Private Krankenversicherung bei kleingewerbe?

Diskutiere Private Krankenversicherung bei kleingewerbe? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Und? Wenn er wegzieht, dann spielt es keine Rolle wo er gemeldet ist. Es wird häufig übersehen, dass sich der Wohnsitz nicht danach richtet, wo...
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Chak

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Er schrieb, dass er bei seinen Eltern gemeldet bleibt.
Und? Wenn er wegzieht, dann spielt es keine Rolle wo er gemeldet ist. Es wird häufig übersehen, dass sich der Wohnsitz nicht danach richtet, wo man sich an- oder abmeldet.

Und was das Einkommen anbelangt, wenn er es nicht ins Land verbringt, wovon lebt er dann wohl?
 
rolf2

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er wird das Einkommen wohl in Deutschland generieren und seinen deutschen Kunden wohl kaum eine thailändische Bankverbindung zumuten.

Entspann Dich mal, hier will jemand für 2 Jahre ein geringes Einkommen von Thailand aus als Internetarbeiter generieren und keine internationale Firma auf die Beine stellen.
 
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karolek

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Ganz streng genommen verstoße ich gegen garnichts da ich mit ca 10.000€ da runter fliege. Ob ich nun vom keller des hauses meiner eltern oder von bangkok aus geld generiere was auf mein deutsches konto fließt... Man kann drüber streiten.
Zurück zum thema: ich war heute bei der hanse merkur und hab mich wegen der versicherung schlau gemacht.
Die gute dame sagte so eine langzeitauslandsversicherung für ca 60€/monat reicht gesetzlich aus. Meiner aktuellen kv muss ich mitteilen dass ich ab august im ausland bin und muss keine beiträge noch zusätzlich an die zahlen.
 
tuxluchs

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Also wenn ich mich von der KV in D. längerfristig abmelde, weil ich im Ausland bin, bekommt es das Finanzamt nicht mit? Oder die BG welche nach einer Gewerbeanmeldung auch ihre Briefle verschickt? Die IHK? Alle die Zeitnah und Internetfrei ihre Papiere ausgefüllt haben wollen?

Chak, hilf mal, wie ist das?
 
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Chak

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er wird das Einkommen wohl in Deutschland generieren und seinen deutschen Kunden wohl kaum eine thailändische Bankverbindung zumuten.

Entspann Dich mal, hier will jemand für 2 Jahre ein geringes Einkommen von Thailand aus als Internetarbeiter generieren und keine internationale Firma auf die Beine stellen.
Ich bin entspannt, ich habe da ja keine Aktien drin. Der Threadstarter wird altersgemäß hoffen, dass in den zwei Jahren alles gut geht, und aller Voraussicht nach wird es das auch.

Dennoch, auch weil ja mal jemand anders hier nachlesen könnte um sich Tipps zu holen, sollte man deutlich darauf hinweisen, sauber ist das so nicht. Er sitzt in seinem Kämmerlein in Bangkok und macht irgendwelche Arbeit, damit hat er in Thailand seine Betriebsstätte.

Aber dabei möchte ich es auch bewenden lassen. Das muss jeder selbst wissen, wie sauber er seine Angelegenheiten halten will.
 
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karolek

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Ist es denn verboten vom deutschen gesetz her wenn ich meine steuern hier entrichte obwohl ich im "urlaub" bin?
 
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Chak

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Also wenn ich mich von der KV in D. längerfristig abmelde, weil ich im Ausland bin, bekommt es das Finanzamt nicht mit? Oder die BG welche nach einer Gewerbeanmeldung auch ihre Briefle verschickt? Die IHK? Alle die Zeitnah und Internetfrei ihre Papiere ausgefüllt haben wollen?

Chak, hilf mal, wie ist das?
Wenn er überall die Adresse seiner Eltern als vorgebliche Betriebsstätte angibt und Bangkok geflissentlich verschweigt, dann merken das Finanzamt, BG und IHK nicht so schnell. Man muss sich aber im Klaren sein, dass dann vorsätzlich falsche Daten angegeben werden. Ja, das wirkt ein wenig pingelig, aber die Behörden kümmert das dann hinterher wenig, wie groß oder klein das Unternehmen war.
 
tuxluchs

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Ist es denn verboten vom deutschen gesetz her wenn ich meine steuern hier entrichte obwohl ich im "urlaub" bin?
OK, ich wage mich mal etwas weit vor, gehe ich hoffe Chak wird meine Gedankenfehler freundlich korregieren.

Also Du meldest dein Gewerbe an, unter der umsatzsteuerlichen Begrenzung des §19, gut, aber Du fällst aus der Familienversicherung raus wenn Du mehr als 390€/Monat verdienst(Gewinn), das kontrolliert die KV sehr genau. Jetzt meldest Du dich aus der KV ab, weil Du länger im Ausland bist, erste Frage- deutsches Meldegesetz, die könnten ja nachfragen beim Amt ob Du dich ab/umgemeldet hast?
Nächstes Finanzamt, BG usw., Datenschutz ist in D. mitlerweile keine besondere Größe.
Mit einem ED Visa, arbeiten? da solltest Du immer jeden der fragt erzählen wie Du dein leben finanzierst, Geld schickt Mama, Neider die dich verzinken sind Legion.
Also wenn Du schon in Th. illegal arbeitest, dann lass die Anmeldung in D., bleib Familienversichert, nimm wenn Du brauchst ne Auslands KV dazu, und hoffe das Dich niemand erwischt, je mehr Behörden involviert sind, desto größer die Wahrscheinlichkeit das es in die Hose geht.

Frage an die Sachkundigen, Geschäft über brit. Ltd, für deutschen welcher länger im Ausland ist.
 
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Chak

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Frage an die Sachkundigen, Geschäft über brit. Ltd, für deutschen welcher länger im Ausland ist.
Kann man machen, aber ich würde niemanden beauftragen, der als UK Ltd. firmiert, selbst UG ist schon grenzwertig.
 
tuxluchs

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Chak mE benötigt man um sich von der KV Pflicht zu befreien, wenn man ins Ausland geht, eine Abmeldung vom D. Wohnsitz?
 
rolf2

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Kann man machen, aber ich würde niemanden beauftragen, der als UK Ltd. firmiert, selbst UG ist schon grenzwertig.
Wieso das denn? Solange es um keine Haftungsrelevanten Dienstleistungen geht ist die beschränkte Haftung einer Ltd. Doch Wumpe.
 
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