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Registrieren der Ehe Thai/Deutsch in D von Vorteil?

Diskutiere Registrieren der Ehe Thai/Deutsch in D von Vorteil? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hat das Registrieren einer Ehe geschlossen im Ausland in D irgendwelche Vorteile? Wir haben vor 6 Jahren in Singapur geheiratet weil der...
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zappalot

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Hat das Registrieren einer Ehe geschlossen im Ausland in D irgendwelche Vorteile? Wir haben vor 6 Jahren in Singapur geheiratet weil der Buerokratieaufwand gegenueber Heirat in Thailand fast 0 war.
Spasshalber hab ich in D mal angefragt was die dazu brauchen und war ja doch ueberrascht (geschockt triffts schon eher) was die alles wollen, selbst meiner liebsten Reisepass muss uebersetzt werden (die sind doch nicht ganz sauber die beamten).
Wenn kein Vorteil sparen wir und den Mist, nicht des Geldes wegen, aber wir ham was besseres zu tun als uns um x Unterlagen zu kuemmern...

Ich bin uebrigens in D gemeldet, verweile aber regelmaessig mehr als 6 Monate/Jahr in Bangkok, ist vielleicht eine Registrierung bei der Botschaft in BKK buerokratieaermer?

Hier mal die Liste der Unterlagen vom Standesamt:

für die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung benötigen wir folgende Unterlagen:



von Ihnen:

- Antrag für Nachbeurkundung (die Antragsstellung erfolgt bei Auslandsaufenthalt bei der Deutschen Botschaft)

- Beglaubigte Kopie Personalausweis oder Reisepass (angefertigt von der Deutschen Botschaft bei Auslandsaufenthalt)

- Erweiterte Meldebescheinigung (Wohnsitz Sonthofen)

- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen


Von Ihrer Verlobten ((hab der gesagt wir sind verheiratet):

- Beglaubigte Kopie Reisepass (angefertigt von der Deutschen Botschaft bei Auslandsaufenthalt)

- Hausregister- oder Melderegisterauszug (ggf. beglaubigte Kopie angefertigt von der Deutschen Botschaft)

- Geburtsurkunde oder Geburtsortsbescheinigung


Nachweis Ihrer Eheschließung in Singapur:

- Heiratsbescheinigung bzw. Heiratsurkunde



Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Die Urkunden aus Thailand sind von der zuständigen Deutschen Botschaft mit einer Legalisation zu versehen.

Die Urkunden aus Singapur sind mit einer Apostille zu versehen.

Sämtliche Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.



Heiratsurkunde und Paesse sehe ich ja ein, aber z.b. Geburtsurkunde?
 
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TilakHH

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Es sind im Prinzip die gleichen Unterlagen die man im Vorwege für eine Ehefähigkeitsbescheinigung einreichen müsste.
 
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zappalot

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Es sind im Prinzip die gleichen Unterlagen die man im Vorwege für eine Ehefähigkeitsbescheinigung einreichen müsste.
Wenn man denn in Thailand heiratet. All diese Unterlagen sind nicht notwendig bei Heirat in Singapur. Registrierung der Ehe in Thailand war kein so ein buerokratisches Problem, nur die Thai Botschaft in Singapur musste einen Stempel auftragen was sehr schnell ging.
 
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Neptun

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Der ganze Kram mit dem Übersetzen und noch mal beglaubigen der Dokumente hat den Hintergrund, dass alles genau geprüft werden muß. Es dürfen nur zugelassene Übersetzer eingesetzt werden, die wiederum überprüft werden.
Mit der Ehe gehst du Verpflichtungen ein, die auch für den anderen Partner gelten, die nicht ohne Folgen sind.
Denk mal an das Erbrecht. Es könnte ja sein, dass du oder deine Frau mal viel Vermögen erbst. Nun hat einer oder sogar beide einen tödlichen Unfall.
Wer hat nun Anspruch auf das Erbe? Wer kümmert sich um Hinterbliebene oder um dich im Pflegefall.

