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Registrierung der Ehe u. Namensänderung in Thailand

Diskutiere Registrierung der Ehe u. Namensänderung in Thailand im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Für die rechtskräftige Namensänderung nach thailändischem Recht ist folgendes notwendig: Übersetzung der zuvor vom Regierungspräsidium...
C

CNX

Gast
Für die rechtskräftige Namensänderung nach thailändischem Recht ist folgendes notwendig:

Übersetzung der zuvor vom Regierungspräsidium legalisierten Heiratsurkunde ins thailändische (durch einen vereidigten Übersetzer).
Dem Übersetzer am besten auch eine Kopie der ID-Card oder des Hausregisters geben, damit der Name richtig übersetzt wird.

Die Heiratsurkunde und die thail. Übersetzung müssen beim thail. Konsulat oder der Botschaft beglaubigt werden.

Diese beiden Dokumente müssen abschliessend in Thailand bei:

Legalization Division, Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affairs, 123 Caengwatthana Road, Lak Si/Bangkok, 10210
Tel. (66) 2-575-1056-59
Fax (66) 2-575-1054

zur Enbeglaubigung vorgelegt werden.

Mit den Endbeglaubigten Dokumenten kann dann beim zuständigen Bezirksamt die Änderung im Hausregister vorgenommen werden. Ebenso kann eine neue ID-Card beantragt werden.

Man sollte in jedem Fall von den Endlegalisierten Dokumenten Fotokopien machen und diese dann dem Bezirksamt geben und die Originale behalten. Oftmals sind Papiere leider schon .......

Gebühren in Deutschland:

Legalisierung der Heiratsurkunde € 15.00
Legalisierung der Übersetzung € 15.00

(Es soll einige Ausnahmen bei den Bezirksämtern in TH geben, wonach auf die Endlegalisierung bei der Legalization Division verzichtet wird. Dies ist aber ohne Garantie !).


Gruss
C N X
 
R

Ralph-HF

Gast
Ergänzung:

Wichtige Hinweise zur Namensänderung im Reisepass bei der Botschaft und beim thailändischen Einwohnermeldeamt in Thailand

Zur Namensänderung im Reisepass muss zuerst die Heiratsurkunde (oder Inter -nationale Heiratsurkunde, bitte kein Familienbuch, das wird in Thailand nicht anerkannt) beglaubigt und bei der thailändischen Botschaft vorgelegt werden; erst dann kann der Antrag auf Namensänderung bearbeitet werden.

Nach einem internationalen Abkommen müssen amtliche Dokumente des Heimatlandes zur Verwendung im Ausland zusätzlich beglaubigt (die Echtheit der Unterschrift des Standesbeamten und die Echtheit des Dienstsiegels) werden. In Berlin wird dies vom Standesamt I in der Rückerstr. 9 in Mitte vorgenommen. In anderen Städten sind geeignete Stellen (z.B. das Regierungspräsidium, Bezirksregierung, Landesverwaltungsamt usw.) gesondert zu befragen. Die dänische Heiratsurkunde muss von der Dänischen Botschaft oder General Konsulat beglaubigt werden.

Nachdem die thailändische Botschaft die Namensänderung nach der Eheschließung im Reisepass eingetragen hat, muss anschließend die Namensänderung im thailändischen Hausregister und im Personalausweis vorgenommen werden.



Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

-Die in Deutschland ausgestellte und überbeglaubigte Heiratsurkunde vom Regierungspräsidium muss von einem vereidigten Übersetzer in die thailändische Sprache übersetzt werden. Anschließend muss die übersetzte Heiratsurkunde von der thailändischen Botschaft beglaubigt werden. Für die Beglaubigung benötigen wir die überbeglaubigte Heiratsurkunde, die Übersetzung im Original und eine Kopie von beiden zusätzlich, 30 Euro Gebühr und frankierten Rückumschlag (3,49 Euro per Einschreiben). Die bereits beglaubigte Dokumente sind für immer gültig.

-Die übersetzte und beglaubigte Heiratsurkunde wird in Thailand beim Außenministerium, Abteilung für konsularische Angelegenheiten in der Chaengwattanastrasse in Bangkok auf Echtheit überprüft. Hierzu ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes erforderlich. (Falls Sie dort nicht persönlich erscheinen können, können Sie eine Vollmacht in der thailändischen Botschaft oder dem Generalkonsulat beantragen.)

