Helli
Senior Member
Die Nummer des derzeit gültigen Passes ist auf der Karte des AT vermerkt. Also erst muss ein neuer Pass her und dann gibt's bei der AB eine neue Karte. Trotzdem würde ich bei der zuständigen AB mal vorsprechen, um evtl. einen "vorläufigen" AT (Fiktionsbescheinigung) zu bekommen.Wie ebenfalls bereits gesagt, ist dieses Dokument ihrer Aufenthaltserlaubnis auch bereits abgelaufen - muss das bei der Ausländerbehörde neu beantragt werden, bevor sie den neuen thailändischen Pass beantragen kann?
super:


