Privat Scheidung

Diskutiere Privat Scheidung im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; @ReinerS Sage bitte deiner Bekannten, Sie soll sich solange Sie noch verheiratet ist, sich um Ihren Status Ihrer Niederlassungserlaubnis kümmern...
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Joe70

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@ReinerS Sage bitte deiner Bekannten, Sie soll sich solange Sie noch verheiratet ist, sich um Ihren Status Ihrer Niederlassungserlaubnis kümmern. Meine Frau z.B. hat sich letztes Jahr schriftlich geben lassen, dass Ihre nicht verfällt, wenn Sie länger als 6 Monate in Thailand sich aufhalten würde. Das ist bei Ihr nicht an die Ehe gekoppelt, da Sie die 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist.
 
ReinerS

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@ReinerS Sage bitte deiner Bekannten, Sie soll sich solange Sie noch verheiratet ist, sich um Ihren Status Ihrer Niederlassungserlaubnis kümmern. Meine Frau z.B. hat sich letztes Jahr schriftlich geben lassen, dass Ihre nicht verfällt, wenn Sie länger als 6 Monate in Thailand sich aufhalten würde. Das ist bei Ihr nicht an die Ehe gekoppelt, da Sie die 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist.

Danke für den Tipp, aber sie ist seit letztem Jahr deutsche Staatsbürgerin :D
 
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Chak

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Rechtsberatung dürfen wir eh nicht machen. Erfahrungsaustausch schon.

Kostenlose Beratung macht nebenbei kein normaler Anwalt. Man kann aber mal 200 EUR für eine Erstberatung investieren.

Die Basics bekommen wir auch hier aufgezählt. Die individuelle rechtliche Umsetzung der Anwalt.
Wenn man einen Anwalt findet, der einem eine kostenlose Erstberatung anbietet, dann sollte man sich fragen, warum der das macht.
 
HeinrichSaal

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Oder einen Anwalt fragen.
 
HeinrichSaal

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Gerne. Wer Fantasie hat, braucht keine Colasie. Alles Orange. :rolleyes2:
 
HeinrichSaal

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Colasie ist das, was nicht Fantasie ist.

Bei Ironie als einem Stilmittel bzw. einer rhetorischen Figur handelt es sich um eine besondere Form der Verstellung. Der Sprecher verstellt sich, indem er das Gegenteil dessen sagt, was er eigentlich meint, es aber so sagt, dass man dennoch begreift, was er meint.

Quelle:
https://sarkasmus-ironie-zynismus.de/ironie/

Sorry, mein Fehler. Nicht ironisch genug. Fantasie und Colasie kommen natuerlich beides aus dem Hause Coca-Cola, wobei Colasie aber nicht nach Orange schmeckt. Weiss aber nicht, ob ein Anwalt das gewusst haette. :biggrin:
 
Koelner

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Wenn man einen Anwalt findet, der einem eine kostenlose Erstberatung anbietet, dann sollte man sich fragen, warum der das macht.
Macht er ja nie. Die füttern nur allgemein an und um den kompletten Sachverhalt bewerten zu können, muss man dann löhnen.

In Deutschland herrscht bei der Scheidung Anwaltszwang. Selbst wenn es nichts zwischen den Parteien zu regeln gibt und man sich einvernehmlich trennt. Da wird man dann unter dem Deckmantel der Rechtssicherheit gnadenlos abgezockt. Das macht keiner für lau. Die Berechnung der Anwaltskosten richtet sich nach dem theoretischen Streitwert. Hier kann man dann mehrere Tausend EUR zahlen und der Anwalt hat im besagten einvernehmlichen Fall max. 2 Stunden Arbeit. Den Papierkram macht eh der Gehilfe. Da hat die Anwaltslobby m.M.n. in der Politik gute Arbeit geleistet. Verordnete Bereicherung.
 
tuxluchs

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Für 30 Jahre den Versorgungsausgleich machen? Da kann man sich auch gleich aufhängen!

Ohne die Details zu kennen, wird das aber sehr wahrscheinlich 30-40 Prozent der Rente und Anwartschaften ausmachen. Plus komplette Aufteilung aller Vermögenswerte. Scheidung ist in der Konstellation aus Anwaltssicht meist auch 5stellig (Streitwert = Höhe der Anwaltskosten) und kann über Jahre gehen.

Kenne einige Fälle, die haben sich gütlich ohne Scheidung getrennt und Lösungen gefunden. Da die Scheidung einen ruiniert. Wenn man natürlich die Freundin der Frau auswählt, hat man die „Vernichtung“ irgendwie auch gewollt.
An der Aufteilung der Rentenpunkte kommt man aber nicht vorbei, das geht von Amtswegen.
 
HeinrichSaal

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Anwaelte sind die begnadesten Banker.
 
Koelner

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An der Aufteilung der Rentenpunkte kommt man aber nicht vorbei, das geht von Amtswegen.
Das habe ich ja gemeint. Nur wenn beide ungefähr gleich liegen. Deswegen ist wie Scheidung nicht immer erstrebenswert.
 
