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probleme mit th. unterhaltsbescheinigung

Diskutiere probleme mit th. unterhaltsbescheinigung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; wadee tuk khon, seit jahren benutzen wir eine art formblatt zur unterhaltsbescheinigung. es ist in thailändischer und deutscher sprache verfasst...
O

onnut

Gast
wadee tuk khon,
seit jahren benutzen wir eine art formblatt zur unterhaltsbescheinigung.
es ist in thailändischer und deutscher sprache verfasst.
ist auch immer anstandslos vom zuständigen amphere ausgefüllt worden.
auch vom hiesigen finanzamt so akzeptiert!
das ganze hatte den vorteil,das wir die übersetzung sparen konnten.
jetzt sagt das thail. amphere,sie können diese art bescheinigung nicht mehr erstellen (auch nicht mit beiträgen zur teebeschaffung).
statt dessen gibts ein schriftstück in thail. sprache.
das finanzamt verlangt nun natürlich eine übersetzung.
eigentlich aber doch unnütze kosten.
hat jemand ähnliche erfahrungen?
onnut
 
alhash

alhash

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Ich hatte die ganzen Jahre nur die Überweisungsbelege beim Finanzamt vorgelegt und es lief auch immer ganz gut. Dieses Jahr nun haben sie das abgelehnt.

Zitat:

Unterstützungen an bedürftige Personen wurden nicht berücksichtigt, weil die Bedürftigkeit der unterstützten Personen und der gesetzliche Unterhaltsanspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen (in diesem Fall der Ehefrau) nicht nachgewiesen wurde (z.B. Nachweis von der zuständigen Behörde in der die unterhaltsbedürftigen Personen leben, in welchem Verwandschaftsverhältnis sie zu dem Steuerpflichtigen stehen (in diesem Fall zur Ehefrau) und ob eigen Einkünfte (in welcher Höhe) erzielt werden (z.B. Rente, Einnahmen aus Landwirtschaft, Vermietung und Verpachtung u.ä.). Außerdem ist anzugeben, ob noch weitere Personen für den Unterhalt der unterstützten Person aufzukommen haben. Werden steuerliche Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen geltend gemacht, sind diese Angaben jedes Jahr aktuell erforderlich.

Zitat Ende

Zwar habe ich dieses Jahr meiner Frau gesagt, sie solle vom Rathaus einen Beleg mitbringen, aus dem hervorgeht, daß ihre Mutter und Tochter ohne Einkommen sind, aber meine Frau erklärte mir nach dem dortigen Besuch, die Behördenangestellte hätte ihr die Bescheinigung verweigert mit der Begründung, ihr Mann (also ich) würde genug verdienen.

Die Steuerrückerstattung fiel natürlich dementsprechend gering aus.

Gruß
Daniel
 
O

onnut

Gast
wadee daniel,
exakt so lief es von 89-96.
nur ein "Lebensnachweis" und die überweisungsbelege.
dann kam von finanzamt ein so nicht!
von 97-2000 dann immer mit diesem formblatt (aus rechte der thais in BRD),keine probleme,weder hier noch in thailand.
jetzt kommt das von mir beschriebene.
was wird nächstes jahr sein?
onnut
 
alhash

alhash

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offenbar scheint das Thema niemand zu interessieren, oder es sind alle selbständig und haben es nicht nötig sich die paar "Krümel" vom FA zu holen, oder wie habe ich die geringe Resonanz zu deuten?

Verdient Ihr Euer Geld alle schwarz und habt was zu verbergen?

Gruß
Daniel
 
P

Ploypailin

Gast
Hallo,

diese Unterhaltsbescheinigung ist eine sogenannte "Bedürftigkeitsbescheinigung" und muss in der Tat vom zuständigen Bürgerhaus der Gemeinde in Thailand ausgestellt werden.
Es ist ein amtliches Dokument und nur in thail. Sprache.

Das Finanzamt benötigt zur Anerkennung für Steuerabzug naturlich eine Übersetzung von einem beglaubigtem Übersetzer. Habe für meine Übersetzungen im Schnitt € 30,00 bezahlt (Auf Wunsch helfe ich hierbei gerne weiter).