-Danach kann die Namensänderung in das thailändische Hausregister (Vollmachterteilung ist möglich) und den Personalausweis (nur persönliche Beantragung) durch das Einwohnermeldeamt in Thailand vorgenommen werden.


Bemerkung[/] Es ist unumgänglich, den Ehenamen in Thailand eintragen zu lassen, damit zum späteren Zeitpunkt, wenn der Antrag auf einen Pass gestellt wird, keine unnötigen Probleme auftreten. Der neue Reisepass wird nämlich von der Passport Division in Thailand aufgrund der dort registrierten Personalien beim Zentralregisteramt ausgestellt. Bei Versäumnis muss der Antrag auf einen neuen Pass jedes Mal auf den Mädchennamen (wie im Personalausweis und Hausregister) gestellt werden und danach der Ehenamen in den Pass erneut eingetragen werden. Das kostet Zeit und Geld.


Hier der Link um alles nachlesen zu können:
http://www.thaiembassy.de/consul/2_3_familyname.htm

Gruß Ralph-HF
der sich gerade damit auseinandersetzt :heul:
 
A

Acky

Gast
Das oben geschriebene gilt, wenn ich das richtig verstanden habe, wenn es sich um eine ausländische (also meistens deutsche) Heiratsurkunde handelt.
Was muss man den beachten, wenn man in Thailand geheiratet hat also ein thailändische Heiratsurkunde hat und den Namen im Reisepass ändern will? Das müßte doch einfacher sein?
Muss zwingend zuvor die ID und das Familien/Hausbuch geändert werden?

Danke
 
W

waanjai

Gast
Acky" schrieb:
...Was muss man den beachten, wenn man in Thailand geheiratet hat also ein thailändische Heiratsurkunde hat und den Namen im Reisepass ändern will? Das müßte doch einfacher sein?
Muss zwingend zuvor die ID und das Familien/Hausbuch geändert werden?
Ja, ist zudem oftmals ein zusammenhängendes Verwaltungshandeln: Eintrag in das Eheregister, Heiratsurkunde, neue ID-Card und Änderung im Tabien Baan.
Deshalb verlangen die innerthailändischen Behörden auch die Vorlage der neuen ID-Card und des aktualisierten Hausregisters. Siehe Link zur Passport-Behörde in Thailand
 
A

Acky

Gast
Danke,

Beglaubigung bzw. Legalisierung ist ja dann nicht nötig, wenn man eine originale thailändische Heiratsurkunde hat.
 
W

waanjai

Gast
Acky" schrieb:
...Beglaubigung bzw. Legalisierung ist ja dann nicht nötig, wenn man eine originale thailändische Heiratsurkunde hat.
Genau, aber nur für die innerthailändischen Verwaltungsakte!

Wenn es darum geht, nach der Heirat in Thailand ein Visum für Deutschland zu erhalten oder wenn es darum geht, die in Thailand geschlossene Ehe auch in D zu registrieren, dann gilt, was S. Kiesow so formuiert hat:

"Ist im Anschluss an eine Heirat in Thailand eine Einreise nach Deutschland geplant, stellen Sie unter Vorlage der Heiratsurkunde und des Reisepasses Ihrer Ehefrau bei der Botschaft/einem Konsulat einen Antrag auf Erteilung eines Visums für den Familiennachzug. Auch dieser Antrag bedarf der Zustimmung des Ausländeramtes in Deutschland, so dass mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Monaten gerechnet werden muss. Eine frühzeitige persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Ausländeramt wird empfohlen. In Ausnahmefällen kann eine „Vorabbewilligung” erteilt werden, was die Wartezeit auf 2-3 Tage verkürzt.
Für die Anmeldung der in Thailand geschlossenen Ehe in Deutschland benötigen Sie neben Ihrer Heiratsurkunde in aller Regel auch den dazugehörigen Heiratseintrag. Auf dem Bezirksamt Bang Rak bekommen Sie mit der Eheschließung eine beglaubigte Ausfertigung dieses Dokumentes ohne weitere Aufforderung ausgehändigt; lassen Sie Ihre Ehe an einem anderen Ort eintragen, stellen Sie bitte sicher, dass man Ihnen beide o.g. Urkunden mitgibt. Auch diese Dokumente müssen in den meisten Fällen durch die deutsche Botschaft legalisiert (und natürlich in jedem Fall übersetzt) werden." Quelle und mehr Infos hier
 
