waanjai_2
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Themenstarter
Gerade die Argumentationskette vom Inselzweibeiner wird von Post zu Post immer stringenter. Wirklich. 


garni1" said:Hier ein offener Brief an die Prinzessin.
Die Haftbedingungen von Darunee entsprechen nicht den Vorgaben, welche die Prinzessin in Genf darlegte.
garni1" said:Soll ich dir deinen Aufschrei bei Arabischen/Iranischen Gesetzen reinkopieren?
Dein neuer Avatar ist wirklich besser als das bisherige Untherapierbar-Plakat. Denn auf den ersten Blick deutet es auf einen Mann mit Durchblick hin. Zumindest auf den ersten Blick. Hauptsache, er gefaellt Dir. :-)Samuianer" said:
waanjai_2" said:Dein neuer Avatar ist wirklich besser als das bisherige Untherapierbar-Plakat. Denn auf den ersten Blick deutet es auf einen Mann mit Durchblick hin. Zumindest auf den ersten Blick. Hauptsache, er gefaellt Dir. :-)Samuianer" said:


Ach so, Du willst Komiker sein. Da haben Dich einige und vor allem Deine Beitraege ja voellig missverstanden.Samuianer" said:.. er war, wenn auch nicht immer vom deutschen Publikum verstanden, ein Spitzenkomiker!

