M
malton
Gast
Hallo,
In meinem Bekanntenkreis spielt sich gerade folgendes ab:
a. Ein Mann hat einer jungen Thailänderin zu einem einjährigen Sprachvisum verholfen. Der Wunsch der Frau war und ist, zunächst deutsch zu lernen und anschließend an der Uni zu studieren,resp. ihr in Thailand begonnenes Studium in Deutschland zu beenden.
b. Leider hat er alle Zusagen hinsichtlich der Sprachausbildung nicht eingehalten, d.h. er die junge Frau hingehalten (z.Zt. kein Kurs, Termin erst später etc.), sie ist mittlerweile bereits seit einem halben Jahr in Deutschland und hat noch keine Schule von innen gesehen.
c. Nachdem ihr klar geworden ist, daß sie von dem Mann nichts zu erwarten ist, hat die Thailänderin ihren Einlader verlassen, woraufhin dieser versucht, sie massiv unter Druck zu setzen. Er werde sie (via Landratsamt, Ausländerbehörde) ausweisen lassen, weil sie den Grund ihres Aufenthaltes nicht erfüllt habe, sie habe zusätzlich mit staatlichen Strafen zu rechnen, sie dürfe nach einer Ausweisung nie mehr zurückkommen etc., etc.
Die Frage ist nun, wie denn die rechtliche Situation der jungen Frau zu beurteilen ist. Was hat sie tatsächlich zu befürchten hinsichtlich ihres Visums, was kann, was soll sie jetzt machen ?
danke im voraus,
malton
In meinem Bekanntenkreis spielt sich gerade folgendes ab:
a. Ein Mann hat einer jungen Thailänderin zu einem einjährigen Sprachvisum verholfen. Der Wunsch der Frau war und ist, zunächst deutsch zu lernen und anschließend an der Uni zu studieren,resp. ihr in Thailand begonnenes Studium in Deutschland zu beenden.
b. Leider hat er alle Zusagen hinsichtlich der Sprachausbildung nicht eingehalten, d.h. er die junge Frau hingehalten (z.Zt. kein Kurs, Termin erst später etc.), sie ist mittlerweile bereits seit einem halben Jahr in Deutschland und hat noch keine Schule von innen gesehen.
c. Nachdem ihr klar geworden ist, daß sie von dem Mann nichts zu erwarten ist, hat die Thailänderin ihren Einlader verlassen, woraufhin dieser versucht, sie massiv unter Druck zu setzen. Er werde sie (via Landratsamt, Ausländerbehörde) ausweisen lassen, weil sie den Grund ihres Aufenthaltes nicht erfüllt habe, sie habe zusätzlich mit staatlichen Strafen zu rechnen, sie dürfe nach einer Ausweisung nie mehr zurückkommen etc., etc.
Die Frage ist nun, wie denn die rechtliche Situation der jungen Frau zu beurteilen ist. Was hat sie tatsächlich zu befürchten hinsichtlich ihres Visums, was kann, was soll sie jetzt machen ?
danke im voraus,
malton