www.thailaendisch.de

Persönlichkeitsrecht

Diskutiere Persönlichkeitsrecht im Literarisches Forum im Bereich Thailand Forum; Re: Eine Rundreise ,oder Besuch bei einigen Nittaya-Mitglied Hallo zusammen, im Grunde geht es bei dieser ‚Bild’-Diskussion um Artikel 2 des GG...
H

HPollmeier

Gast
Re: Eine Rundreise ,oder Besuch bei einigen Nittaya-Mitglied

Hallo zusammen,

im Grunde geht es bei dieser ‚Bild’-Diskussion um Artikel 2 des GG:

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Unter

http://www.urheberrecht.org/news/?id=1108

hat das „Institut für Urheber- und Medienrecht“ am 04.02.2003 den Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion vorgestellt:

„FDP will Intimsphäre vor unbefugter Bildaufnahme und Beobachtung schützen
Neuer Straftatbestand vorgeschlagen

Nach dem Willen der FDP soll die Intimsphäre in Zukunft strafrechtlich vor unbefugten Bildaufnahmen und Beobachtungen geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die FDP-Bundestagsfraktion vor kurzem ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs. 15/361). Die Abgeordneten kritisierten, bisher sei das unbefugte Aufnehmen des Bildes von Menschen und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen im Strafgesetzbuch (StGB) nicht unter Strafe gestellt. Insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung sei es aber Aufgabe des Staates, den persönlichen Lebens- und Geheimbereich des Einzelnen "lückenlos" zu schützen. Es sei unbefriedigend, wenn einerseits heimliche Tonbandaufnahmen im StGB unter Strafe gestellt werden, andererseits die darstellende Veröffentlichung oder Nutzung von heimlichen Bildaufnahmen nicht. Eine Strafbarkeit auf Grund anderer strafrechtlicher Regelungen, wie etwa des Hausfriedensbruchs, reiche nicht aus. Auch die "völlig veraltete" Regelung des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) beseitige die bestehenden Lücken nicht, erklärten die freien Demokraten.

Bisher ist das sogenannte "Recht am eigenen Bild" in den §§ 22 ff. des im Übrigen außer Kraft getretenen KunstUrhG von 1907 geregelt. Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz macht § 23 KunstUrhG unter anderem für Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte, für Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen, und für Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Ohne Einwilligung des Betroffenen sind Abbildungen nach § 23 KunstUrhG außerdem auch für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit zulässig. Nach § 33 KunstUrhG droht bei der unbefugten Verbreitung oder Veröffentlichung von Bildnissen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Außerdem kann der Betroffene Vernichtung von Vervielfältigungen des Bildnisses verlangen. Die Anfertigung der Abbildungen ist nach geltendem Recht zulässig, wenn sie nicht gegen den erklärten Willen des Abgebildeten oder heimlich erfolgt.“

Dokumente:

* Gesetzentwurf der FPD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 15/361)



Unter

http://www.fotorecht.de/publikationen/paparazzi.html

Paparazzi-Fotos strafbar? – geht wohl auf einen Spiegel-Artikel zurueck – finden wir eine Ergaenzung:

„Die FDP will die Intimsphäre vor unbefugten Bildaufnahmen und Beobachtung schützen und schlägt deshalb einen neuen Straftatbestand vor.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die FDP-Bundestagsfraktion vor kurzem ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs. 15/361, http://www.urheberrecht.org/news/?id=1108). Die Abgeordneten kritisierten, bisher sei das unbefugte Aufnehmen des Bildes von Menschen und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen im Strafgesetzbuch (StGB) nicht unter Strafe gestellt. Die Möglichkeiten, Bilder – etwa von Digitalkameras, Webcams oder Foto-Handys - zu verschicken und schnell weltweit im Web anzubieten sowie die Möglichkeiten, Bilder mit miniaturisierten Überwachungskameras oder mit starken Telebrennweiten unbemerkt aufzunehmen, führen zu einer deutlich gestiegenen Bedrohung der Intimsphäre. Dieser Bedrohung müsse der Staat durch lückenlose Strafbestimmungen entgegenwirken.

Der Vorschlag sieht einen neuen § 201a StGB vor: strafbar ist danach die Intimsphäre einer Person durch unbefugtes Aufnahmen auf einen Bildträger zu verletzen oder eine so hergestellte Aufnahme zu gebrauchen oder einem Dritten zugänglich zu machen.