Der Gesetzgeber kann ja heute nicht wissen ob du mal Geld hast oder keins, das kann sich jeden Tag ändern.
Das dient zur Absicherung deiner Familie.
Wenn dir diese wichtig ist dann zieh es durch, sonst steht deine Familie evtl. mal mit leeren Händen da.
Bedenke auch mal an die Rente oder Steuern.
Im Nachhinein das zu regeln halte ich für viel schwieriger.
 
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Chak

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Der Gesetzgeber kann ja heute nicht wissen ob du mal Geld hast oder keins, das kann sich jeden Tag ändern.
Das dient zur Absicherung deiner Familie.
Wenn dir diese wichtig ist dann zieh es durch, sonst steht deine Familie evtl. mal mit leeren Händen da.
Bedenke auch mal an die Rente oder Steuern.
Im Nachhinein das zu regeln halte ich für viel schwieriger.
Was soll es denn da im Nachhinein zu regeln geben? Ja, Behörden fragen immer erstmal nach einer deutschen Heiratsurkunde, aber wenn man dann sagt, es gibt nur die thailändische nebst Übersetzung und Legalisierung, dann reicht denen das auch.

Insofern hat der Threadstarter richtig erkannt, das ist unnötiger Aufwand, nur damit man dem einen oder anderen Beamten ein bisschen Denken abnimmt.
 
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Neptun

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Ok, sorry, wusste ich nicht, dass z.B ein Nachlassgericht das auch anerkannt.
 
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zappalot

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also vor allem laecherlich ist dass auch der reisepass uebersetzt werden muss. Also nur unter Strafandrohung mach ich so was unsinniges mit.... der entspricht internationalem standard, was soll da uebersetzt werden muessen....
 
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Chak

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Ok, sorry, wusste ich nicht, dass z.B ein Nachlassgericht das auch anerkannt.
Warum sollen die das nicht anerkennen?
Es wäre ja auch absurd, wenn man ohne eine deutsche Heiratsurkunde auf der Grundlage Ehefrau eingebürgert wird, dann aber ein Nachlassgericht meint, das reiche nicht aus.
 
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Neptun

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Ich würde mich nicht unbedingt hier im Forum schlau machen. Da bekommst du wahrscheinlich viele nicht zutreffende Antworten. Man kann höchstens ein paar Tips mitnehmen.
Ein internationale Reisepass muß ja auch nicht übersetzt werden.
Der ist ja schon auf Englisch und mit der Ausstellung normalerweise beglaubigt.
Es kommt doch auf die Rechtslage des jeweiligen Landes an aus welchem die Person kommt.
Diese sind ja nicht alle gleich.
Menschen aus Amerika oder EU haben es bestimmt leichter wie Menschen aus Asien, Afrika usw.
In vielen Ländern bekomme ich eine Geburtsurkunde oder einen Pass für 5$ egal mit welchem Namen.
Denk doch mal ein wenig nach was da alles dran hängt an so einer Registrierung.
Da muß halt alles stimmen.
Ich hatte übrigens dann gleichen Aufwand für meine Eintragung unserer Ehe in Thailand.
Die selben Papier von mir aus Deutschland über einen vereidigten Übersetzer ins Thai und damit auf Rathaus.
Ich habe ja auch meine Rechte und Pflichten in Thailand gegenüber meiner Frau und meinen Kindern.
 
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Neptun

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Warum sollen die das nicht anerkennen?
Es wäre ja auch absurd, wenn man ohne eine deutsche Heiratsurkunde auf der Grundlage Ehefrau eingebürgert wird, dann aber ein Nachlassgericht meint, das reiche nicht aus.
Da würde ich mich nicht darauf verlassen.
Sämtliche Papiere aus dem Ausland müssen überprüft werden.
Nur Originale z.B aus Nigeria, Kambodscha oder so werden sicherlich nicht so einfach anerkannt.
Das würde mich stark wundern. Die kann ich überall kaufen, sogar mit Stempel.
 
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Chak

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Da würde ich mich nicht darauf verlassen.
Sämtliche Papiere aus dem Ausland müssen überprüft werden.
Nur Originale z.B aus Nigeria, Kambodscha oder so werden sicherlich nicht so einfach anerkannt.
Das würde mich stark wundern. Die kann ich überall kaufen, sogar mit Stempel.
Deshalb gibt es ja auch das Legalisierungsverfahren. Oder meinst du, die Ausländerbehörde verlässt sich auf eine Urlunde aus Nigeria oder auch Thailand einfach so?

