Privat Scheidung

Diskutiere Privat Scheidung im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Unterhalt musst du bei einer Minirente natürlich nicht zahlen.
Koelner

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Unterhalt musst du bei einer Minirente natürlich nicht zahlen.
 
Spencer

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Um bei den von mir genannten Beispiel von ca. 2000,- Euro Rente zu bleiben, würden dann ja davon sagen wir mal ein gutes Drittel oder mehr ab der Scheidung für den Versorgungsausgleich wegfallen, und von dem Rest soll er ihr dann noch Unterhalt zahlen? Und was bleibt ihm dann?
Gibt es nicht so etwas wie eine Pfändungsfreigrenze von ca. 1200,- Euro?

Die Rente wird zunächst entsprechend radikal gekürzt - da gibt es keine Freigrenze.
Allerdings kann man dann natürlich durch allerlei Anträge (z.B. Grundsicherung) das Salär wieder aufstocken.

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Wer heute in Altersrente geht, muss sich in den alten Bundesländern im Schnitt mit einem Ruhegeld von 874 Euro (Ostdeutschland: 1.019 Euro) begnügen. Bei Erwerbsminderungsrentnern sind es sogar nur etwa 760 Euro. Wer dann keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt: 424 Euro beziehungsweise 764 Euro für (Ehe-)Paare
  • Angemessenen Kosten für die Wohnung: Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete
Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars aus Berlin beispielsweise 500 Euro, so liegt der rechnerische "Bedarf" des Paares bei 1.264 Euro.
Wichtig: Erreicht die gesetzliche Rente des Paares nicht diese Höhe, so haben die Betroffenen Anspruch auf aufstockende Grundsicherungsleistungen des Sozialamts. Betragen die beiden Renten insgesamt etwa nur 1.100 Euro, so schießt das Sozialamt weitere 164 Euro zu, so dass insgesamt 1.264 Euro zusammenkommen.

Quelle : https://new.biallo.de/soziales/news/grundsicherung-im-alter-wer-bekommt-sie-und-wieviel-gibt-es/
 
Spencer

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Unterhalt musst du bei einer Minirente natürlich nicht zahlen.






Auswirkung der Rente auf den Unterhalt

Unterhaltsberechnung bei Renteneinkünften:

Renten stellen unterhaltsrechtlich “normale” Einkünfte dar, d.h. sie sind sowohl beim Unterhaltsschuldner als auch beim Unterhaltsgläubiger als Einkommen anzurechnen. Dabei ist es ganz egal, ob die Rente vor der Ehe, während der Ehe oder nach der Ehe erworben wurde oder ob die Rente auf dem Versorgungsausgleich beruht. Deshalb müssen auch Rentner grundsätzlich weiterhin Unterhalt zahlen, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Freilich ändert sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs in der Regel, weil die Rente geringer ist als das frühere Einkommen.


Eine Ausnahme besteht, soweit die Rente zumindest teilweise darauf beruht, dass der Unterhaltspflichtige nach der Scheidung Altersvorsorgeunterhalt gezahlt hat. Dieser Teil der Rente wird nicht as Einkommen mitgerechnet, sondern hinterher auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs ist zu berücksichtigen, dass bei Renten der strikte Halbteilungsgrundsatz gilt: dem Unterhaltsgläubiger steht grundsätzlich die Hälfte der Differenz der Renten zu (also nicht lediglich 3/7 wie beim Erwerbseinkommen).

Beziehen beide (Ex-)Ehegatten nur Altersrente, so ist die Berechnung des Unterhalts im Grundsatz einfach: der Unterhalt beträgt 1/2 des Rentenunterschieds.

Quelle : https://www.scheidung-online.de/sch...ausgleich/versorgungsausgleich-und-unterhalt/
 
Spencer

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Unterhalt musst du bei einer Minirente natürlich nicht zahlen.