Der Entwurf läßt offen, was mit „gebrauchen“ gemeint ist und wie die neue Regelung zu § 33 KUG steht. Dort wird bereits seit 1907 die rechtswidrige Nutzung von Fotografien ohne Einwilligung nach § 22 KUG oder Ausnahme nach § 23 KUG unter Strafe gestellt, unabhängig davon, ob es sich um Aufnahmen aus der Intimsphäre handelt. Nach dieser Vorschrift besteht in der Tat insofern eine Lücke, das nicht schon das Herstellen einer Aufnahme, sondern erst deren Nutzung strafbar ist. Außerdem läßt der neu vorgeschlagene § 201a StGB die Fälle der sog. Star-Fakes ungeregelt, bei denen die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Stars nicht durch die Aufnahme, sondern das Composing verletzt werden. Es besteht also noch Diskussionsbedarf. Da aber nach der Strafnorm des KUG bereits jetzt die unbefugte Veröffentlichung von Personenfotos auf Antrag strafrechtlich verfolgt werden kann, ist das Problem nicht ganz so drängend wie der Gesetzentwurf Glauben machen will.

Wer also Fotos von Personen ohne deren Zustimmung oder Vorliegen einer gesetzlichen Ausnahme etwa in einer Zeitschrift abdruckt oder auf eine Webseite stellt, kann bereits jetzt strafrechtlich verfolgt werden. Das gilt bei Paparazzi-Fotos ebenso wie bei privaten Partyfotos oder sonstigen Veranstaltungsfotos, die ein Gesellschaftsfotograf auf diesem Wege verkaufen will.

RA David Seiler, Mainz 2/2003
http://www.fotorecht.de

Veröffentlicht in visuell 2/2003, S. 48


Wer den Stand der Angelegenheit verfolgen will, muss unter

http://www.vdz.de/mediabase/documents/Stellungnahme-201.pdf.

die „Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 05.11.2003 betreffend den Schutz der Intimsphäre vor unbefugten Bildaufnahmen (BT-Drs. 15/1891)“
aufschlagen.

Gruss
Heinz Pollmeier
 
T

Thai-Robert

Gast
Re: Eine Rundreise ,oder Besuch bei einigen Nittaya-Mitglied

Das ist der Punkt .....
auf diesem Wege verkaufen will.“
....... aber niemand will ein Foto im Forum " verkaufen ".

Hmmm..... Wie heißt eigentlich dieser Thread ?

Ist Otto´s Bericht überhaupt noch gefragt oder wegen diesem besch... Bild abgewürgt ? :zorn:
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

Senior Member
Dabei seit
05.11.2002
Beiträge
21.178
Reaktion erhalten
2.802
Ort
Irgendwo im Outback!
Re: Eine Rundreise ,oder Besuch bei einigen Nittaya-Mitglied

Wer also Fotos von Personen ohne deren Zustimmung oder Vorliegen einer gesetzlichen Ausnahme etwa in einer Zeitschrift abdruckt oder auf eine Webseite stellt, kann bereits jetzt strafrechtlich verfolgt werden. Das gilt bei Paparazzi-Fotos ebenso wie bei privaten Partyfotos oder sonstigen Veranstaltungsfotos, die ein Gesellschaftsfotograf auf diesem Wege verkaufen will.“
Nah ,dan fang mal an Heinz P.die Prozesse vorzubetreiten .
Nimm dier aber erst mal die vielen Journarlisten und TV Männer vor ,die ihre Kamera einfach so reinhalten!!!

Ich bitte dich ,CNX die "Menschenrechtsverletzungen" in einen eigenen Thread zusammenzufassen ,sonst mache ich hier in diesem Thread mit dem Vorstellen von Mitgliedern ,die ihr OK gegeben haben nicht weiter !!!

Otto
 
H

HPollmeier

Gast
Hallo Otto,
Nah ,dan fang mal an Heinz P.die Prozesse vorzubetreiten .
Nimm dier aber erst mal die vielen Journarlisten und TV Männer vor ,die ihre Kamera einfach so reinhalten!!!
ich habe eine rein sachliche Information - und keine persoenliche Absichtserklaerung geliefert.