ja, waanjai2 - du nimmst das Forum viel zu ernst - jeder merkt, wenn du wieder mal frustriert bist, weil es nicht so läuft - wie du es dir in Udon vorstellst.waanjai_2" said:Ach so, Du willst Komiker sein. Da haben Dich einige und vor allem Deine Beitraege ja voellig missverstanden.Samuianer" said:.. er war, wenn auch nicht immer vom deutschen Publikum verstanden, ein Spitzenkomiker!![]()
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waanjai_2" said:Ach so, Du willst Komiker sein. Da haben Dich einige und vor allem Deine Beitraege ja voellig missverstanden.Samuianer" said:.. er war, wenn auch nicht immer vom deutschen Publikum verstanden, ein Spitzenkomiker!![]()
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die hat sich gerade beschwert, das keiner mit ihr spricht - auch nicht von den Rothemden ausserhalb des Gefängnisses - keine Ahnung warum.Samuianer" said:aber das nur ganz ganz nebenbei - und um vielleicht mal wieder zur Sache zu kommen: "Wie geht es denn deiner "Volksheldin Da Torpedo"?![]()
Bukeo" said:die hat sich gerade beschwert, das keiner mit ihr spricht - auch nicht von den Rothemden ausserhalb des Gefängnisses - keine Ahnung warum.Samuianer" said:aber das nur ganz ganz nebenbei - und um vielleicht mal wieder zur Sache zu kommen: "Wie geht es denn deiner "Volksheldin Da Torpedo"?![]()
Was fuer Komiker und solche, die es werden wollen, ja auch schon laengst als Isolationshaft bekannt sein duerfte.Bukeo" said:die hat sich gerade beschwert, das keiner mit ihr spricht - auch nicht von den Rothemden ausserhalb des Gefängnisses - keine Ahnung warum.
sorry, für Rothemden - die zum bewaffneten Kampf aufrufen, habe ich kein Verständnis. Scheinbar ihre Kollegen von der Veera Gruppe auch nicht.waanjai_2" said:Was fuer Komiker und solche, die es werden wollen, ja auch schon laengst als Isolationshaft bekannt sein duerfte.
Hat sie ja garnicht.Bukeo" said:sorry, für Rothemden - die zum bewaffneten Kampf aufrufen, habe ich kein Verständnis.
Sie gehört zum Flügel Jakrobob - der hätte sie schon besucht, nur der hat das gleiche Problem am Hals.waanjai_2" said:Hat sie ja garnicht.
ist ja auch nicht unbedingt falsch.Und es war im uebrigen Dein Abhisitlein, der in den USA meinte, dass: Violent protests in Thailand are evidence of a vibrant democracy at work
ignoriert, da unbedeutend.Schon wieder vergessen oder wiederum mal nicht mitgekriegt?
http://www.bangkokpost.com/news/local/24379/pm-hails-vibrant-democracy
Da nutzen auch duemmliche Verniedlichungen und Herabsetzungsversuche gegenueber dem thailaendischen Premierminister herzlich wenig, von dem rethorischen Gehalt mal ganz abgesehen!waanjai_2" said:[highlight=yellow:54a54091b1]Hat sie ja garnicht.[/highlight:54a54091b1]Bukeo" said:sorry, für Rothemden - die zum bewaffneten Kampf aufrufen, habe ich kein Verständnis.
Und es war im uebrigen Dein Abhisitlein, der in den USA meinte, dass: Violent protests in Thailand are evidence of a vibrant democracy at work
Schon wieder vergessen oder wiederum mal nicht mitgekriegt?
http://www.bangkokpost.com/news/local/24379/pm-hails-vibrant-democracy
Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) strafbar. Damit dieses Delikt verfolgt werden kann, muss der Bundespräsident die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung ermächtigen.
Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter oder diplomatischer Vertreter ist (§ 103 StGB) besonders unter Strafe gestellt. Hierzu ist Voraussetzung, dass die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhält, die Rechtsvorschrift dort auf Gegenseitigkeit trifft und dass die ausländische Regierung bei der Bundesregierung Strafverfolgungsantrag stellt (§ 103 StGB). (Stand: März 2005)
Der Landesverrat ist in der Regel als Verbrechen gegen den Staat definiert. Er findet sich als Straftatbestand in den Gesetzbüchern der meisten unabhängigen Staaten.
Beispiel Deutschland:
Nach deutschem Strafrecht ist Landesverrat ein in § 94 StGB geregeltes Verbrechen, das sich gegen die äußere Sicherheit und den Bestand des Staates richtet.[
Verfassungsgefährdende Tatsachen sind solche, die Bestrebungen offenbaren, in verfassungswidriger Weise den demokratischen, bundesstaatlichen oder rechtsstaatlichen Aufbau der Republik Österreich zu beseitigen, deren dauernde Neutralität aufzuheben oder ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht abzuschaffen oder einzuschränken oder wiederholt gegen ein solches Recht zu verstoßen.
Belgien:Holocaustleugnung ist in zahlreichen europäischen Ländern, darunter allen deutschsprachigen, illegal. Viele Länder haben erweiterte Gesetze gegen Verleumdung oder Rassenhass; andere Länder wie Kanada und Großbritannien haben keine spezifischen Gesetze gegen Holocaustleugnung verabschiedet.
Der Europarat verabschiedete 2003 das Additional Protocol to the Convention on Cyber Crime[1] betreffs der Kriminalisierung von Handlungen rassistischer oder ausländerfeindlicher Art mittels Computersystemen. Darin befasst sich Artikel 6 mit „Leugnung, grober Verharmlosung, Zustimmung oder Rechtfertigung von Genoziden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Das Protokoll hat keinen Gesetzesstatus.
Deutschland:Wer entsprechend Art. 444 des Strafgesetzbuches den Genozid, begangen durch das Deutsche Nationalsozialistische Regime während des Zweiten Weltkrieges, leugnet, grob verharmlost, rechtfertigt oder billigt, soll mit Gefängnis von acht Tagen bis zu 1 Jahr und Geldstrafe von 26 bis 5000 Francs bestraft werden. Für die Anwendung des § gelten die Bestimmungen des Art. 2 der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948. Im Wiederholungsfall können dem Schuldigen die Bürgerrechte entsprechend Art. 33 des Strafgesetzbuches aberkannt werden.
Art.2 Im Fall der Verurteilung nach diesem Gesetz kann angeordnet werden, dass die Bestrafung in Gänze oder in Teilen in einer oder mehreren Zeitungen auf Kosten des Verurteilten publiziert wird.
§ 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung (1985, Ergänzungen 1992, 2002 and 2005)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (…)
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. (…
EU Richtlinie zur Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit (2007)
CNS/2001/0270
In Spanien gibt es ein Delikt namens Majestaetsbeleidigung. Danach kann bestraft werden, wer ueber die Blaubluetigen Ungehoeriges sagt. Dafuer gelten andere Kriterien und schwerere Strafen als fuer gewoehnliche Beleidigungen gewoehnlicher Leute. In schweren Faellen gibts Gefaengnis.
Sagt da doch ein Spanier, ein ganz gewoehnlicher, nicht blaubluetiger, noch dazu Buergermeister, noch dazu ein kommunistischer Buergermeister: Juan Carlos sei korrupt wie Graf Dracula. Man macht ihm den Prozess. Heute ist er verurteilt worden, zu einer Geldstrafe von 848 Euro.

trifft aber bei uns auch zu. Kinderschänder bekommen Bewährung - wenn jemand den bestimmten Gruss zeigt - gibts für jeden Gruss Knast - so steht Mahler nun bei, ich glaube 6 Jahre Knast. Nur für einen Gruss - stell dir das mal vor.waanjai_2" said:Einige Komiker werden wohl immer uebersehen, dass man in Thailand fuer Marlboro Light ein hoeheres Strafmass bekommt als der gemeine Moerder, Vergewaltiger oder Kinderschaender.
es gibt keine 100%ige Meinungsfreiheit - weltweit nicht.Daran erkennt man, wo die Prioritaeten liegen. Und eine feine Sache fuer Leute mit Untertanen-Mentalitaet, fuer die Meinungs- und Gedankenfreiheit nichts gilt.
Würdest Du dabei auch ein Bein heben?Bukeo" said:... - das ich gegen einen Baum pinkle - ...