Probleme beim Ehegattennachzug

Diskutiere Probleme beim Ehegattennachzug im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, ich bräuchte dringend mal Rat. Um ganz vorne anzufangen - ich bin seit fast einem Jahr mit einer Thai verheiratet (ist in Deutschland...
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Alex75

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Hallo,

ich bräuchte dringend mal Rat. Um ganz vorne anzufangen - ich bin seit fast einem Jahr mit einer Thai verheiratet (ist in Deutschland auch offiziell anerkannt und eingetragen). Als meine Frau nach nun fast 1,5 Jahren Deutsch lernen endlich den A1 Test versucht hat und zum Glück beim ersten Mal mit 61% bestanden hat, dachte ich, das jetzt eigentlich alles kein allzugroßes Problem mehr sein dürfte. Meine Frau hat diese Woche den Antrag auf ein Visum gestellt und ihr wurde gesagt in 4-6 Wochen bekäme sie dann bescheid. Als ich heute aus der Arbeit heimkomme und meinen Briefkasten leere finde ich auch schon einen Brief vom Landratsamt der schon den Einreiseantrag zur Familienzusammenführung meiner Frau beinhaltet. Ich freute mich erstmal riesig, daß das so schnell gegangen ist. Als ich den Brief gelesen hatte ist meine enorme Freude dem extremen Frust,der mir beim lesen gekommen ist und den ich immer noch verspüre, gewichen.
In diesem wird von mir u.a. verlangt ein UNBEFRISTETES Arbeitsverhältnis nachzuweisen (was in der heutigen Zeit generell ein Hohn ist, da vieles über Zeitarbeit und Zeitverträge läuft und es die maximale Befristungsdauer auf 2 Jahre nicht mehr gibt), eine Schuldenerklärung und einen Mietvertrag. Meines Erachtens werden hier die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis, die unbefristet ist, und nicht ,wie eigentlich von uns erstmal beabsichtigt, einer Aufenthaltserlaubnis die von 1 bis 4 Jahren befristet ist verlangt.
Kann mir da bitte jemend sagen ob ich da richtig liege.


Grüße

Alex
 
Andichan

Andichan

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Grüß dich Alex

Ersteinmal vorneweg. Es gibt immer wieder Probleme mit den Behörden, zwecks Aufenthaltsgenehmigung etc. . Aber was ich da von dir lesen muss kann nun wirklich nur nen Scherz sein.

Ich habe noch nie, von jemanden gehört, dass dieser für eine Aufenthaltserlaubnis, die sowieso nur für ein Jahr ausgestellt wird, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorweisen müsse. Vielmehr ist der erste und wohl wichtigste Schritt, wenn ein Ehegatte nach Deutschland zureist, dass dieser sich dem Deutschkurs zuwendet. Denn dieser entscheidet in den aller meisten Fällen, ob und wie lange die Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel)verlängert wird. Denn erst beim dritten Alauf kann diese in eine Niederlassungserlaubnis unbefristet umgewandelt werden, muss aber nicht.

Natürlich gibt es immer wieder Ämter dies das anders handhaben, dennoch sind diese auch an Recht und Gesetz gebunden und können und dürfen nich nach "Schnauze" entscheiden.

Und dann das mit der Schuldenerklärung. Man wenn das nicht so traurig wären, könnte man glatt darüber lachen. Meines wissens wird die Liquidität vor der Eheschließung geprüft. Frag da mal die anderen Member. Da haben auch schon einige die Erfahrung machen müssen.

Dennoch glaube ich nicht, dass dies das Amt entscheiden kann, ob deine Frau nach DE einreisen darf oder nicht, wenn Du als Ehemann nicht über "Millionen" verfügst. Natürlich sind die Bhörden nicht gerade daran interessiert, dass diese (ich sage mal salopp) neue Hartz 4 Empfänger ins Land holen. Doch das sollte nicht deren Problem sein.

Trotzdem denke ich, das Du da mit deiner Meinung schon richtig liegst.


So ich muss jetzt mal schluss machen. Ist gerade nen Gewitter aufgezogen.


Hoffe, dass ich helfen konnte.



:wink: Andichan :wink:
 
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ernte

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Anrufen und nachfragen, normalerweise reichen Lohnabrechnungen der letzten drei Monate.
 
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Bang444

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Hallo
ich würde lieber personlich vorsprechen und mir dem Beamten reden auf welche Verordnungen er sich beruft.Dann sieht es meisten anders aus und er lenkt ein. Vieleicht noch mal kurz sie vorbereiten das man gegenhalten kann wenn er was sagt.Etwas lesen zb in Foren wie hier und die auf Ausländerrecht ausgelegt sind zb www.info4alien.de
 
Nokgeo

Nokgeo

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Zitat Alex 75:

" In diesem wird von mir u.a. verlangt..

.. ein UNBEFRISTETES Arbeitsverhältnis nachzuweisen (was in der heutigen Zeit generell ein Hohn ist, da vieles über Zeitarbeit und Zeitverträge läuft und es die maximale Befristungsdauer auf 2 Jahre nicht mehr gibt), eine Schuldenerklärung und einen Mietvertrag.