Gruss
Heinz
 
K

Kali

Gast
Es ist in der Tat ein Problem, wenn Photos von Leuten - auch Mitgliedern des Forums - ungefragt hier hineingestellt werden. Habe mich selbst dessen bereits schuldig gemacht. Im Forum kommt noch eines hinzu, daß der Betreiber letztendlich verantwortlich für die Veröffentlichung ist, also in dem Moment haftbar gemacht werden kann.
Ich halte das Persönlichkeitsrecht für eine sinnvolle Sache, in diesem Fall auch das Recht am eigenen Photo.

Die andere Seite ist die, daß ich als Mitglied in diesem Forum von einer Gemeinschaft ausgehe, die mehr oder weniger auch dieselben Interessen verfolgt. Und dieses von mir hineingedichtete Gemeinschaftsgefühl beinhaltet, daß ich unbedarft ein Photo von einem Treffen oder so angstfrei hier hineinsetzen darf und kann. Von daher genieße ich es förmlich, wenn ich auch mal ein anderes Mitglied ´zu Gesicht´ bekomme.

Ich weiß, Gefühle und Vorschriften sind ein Widerspruch in sich ;-D
 
C

CNX

Gast
Als Nichtjurist ein Gedanke dazu.

Das Forum ist kein Printmedium und auch nur einem relativ kleinen Kreis von interessierten Personen zugänglich bzw. bekannt.
Auch werden keine kommerziellen Ziele verfolgt.

Eigentlich sollte es doch ausreichend sein wenn wie in der Vergangenheit schon geschehen - eine Person mit einer Veröffentlichung hier im Forum nicht einverstanden ist und dies unmissverständlich äußert - das Foto entfernt wird.

Gruss
C N X
 
E.Phinarak

E.Phinarak

Senior Member
Dabei seit
24.03.2003
Beiträge
1.516
Reaktion erhalten
0
Ort
Maha Sarakham / NDS
...nur dann ist es ja schon zu spät. Um vorher zu wissen ob es jemandem peinlich, oder etc. ist, ein Foto von sich im Internet zu sehen, müßte man ihn vorher fragen. Ist natürlich irgendwie blöd.
Sollte es sich dabei um ein Nittaya-Mitglied handeln, könnte man doch entsprechende Maßnahmen treffen. Zum einen wäre da das Profil. Eine weitere Spalte mit dem Hinweis : kein Foto erwünscht.
Oder ein Hinweis direkt unter dem Nickname des Members.
Jeder der ein Foto hier reinsetzen will, muß sich dann eben die Profile der Abgelichteten ansehen. Das setzt selbstverständlich voraus, das man jeden den man auf seinem Foto sieht, auch kennt.
:nixweiss:
Gruß Eddy

Hiermit erteile ich, bis auf weiteres, die Erlaubnis Fotos von mir im Nittaya-Forum zu veröffentlichen. :cool: :wink:
 
I

Iffi

Gast
Nach meinem Grundsatzverständnis spielt es überhaupt keine Rolle in diesem Zusammenhang, wie "andere" über die Erlaubnis oder Nichterlaubnis für die Veröffentlichung des Bildes eines anderen denken, sondern alleine darum, ob der/die Abgebildete damit einverstanden ist oder nicht.

Wenn er's ist: Punkt!

Wenn nicht: auch Punkt!

Das hat rein gar nichts mit "Verbergen" oder "Nichtverbergen" zu tun.

Und Otto: lern doch einfach mal was hinzu. Macht Spass und hält jung, glaub mir's.

Dein sonderbares "Kollektiv-Strafen-Verhalten" (wg. einem hau ich gleich alle(s) in den Sack), macht dich schwach und manipulierbar. Reicht etwa ein Einzelner um dich aus deinem Konzept zu bringen?

Tu dir das nicht an!

Meine Empfehlung: schliesse Frieden mit der Situation und lass uns andere deine Berichte, ohne dass du selbst meckerst, weiterlesen.

Deine Berg Tour im Schnee hat mir übrigens viel gebracht.

Und eines darf ich mal an dieser Stelle sagen: Roberts Holde ist ein bevorzugtes Geschöpf Gottes und wenn ich mir Robert neben ihr anschaue, weiss ich, dass ihr nie, nie ein Ungemach passieren wird.

