Besonderes Kanzleiprofil
Mein persönlicher Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet des Strafrechts, hier zum einen in dem üblichen Bereich bis zur Rechtskraft eines Urteils, zum anderen aber auch darüber hinaus im von vielen Kollegen leider vernachlässigten Bereich der Strafvollstreckung. Ich beschäftige mich also mit all den Problemen, die nach einer rechtskräftiger Verurteilung folgen.
Besonderes Augenmerk habe ich dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts gewidmet. Hier ist mein Erfahrungsschatz besonders umfassend, auch hinsichtlich der mit Drogenabhängigkeit häufig einhergehenden Beschaffungskriminalität.
Gerade hier werden bei nicht sachgerechter Verteidigung Probleme geschaffen, die sich später wenn überhaupt nur unter großer Mühe beheben lassen.
Auch hier endet meine Tätigkeit nicht mit Rechtskraft des Urteils, sondern erstreckt sich darüber hinaus auf alle an der Vollstreckung hängende Probleme.
So habe ich massiv praktische Erfahrung im gesamten Komplex sogenannter 35er-Anträge, also Anträgen gemäß §§ 35ff BtmG (Rückstellung von Freiheitsstrafen zu Gunsten von Drogen-Therapien), Gnadenverfahren in Bereichen, in denen solche Anträge aus formellen Gründen nicht möglich sind und ich verfüge über eine Palette von Möglichkeiten zur Behebung von Problemen, die dem Grundsatz “Therapie vor Strafe“ entgegenstehen.