Falsch !
Es kommt natürlich darauf an, was Du unter einer "Minirente" verstehst. Ist die 1.000.-€-Rente des Mannes im unten angeführten Beispiel etwa keine "Minirente" ???????
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Beispiel:
Die Frau bekommt Altersrente in Höhe von 600,- Euro, der Mann eine Altersrente von 1.000,- Euro. Die Differenz beträgt 400,- Euro, davon 1/2 = 200,- Euro. Der Mann muss der Frau also monatlichen Unterhalt i.H.v. 200,- Euro zahlen.

Etwas komplizierter ist die Rechnung, wenn nur einer der (Ex-)Eheleute Altersrente bezieht, der andere Ehegatte aber noch Erwerbseinkommen hat. Dann muss man bei demjenigen Ehegatten, der Erwerbseinkommen hat, erst den Erwerbstätigenbonus von 1/7 abziehen, sodann die Differenz der Einkommen bilden und davon dann die Hälfte nehmen.

Quelle : https://www.scheidung-online.de/sch...ausgleich/versorgungsausgleich-und-unterhalt/
 
ReinerS

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Beispiel:
Die Frau bekommt Altersrente in Höhe von 600,- Euro, der Mann eine Altersrente von 1.000,- Euro. Die Differenz beträgt 400,- Euro, davon 1/2 = 200,- Euro. Der Mann muss der Frau also monatlichen Unterhalt i.H.v. 200,- Euro zahlen.
Diese Regelung finde ich jetzt totalen Blödsinn. Das bedeutet, nachdem der Mann der Frau 200,- Euro bezahlt hat, kann er dann Grundsicherung beantragen, und die Frau natürlich auch. (Das meinte ich übrigens mit Pfändungsfreigrenze, erst von kleiner Rente Unterhalt zahlen, dann wieder aufstocken) Für mich ist das unnötiger Papierkram, anstatt dem Mann seine kleine Rente zu lassen, und nur die Frau beantragt Grundsicherung. Im Ergebnis wohl für beide das gleiche, nur mit deutlich höherem Verwaltungsaufwand.
 
Koelner

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Ich weiß nicht, was du mir hier krampfhaft vorrechnen willst. Unterhalt wird nicht fällig, wenn man dadurch selbst zum Sozialfall wird. Wer nichts hat, kann nichts geben. Dafür gibt es definierte Einkommensgrenzen.

Alles andere ist Blödsinn. Die Gerichte definieren die Höhe individuell und orientieren sich an dem Selbstbehalt für Erwerbstätige. Wenn ich eine Bruttorente von 2.500 Euro bekomme und davon nach 32 Ehejahre 50% Prozent abgeben muss, kann man davon ausgehen, dass man entweder keinen Unterhalt mehr zahlen muss oder z.B. nur noch 56,23 EUR.

Wie gesagt, dass berechnen die Gerichte. Ist aber in dem Szenario eh egal, da schlimmer nicht geht.
 
Spencer

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Ich weiß nicht, was du mir hier krampfhaft vorrechnen willst. Unterhalt wird nicht fällig, wenn man dadurch selbst zum Sozialfall wird. Wer nichts hat, kann nichts geben. Dafür gibt es definierte Einkommensgrenzen.

Alles andere ist Blödsinn. Die Gerichte definieren die Höhe individuell und orientieren sich an dem Selbstbehalt für Erwerbstätige. Wenn ich eine Bruttorente von 2.500 Euro bekomme und davon nach 32 Ehejahre 50% Prozent abgeben muss, kann man davon ausgehen, dass man entweder keinen Unterhalt mehr zahlen muss oder z.B. nur noch 56,23 EUR.

Wie gesagt, dass berechnen die Gerichte. Ist aber in dem Szenario eh egal, da schlimmer nicht geht.

Ich habe Dir lediglich Fakten (leicht nachprüfbar !!) vorgelegt........................ AUS !

Dir etwas "krampfhaft vorzurechnen" habe ich nicht nötig - friss es , oder friss es nicht.
 
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Alles andere ist Blödsinn.

Was die Rente angeht - wird, wenn es sein soll, bis auf NULL gekürzt;
selbstverständlich um dann wieder die Möglichkeit des "Aufstockens" auf Grundsicherung zu ermöglichen.
 
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