Gell, Robert? Bleib weiter so drauf und beschütze sie. Du weisst schon, was ich meine.
 
P

PETSCH

Gast
@iffi :super: , da gibts nix weiter zu sagen.

oder doch?:
auf Deiner website/sonstnix: ist Deine Einschulung nicht
in Essen-Borbeck gewesen?
by the way: super-gemachte site. Gute Schreibe :super:
 
I

Iffi

Gast
@Petsch und an alle andere.

Danke, aber das Lob der aufwendigen Arbeit, dies alles in's Webformat zu bringen gebührt Jak und Fandao.

Beide sind Individualisten, haben ihre sehr persöhnliche Sicht der Welt, ihre sehr speziellen wertvollen Fähigkeiten. Deswegen fühle ich mich bei beiden sehr gut aufgehoben und bin ihnen dankbar für die Mühe, die sie sich mit meiner Schreibe machen.

Deswegen steht auch in meiner Signatur: "Sponsor" und nicht Webmaster.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

Senior Member
Dabei seit
05.11.2002
Beiträge
21.178
Reaktion erhalten
2.802
Ort
Irgendwo im Outback!
einem hau ich gleich alle(s) in den Sack), macht dich schwach und manipulierbar
Schwach zu sein ,Iffi ,ist doch auch etwas Menchliches ,oder ??
Bin doch kein Schwarzenecker !!! :lol:
 
T

Thai-Robert

Gast
Hallo Iffi ... Danke.

Das ist so sicher wie das " Amen " in der Kirche.
Versprochen:Das werde ich tun.
Und eines darf ich mal an dieser Stelle sagen: Roberts Holde ist ein bevorzugtes Geschöpf Gottes und wenn ich mir Robert neben ihr anschaue, weiss ich, dass ihr nie, nie ein Ungemach passieren wird.
Gell, Robert? Bleib weiter so drauf und beschütze sie. Du weisst schon, was ich meine.
Das war Balsam auf meine Seele .... :wink:
 
DisainaM

DisainaM

Senior Member
Dabei seit
15.11.2000
Beiträge
37.270
Reaktion erhalten
1.943
Ort
Hannover
Zum topic-Thema soviel;

Klar hab ich nix dagegen, wenn Forenmitglieder mich bei Parties ablichten, wie schon häufig geschehen.

Nur ist das kein Einverständniss, das mein Schädel auf Millionen von T-shirts gedruckt werden kann (was zum Glück auch keiner machen würde :lol: )

Da es ebenso unwahrscheinlich ist, das in der Zukunft eine Verhaftung wegen Kinderschänderei zu befürchten ist, stellt sich auch das Problem nicht, das die Partyfotos mal für großes Geld an die Bildzeitung verkauft werden.

Viele Thais wollen nicht, das ihr Bild in Händen von Personen sind, die ihr nicht wohlgesonnen sind.
Ob das in Richtung - Angst vor schwarze Magie geht; - wer weiß ?

Auf alle Fälle bietet so ein Internetfoto die Möglichkeit,
das jeder Psychopat sich das Teil runter ziehen kann.
Keine Ahnung, was sich in kranken Köpfen abspielen kann.

Die Gefahr vor Fotomontagen sehe ich gelassen;
keine Sau will mich in Schweinestellungen sehen ;-D
Keiner will mich reinlegen, und das Foto in einen heißen ukrainischen Pass einbauen, um anschließend mit meinen biometrischen Foto-daten eine Riesen-sauerei abzuziehen. :ohoh:

Ne, all das mach keinen Stress,
es ist nur so, das ich selber derjenige sein will,
der bestimmt, wann, wo und wielange mein Schädel im Net ist,
und wann er wieder verschwindet.

Da ich mich auch nicht so wichtig nehme,
reicht mir so ein Foto von mir im Net ;-D
 
T

Thai-Robert

Gast
Gibt es da nicht noch einen , der sich nur von hinten mit kahlem Kopf fotografieren lässt :nixweiss: hmmm... da war doch was :wink:
 
M

Marco

Gast
Die Persönlichkeitsrechte müssen respektiert werden. Es ist nur schade, dass wir hier in diesem Forum solche Sachen behandeln müssen.

