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Passverlängerung (alter Pass) wieder möglich ???

Diskutiere Passverlängerung (alter Pass) wieder möglich ??? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, ist es denn die Moeglichkeit ? Habe folgendes auf den Seiten des Generalkonsulates in Frankfurt gefunden...
S

SubKorn

Gast
Hallo,
ist es denn die Moeglichkeit ? Habe folgendes auf den Seiten des Generalkonsulates in Frankfurt gefunden:

http://www.m2p.net/rtc/de/consular/INFOPassVer.html

Das waere echt super, wenn man den alten Pass wenigstens nochmal bis zum 28 Juli 2010 verlaengern koennte, dann wuerde man sich den Aerger mit der Neuausstellung des E-Passes ersparen.

OK, der Pass meiner Frau laeuft erst im Dezember 2007 ab, aber wir hatten schon mit dem Gedanken gespielt bei unserem naechsten Thailand Urlaub im Mai einen neuen E-Pass fuer sie machen zu lassen. Das koennten wir uns ja dann auch sparen :-)

Kann das jemand bestaetigen ? Oder vielleicht wiederlegen ?

Danke
Andreas
 
S

Schulkind

Gast
SubKorn" schrieb:
http://www.m2p.net/rtc/de/consular/INFOPassVer.html

OK, der Pass meiner Frau laeuft erst im Dezember 2007 ab, aber wir hatten schon mit dem Gedanken gespielt bei unserem naechsten Thailand Urlaub im Mai einen neuen E-Pass fuer sie machen zu lassen. Das koennten wir uns ja dann auch sparen :-)

Andreas


Wenn man das genau liest hast Du in sofern Recht; Das dass Ablaufdatum in 6 Monaten vor dem 28.08.2007. Ende der Frist zur Verlängerung wäre dann der 28.02.2007.

Das ist beim Pass Deiner Frau wohl nicht möglich, da der Ablauf erst im Dez. 2007 ist.

In Punkt 1 dürfte ein Rechenfehler sein. Denn da steht nach , da wäre der Pass aber schon ungültig und nicht mehr verlängerbar.

Zitat Anfang :

Hinsichlich der Einführung des elektronischen Reisepasses (E-Pass) seit dem 01. August 2005 können nun in der Übergangsphase die Reisepässe in herkömmlicher Form, die höchstens 5 Jahre im Gebrauch sind, wieder verlängert werden.
Es wird jedoch vorausgesetzt,

1. dass der Antrag auf Passverlängerung innerhalb von 6 Monaten nach seinem 5-jährigen Gültigkeitsablauf eingereicht werden muss.
2. Liegen zwischen dem Datum des Gültigkeitsablaufes und dem Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 6 Monate, ist die Passverlängerung nicht möglich. Dafür muss ein neuer Reisepass, in diesem Fall ein elektronischer Reisepass, beantragt werden.
Alle Reisepässe, die Voraussetzung in Punkt 1 erfüllen, können verlängert werden und zwar nur bis zum 28. Juli 2010.

Zitat Ende :

Als Fazit wäre zu sagen, das immer noch Probleme mit der Technik oder der Antragsflut sind.

Gruss, ----------- Rainer
 
S

SubKorn

Gast
@Schulkind

ich kann Deinem Rechenbeispiel leider nicht ganz folgen aber vielleicht sag ich´s nochmal wie ich es verstanden habe:

1)
der alte Pass meiner Frau laeuft am 10. Dezember 2007 nach 5 Jahren ab

2)
zwichem dem 10. Dezember 2007 und dem 10. Juni 2008 hat sie die Moeglichkeit den Antrag auf Verlaengerung zu stellen

3)
nach dem 10. Juni 2008 muesste sie einen E-Pass beantragen

4)
wir der alte Pass verlaengert, so ist er nur bis zum 28. Juli 2010 gueltig und nicht wie frueher weitere 5 Jahre

Komisch ist allerdings, dass man erst nach Ablauf des Passes die Verlaengerung beantragen kann und nicht vorher.

Ein Anruf beim Generalkonsult wird die wohl alle Unklarheiten beseitigen, falls die ueberhaupt eine Auskunft geben. Letzter Anruf zu dem Thema in FRA, Antwort:" rufen sie wieder an, wenn der Pass ablaeuft ..." :lol:

Gruss
Andreas
 
S

Schulkind

Gast
SubKorn" schrieb:
@Schulkind

ich kann Deinem Rechenbeispiel leider nicht ganz folgen aber vielleicht sag ich´s nochmal wie ich es verstanden habe:


Andreas
Hier noch einmal der erste Satz in den Modalitäten.

Zitat Anfang :

Hinsichlich der Einführung des elektronischen Reisepasses (E-Pass) seit dem 01. August 2005 können nun in der Übergangsphase die Reisepässe in herkömmlicher Form, die höchstens 5 Jahre im Gebrauch sind, wieder verlängert werden.

Zitat Ende :

Ein wichtige Wort ist " Übergangsphase ", da stellt sich die Frage wann hat die angefangen und wann endet sie. Endet sie am 28.08.2010, oder schon rückgerechnet minus 5 Jahre, das wäre dann der 28.08.2005. Und schon sind wir wieder beim Datum 01.08.2005 minus 28 Tage für den Februar. Ich gehe aber vom Datum " 01.08.2005 " aus. Übergangsphase in Kraft. Oder mit dem Datum der Verkündung, siehe im Datum der erneuerten WEBSITE.
Einige Fragen die nur ein Anruf im Konsulat sich klären lassen.

Gruss, ------------ Rainer
 
G

guenny

Gast
Da das für uns auch relevant ist, interessierts mich schon.
Wenn ich mir das genau ansehe:
Hinsichlich der Einführung des elektronischen Reisepasses (E-Pass) seit dem 01. August 2005 können nun in der Übergangsphase die Reisepässe in herkömmlicher Form, die höchstens 5 Jahre im Gebrauch sind, wieder verlängert werden.
dann wird da ein Schuh draus, wenn man zwei Worte ändert.
Zum einen ist eine Verlängerungnur möglich bei "neuen" Pässen, sind sie schon mal verlängert worden geht's nicht mehr.
Wenn man dann die Worte 6 Monaten nach seinem 5-jährigen Gültigkeitsablauf ändert in 6 Monaten vor seinem 5-jährigen Gültigkeitsablauf
und ändert Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 6 Monate
in Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 6 Monate
dann wirds absolut eindeutig.
Vielleicht spekuliere ich ja nur, aber auch ein Konsulat könnte ja mal einen Übersetzungsfehler machen, oder? :nixweiss:
Günny
 
K

kimsom

Gast
an alle Member
kann mir jemand sagen ob eine Passverlängerung (Deutscher Pass) bei der Deutschen Botschaft in Bangkok auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland ausgeführt wird? oder muss man einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen ?
 
Thema:

Passverlängerung (alter Pass) wieder möglich ???

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