M

martinus

Gast
Das habt ihr ganz richtig geschrieben.
Dickes Lob und Danke für diese Infos! :super:

Martin der das alles schon mitgemacht hat
 
R

Ralph-HF

Gast
@ll,
wie schon erwähnt bin ich gerade dabei die Papiere in Ordnung zu bringen:
Int. Heiratsurkunde 7,00 Euro
RP-Beglaubigung 15,00 Euro
Übersetzung ins Thai 49,00 Euro (incl.Porto)

Jetzt muss ich die Papiere incl. Kopien noch nach Frankfurt zum Beglaubigen schicken, macht wieder 30,00 Euro plus Porto.

Leider ist jetzt etwas dazwischen gekommen, so das meine Frau in diesem Jahr nicht nach Thailand fliegt. In dem von mir angegebenen Link steht zwar das die Dokumente immer gültig sind, wäre aber froh, wenn mir dies jemand bestätigen könnte.

Wie habt ihr das mit den 30 Euro für Frankfurt gemacht, einfach mit in den Umschlag?

Gruß Ralph-HF
 
W

waanjai

Gast
Ralph-HF" schrieb:
...wie schon erwähnt bin ich gerade dabei die Papiere in Ordnung zu bringen:
Int. Heiratsurkunde 7,00 Euro
RP-Beglaubigung 15,00 Euro
Übersetzung ins Thai 49,00 Euro (incl.Porto)

Jetzt muss ich die Papiere incl. Kopien noch nach Frankfurt zum Beglaubigen schicken, macht wieder 30,00 Euro plus Porto.

Leider ist jetzt etwas dazwischen gekommen, so das meine Frau in diesem Jahr nicht nach Thailand fliegt. In dem von mir angegebenen Link steht zwar das die Dokumente immer gültig sind, wäre aber froh, wenn mir dies jemand bestätigen könnte.

Wie habt ihr das mit den 30 Euro für Frankfurt gemacht, einfach mit in den Umschlag?
1. Stimmt, der ganze Vorgang ist nicht kostenlos. Und es kommen ja noch die Gebühren für die (Express-)Endbeglaubigung in BKK dazu.

2. Der Hinweis darauf, dass die mit Apostille versehene internationale Heiratsurkunde und ihre Übersetzung nach der Beglaubigung der deutschen Urkunde bzw. der Apostille und der Übersetzung der deutschen Urkunde ins Thailändische nun für "immer" gültig sei, soll den evtl. Zweifel erst gar nicht aufkommen lassen, der darauf beruhen könnte, dass die dem ganzen Vorgang zugrundeliegende dt. Urkunde ja nicht älter als 6 Monate alt sein darf. Dieser Zeitraum gilt nur für den Zeitraum bis zur Vor-Beglaubigung durch die thailändische Auslandsvertretung.

3. Ja, leider, die 30 Euro gehören mit in den Umschlag. Keine unbare Überweisung möglich. Modernisierungsstau. Jammerschade. Weil so auch der Nachweis des Transfers über Bank nicht geführt werden kann, sollte er erforderlich werden. Zu oft, wurde nämlich der Nicht-Erhalt des beiliegenden Geldes reklamiert!
Also - unten auf dem Antrag ganz dick schreiben: [highlight=yellow:43b2969def]Anlage: 30 Euro in Scheinen[/highlight:43b2969def]. Fällt denen dann ein wenig schwerer, später zu behaupten, es wäre kein Geld im Umschlag gewesen.
 
R

Ralph-HF

Gast
@ waanjai
Erst mal Danke für die schnelle Antwort, dennoch:

2. Der Hinweis darauf, dass die mit Apostille versehene internationale Heiratsurkunde und ihre Übersetzung nach der Beglaubigung der deutschen Urkunde bzw. der Apostille und der Übersetzung der deutschen Urkunde ins Thailändische nun für "immer" gültig sei, soll den evtl. Zweifel erst gar nicht aufkommen lassen, der darauf beruhen könnte, dass die dem ganzen Vorgang zugrundeliegende dt. Urkunde ja nicht älter als 6 Monate alt sein darf. Dieser Zeitraum gilt nur für den Zeitraum bis zur Vor-Beglaubigung durch die thailändische Auslandsvertretung.
Das heißt also das ich die Papiere jetzt nach Frankfurt zwecks Vor-Beglaubigung, incl. 30 Euro, schicken kann. Danach wären sie dann für "immer" gültig. Sollten wir erst z.B. in zwei Jahren nach BKK kommen und sie bei der Legalization Division End-Beglaubigen lassen, hätten wir jetzt nicht alles umsonst gemacht! :???:
Wäre ärgerlich wenn wir dann dort stehen und man uns sagt: Papiere sind erst nach End-Beglaubigung für immer gültig :heul:

Beim RP wurde mir erzählt das für Thailand es "nur" eine Beglaubigung und keine Apostille gibt.:???:

Gruß Ralph-HF
 
W

waanjai

Gast
Ralph-HF" schrieb:
...Das heißt also das ich die Papiere jetzt nach Frankfurt zwecks Vor-Beglaubigung, incl. 30 Euro, schicken kann. Danach wären sie dann für "immer" gültig. Sollten wir erst z.B. in zwei Jahren nach BKK kommen und sie bei der Legalization Division End-Beglaubigen lassen, hätten wir jetzt nicht alles umsonst gemacht! Wäre ärgerlich wenn wir dann dort stehen und man uns sagt: Papiere sind erst nach End-Beglaubigung für immer gültig
Diese Aussage steht so auf der website der Thailändischen Botschaft in Berlin, die Du hier eingestellt hast. Solltest Du dieser Aussage aus dem Jahre 1998 nicht mehr trauen wollen oder aus allgemeinem Interesse, dann solltest Du denen via e-mail die Frage erneut stellen. Deren e-mail steht ja auf der Eingangsseite wie folgt: general@thaiembassy.de Die e-mail auf dem Merkblatt scheint veraltet zu sein.

Auf den Merkblättern zur gleichen Thematik, die es vom Frankfurter Generalkonsulat gibt, steht leider nichts von der unendlichen Gültigkeit der vom RP beglaubigten Internat. Heiratsurkunde nebst Übersetzung ab dem Zeitraum, wo die erste thailändische Behörde diese ebenfalls beglaubigt hat.
Merkblatt Frankfurt 1
Merkblatt Frankfurt 2
Aber auch die kannst Du ja anmailen und befragen. thaifra@mfa.go.th

Ralph-HF" schrieb:
...Beim RP wurde mir erzählt das für Thailand es "nur" eine Beglaubigung und keine Apostille gibt.
Dann laß die nicht älter als 6 Monate alte Internationale Heiratsurkunde dort beglaubigen. Die thailändischen Auslandsbehörden wollen nur den Stempel des RP sehen. Wie die das Kind nennen, scheint denen egal zu sein. Auf meiner steht ein Stempel des RP drauf "Apostille - Convention de La Haye du 5 octobre 1961 ........" Aber die jungen Sachbearbeiter lernen heute auch nicht mehr alles und erst recht nicht solche Feinheiten. :-)

[hr:2a0a859291]
Abschließend einmal ein kurze Bemerkung dazu, was eigentlich bei diesen Beglaubigungen, Apostillen, Echtheitsüberprüfungen der Unterschriften, Legalisationen etc. faktisch gemacht wird:

Gehst Du zum RP, dann guckt sich da ein speziell bestimmter Sachbearbeiter (bzw. Stellvertreter) die Internat. Heiratsurkunde kurz an, beriecht und befühlt die auf Echtheit. Dann schlägt der eine dicke Loseblatt-Sammlung auf und guckt nach, ob die Unterschrift des Standesbeamten auf der Heiratsurkunde mit der übereinstimmt, die da in der Loseblatt-Sammlung hinterlegt ist. Und da stehen jede Menge an Unterschriftsproben von allen möglichen Ämtern im Zuständigkeitsgebiet drin. Und da kommen und gehen die Unterschriftsberechtigten. Deshalb auch kein Wunder, dass die keine Lust haben, irgendwelche Urkunden aus anno pief zu beglaubigen.

