M
MichaelNoi
Gast
Wichtige Informationen an alle Heiratswilligen:
1. Das OLG benötigt sämtliche Unterlagen von beiden Verlobten,
man kann also nicht schon mal die bereits vorhandenen
Unterlagen schicken und den Rest nachreichen.
2. Zum Thema Ledigkeitsbescheinigung ( nicht älter als 6 Monate):
Vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt:
reicht dann aus, wenn die Verlobte seit ihrem 17. Lebensjahr am
selben Wohnort wie jetzt wohnt.
Wenn das nicht der Fall ist ( kann man auf dem Hausregisterauszug
unten nachprüfen, da steht zugezogen am...oder so ähnlich ),
wird auch eine Ledigkeitsbescheinigung von dem Bezirksamt des
vorhergehenden Wohnortes benötigt !!!
3. Eine Ledigkeitsbescheinigung vom Zentralregisteramt in BKK bringt
nur dann etwas, wenn der Umzug zwischen 1994 und heute liegt, da
der Bereich vor 1994 noch nicht erfasst ist.
Tja , so langsam werd´ich zum Experten...
hoffentlich nicht zum Fachidioten :-)
1. Das OLG benötigt sämtliche Unterlagen von beiden Verlobten,
man kann also nicht schon mal die bereits vorhandenen
Unterlagen schicken und den Rest nachreichen.
2. Zum Thema Ledigkeitsbescheinigung ( nicht älter als 6 Monate):
Vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt:
reicht dann aus, wenn die Verlobte seit ihrem 17. Lebensjahr am
selben Wohnort wie jetzt wohnt.
Wenn das nicht der Fall ist ( kann man auf dem Hausregisterauszug
unten nachprüfen, da steht zugezogen am...oder so ähnlich ),
wird auch eine Ledigkeitsbescheinigung von dem Bezirksamt des
vorhergehenden Wohnortes benötigt !!!
3. Eine Ledigkeitsbescheinigung vom Zentralregisteramt in BKK bringt
nur dann etwas, wenn der Umzug zwischen 1994 und heute liegt, da
der Bereich vor 1994 noch nicht erfasst ist.
Tja , so langsam werd´ich zum Experten...
hoffentlich nicht zum Fachidioten :-)