Ferner benötigt das Finanzamt Überweisungsbelege der monatl. Zahlungen.

Folgendes Problem kann (wie bei mir auftreten):

Wenn die Zahlungen nicht regelmäßig monatlich durch Überweisung erfolgen, sondern z.B. zweimal jährlich größere Beträge gezahlt werden, rechnet das Finanzamt wie folgt:

Zahlung im Juli € 12.000,00 = Betrag durch 12 Monate x restl. Monate bis Jahresende ab Zahlung. In diesem Beispiel wären es dann mit Juli bis Dezember 6 Monate á € 1.000,00 = € 6.000 steuerliche Geltendmachung. Der Rest ist weg. Wenn Zahlungen nicht monatlich sondern zwei oder drei mal im Jahr erfolgen, sollte man die Zeiträume sehr genau berechnen.

Wenn die Beträge nicht durch Überweisung erfolgen (dann fehlt ja der Beleg fürs Finanzamt), sondern durch Mitnahme bei Urlaubsreisen oder auch Mitgabe/Überbringung durch Freunde der Familie geht auch folgendes:

Als Nachweis die Abhebung des Betrages durch Kontoauszug nachweisen.
Die Abhebung sollte natürlich im zeitlichen Rahmen mit dem Urlaub oder Mitgabe stehen. Zusätzlich noch eine Empfangsbestätigung der Familie unterschreiben lassen.

@Daniel - warum so sauer ??
Nicht jeder kennt die Details oder hat bei den Auflagen des Finanzamtes bereits aufgegeben.

Gruß
Nicky
 
C

conny

Gast
Also jetzt nochmal für ganz Dumme zum Mitschreiben :
Ihr schickt Geld an die Familie eurer Ehefrau in Thailand. Diese Zahlungen könnt Ihr steuerlich geltend machen ????? :???::???::???:

Habe davon noch nie gehört. Gibts da denn irgendwas schriftliches über die grundsätzliche Möglichkeit, was ich meinem FA vorlegen kann?


Letzte Änderung: conny am 19.08.02, 16:17
 
R

Roland

Gast
hallo onnut

also mir ging es ähnlich d.h. bei mir wurde vom Amt in Thailand auch die zweisprachige Bescheinigung nicht ausgefüllt mit der Begründung es handele sich hier bei um kein thailändisches Dokument und kann daher auch nicht mit einen thai Stempel verziehrt werden.

Was die Zahlungen betrifft wichtig ist nur das min 1/12 im Januar gezahlt wird im Februar min das nächste 1/12 usw. Es wird erst ab den Monat gerechnet wie oben beschrieben wird.

Man sollte aber nicht mehr überweisen und dann davon Urlaub machen denn das ist gegen das Gesetz.

mfg Roland

Letzte Änderung: Roland am 19.08.02, 16:20
 
Yala

Yala

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@Conny

Es ist wirklich so: Du sendest Geld in ein 3. Welt Land (hier Thailand, ist nicht meine Einschätzung, sondern die öffentliche) und man erhält dadurch einen steuerlichen Bonus.
Das heißt diese Aufwendungen vermindern direkt dein zu versteuerndes Einkommen = Steuern sparen.

In der Vergangenheit wurde diese Aufwendungen einfach durch Überweisungsbelege, oder schriftlicher Dokumentation des Empfängers vom Finanzamt anerkannt, seit nunmehr 2 - 3 Jahren benötigt man aber eine sogenannte "Unterhaltsbedürftigkeitsbescheinigung" (das ist ein typisches deutsches Wort). Diese Bescheinigung erhält man bei der betreffenden Heimatgemeinde des Empfängers.
 
alhash

alhash

Senior Member
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Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen (in DM aus 2001):

14040.-

Anrechenbarer Betrag:

1200.-

für Ländergruppe 1 (Australien,EU, Island, Israel,Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, Singabur, USA, u.a.

----------------------------------------------------------------------

9360.-

Anrechenbarer Betrag:

800.-

für Ländergruppe 2 (Argentinien, Brasilien, Chile, China (Taiwan), Hongkong, Korea (Republik), Slowenien, Südafrika u.a.