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Joe70

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An der Aufteilung der Rentenpunkte kommt man aber nicht vorbei, das geht von Amtswegen.
Doch man käme daran vorbei, wenn eine einvernehmliche Privat Scheidung oder eine gerichtliche Scheidung (bei Differenzen) in Thailand durchgeführt wird. (möglich wenn Wohnsitz beider Ehepartner in Thailand länger als 6 Monate) Diese Scheidung (Privat/Gericht) wird anerkannt und es wird kein automatischer Versorgungsausgleich ausgeführt. Nur auf Antrag eines der Ex Ehepartner.
 
Micha

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Macht er ja nie. Die füttern nur allgemein an und um den kompletten Sachverhalt bewerten zu können, muss man dann löhnen.

In Deutschland herrscht bei der Scheidung Anwaltszwang. Selbst wenn es nichts zwischen den Parteien zu regeln gibt und man sich einvernehmlich trennt. Da wird man dann unter dem Deckmantel der Rechtssicherheit gnadenlos abgezockt. Das macht keiner für lau. Die Berechnung der Anwaltskosten richtet sich nach dem theoretischen Streitwert. Hier kann man dann mehrere Tausend EUR zahlen und der Anwalt hat im besagten einvernehmlichen Fall max. 2 Stunden Arbeit. Den Papierkram macht eh der Gehilfe. Da hat die Anwaltslobby m.M.n. in der Politik gute Arbeit geleistet. Verordnete Bereicherung.
Im Falle von Einigkeit reicht aber ein Anwalt für beide Parteien.
 
Buddy

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Das Wichtigste in Kürze: Besteht Anwaltszwang? Ja, eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt

Zumindest in der BRD ......

Es gilt Anwaltszwang: Der Scheidungsantrag muss nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland immer durch einen zugelassenen Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG). Eine Scheidung ohne Anwalt kann daher nicht durchgeführt werden.


Das Wichtigste in Kürze: Scheidung in Abwesenheit

Bei einer binationalen Ehe, bei der einer der Partner dauerhaft im Ausland lebt, kann der Rechtsanwalt erreichen, dass der im Ausland lebende Partner für die Scheidung nicht extra nach Deutschland kommen muss. Die Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass die Partner schon mindestens drei Jahre getrennt leben.
In der Regel akzeptiert das Familiengericht darüber hinaus eine Scheidung in Abwesenheit eines Partners, wenn der abwesende Partner mehrfach unentschuldigt nicht bei Gericht erscheint oder ausdrücklich zu verstehen gibt, nicht aussagebereit zu sein.
Damit die Scheidung erfolgreich vollzogen werden kann, muss eine Anhörung stattfinden. Befinden sich die Ehepartner im Ausland, können sie vor der Deutschen Botschaft in dem Staat angehört werden, in dem sie sich befinden.
 
Spencer

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Mal wieder eine Frage von mir, die auch mit dem Thema Scheidung zu tun hat.
Folgendes, ein befreundetes Pärchen, sie thai, er deutsch, etwa 32 Jahre verheiratet, seit 2 Jahren ist er Rentner, pendelten halb jährlich hin und her. Jetzt hat er eine Neue, Ex Freundin seiner Frau, ist mit ihr eine Beziehung eingegangen und will die Scheidung. Und sie fragt mich jetzt, ob sie zustimmen soll. Hat natürlich auch ggf. mal Witwenrente im Hinterkopf.
Sagen wir mal, er bekäme 2000,- Euro Rente.
Was würde nach einer Scheidung passieren? Müßte er ihr Unterhalt zahlen, wenn ja, wieviel in etwa? Sie ist erst 55 Jahre alt. Wahrscheinlich würden ja auch nach 32 Jahre Ehe ein großer Teil Rentenansprüche auf sie übergehen von ihrem Mann? Wie hoch könnte das in etwa sein? Diese Rentenansprüche bekäme sie ja wohl erst, wenn auch sie im rentenfähigen Alter wäre, oder? Und so lange müßte ihr Ex dann Unterhalt zahlen, oder?

Es ist mir völlig klar, wahrscheinlich weiß hier niemand eine 100% ige Antwort, werden auch wieder dementsprechende Kommentare kommen. Aber - eine Frage in einem Forum kostet nichts. Wer nicht möchte, brauch ja weder lesen noch antworten. Vielleicht kommen ja doch ein paar nette, hilfreiche Antworten. Ich habe nämlich absolut keine Ahnung von dieser Materie, da wäre jemand mit etwas Ahnung schon hilfreich. Gibt ja auch Anwälte/Anwalt unter den Member.
Würde mich freuen:D
Wenn sich dieser Mann (Bekannte) scheiden lässt, wird mit Beginn seines eigenen Renteneintritts der sog. Versorgungsausgleich für seine Ex-Ehefrau automatisch von seiner Rentenzahlung einbehalten / abgezogen - unabhängig davon, ob seine Ex-Ehefrau noch aktiv oder eben auch schon Rentnerin ist. Geht auch die Ex-Ehefrau in Rente - bezieht sie eben ihren aus der Ehezeit resultierenden Anteil. Stirbt sie nach Beginn ihrer eigenen Verrentung innerhalb von 3 Jahren - kann der Ex-Ehemann einen Antrag auf Rückerstattung und Einstellung des Versorgungsausgleich-Abzugs beantragen - danach, nach 3 Jahren, geht nix mehr und er zahlt bis zu seinem eigenen Lebensende.