Kommt die so beglaubigte internat. Heiratsurkunde nebst ihrer nun vorgenommenen Übersetzung zur thailändischen Auslandsvertretung, dann prüfen die wiederum nur nach, ob die Unterschrift - dieses Mal - vom Menschen im RP richtig ist. Wenn ja, wird ein neuer Stempel hinzugefügt und es unterschreibt der Konsul/Botschafter persönlich. Und die werden eben nicht so schnell ausgewechselt und werden deshalb in Bangkok in so etwas wie einer 100-jährigen Liste geführt. Deshalb kann man ab dem Datum der Unterschrift Konsul oder Botschafter Dokumente dort auch noch Jahrzehnte später legalisieren.

Denn kommt man mit den so vorbeglaubigten Dokumenten (Heiratsurkunde und Übersetzung) nach BKK, dann bestätigen die nur wiederum mit einem Stempel, dass die Unterschrift des Konsuls bzw. des Botschafters richtig ist. Und flugs sind die Urkunden nun auch in Thailand "offiziell angekommen" :lol:
 
J

JohnBoy

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Aus gegebenem Anlaß (Hochzeit am nächsten Freitag :round: ) möchte ich nochmal die Frage stellen nach der Aktualität der Informationen zwecks Namensänderung im Pass und späterer notwendiger Aktivitäten in Thailand.

Da unsere AB die Aufenthaltsgenehmigung erst nach erfolgter Namensänderung im Pass erteilen will müssen wir dieses recht zeitnah machen lassen. Dazu mal mein Infostand, Ablaufplan und ein paar Fragen dazu:

1. Heiraten und Heiratsurkunde bekommen (brauche ich eigentlich eine internationale Heiratsurkunde ?)
2. Heiratsurkunde vom Regierungspräsidenten beglaubigen lassen
3. Beglaubigte Heiratsurkunde vom vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. (Kennt jemand einen in Ostwestfalen?? Preise ??)
4. Übersetzte Heiratsurkunde von der thailändischen Botschaft (nur Berlin ?) beglaubigen lassen
5. Namensänderung im Reisepass beantragen

Später in Thailand:
6. Überprüfung der Echtheit beim Außenministerium, Abteilung für konsularische Angelegenheiten, in Bangkok und
7. Namensänderung im Hausregister und Beantragung eines neuen Personalausweises (ID-Card) beim zuständigen Amphoe

Müssen die Punkte 3+4 vor 5 durchgeführt werden oder sind 3+4 nur notwendig für die Punkte 6+7 später in Thailand??
Habe ich vielleicht irgend etwas vergessen?

Ich sage schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
JohnBoy :undweg:
 
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JT29

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Steht glaube ich so in etwa auch auf den Seiten des TH-Konsulats in Frankfurt.

Das die AB nicht gleich ein Aufkleber reinmacht ist merkwürdig. Meine Frau hat erstmal ein Jahr bekommen und bis dahin muss die Änderung in den Pass, bevor es dann die nächsten 2 Jahre gibt.


1. Heiraten und Heiratsurkunde bekommen (brauche ich eigentlich eine internationale Heiratsurkunde ?)
-> Ja, internationale

2. Heiratsurkunde vom Regierungspräsidenten beglaubigen lassen
-> Richtig, wieder 25 EUR weg :lol:

3. Beglaubigte Heiratsurkunde vom vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. (Kennt jemand einen in Ostwestfalen?? Preise ??)
-> Korrekt, ist aber egal wo Du das hinschickst. Wie haben den Partner von Kiesow in Berlin genommen - 25 EUR +Märchensteuer+Porto

4. Übersetzte Heiratsurkunde von der thailändischen Botschaft (nur Berlin ?) beglaubigen lassen
-> das macht auch das Konsulat. Entweder direkt oder aber bei einem Konularsprechtag "in der Pampa" vorsprechen
-> 3 EUR für den Eintrag in den Pass
-> 30 EUR für die Beglaubigung

Bitte beachten, dass die Urkunde vor der Beglaubigung Konsulat keine 6 Monate alt ist (analog wie bei der Heirat).

Danach geht es in TH weiter wie beschrieben.

Juergen
 
phi mee

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@Johnboy

Die Punkte 3 + 4 brauchst du erst vor der Namensänderung in LOS vornehmen.

Die internationale Heiratsurkunde sollte du bei einer internationalen Ehe beim Standesamt automatisch bekommen. Diese dann beim zuständigen Regierungspräsidenten "überbeglaubigen" lassen. Dann mit den bereits bereits erwähnten Unterlagen nach Berlin oder Frankfurt schicken. Dort kommt der Aufkleber in den Pass.