Meines Erachtens werden hier die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis, die unbefristet ist, und nicht ,wie eigentlich von uns erstmal beabsichtigt, einer Aufenthaltserlaubnis die von 1 bis 4 Jahren befristet ist verlangt.
Kann mir da bitte jemend sagen ob ich da richtig liege.
_________Zitatende_______

Erster Gedanke meinerseits...dort auf dem Amt pers. vorzusprechen.

Von deinem Sachbearbeiter ( ALB ) das Schriftliche...zu hinterfragen.

--> unbefristetes Arbeitsverhältnis:
evtl. stellt dir dein act. Arbeitgeber, auf die SITUATION bezogen, sowas aus ?

---> Schuldenerklärung:
läuft wohl auf ne Schufa-Eigenauskunft hinaus..?

Evtl. hilft dir ein Rat vom Rechtsanwalt, der im Ausländerrecht firm ist.
 
Philip

Philip

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Hauptproblem: mangelhafte Kommunikation

Ein persönliches Gespräch mit der Ausländerbehörde vor Beantragung eines Visum für einen Ehegattennachzug vereinfacht eine solche Angelegenheit doch enorm und reduziert die Wartezeit von 4-6 Wochen auf mitunter 48 Stunden.

Den Begriff Schuldenerklärung lese ich heute zum ersten Mal. Habe ich bisher nie benötigt.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird beim Kauf eines Hauses sicherlich vorausgesetzt - aber bei einem Ehegattennachzug halte ich diese Forderung für willkürlich und vor Gericht ohne jede Chance.

Wie bereits an anderer Stelle geschrieben, werden üblicherweise die letzten drei Gehaltsnachweise verlangt.

Die Vorlage des Mietvertrages dient dazu die Miet- + Nebenkosten darzulegen sowie die Größe der Wohnung.

Sollten deine Einkünfte zu niedrig sein, hilft eine weitere Verpflichtungserklärung (Eltern, Geschwister) und/oder der Nachweis eines größeren Barvermögen.

Wie würde ich nun vorgehen:
Telefonisch einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren, zwecks Vorlage der gewünschten Unterlagen.
Nicht mehr und nicht weniger. Auf keinen Fall Fragen stellen zu einzelnen Unterlagen. Dies kann zu einer Diskussion und damit zu einem Wortgefecht führen.
Nun zum persönlichen Gespräch:
Der Ton macht die Musik. Überheblich erscheinen und mit einem Anwalt drohen wäre eher kontraproduktiv.
Hilfebedürftig erscheinen - also eine Art Mitleidstour - erzielt immer noch die besten Erfolge.

In einem ruhig und sachlich geführten Gespräch lassen sich sicherlich alle Unstimmigkeiten aus dem Weg räumen.
Nicht selten werden dann bestimmte Forderungen fallen gelassen und seitens des Sachbearbeiters der Ausländerbehörde auch Tipps als Hilfestellung gegeben.
 
kcwknarf

kcwknarf

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Geh zum Sachbearbeiter, lasse deine Hose runter, setz einen Haufen auf seinen Schreibtisch, zieh die Hose wieder hoch und verlasse das Land. Wenn ich so etwas lese, dann wird mir speiübel. Was für ein "Menschenrechts"-Staat :fertig:

Und dann wundern ich die Leute, dass es immer mehr Welt und Terrorismus gibt. Bei solchen Statsdienern ist das doch kein Wunder. Auch wenn der Rat mit dem "ruhig kommunizieren" (also in den A... kriechen) sicherlich richtig ist, würde ich in dem Fall ausrasten und die Leute derart zur Sau machen, dass sie danach nicht mehr wissen, welches Geschlecht sie haben.
Da krieg ich Plack!
 
strike

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kcwknarf" said:
Naja, Schuld sind immer die anderen.
Hier haette allerdings eine vorherige Kommunikation sicher zumindestens nicht geschadet.

Sowie die Durchgefallenen beim A1 uebrigens auch selbst schuld sind.
Denn die Bundesregierung macht die Pruefungsteilnehmer fuer die hohen Durchfallquoten bei den Sprachpruefungen vor dem Ehegattennachzug verantwortlich.
Sie wuerden sich auf die Pruefungen „oftmals“ nicht vorbereiten.
Som Nam Na.

Also: gute Vorbereitung ist alles!
Woran man eine gute Vorbereitung fest macht?

:keine Ahnung:

Quelle: http://www.migazin.de/2010/03/26/bu...hmer-fur-hohe-durchfallquoten-verantwortlich/
 
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franky_23

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Alex75" said:
Hallo,

Meine Frau hat diese Woche den Antrag auf ein Visum gestellt und ihr wurde gesagt in 4-6 Wochen bekäme sie dann bescheid.
Antrag auf Visum? Denke das war der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.


In diesem wird von mir u.a. verlangt ein UNBEFRISTETES Arbeitsverhältnis nachzuweisen (was in der heutigen Zeit generell ein Hohn ist, da vieles über Zeitarbeit und Zeitverträge läuft und es die maximale Befristungsdauer auf 2 Jahre nicht mehr gibt), eine Schuldenerklärung und einen Mietvertrag.
lANDRATSAMT; ... hört sich nach einem Aufenthalt im Süden der Republik an.