Die Höhe des anfallenden Versorgungsausgleichs ist natürlich von der Dauer der aktiven Berufsleben und dem jeweils erzielten Einkommen beider Partner abhängig. Hier werden beide Einkommen 1 : 1 gegeneinander aufgerechnet / verrechnet. Wenn also beispielsweise die Ex-Ehefrau auch berufstätig war und während dieser Zeit mehr verdiente als der Ex-Ehemann - muss sie den Versorgungsausgleich anteilmäßig zahlen.

In den Arsch gekniffen ist also der Ex-Ehemann, welcher während des überwiegenden Teils seiner aktiven Zeit, "Alleinverdiener" war und die Ex-Ehefrau lediglich den Haushalt führte. In diesem Fall können 32 Ehejahre in der Tat u.U. "tödlich" sein. Noch dazu muss er selbstverständlich gegebenenfalls ( im Großteil der "Fälle) einen angemessenen Unterhalt zahlen.

Ist Dein Bekannter bereits Rentner und war über die 32 Jahre Ehezeit hinweg Alleinverdiener, muss er ab der Scheidung sowohl Unterhalt an die Ex leisten, als auch den sofortigen Abzug des Versorgungsausgleich von seiner Rente für die Ex-Ehefrau hinnehmen.

In diesem Fall würde ich persönlich nachschauen, wo ich einen stabilen Hanf-Strick auftreiben kann.

Ich selbst war in erster Ehe 9 Jahre und zwei Monate lang verheiratet und meine Ex-Ehefrau war davon ca. 4 Jahre selbst versicherungspflichtig beschäftigt (Ausbildung und kleinere Jobs). Im Moment werden mir von meiner Rente ca. 280 .- € / Monat für den Versorgungsausgleich einbehalten. Dieser Versorgungsausgleich steigt natürlich prozentual mit eventuellen Rentenerhöhungen.
 
Koelner

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Ja, ich kenne diese Dramen. Habe mal in einer Pensionskasse gearbeitet. Der Versorgungsausgleich betrifft auch die private Altersvorsorge. 8-)

Nach 32 Jahren Ehe mit Gehaltsdifferenzen beginnt der soziale Abstieg. Alles ist weg und selbst der Thailandurlaub ist vorbei.
Deswegen sollte man immer vernünftig miteinander umgehen. In meiner ersten Ehe und beruflichen Anfangszeit konnten wir darauf verzichten, da der Unterschied vielleicht 10 Prozent war. Das können Gerichte in geringen Maße akzeptieren, wenn beide Seiten zustimmen. Deshalb braucht man dann auch noch für den Gerichtstermin einen zweiten Anwalt. Meine Frau hatte nämlich noch eine Betriebsrente und ich nicht. Das lief alles freundschaftlich ab. Bis heute. Wer sich im Streit trennt, verliert in jedem Fall!

Wie gesagt, nach 32 Jahren folgt der Strick. Ich würde versuchen freiwillig Unterhalt zu zahlen und die Vorteile klarstellen. Sonst gewinnt nur die Rentenkasse. Scheiden lassen kann man sich eh jederzeit. Auch später. Wenn möglich, würde ich es vermeiden!
 
Spencer

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Bei einem größeren Altersunterschied der beiden "Noch-Ehepartner", würde ich versuchen, der zukünftigen Ex-Ehefrau klar zu machen, dass eine Scheidung auch den Verlust einer eventuellen Witwenrente bedeutet und ihr eine Trennung (ohne Scheidung) bei monatlichen Unterhaltszahlungen schmackhaft machen (und knallhart vorrechnen).
 
ReinerS

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Ist Dein Bekannter bereits Rentner und war über die 32 Jahre Ehezeit hinweg Alleinverdiener, muss er ab der Scheidung sowohl Unterhalt an die Ex leisten, als auch den sofortigen Abzug des Versorgungsausgleich von seiner Rente für die Ex-Ehefrau hinnehmen.

In diesem Fall würde ich persönlich nachschauen, wo ich einen stabilen Hanf-Strick auftreiben kann.
Um bei den von mir genannten Beispiel von ca. 2000,- Euro Rente zu bleiben, würden dann ja davon sagen wir mal ein gutes Drittel oder mehr ab der Scheidung für den Versorgungsausgleich wegfallen, und von dem Rest soll er ihr dann noch Unterhalt zahlen? Und was bleibt ihm dann?
Gibt es nicht so etwas wie eine Pfändungsfreigrenze von ca. 1200,- Euro?
 
Koelner

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Das ist ein Irrglaube. Die Rente wird einfach neu berechnet und gut ist es. Da wird nichts gepfändet. Dein Anspruch ist einfach geringer. Die nehmen dir nichts weg. Das gehörte halt schon immer der Frau.

Du kannst dann zur Tafel gehen und um Essen bitten. Kein Witz. Hartz 4 gibt es nicht für Rentner. Nur Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII.
 
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