Bei mir hat das AA auch gemault. Aber ich habe am 28.12. geheiratet und am 30.12. die Aufenhaltsgenhmigung beantragt. Bei meiner Frau gabs daher auch nur ein Jahr mit der Auflage die Namensänderung schnellstens vorzunehmen.

Per Post nach Frankfurt dauert es etwa 2 - 3 Wochen



:wink: phi mee
 
D

dr_farnsworth

Gast
phi mee" schrieb:
Die internationale Heiratsurkunde sollte du bei einer internationalen Ehe beim Standesamt automatisch bekommen.
Automatisch nicht, aber wir wurden zumindest vorher gefragt. Die internationale Urkunde ist natürlich teurer.

Gruß
Martin

PS: Wie lange ist die Urkunde eingentlich nach der Legalisierung durch das Regierungspräsidium gültig?
 
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JT29

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dr_farnsworth" schrieb:
PS: Wie lange ist die Urkunde eingentlich nach der Legalisierung durch das Regierungspräsidium gültig?
Wie in #13 geschrieben: 6 Monate -> drum zusehen, dass man den nächsten Konulartag in der Nähe erwischt und vom Konulat beglaubigen lassen. Danach verfällt das Dokument zeitlich nicht mehr.

Übrigens gab es in unseren Pass keinen Aufkleber, sondern 7(!) Stempel - und da rede einer noch von Bürokratie in DE

Juergen
 
phi mee

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JT29" schrieb:
Wie in #13 geschrieben: 6 Monate -> drum zusehen, dass man den nächsten Konulartag in der Nähe erwischt und vom Konulat beglaubigen lassen. Danach verfällt das Dokument zeitlich nicht mehr.
Jürgen,

hier hat mir das Honorarkonsulat in Essen eine andere Auskunft gegeben, als ich Anfang Juni nachgefragt habe.

Ich habe jetzt die Unterlagen nach Frankfurt geschickt zum beglaubigen, die legaliserte Urkunde ist mittlerweile über 8 Monate alt.

Ich hoffe die Essener haben mir keine Falschauskunft gegeben sonst sitze ich ganz schön in der Scheiße! :fertig:


:wink: phi mee
 
J

JT29

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@Phi mee

ich suche es heute Abend raus - steht auf der Seite des Konsulats Frankfurt, auf der Botschaftsseite ist dann ein Hinweis, dass nach dem Beglaubigungsvermerk die Dokumente zeitlich unbefristet sind.

Juergen
 
J

JT29

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Also hab mal in meinen Unterlagen geforstet:

"Urkunden, die von den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen beglaubigt werden sollen, müssen im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt worden sein....
Die Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, und ihr Ausstellungsdatum darf nicht mehr als sechs Monate zurückliegen... "

-> http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1106535/

Also zumindest für die Beglaubigung beim RP gilt die 6 Monatsfrist.
Ich habe aber auch irgendwo gelesen, dass dies auch für die Beglaubigung beim Konsulat gilt ... muss aber den Nachweis noch schuldig bleiben. Auf der Botschaftsseite steht halt momentan, dass die Unterlagen nach der dortigen Beglaubigung dauerhaft gültig seien (zeitlich gesehen), also müssten sie im Umkehrschluss vorher zeitlich begrenzt gewesen sein.

Also don t worry und einfach mal abwarten, klappt schon.

Juergen
 
phi mee

phi mee

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Hallo Jürgen,


danke für deine Bemühungen. Das sind eben die Feinheiten der Formulierungen.

Ich habe es damals auch nicht ganz eindeutig gefunden. Daher hatte ich beim Konsulat in Essen angerufen.

Die Heiratsurkunde ist vom 28.12.04 und wurde in Düsseldorf am 06.01. überbeglaubigt.

Diese lag dann im Januar auch schon in Frankfurt vor für die Namensänderung im Pass.

Nunmehr ist sie wieder dort nur ergänzt durch die Übersetzung durch einen Dolmetscher.

Das Konsulat hat also eine Kopie eben dieser Urkunde bereits seit Januar in der Akte.

Ich hoffe es geht gut sonst läuft mir die Zeit davon. :schwitz:

Ich rufe gleich aber, um sicher zu gehen, nochmal in Frankfurt an.

Drück mir die Daumen!


:wink: phi mee
 
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