C
CNX
Gast
Für die rechtskräftige Namensänderung nach thailändischem Recht ist folgendes notwendig:
Übersetzung der zuvor vom Regierungspräsidium legalisierten Heiratsurkunde ins thailändische (durch einen vereidigten Übersetzer).
Dem Übersetzer am besten auch eine Kopie der ID-Card oder des Hausregisters geben, damit der Name richtig übersetzt wird.
Die Heiratsurkunde und die thail. Übersetzung müssen beim thail. Konsulat oder der Botschaft beglaubigt werden.
Diese beiden Dokumente müssen abschliessend in Thailand bei:
Legalization Division, Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affairs, 123 Caengwatthana Road, Lak Si/Bangkok, 10210
Tel. (66) 2-575-1056-59
Fax (66) 2-575-1054
zur Enbeglaubigung vorgelegt werden.
Mit den Endbeglaubigten Dokumenten kann dann beim zuständigen Bezirksamt die Änderung im Hausregister vorgenommen werden. Ebenso kann eine neue ID-Card beantragt werden.
Man sollte in jedem Fall von den Endlegalisierten Dokumenten Fotokopien machen und diese dann dem Bezirksamt geben und die Originale behalten. Oftmals sind Papiere leider schon .......
Gebühren in Deutschland:
Legalisierung der Heiratsurkunde € 15.00
Legalisierung der Übersetzung € 15.00
(Es soll einige Ausnahmen bei den Bezirksämtern in TH geben, wonach auf die Endlegalisierung bei der Legalization Division verzichtet wird. Dies ist aber ohne Garantie !).
Gruss
C N X
Übersetzung der zuvor vom Regierungspräsidium legalisierten Heiratsurkunde ins thailändische (durch einen vereidigten Übersetzer).
Dem Übersetzer am besten auch eine Kopie der ID-Card oder des Hausregisters geben, damit der Name richtig übersetzt wird.
Die Heiratsurkunde und die thail. Übersetzung müssen beim thail. Konsulat oder der Botschaft beglaubigt werden.
Diese beiden Dokumente müssen abschliessend in Thailand bei:
Legalization Division, Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affairs, 123 Caengwatthana Road, Lak Si/Bangkok, 10210
Tel. (66) 2-575-1056-59
Fax (66) 2-575-1054
zur Enbeglaubigung vorgelegt werden.
Mit den Endbeglaubigten Dokumenten kann dann beim zuständigen Bezirksamt die Änderung im Hausregister vorgenommen werden. Ebenso kann eine neue ID-Card beantragt werden.
Man sollte in jedem Fall von den Endlegalisierten Dokumenten Fotokopien machen und diese dann dem Bezirksamt geben und die Originale behalten. Oftmals sind Papiere leider schon .......
Gebühren in Deutschland:
Legalisierung der Heiratsurkunde € 15.00
Legalisierung der Übersetzung € 15.00
(Es soll einige Ausnahmen bei den Bezirksämtern in TH geben, wonach auf die Endlegalisierung bei der Legalization Division verzichtet wird. Dies ist aber ohne Garantie !).
Gruss
C N X