----------------------------------------------------------------------

4680.-

Anrechenbarer Betrag:

400.-

Ländergruppe 2 alle übrigen Länder

darunter dürfte auch Thailand fallen. Alle Angaben pro Person! Die Tabelle richtet sich nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates, was einleuchtend ist, da die Lebenshaltungskosten in TH nicht so hoch sein dürften wie z.B. in den USA (Ländergruppe 1)

Gruß
Daniel
 
K

khun_kao

Gast
@Yala: Du bekommst die Steuervergünstigung nicht deshalb, weil Du Geld in ein Dritte-Welt-Land schickst, sondern weil Du bedürftige Angehörige unterstützst. Das ist unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers.

Solltest Du Deinen armen alten Eltern in Deutschland Unterstützung angedeihen lassen, so kannst Du diese Zahlungen (im Rahmen bestimmter Höchstbeträge) genauso steuerlich geltend machen.
 
K

Kurt

Gast
Hallo Alhash.
Die Summe die du in deiner Aufstellung angibst, bezieht sie sich auf den Monat, oder auf ein Jahr?
Ich habe seit den 3 Jahren, seitdem ich verheiratet bin, ueberhaupt keine Probleme mit dem Finanzamt.
Es erkennt mir an, ( die oben ewaehnten postings sagen ja, welche Papiere man dafuer benoetigt )fuer meine Schwiegermutter z.B. 2001 /4680DM in der Steuererklaerung geltent zu machen koennen
und das ohne wenn und aber.
Ich schicke im Monat 511 € nach Thailand aber leider lebt nur noch noch meine Schwiegermutter, Opa,Oma und der Vater von meiner Frau sind nicht mehr am Leben, sonst koennte ich alles absetzen.
Sieh ma nach unter ( PUNGPARAMEE.DE.) da habe ich einige wertvolle Tips hinterlassen.
Kurt
 
X

xenusion

Gast
Literaturhinweis:

Bundessteuerblatt 1997 Teil 1 Nr.17 S.826
Unterhaltsaufwendungen für Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung (§33a Abs.1 EStG ab 1996)
...
Ist ein Steuerpflichtiger wegen der besonderen Situation im Wohnsitzland der unterhaltenen Person nicht in der Lage, amtliche Bescheinigungen zu erlangen (nicht: Erlangen! X.S.), so ist ihm das nur nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls anzulasten
Alles klar? Beruft Euch darauf, ist zwar eine Ermessensentscheidung, funktioniert aber.

Gruss
Xenu


Letzte Änderung: xenusion am 22.08.02, 22:19
 
O

onnut

Gast
wadee xenu,
genau da knackt es.
der eine sachbearbeiter hat es "ermessen",
seine Nachfolgerin hat nicht mal ein "bandmass".
habe jetzt das thail.dokument beschaffen lassen,ist gerade zur übersetzung.
werde das dann einreichen und schauen ob es der dame jetzt genehm ist!
onnut
 
M

mehling

Gast
@Kurt,

hallo Kurt zunächst mal willkommen in Nittaya-Forum.

Ich schicke im Monat 511 € nach Thailand aber leider lebt nur noch noch meine Schwiegermutter, Opa,Oma und der Vater von meiner Frau sind nicht mehr am Leben, sonst koennte ich alles absetzen.
unterhälst du dort unten ein ganzen Dorf oder geht das Geld auf dein Konto in Th. ?

