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Armin
verstorben - Ruhe in Frieden
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Ich habe gerade den Thread über Presse- und Meinungsfreiheit gelesen, hatte dann aber keine Lust mich dort mehr einzumischen. Vielmehr brennt mir ein hautnahes, thailändisches Thema unter den Nägeln: Öffentliche Aussprache und Gemeindearbeit.
Folgender Fall:
Öffentliche Straßen sind noch lange nicht alle festgelegt, geschweige den abgeklärt. Früher ist halt jeder den kürzesten oder einfachsten Weg zu seinem Haus gegangen. Das meiste Land war staatlich und damit für jeden zugänglich. In den letzten Jahren wurden mehr und mehr bewirtschaftete Länder den Bewohnern zugesprochen und heute auch mit Besitzurkunden beurkundet. Bestehende Wege wurden nur teilweise öffentliche Straßen, andere wurden einfach von jedem genutzt.
In den Städten und Dörfern ist heute fast alles vermessen und besitzmäßig aufgeteilt. Oft wurden dabei nicht die Wegerechte geklärt. Dadurch kommt es immer wieder vor, dass Straßen durch privates Land führen und auch von der Gemeinde gepflegt werden. Wenn nun Eigentümer ihr Land verkaufen wollen zählt jeder qm und der Käufer möchte natürlich auch keine öffentliche Straße kaufen, wo er nichts darauf bauen darf.
Nun beginnt der Streit:
Der rechtmäßige Eigentümer setzt erst mal seine Eckpfeiler
oder blockiert die Straße
Auf jeden Fall kämpft er um jeden Zentimeter.
Hier die ander Einfahrt in den Stadtteil.
Verständlich, ist ja sein gutes Recht.
Weil mein Grundstück ungünstig liegt, habe ich also keine Zufahrt mehr, kann keinen Strom legen lassen, kein Telefon, keine Wasserleitung. Punkt!!!
Ich könnte vielleicht, weil mein Grundstück am Fluss liegt, mit einer Mauer den Abfluss des Regenwassers blockieren.
Nun zu meinem Problem:
Man könnte ja mit allen Beteiligten reden und eine Einigung anstreben/erzielen. Meine Frau sagt nicht, das geht nicht, sie sagt, das gibt nur Probleme. Ich sage, dann lass uns die Probleme anpacken. Erwiderung: vielleicht ist einer reicher als du und will nicht reden, oder kann schneller ziehen. Den Beamten der Verwaltung kannst du doch nicht nötigen zu Handeln. Und die Polizei kommt höchsten, wenn sich alle ausgeprügelt haben und verhaftet dann den Farang. Recht hat sie – wegen Unruhestiftung!
Folgender Fall:
Öffentliche Straßen sind noch lange nicht alle festgelegt, geschweige den abgeklärt. Früher ist halt jeder den kürzesten oder einfachsten Weg zu seinem Haus gegangen. Das meiste Land war staatlich und damit für jeden zugänglich. In den letzten Jahren wurden mehr und mehr bewirtschaftete Länder den Bewohnern zugesprochen und heute auch mit Besitzurkunden beurkundet. Bestehende Wege wurden nur teilweise öffentliche Straßen, andere wurden einfach von jedem genutzt.
In den Städten und Dörfern ist heute fast alles vermessen und besitzmäßig aufgeteilt. Oft wurden dabei nicht die Wegerechte geklärt. Dadurch kommt es immer wieder vor, dass Straßen durch privates Land führen und auch von der Gemeinde gepflegt werden. Wenn nun Eigentümer ihr Land verkaufen wollen zählt jeder qm und der Käufer möchte natürlich auch keine öffentliche Straße kaufen, wo er nichts darauf bauen darf.
Nun beginnt der Streit:
Der rechtmäßige Eigentümer setzt erst mal seine Eckpfeiler
oder blockiert die Straße
Auf jeden Fall kämpft er um jeden Zentimeter.
Hier die ander Einfahrt in den Stadtteil.
Verständlich, ist ja sein gutes Recht.
Weil mein Grundstück ungünstig liegt, habe ich also keine Zufahrt mehr, kann keinen Strom legen lassen, kein Telefon, keine Wasserleitung. Punkt!!!
Ich könnte vielleicht, weil mein Grundstück am Fluss liegt, mit einer Mauer den Abfluss des Regenwassers blockieren.
Nun zu meinem Problem:
Man könnte ja mit allen Beteiligten reden und eine Einigung anstreben/erzielen. Meine Frau sagt nicht, das geht nicht, sie sagt, das gibt nur Probleme. Ich sage, dann lass uns die Probleme anpacken. Erwiderung: vielleicht ist einer reicher als du und will nicht reden, oder kann schneller ziehen. Den Beamten der Verwaltung kannst du doch nicht nötigen zu Handeln. Und die Polizei kommt höchsten, wenn sich alle ausgeprügelt haben und verhaftet dann den Farang. Recht hat sie – wegen Unruhestiftung!