Es ist doch selbstverständlich (für mich ist es selbstverständlich), dass man jemanden frägt, ob er/sie mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden ist. Das nenne ich Anstand.

DisainaM" schrieb:
Da ich mich auch nicht so wichtig nehme,
reicht mir so ein Foto von mir im Net ;-D
Das war die beste Entschuldigung, die ich von einem unfähigen Fotografen gehört habe :lol: :lol: . Dafür hast Du einen speziellen Preis verdient.

khontingtong
 
C

Chak

Gast
Ich bin zwar auch kein Jurist (nur Steuerfachidiot), aber ich denke es gibt einen Unterschied, ob die Fotos komerziell verwendet werden oder nicht, so wie hier. In letzterem Fall müsste man wohl ausdrücklich sagen, dass man nicht veröffentlicht werden will. Sonst könnte man ja auch jemanden verklagen, der Fotos im Freundeskreis herumzeigt, was ja gerade bei Thais auch immer sehr gerne gemacht wird.
 
T

Thai-Robert

Gast
In einem anderen Forum habe ich dazu folgendes geschrieben :


Natürlich sind die vielen Fotos nicht immer gut getroffen und einige verlangen schon eine große Portion Humor und Selbstvertrauen.
Aber was soll´s.
Ein bisschen Spass muss sein.Ich denke auch,daß diese Menge und Art der persönlichen Fotos nicht in jedem Forum üblich ist.

Aber ....... die üblichen Fotos, z.B. bei Forentreffen oder ähnlichem ?

Ich kann doch nicht durch die Reihen gehen und jeden einzelnen nach Erlaubnis fragen.
Und ich möchte auch ein Gruppenbild nicht verunstalten,weil ich eine Person mit einem schwarzen Balken versehe oder rausschneide.
Es gibt Thai-Ladys , die nicht aus der nähe Fotografiert werden möchten um nicht erkannt zu werden.
Dagegen werden wieder Fotos in verschiedenen Foren von den Ladys ohne jede Scham und Rücksicht reingesetzt.

Aber ein Gruppenbild von uns Männern bei einem Treffen ?

Was spricht da dagegen ?

Dazu kommt noch (ich war auch mehrere Jahre für eine Foto-Presse-Agentur tätig) : Ein Foto auf einer öffentlichen Veranstaltung verletzt nicht die Privatsphäre usw.
Außerdem werden die Fotos ja nicht für Gewinnbringende Zwecke geschossen.

Ich möchte jetzt nicht das ganze dafür und dagegen breittreten aber Rechtlich gesehen hätte man da keine Chance.

Aber vielleicht haben die Gesetze sich ja auch geändert ?
 
rübe

rübe

Senior Member
Dabei seit
24.10.2003
Beiträge
890
Reaktion erhalten
0
CNX" schrieb:
Eigentlich sollte es doch ausreichend sein wenn wie in der Vergangenheit schon geschehen - eine Person mit einer Veröffentlichung hier im Forum nicht einverstanden ist und dies unmissverständlich äußert - das Foto entfernt wird.
ahoi!

ich denke auch, dass dies die einfachste lösung ist...und als photograph sollte man halt ein bisschen ein gespür dafür haben, wer geknipst werden will und wer nicht...

ich finde, man sollte in diesem fall die kirche im dorf lassen und nicht gleich alles juristisch bis ins letzte absichern...ist für meine begriffe ohnehin ein problem unserer gesellschaft...alles wird bis ins kleinste geregelt und reglementiert, bis sich irgendwann gar nichts mehr tut...


es grüsst...

rübe
 
Thema:

Persönlichkeitsrecht

Persönlichkeitsrecht - Ähnliche Themen

  • Persönlichkeitsrechte unterliegen Nutzerechten

    Persönlichkeitsrechte unterliegen Nutzerechten: Wr möchte heute noch Lehrer sein? Schüler dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes weiterhin Lehrer im Internet auf Webseiten wie...
  • Persönlichkeitsrechte unterliegen Nutzerechten - Ähnliche Themen

  • Persönlichkeitsrechte unterliegen Nutzerechten

    Persönlichkeitsrechte unterliegen Nutzerechten: Wr möchte heute noch Lehrer sein? Schüler dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes weiterhin Lehrer im Internet auf Webseiten wie...
  • Oben