W
Willi
Gast
Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil,soll die Rechte der Passagiere bei Flügen stärken.
Wer sein gebuchten und bezahlten Flug aus nachweislichen Gründen nicht antreten kann,soll entschädigt werden.
http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=41&NewsID=38707
Lufthansa verliert Verfahren - Rechte Flugreisender gestärkt
19.11.2008 14:23
KÖLN (dpa-AFX) - Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil gegen die
Lufthansa die Rechte von Flugreisenden gestärkt. Im Streit um die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens gaben die Richter dem
Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht und erklärten eine Klausel
für unwirksam. Diese besagt, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn
die Flüge nicht in der auf dem Flugschein vorgesehenen Reihenfolge angetreten
werden: Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, könnte er damit auch
vom Rückflug ausgeschlossen werden. Diese Klausel sei wegen unangemessener
Benachteiligung der Reisenden ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, erläuterte ein
Gerichtssprecher am Mittwoch. (AZ: 26 O 125/07)
Für Fluggäste seien durch die Klausel "erhebliche finanzielle Schäden"
entstanden, teilte vzbv-Vorstand Gerd Billen mit. Ein gebuchter und bezahlter
Rückflug sei verfallen, wenn ein Kunde seinen Hinflug wegen Krankheit nicht
wahrnehmen konnte.
AGB NICHT DIFFERENZIERT GENUG
In der Urteilsbegründung heißt es, die Klausel in den AGB der Lufthansa sei
nicht differenziert genug. Sie ziehe eine vollständige Befreiung der Leistung
durch die Fluggesellschaft nach sich, ohne die genauen Umstände des Einzelfalls
zu berücksichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren ist Teil einer größeren Aktion, in der der vzbv gegen die AGB
von Fluggesellschaften vorgeht. In einem weiteren Verfahren der
Verbraucherschützer gegen British Airways um eine ähnliche AGB-Klausel wird an
diesem Donnerstag das Urteil im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht
Frankfurt erwartet. Im Dezember 2007 hatte das Landgericht Frankfurt dem vzbv
recht gegeben, die britische Fluggesellschaft war dagegen in Berufung
gegangen./hs/DP/stw
Willi
Wer sein gebuchten und bezahlten Flug aus nachweislichen Gründen nicht antreten kann,soll entschädigt werden.
http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=41&NewsID=38707
Lufthansa verliert Verfahren - Rechte Flugreisender gestärkt
19.11.2008 14:23
KÖLN (dpa-AFX) - Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil gegen die
Lufthansa die Rechte von Flugreisenden gestärkt. Im Streit um die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens gaben die Richter dem
Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht und erklärten eine Klausel
für unwirksam. Diese besagt, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn
die Flüge nicht in der auf dem Flugschein vorgesehenen Reihenfolge angetreten
werden: Wenn ein Reisender seinen Hinflug nicht antritt, könnte er damit auch
vom Rückflug ausgeschlossen werden. Diese Klausel sei wegen unangemessener
Benachteiligung der Reisenden ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, erläuterte ein
Gerichtssprecher am Mittwoch. (AZ: 26 O 125/07)
Für Fluggäste seien durch die Klausel "erhebliche finanzielle Schäden"
entstanden, teilte vzbv-Vorstand Gerd Billen mit. Ein gebuchter und bezahlter
Rückflug sei verfallen, wenn ein Kunde seinen Hinflug wegen Krankheit nicht
wahrnehmen konnte.
AGB NICHT DIFFERENZIERT GENUG
In der Urteilsbegründung heißt es, die Klausel in den AGB der Lufthansa sei
nicht differenziert genug. Sie ziehe eine vollständige Befreiung der Leistung
durch die Fluggesellschaft nach sich, ohne die genauen Umstände des Einzelfalls
zu berücksichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren ist Teil einer größeren Aktion, in der der vzbv gegen die AGB
von Fluggesellschaften vorgeht. In einem weiteren Verfahren der
Verbraucherschützer gegen British Airways um eine ähnliche AGB-Klausel wird an
diesem Donnerstag das Urteil im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht
Frankfurt erwartet. Im Dezember 2007 hatte das Landgericht Frankfurt dem vzbv
recht gegeben, die britische Fluggesellschaft war dagegen in Berufung
gegangen./hs/DP/stw
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