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JT29
Senior Member
Für die reine Legalisierung ist keine Übersetzung notwendig (macht ja auch keinen Sinn). Da das deutsche Standesamt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit des Thai nicht mächtig ist, verlangt es eine Übersetzung. Von daher wüdre es ausreichen, diese Übersetzung auch nach der Legalisierung machen zu lassen. Aus Kostengründen würde ich aber die Übersetzung in BKK machen lassen und dann leglaisieren und zugleich den Antrag stellen, dass diese Dokumente dann an Dich nach Hause versandt werden.