescheinigung aus TH her. Die bekommt ihr nur, wenn zuvor die alte Ehe und die Scheidung in TH registriert ist.

Standesamt, Erklärung über Annahme des Mädchennamens.
Einwohnermeldeamt, Meldung und Änderung des neuen(alten) Namens.
Ausländeramt, neuer Aufenthaltstitel, ausgestellt auf den Mädchennamen.
Wundert mich. Normalerweise gibt es keine Änderungen, schon gar nicht des Aufenthaltstitels, wenn nicht der Pass entsprechend geändert (Scheidungsvermerk)ist.

Gruss
C N X
 
M

matthi

Gast
CNX" schrieb:
Wenn nicht sofort wieder geheiratet werden soll, reicht es aus einen Vermerk für die Scheidung im Reisepass beim Konsulat oder Botschaft machen zu lassen.
Wollt ihr aber gleich wieder heiraten, muss natürlich eine neue Ledigkeitsbescheinigung aus TH her. Die bekommt ihr nur, wenn zuvor die alte Ehe und die Scheidung in TH registriert ist.
So dachte ich auch, nur die Dame vom Konsulat sah das anders. Deswegen hier mein Schnellschuss.



CNX" schrieb:
Wundert mich. Normalerweise gibt es keine Änderungen, schon gar nicht des Aufenthaltstitels, wenn nicht der Pass entsprechend geändert (Scheidungsvermerk)ist.
Ich will und Ban auch, dass sie ihren Mädchennamen wieder trägt.
Daher die Erklärung beim Standesamt.
Neuer Aufenthaltstitl war sowieso nötig, der die AE abgelaufen ist. Daher der neue Titel, nun aber auf ihren Mädchennamen. Der Beamte vom Ausländeramt wies aber auf mögliche Probleme hin, da im Pass der Stempel mit dem deutschen Familienname ist und der Titel nun auf den thailändischen Mädchennamen lautet. Allerdings hat er einen solchen Fall noch nicht gehabt. Andersrum schon, wenn der Pass auf den thailändischen Namen lautet und der Titel auf den deutschen Ehenamen lautet.
 
C

CNX

Gast
So dachte ich auch, nur die Dame vom Konsulat sah das anders. Deswegen hier mein Schnellschuss.
Dann hat sie es wohl falsch verstanden.

Ich will und Ban auch, dass sie ihren Mädchennamen wieder trägt.
Daher die Erklärung beim Standesamt.
Neuer Aufenthaltstitl war sowieso nötig, der die AE abgelaufen ist. Daher der neue Titel, nun aber auf ihren Mädchennamen. Der Beamte vom Ausländeramt wies aber auf mögliche Probleme hin, da im Pass der Stempel mit dem deutschen Familienname ist und der Titel nun auf den thailändischen Mädchennamen lautet. Allerdings hat er einen solchen Fall noch nicht gehabt. Andersrum schon, wenn der Pass auf den thailändischen Namen lautet und der Titel auf den deutschen Ehenamen lautet.
OK, aber dann lasst jetzt ganz schnell den Pass mit Scheidungsvermerk versehen. Dann hat sie auch offiziell den Mädchennamen zurück. Sonst kanns wirklich mal Ärger geben.

Ihr braucht hierzu:

rechtskräftiges Scheidungsurteil
Fotokopie und original Reisepass
Hausregister oder ID-Card
Gebühren 3.00 Euro
Alles ohne Legalisierung !! - braucht ihr nur später für Thailand.

Wenn ihr morgens zum Konsulat nach Frankfurt fahrt, könnt ihr den Pass am Nachmittag mitnehmen.
Ansonsten per Post - aber Rückumschlag mit 4.00 Euro beifügen und per Einschreiben.

Gruss
C N X
 
M

matthi

Gast
CNX" schrieb:
Ihr braucht hierzu:

rechtskräftiges Scheidungsurteil
Fotokopie und original Reisepass
Hausregister oder ID-Card
Gebühren 3.00 Euro
Alles ohne Legalisierung !! - braucht ihr nur später für Thailand.
Danke für die Info. Ich ziehe bei solchen Sachen eigentlich immer persönlicher Erscheinen vor. Aber da geht leider ein Urlaubstag drauf und bei uns in der Firma läuft das Weihnachtsgeschäft.

Folgende Papiere haben wir jetzt :

Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Internationale Heiratsurkunde (Auszug aus dem Heiratsregister) mit Eintrag der Scheidung.
Hausregister aus Bung Kan, aber ohne Eintrag der Ehe
ID-Card neu in diesem Jahr auf den Mädchennamen ausgestellt.

Frage: Ist es sinnvoll Scheidungsurteil und Auszug aus dem Heiratsregister auf thailändisch übersetzen zu lassen, wie von der Dame am Telefon gewünscht. Die Überstzungen können wir später doch auch noch brauchen, oder ?
 
C

CNX

Gast
matthi" schrieb:
CNX" schrieb:
Ihr braucht hierzu:

rechtskräftiges Scheidungsurteil
Fotokopie und original Reisepass
Hausregister oder ID-Card
Gebühren 3.00 Euro
Alles ohne Legalisierung !! - braucht ihr nur später für Thailand.
Danke für die Info. Ich ziehe bei solchen Sachen eigentlich immer persönlicher Erscheinen vor. Aber da geht leider ein Urlaubstag drauf und bei uns in der Firma läuft das Weihnachtsgeschäft.

Folgende Papiere haben wir jetzt :

Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Internationale Heiratsurkunde (Auszug aus dem Heiratsregister) mit Eintrag der Scheidung.
Hausregister aus Bung Kan, aber ohne Eintrag der Ehe
ID-Card neu in diesem Jahr auf den Mädchennamen ausgestellt.

Frage: Ist es sinnvoll Scheidungsurteil und Auszug aus dem Heiratsregister auf thailändisch übersetzen zu lassen, wie von der Dame am Telefon gewünscht. Die Überstzungen können wir später doch auch noch brauchen, oder ?
Du brauchts nur die Papiere die ich vorher genannt habe. Keine Legalisierungen und keine Übersetzungen. Den Aufwand kannst Du dir für später aufheben.

Klar, mit dem Urlaubstag ist immer so eine Sache. Schicke die Sachen per Post. Dauert auch nur 1-2 Wochen.

Gruss
C N X
 
M

matthi

Gast
Kleiner Nachtrag noch zur Aufenthaltserlaubnis.
Nach der Trennung von ihrem Ehemann hatte Ban eine AE für ein Jahr erhalten. Dieses Jahr war nun um. Um eine neue AE zu erhalten, sollte Ban eigenes Einkommen und eine eigene Krankenversicherung nachweisen. Daher habe ich sie offiziel zur Kinderbetreuung eingestellt. Die neue AE läuft nun auf 2 Jahre zum 2005.
 
M

matthi

Gast
Das mit der Schulbildung ist auch so eine Sache. Wenn Ban sauer ist, dann bricht es aus ihr heraus, sie sei dumm, sie könne nicht schreiben oder lesen. Ich kann da nur entgegnen, dass es nicht darauf unbedingt ankommt, viel wichtiger ist, dass sie denken kann (leider ist sie manchmal etwas zuviel nachdenklich. Kali kennt sie ein bisschen und kann es vielleicht bestätigen).

Nun kommt es. Heute morgen zaubert sie aus ihrem grossen Briefumschlag, in dem sie ihre Dokumente ausbewahrt, ein Formular hervor. Genauer gesagt, 3 Seiten, zusammengeheftet. Diese hatte sie letztes Jahr im November im Konsulat in Frankfurt mitgenommen, als wir ihren Pass verlängerten.

Diese Formulare betreffen die Antragstellung auf Namensänderung. Nun weiss ich schwarz auf weiss, was wir brauchen...
Sollte man meinen.

Auf der ersten Seite steht ganz klar u.a. :

Eine Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem hervorgeht, seit wann die Ehe geschieden ist. Es muss nicht in Thai übersetzt werden.

Wunderbar.
Doch jetzt kommt es. Auf einer weiteren Seite steht :

Im Folgenden ist die Vorgehensweise für die Namensänderung :

Danach muss die legalisierte Heiratsurkunde/Scheidungsuteil von einem vereidigten Übersetzer ins Thailändische übersetzt werden.


Wenn ich es noch schaffe, werde ich die Forumlare später mal abstellen.

Wahrscheinlich werde ich das Scheidungsurteil und den Auszug aus dem Heiratsregister beim Regierungspräsidenten beglaubigen und auch übersetzen lassen, da dies für die weitere Registrierung in Thailand sowieso notwendig ist.
Klar, CNX hat gesagt, dass dies für eine Änderung im Pass nicht notwendig ist. Aber die Dame vom Konaulat am Telefon hat auch von Übersetzung usw geprochen, sicherlich im Zusammenhang mit den Behörden in Thailand. Ich gehe doch lieber auf Nummer sicher.

PS: Noch eine Anmerkung zu den Schreib- und Lesekenntnissen von Ban. Wenn ich in meinen Papaieren etwas nicht finde, dann beschreibe ich Ban, was ich suche und sie findet es. Und meine Kontoauszüge und Rechungen kann sie auch hervorragend lesen.
 
C

CNX

Gast
Hallo Matthi,

da Du ja wohl meine Angabe anzweifelst, möchte ich jetzt doch mal wissen was auf "Deinem Papier" genau steht.

Gruss
C N X
 
M

matthi

Gast
@CNX

Entschuldige bitte, ich zweifele Deine Angaben nicht an. Ich habe nur Info-Blätter vom Konsulat in Frankfurt, wo auf dem einen steht, Scheidungsurteil, nicht übersetzt und auf dem anderen Scheidungsurteil, beglaubigt und übersetzt.

Ich denke mal, es ist wie überall. Es gibt ein Gesetz. Dieses Gesetz kann niemand lesen und verstehen. Daher gibt es Ausführungsbestimmungen. Und danach kommt der persönliche Ermessensspielraum des Sachbearbeiters.
Warum konnte meine Schwiegermutter (Entschuldigung, EX... ) 15 Monate bleiben ?

Daher denke ich, wenn ich mir die Beglaubigung und Übersetzung besorge, mache ich nichts verkehrt. Wir brauchen das sowieso später für die Registrierung zu Hause.
 
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