Hallo Claude,
sofern sich Dein Problem noch nicht gelöst haben sollte, biete ich Dir Hilfe an.
Die Bemühungen der anderen Teilnehmer sind lobenswert, nur leider nicht ganz zutreffend, was die gesetzl. Regelungen anbelangt.
Die Ausländerbehörde kann nur etwas zum Aufenthaltstitel und den vorgeschriebenen Mindestzeiten für den Aufenthalt in Deutschland aussagen, sonst nichts.
Die Kindergeldkasse des Arbeitsamtes (Bundesagentur für Arbeit) ist einzig und allein zuständig für die Bewilligung des Kindergeldes.
Das Kindergeld wird nicht an Deine Frau gezahlt, sondern an den steuerpflichtigen Familienvorstand. Es sind zur Abklärung des Anspruches demnach die Regelungen des Einkommensteuergesetzes maßgebend, ob Dir für die Kinder das Kindergeld zusteht.
Ich nehme an, Du bist nicht Beamter oder im öffentl. Dienst, denn sonst gibt es Sonderregelungen, wobei der Dienstherr zuständig ist.
Sehr kritisch ist die Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes, also die Festlegung des Lebensmittelpunktes, der eigentlich in Deutschland sein muß. Es gibt aber Ausnahmen.
Jetzt wird es schwierig, weil die meisten Kindergeldkassen, und sogar die Finanzämter, in solchen Fällen zumeist überfordert sind, weil sie nur selten damit konfrontiert werden. Das führt dann zu Falschauskünften und Ablehnungen, oft ohne böse Absicht.
Ich stelle Dir gern sämtliche Texte zur Verfügung und kann Dir zudem einige Grundsatzentscheidungen senden, die sich auf Fälle anwenden lassen, wo Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten und trotzdem Kindergeld zu zahlen war.
Bevor Du den Kindergeldantrag ausfüllst, lies die Regelungen sorgfältig durch, denn die Kindergeldkasse muß eine Ablehnung nicht einmal begründen.
Selbst bei geschiedenen Eltern sieht das Gesetz vor, daß Du als Steuerpflichtiger den Kindergeldantrag stellen mußt, die Zahlung dann aber an die Mutter erfolgen kann.
Nicht zu verwechseln ist das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag, dafür ist allein das Finanzamt zuständig.
Schreibe mir eine PN, dann sennde ich Dir alle Dokumente an Deine Privatmail.
Steve