Passagierrechte gestärkt

Diskutiere Passagierrechte gestärkt im Touristik Forum im Bereich Thailand Forum; Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil,soll die Rechte der Passagiere bei Flügen stärken. Wer sein gebuchten und bezahlten Flug aus nachweislichen...
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Willi

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Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil,soll die Rechte der Passagiere bei Flügen stärken.
Wer sein gebuchten und bezahlten Flug aus nachweislichen Gründen nicht antreten kann,soll entschädigt werden.

http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=41&NewsID=38707

Lufthansa verliert Verfahren - Rechte Flugreisender gestärkt
19.11.2008 14:23


KÖLN (dpa-AFX) - Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil gegen die
Lufthansa die Rechte von Flugreisenden gestärkt. Im Streit um die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens gaben die Richter dem
Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht und erklärten eine Klausel
für unwirksam. Diese besagt, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn
die Flüge nicht in der auf dem Flugschein vorgesehenen Reihenfolge angetreten
werden: Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, könnte er damit auch
vom Rückflug ausgeschlossen werden. Diese Klausel sei wegen unangemessener
Benachteiligung der Reisenden ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, erläuterte ein
Gerichtssprecher am Mittwoch. (AZ: 26 O 125/07)

Für Fluggäste seien durch die Klausel "erhebliche finanzielle Schäden"
entstanden, teilte vzbv-Vorstand Gerd Billen mit. Ein gebuchter und bezahlter
Rückflug sei verfallen, wenn ein Kunde seinen Hinflug wegen Krankheit nicht
wahrnehmen konnte.

AGB NICHT DIFFERENZIERT GENUG

In der Urteilsbegründung heißt es, die Klausel in den AGB der Lufthansa sei
nicht differenziert genug. Sie ziehe eine vollständige Befreiung der Leistung
durch die Fluggesellschaft nach sich, ohne die genauen Umstände des Einzelfalls
zu berücksichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verfahren ist Teil einer größeren Aktion, in der der vzbv gegen die AGB
von Fluggesellschaften vorgeht. In einem weiteren Verfahren der
Verbraucherschützer gegen British Airways um eine ähnliche AGB-Klausel wird an
diesem Donnerstag das Urteil im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht
Frankfurt erwartet. Im Dezember 2007 hatte das Landgericht Frankfurt dem vzbv
recht gegeben, die britische Fluggesellschaft war dagegen in Berufung
gegangen./hs/DP/stw

Willi :wink:
 
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zappalot

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hab ich eh noch nie verstanden, warum das so ist. :nixweiss:

bei der bahn kann ich ja auch hin- und rueckfahrt buchen und entweder beide fahrten nutzen oder nur einen teil der reise antreten.

auch warum der rueckflug bei nicht angetretenem hinflug von irgendwas wie den umstaenden des einzelfalls wie krankheit abhaengig sein soll leuchtet mir nicht ein. :gruebel:
 
Tommy

Tommy

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Damit die Fluggesellschaften "besser" vermarkten können. So habe ich z. B. schon mal beobachtet, dass ein Flug mit Austrian von Berlin über Wien nach Bangkok und zurück günstiger war, als ein Flug Wien Bangkok und zurück. Bei Swiss über Zürich übrigens das gleiche.

Irgendwie scheint mir, dass die Kunden aus dem Herkunftsland der Airline schlechter gestellt sind, als ausländische Kunden.

Gruß Tommy
 
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