Du weisst doch was die Gallier immer über die Römer gesagt haben sollen?

Normalerweise ist die Einkommensituation nach § 28 Aufenthaltsgesetz nicht durchgängig zu prüfen. steht auch so ähnlich in den Ausführungshinweisen des BMI

Geprüft kann es schon werden. Einfach deine Situation erklären und belegen, ....
 
Küstennebel

Küstennebel

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an der Küste
Das mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag habe ich auch schon mal von jemandem hier im Forum gehört. Ist aber sicher nicht haltbar und deshalb -wie schon öfter empfohlen- am besten persönlich mit dem Sachbearbeiter sprechen. Da lässt sich am besten einschätzen, welche Einstellung dieser wohl haben wird und mit ein bisschen Taktik auch vieles lenken. Viel Glück!!
 
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Alex75

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Hallo,

erstmal danke an alle für die Antworten. Ich war gestern auf dem Ausländeramt und die beharren auf Ihren Forderungen. Allerdings meinte die Dame, auch wenn man kein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat, könnte es mit der Aufenthaltserlaubnis klappen wenn die Befristung nicht schon ein paar Monate später ausläuft - WAS FÜR EIN HOHN IN DER HEUTIGEN ZEIT...
Wegen dem Mietvertrag meinte Sie da ginge es nicht um den Wohnraum, der mit 12qm pro Person schon ausreichend wäre, sondern nur darum ob man überhaupt eine Wohnung hat und nicht in einer WG oder sonstwo wohnt.
Die Schuldenerklärung ist ein Zettel zum selbst ausfüllen und im Falle von Schulden muß die Bank diese bestätigen - also keine Schufa-Auskunft. Was mich an diesem Vordruck jedoch enorm stört ist das unten steht, daß man ausgewiesen werden kann wenn man falsche Angaben macht was wieder dafür spricht daß das ganze Schreiben an einen Ausländer gerichtet ist der schon in Deutschland ist und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung will und nicht für mich.Die Dame meinte darauf nur es gäbe nur diesen Vordruck...
Es wird auch die Heiratsurkunde verlangt was dem ganzen Schwachsinn meines Erachtens noch die Krone aufsetzt da die Botschaft in Bangkok die Heirat genehmigt hatte und alle Unterlagen schon hat.
Ich habe im Internet das Aufenthaltsgesetz durchgelesen und war der festen Überzeugung meiner Frau stünde die Aufenthaltserlaubnis zu. Ob sich dieses bayrische Ausländeramt mit den Forderungen über geltendes Bundesrecht hinwegsetzt kann ich nicht sagen da die Dame mir gesagt hat ich hätte da sicher eine veraltete Version des Gesetzes im Internet gelesen. Sollte meine Frau jedoch kein Visum bekommen werde ich mich vertrauensvoll an einen für so etwas spezialisierten Anwalt wenden und klagen.
Ich bin mir sicher das Ausländeramt hat mir die falschen Unterlagen geschickt, will den Fehler aber nicht zugeben...
Ein weiteres Armutszeugnis für dieses besch... Land in das Jahrzehnte jeder "Gastarbeiter" seine komplette Großfamilie (von denen viele niemals Deutsch lernen wollten) ohne Probleme holen durfte. Wir deutschen sind heute wieder die angesch... die das ausbaden dürfen.

Gruß

Alex
 
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maisaab

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Die ABH überprüft offensichtlich, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. Das ist in der Tat Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Ausländern. Bei Deutschen soll die Aufenthaltserlaubnis aber in der Regel ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden.
Doch selbst wenn der LU nicht gesichert ist, kann die AE nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden (z.B. wenn Euch die Eheführung in Thailand zugemutet werden könnte).
Auf info4alien wurde schon verwiesen, hier noch einmal spezifisch die FAQ zum LU.
Viel Erfolg!
 
ChangKhao

ChangKhao

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Berlin - Korat
Sawasdee krap,

deine Miete + Heizung und der SGB II satz für dich und deine Frau (bzw. noch weitere Personen denen du gegenüber verpflichtet bist)= ?

Wenn du mit deinen Einkommem da drüber liegst, soltet ihr keine Probleme bekommen.
 
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Guest

Gast
Gibt dazu ein neues EUGH-Urteil. Danach ist die bisherige deutsche Rechtspraxis nicht mit EU-Recht vereinbar.
Die Mitgleidsstaaten duerfen keine eigenstaendigen hoeheren Lebenshaltungskosten ansetzen sondern nur das absolute Existenzminimum unabahengig vom Rechtsanspruch im jeweiligen Land.
Auch ist jeder Einzelfall wohwollen dzu pruefen und die Genehmigung muss der Regelfall sein.

Wuerde da mal drauf verweisen.
http://www.migrationsrecht.net/nach...bensunterhalt-ehegattennachzug-einkommen.html
 
Thema:

Probleme beim Ehegattennachzug

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