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Hat jemand Erfahrung mit der Privat Scheidung in Thailand und deren anerkennung in Deutschland?
https://www.buemlein.com/2019/10/24...in-deutschland-sog-heimatstaatenentscheidung/Anerkennung einer ausländischen Privatscheidung in Deutschland – sog. Heimatstaatenentscheidung
Für viele juristische Sachverhalte ist es wichtig, im Vorfeld zu klären, ob eine im Ausland erfolgte Privatscheidung in der Bundesrepublik anerkannt werden kann.Dies spielt beispielsweise eine Rolle für eine erneute Eheschließung mit einem Deutschen, für sozialrechtliche Belange wie Hinterbliebenenleistungen oder auch die Anerkennung einer Vaterschaft für ein von der Ehefrau geborenes Kind. Rechtlich ist ein während der Ehe geborenes Kind nämlich dem Ehemann zuzuordnen. Daher ist die Frage der rechtswirksamen Ehescheidung im Ausland, für die Frage, ob das Kind von einem anderen Mann als dem „Ehemann“ anerkannt werden kann, von erheblicher Bedeutung.Problematisch sind hierbei vor allem sogenannte Privatscheidungen, wie man sie zum Beispiel in Thailand kennt. Privatscheidungen finden ohne Einschaltung eines Gerichts statt und sind in Thailand ausschließlich für einvernehmliche Scheidungen möglich.Das die Scheidung aussprechende Standesamt in Thailand prüft lediglich, ob hinsichtlich der Scheidung und gegebenenfalls der Scheidungsfolgen Einigkeit unter den Eheleuten besteht.
Geschieden wird hierbei nach thailändischem Recht,
also es müssen die oben genannten Voraussetzungen für eine Scheidung nach dieser Rechtsordnung vorliegen.
Dies führt bei der Anerkennung in der Bundesrepublik deshalb zu Problemen,
weil die deutsche Rechtsordnung, die diese Entscheidung ja anerkennen soll, möglicherweise andere Voraussetzungen hat.
Nunmehr hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.11.2018 zum Geschäftszeichen XII ZB 217/17 zumindest für sogenannte Heimatstaatenentscheidungen Klarheit geschaffen.
Wurde im Heimatstaat beider beteiligter Eheleute
(diese müssen also beide die gleiche Staatsangehörigkeit haben)
eine Privatscheidung durchgeführt,
bedarf es nicht einer vorherigen Anerkennung durch die zuständige Landesjustizverwaltung gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 FamFG.
Sofern die Privatscheidung im Heimatstaat vor einer zur Mitwirkung zuständigen Stelle erfolgt und dort registriert worden ist und kein Zweifel an der Wirksamkeit der dem Heimatrecht unterliegenden Scheidung besteht, ist diese ohne weiteres Verfahren anzuerkennen.Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde das deutsche Standesamt angewiesen, die Anerkennung der Vaterschaft eines zwischenzeitlich und nach der im Ausland erfolgten Scheidung der Ehefrau von dieser geborenen Kindes mit ihrem neuen Lebensgefährten einzutragen. Dem Kind stand, da dieser Lebensgefährte deutscher Staatsbürger ist, daher auch ohne weitere Prüfung selbst die deutsche Staatsangehörigkeit zu.BGH, Beschluss vom 28.11.2018 – XII ZB 217/17
Anmerkung bzw. Frage dazu.Wir haben in Ban Rak geheiratet.
Da auf einigen Seiten im Internet steht das eine voraussetzung für die Anerkennung das einjährige Trennungsjahr ist, werde ich mich daran halten auch wenn sie sich darüber sehr ärgert.
Meine Frau hat einen Australier kennengelernt jetzt will sie nach Australien mit ihm.
Der Anwalt soll klären ob die Privatscheidung in Thailand wirklich in Deutschland anerkannt wird.
Wie gesagt ich hatte gehofft hier hat jemand Erfahrung mit der Privatscheidung.
Ich schrieb ja, es geht in so einem Fall nicht, so zumindest meine Erfahrung. Die allerdings unter Vorbehalt, weil auch schon 12 Jahre her.Wir haben in Ban Rak geheiratet.
Da auf einigen Seiten im Internet steht das eine voraussetzung für die Anerkennung das einjährige Trennungsjahr ist, werde ich mich daran halten auch wenn sie sich darüber sehr ärgert.
Meine Frau hat einen Australier kennengelernt jetzt will sie nach Australien mit ihm.
Der Anwalt soll klären ob die Privatscheidung in Thailand wirklich in Deutschland anerkannt wird.
Wie gesagt ich hatte gehofft hier hat jemand Erfahrung mit der Privatscheidung.
Da euer gemeinsamer Lebensmittelpunkt also offensichtlich in D war, nicht in TH, sie sicher hir auch gemeldet war, geht eine Privatscheidung in TH nicht. Wenn dann vor Gericht in TH mit allem drum und dran. Aber, wie schon gesagt, war der Lebensmittelpunkt bis zur Trennung in D wird es definitiv nicht gehen.Bei Google sind unterschiedliche Aussagen einmal wird geschrieben das es geht, ein anderes mal steht dort es geht nicht.
Ich hatte gehofft das hier jemand ist der Persönliche Erfahrung damit gemacht hat.
Beim Anwalt war ich schon er konnte mir noch keine Aussage dazu machen, auch beim Standesamt war ich dort hat man mich zum Anwalt geschickt.
Ich lebe in Deutschland und meine Frau ist zurück nach Thailand, sie will jetzt schnell die Scheidung
Entsprechende Kommentare werden natürlich kommen, und eine Frage im Forum kostet wirklich nichts, aber es gibt noch etwas, was normalerweise nichts kostet:Es ist mir völlig klar, wahrscheinlich weiß hier niemand eine 100% ige Antwort, werden auch wieder dementsprechende Kommentare kommen. Aber - eine Frage in einem Forum kostet nichts.
Rechtsberatung dürfen wir eh nicht machen. Erfahrungsaustausch schon.Im Forum bekommst Du hingegen weder etwas verbindliches, noch darfst Du mit kompetenten Antworten rechnen. Das hier ist schließlich das Nitty, was willst Du erwarten? Im Ernst?![]()
Ich habe zwar angegeben, was Du bei Google eingeben sollst. Du bevorzugst aber offenbar, solche Ratschläge zu ignorieren und rechnest weiterhin damit, dass Dir jemand hier das Ei des Kolumbus präsentiert. OK, soll eben so sein.Kostenlose Beratung macht nebenbei kein normaler Anwalt. Man kann aber mal 200 EUR für eine Erstberatung investieren.