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Oberlandesgericht

Diskutiere Oberlandesgericht im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Wichtige Informationen an alle Heiratswilligen: 1. Das OLG benötigt sämtliche Unterlagen von beiden Verlobten,   man kann also nicht schon mal...
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MichaelNoi

Gast
Wichtige Informationen an alle Heiratswilligen:
1. Das OLG benötigt sämtliche Unterlagen von beiden Verlobten,
  man kann also nicht schon mal die bereits vorhandenen   
  Unterlagen schicken und den Rest nachreichen.
2. Zum Thema Ledigkeitsbescheinigung ( nicht älter als 6 Monate):
    Vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt:
    reicht dann aus, wenn die Verlobte seit ihrem 17. Lebensjahr am 
    selben Wohnort wie jetzt wohnt.
    Wenn das nicht der Fall ist ( kann man auf dem Hausregisterauszug
    unten nachprüfen, da steht zugezogen am...oder so ähnlich ),
    wird auch eine Ledigkeitsbescheinigung von dem Bezirksamt des
    vorhergehenden Wohnortes benötigt !!!
3.  Eine Ledigkeitsbescheinigung vom Zentralregisteramt in BKK bringt
    nur dann etwas, wenn der Umzug zwischen 1994 und heute liegt, da
    der Bereich vor 1994 noch nicht erfasst ist.

Tja , so langsam werd´ich zum Experten...
hoffentlich nicht zum Fachidioten :-)
 
DisainaM

DisainaM

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hallo Michael,

da diese Handhabung regional unterschiedlich gemacht wird,
gehe ich mal davon aus, das sich deine Infos auf die Handhabung in Bayern beziehen ?
 
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MichaelNoi

Gast
Hallo DisainaM,

ja, diese Information habe ich vom OLG Nürnberg..
es wäre interessant von den Regelungen andere OLG´s zu hören,
ich plane ein Schaudiagramm / Laufzettel um den künftigen Heiratswilligen das Leben zu erleichtern und ihnen zu helfen keine Fehler zu machen.
Die Infos bei der Botschaft und in den Foren sind gut, aber erstens weit verstreut und 2. halt auch je nach Bundesland unterschiedlich ja und 3. die Sache wie oben beschrieben habe ich vorher noch nirgends gehört oder gelesen.

viele Grüße
Michael
 
Mang-gon-Jai R.I.P.

Mang-gon-Jai R.I.P.

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@MichaelNoi
Prima Idee! Mach mal, können sicher viele gut gebrauchen.

Mang-gon-Jai
 
DisainaM

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Auszug aus dem Baanthai Ratgeber :

Heirat in Deutschland

Antrag auf Eheschließung (früher: Bestellung des Aufgebotes)
Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt stellen. Zuständig ist jedes Standesamt, in dessen Bezirk zumindest einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Dabei müssen von beiden Verlobten alle für die Heirat erforderlichen Papiere dem Standesbeamten vorgelegt werden.

a) Urkunden des/der deutschen Verlobten:
* Personalausweis oder Reisepass
* Geburtsurkunde
* beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
* Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 10 Tage)
* falls noch minderjährige Kinder in Deutschland leben: Vermögensauseinandersetzungszeugnis (erhältlich beim zuständigen Familiengericht)

zusätzlich bei Geschiedenen oder Verwitweten:
* Nachweis der letzten Eheschließung (Heiratsurkunde)
* Rechtskr¨ftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
* Nachweis über die Einhaltung der zehnmonatigen Wartefrist bei Frauen, z.B. Geburtsurkunde eines nach der letzten Ehe geborenen Kindes oder ärztliches Attest der Nicht-Schwangerschaft

b) Urkunden des/der thailändischen Verlobten:
Benötigt werden folgende Originalunterlagen mit deutscher Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer oder übersetzt von einem thailändischen Konsulat bzw. der Thailändischen Botschaft:
* Reisepass
* Geburtsurkunde (´Bai Göd´) bzw. amtliche Bestätigung des Geburtstages und des Geburtsortes
* Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 10 Tage)
* Ledigkeitsbescheinigung (´Bai Soht´) der Heimatbehörde, die nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum sein darf. Mit der Besorgung kann auch ein Bevollmächtigter beauftragt werden.
* ggfs. Scheidungsurteil (´Bai Jah´)
* ggfs. Sterbeurkunde (´Bai Sia´) des früheren Ehegatten
* Auszug aus dem thailändischen Hausregister (´Bai ta bien baan´)

Ist die/der thailändische Verlobte noch nicht 20 Jahre alt, so wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. des/der Sorgeberechtigten, die vor dem zuständigen thailändischen Bezirksamt (´Ampö´) abgegeben werden muß, benötigt. Denn nach thailändischem Recht tritt Volljährigkeit erst mit Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres ein.

Darüberhinaus wird von den deutschen Standesämtern in der Regel noch die Legalisation der thailändischen Urkunden (Bearbeitungsdauer: ca. 6-8 Wochen) verlangt. Bei einer vorangegangenen Scheidung des thailändischen Verlobten ist in der Regel noch die Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils durch die thailändischen Behörden erforderlich, die ebenfalls von der thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat legalisiert werden muß. Teilweise erkennen die Standesämter es aber auch an, wenn eine thailändische Verlobte unter Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils wieder ihren Mädchennamen annimmt und diese Namensänderung von der thailändischen Botschaft/Konsulat in ihren Reisepaß eintragen läßt.

http://www.baanthai.com/ratgeber/heirat.shtml

Informationen stammen von Ra. Stancke, der seinen Sitz in Berlin hat.
 
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MichaelNoi

Gast
@DisainaM,
ja das ist natürlich die erste Infoquelle...ich will das auch nicht kopieren, sondern mehr als optisch leichter lesbares Schaudiagramm gestalten und eben zusätzliche Hinweise einbauen die auch in dieser Zusammenfassung nicht enthalten sind...aber es dauert noch etwas :-)
 
wingman

wingman

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Hallo liebe Listies,
ich habe ja noch Zeit, aber ich sammele bereits diese Beiträge. nach meiner Scheidung werde ich auch zu diesem Thema garantiert einer dieser "Fachidioten, hi hi". :bravo:

Liebe Grüsse
Peter :bravo:
 
Wittayu

Wittayu

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Hallo Michael(Noi),

die Idee mit dem Laufzettel finde ich klasse, habe in meinem Freundeskreis jemanden mit dem LOS-Virus infiziert, und da wird es wohl Anfang nächsten Jahres akut mit dem Laufzettel. Aber zuerst muss ich ihm noch das Liebeskaspersyndrom austreiben :fertig: .

Gruß,
Wittayu
 
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MichaelNoi

Gast
Hallo Olli,
ja das gibt es tatsächlich:
rechts oben "Mein Thailand" anklicken, dann auf "Projekt" dann "MichaelNoi" dann "Heiraten aber wie ?"
:wink:
 
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