mehling
 
K

Kurt

Gast
Hallo mehling.
Ich hab diese Summe schon mal vor 3 Jahren in ramiworld erwähnt und wurde daraufhin gnadenlos niedergemacht
Ich verdiene ziemlich gut und die Summe die ich nach Thailand schicke,ist die Differenz zwischen Steuerklasse 1 und 3.
Hier in Deutschland habe ich ein grosses 2 Familien Haus, welches völlig schuldenfrei ist.
Das Geld wird zum Teil fuer die Ausbildung der Kinder meiner Frau gebraucht. 2 Kinder gehen jetzt in Loei auf eine High School, die zwar sehr gut ist, aber leider auch teuer.
Dann wird noch Geld fuer Lebensmittel usw. gebraucht.
Der Rest des Geldes bleibt auf dem Konto, auf dem sich schon eine schöne Summe angesammelt hat.
Sanuk für mein Geld läuft nicht, der einzige, der an das Geld herankann, ist meine Schwiegermutter und meine Frau.
Sollte meine Schwiegermutter plötzlich sterben, dann kann niemand an das Geld heran.
Meine Frau macht Internet Banking bei der Bangkok Bank und so kann ich jederzeit sehen, wieviel auf dem Konto ist.
Zur Zeit bauen wir in Loei direkt bei der High School ein Haus,welches Ende Oktober fertig ist.
Auch fuer die Inneneinrichtung wird das angesparte Geld verwendet.
Ok.meiner Schwiegermutter und den 3 Kindern 11,13 und 4 Jahre
alt geht es jetzt in Thailand sehr gut( warum nicht ).
In 5 Jahren höre ich auf zu arbeiten und werde dann im Winter in dem neuen Haus meine Freizeit mit meiner Thai Familie verbringen und ich kann dir versichern, darauf freue ich mich schon sehr.
Meine Frau hat mich übrigens nicht um dieses Geld gebeten, ich habe es ihr freiwillig gegeben und musste mir dann von einigen Thaibekannten anhoeren das ich verrückt wäre.
Na ja, vielleicht bin ich es und wenn ja, dann stört es mich absolut nicht.
Diese Thaibekannten sind Leute, bei denen zum Teil jeder Pfennig gezählt wird und die Neiddebatte nahm so ihren lauf.
Aber wie gesagt, das geht mir und meiner Frau alles am ARSCH vorbei.
Wir sind beide ( auch nach 3 Jahren Ehe) noch so glücklich wie am ersten Tag und so wie ich die Sache sehe, wird es auch so bleiben,bei uns ist das Thema Geld tabu.
Kurt
 
alhash

alhash

Senior Member
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Moabit/Chum Phae/Bangkok
@Kurt

"...bei uns ist das Thema Geld tabu."

Das ist ja auch kein Wunder, so wie Du es geschildert hast. Ist ja auch in Ordnung, so wie Ihr es macht. Das Problem ist halt, daß wie Du schon geschrieben hast einige von Euren Bekannten nicht so viel übrig haben und dann in TH das Getratsche...

Aber wenn es Dir sowieso am A... vorbei geht.

Soll keine Verurteilung meinerseits sein, nicht daß Du das in den falschen Rachen bekommst, wie es hier manchmal vorkommt.

Gruß
Daniel
 
M

mehling

Gast
@Kurt

na dann wünsche ich dir, daß du die restlichen 5 Arbeitsjahre hier in D auch noch gut rumbringst und dann deinen wohlverdienten Ruhestand in Lummerland verbringen kannst...

Es ist vielleicht jetzt etwas indiskret, aber ist deine Frau wesentlich jünger als du?

Mehling
 
K

Kurt

Gast
Hallo mehling.
Ich kann jetzt antworten mit: JA, dann heisst es gleich, die Frau kann man verstehen, einen alten Sack mit Geld der vielleicht bald ankratzt,warum nicht.
Antworte ich mit nein, dann glaubt es mir keiner.
Also geniesse ich lieber und schweige.

Übrigends, die Nichte meiner Frau, die im Moment zu Besuch ist, heiratet Anfang nächsten Jahres meinen Sohn.
( Meine erste Frau ist leider an Krebs gestorben )
Nun kannst du dir ja ungefähr das Alter meiner Frau ausrechnen.
Kurt,der mit einer wunderbaren Frau verheiratet ist.
 
M

mehling

Gast
@Kurt,

das ist ja toll...dann habt ihr ja voll die "D/TH connection" in der family.
Ich wünsch auch deinem Sohn alles gute!

Und dem Rest hier Gute Nacht, ich muß ins Bett...

mehling
 
K

Kurt

Gast
Hallo mehling.
Danke schön für deine Antwort.
Gruss von Saita&Kurt
 
Thema:

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