Es ging darum wenn jemand permanent im Ausland lebt, ich denke ich hab mich klar ausgedrückt.
Bei Betriebsrenten liegt das Steuerrecht in Deutschland, ist der Rentenbezieher aus Deutschland abgemeldet, ist jährlich der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zu stellen, auf Seite 3 unter E gibt es den Eintrag Doppelbesteuerungsabkommen mit der BRD, dort Thailand eintragen, es wird eine Ansässigkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes gefordert, dort mache ich den Vermerk > wird von der hiesigen Steuerbehörde nicht erteilt <
Meine Betriebsrente wird dann mit Steuerklasse 3 eingestuft, wird der Antrag nicht gestellt wird die Betriebsrente mit Steuerklasse 6 veranlagt.