Das wäre absurd, was du da vermutest, dass man hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, sich dann gar einbürgern lassen kann, aber wenn der Mann verstirbt ist dann ausgerechnet das Nachlassgericht die erste Behörde, die sich nachhaltig quer stellt?
 
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Neptun

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Deshalb gibt es ja auch das Legalisierungsverfahren. Oder meinst du, die Ausländerbehörde verlässt sich auf eine Urlunde aus Nigeria oder auch Thailand einfach so?

Das wäre absurd, was du da vermutest, dass man hier eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, sich dann gar einbürgern lassen kann, aber wenn der Mann verstirbt ist dann ausgerechnet das Nachlassgericht die erste Behörde, die sich nachhaltig quer stellt?
Tut mir leid, ich verstehe nicht was du überhaupt willst.
Es geht doch gar nicht um eine Aufenthaltsbewilligung
Er fragt doch ob es Sinn macht die Ehe, die im Ausland vollzogen wurde, in Deutschland eintragen zu lassen.
Dafür braucht er die Papiere die er aufgelistet hat in beglaubigter und übersetzter Sprache.
So, das ist halt ein wenig Aufwand kann man aber alles in ein Briefkuvert stecken und an den Übersetzer schicken.
Wenn er das gemacht hat gibt er sie in Deutschland ab und läßt seine Ehe eintragen.

Die Papiere sind ja ein Leben lang gültig. Falls mal was ist hat seine Frau oder er schon beglaubigte bzw. übersetzte Papiere.
Hat er nix und ihm passiert was muß die Frau das nachträglich machen.
Sie kann nicht einfach mit der Heiratsurkunde von Singapur eine Erbe oder Lebensversicherung antreten.
Sie muß dann auch die Papiere übersetzten lassen damit sie einen Nachweis hat, dass sie die Ehefrau ist.
Also ist es doch besser das in aller Ruhe vorher zu machen??
Und genau das wollte er wissen, ob das Vorteile hat.
 
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Okay, wenn der Threadstarter noch gar keine Legalisierung hat, weil die Frau nie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat in Deutschland, dann sollte er das und eine beglaubigte Übersetzung anstoßen. Sonst wird es für die Witwe in der Tat mühselig. (Das kann aber für manch einen auch gewollt sein.)

Nur die Registrierung beim deutschen Standesamt, und das war die eigentliche Frage, ergibt keinen weiteren Vorteil, außer der einen oder anderen Nachfrage nach einer deutschen Urkunde aus dem Weg zu gehen.
 
Udon

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Wichtig ist alleine, so man noch in Deutschland gemeldet ist, dass der Familienstand beim Einwohnermeldeamt geändert wird. Dazu benötigt man eine Übersetzung der legalisierten Heiratsurkunde durch einen bei Gericht beeidigten Übersetzer. Die Registrierung der im Ausland geschlosssen Ehe beim Standesamt ist wenig sinnvoll, wie mir selbst eine Standesbeamtin auf meine Anfrage hin bestätigte.
 
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Die Frage müsste doch eher lauten, warum du das unbedingt willst? Nach deutschem Recht bist du auch so schon verheiratet.
 
Udon

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Die Frage müsste doch eher lauten, warum du das unbedingt willst? Nach deutschem Recht bist du auch so schon verheiratet.
Sollte sich die Frage auf meinen Post #16 beziehen und nicht die Eingangsfrage. hier die Antwort:
Die Finanzverwaltung kann erst dann die familiengerechte Steuerklasse III erteilen, wenn der Familienstand bei der Einwohnermeldebehörde geändert ist, da auf den dortigen Datenstand zurückgegriffen wird.
 
Koelner

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Nein. War nicht der Fall.

Ist ein wichtiger Punkt. Aber der wäre im Fragekontext nur relevant, wenn die Person und seine Frau weiterhin in Deutschland steuerpflichtig wären. Eine dauerhafte Einreise nach Deutschland würde die Registrierung der Ehe also eh mit sich bringen. Sonst wird das nix mit der Steuerklasse III.
 
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