Ist es denn verboten vom deutschen gesetz her wenn ich meine steuern hier entrichte obwohl ich im "urlaub" bin?
OK, ich wage mich mal etwas weit vor, gehe ich hoffe Chak wird meine Gedankenfehler freundlich korregieren.
Also Du meldest dein Gewerbe an, unter der umsatzsteuerlichen Begrenzung des §19, gut, aber Du fällst aus der Familienversicherung raus wenn Du mehr als 390€/Monat verdienst(Gewinn), das kontrolliert die KV sehr genau. Jetzt meldest Du dich aus der KV ab, weil Du länger im Ausland bist, erste Frage- deutsches Meldegesetz, die könnten ja nachfragen beim Amt ob Du dich ab/umgemeldet hast?
Nächstes Finanzamt, BG usw., Datenschutz ist in D. mitlerweile keine besondere Größe.
Mit einem ED Visa, arbeiten? da solltest Du immer jeden der fragt erzählen wie Du dein leben finanzierst, Geld schickt Mama, Neider die dich verzinken sind Legion.
Also wenn Du schon in Th. illegal arbeitest, dann lass die Anmeldung in D., bleib Familienversichert, nimm wenn Du brauchst ne Auslands KV dazu, und hoffe das Dich niemand erwischt, je mehr Behörden involviert sind, desto größer die Wahrscheinlichkeit das es in die Hose geht.
Frage an die Sachkundigen, Geschäft über brit. Ltd, für deutschen welcher länger im Ausland ist.