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O-pair aus Thailand

Diskutiere O-pair aus Thailand im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, ein Befreundetes Ehepaar (er D, sie Thai) suchen nach den Information was für Papiere (Vorraussetzungen) notwendig sind um sich aus...
P

Peter-Horst

Gast
Hallo,

ein Befreundetes Ehepaar (er D, sie Thai) suchen nach den
Information was für Papiere (Vorraussetzungen) notwendig sind
um sich aus Thailand ein O-pair Mädchen zu holen.

Freue mich auf Eure Antworten.

Gruß Peter
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Peter,
Info gibt es hier
dort auf die deutsche Flagge klicken und dann Rechts- u. Konsularwesen
anklicken. Dort findest du Angaben für das Aupairvisum.
 
P

Peter-Horst

Gast
Hallo Michael,

erstmal Danke für den Link.

Leider ist das Merkblatt Au-Pair nicht online verfügbar.


Gruß Peter

Letzte Änderung: Peter-Horst am 29.07.02, 10:31
 
M

MichaelNoi

Gast
Dafür mußt du das Antragsformular wie beim " Visum für den Aufenthalt über 90 Tage " verwenden. Das ist online verfügbar.
Unter Punkt 20 ( Zweck des Aufenthalts) muß dann die Aupairtätigkeit angegeben werden.
Welche besonderen Nachweise hierfür notwendig sind, solltest du am besten per Mail von der Botschaft erfragen.
 
S

seven

Gast
Nach meiner Kenntnis verläuft so eine Au-Pair-Vermittlung über eine Agentur. Von dieser bekommt das Au-Pair auch einen Vertrag nach Ankunft in Deuschland, in der alle ihre Rechte drinstehen.
Es dürfte nicht so einfach sein ein Visum als Au-Pair zu bekommen, wenn Privatleute das Mädchen einladen wollen, erst recht, wenn sie in einem Verwandschaftsverhältnis zueinander stehen. Abgesehen davon steht dem Au-Pair neben einem Taschengeld auch ein extra Zimmer zu, ausreichend Wohnraum muss also vorhanden und nachgewiesen sein.
 
P

Peter-Horst

Gast
Hi Michael,


Danke für die Fixe info.

Gruß Peter
 
P

Peter-Horst

Gast
Hi seven

Original erstellt von seven:
Es dürfte nicht so einfach sein ein Visum als Au-Pair zu bekommen, wenn Privatleute das Mädchen einladen wollen, erst recht, wenn sie in einem Verwandschaftsverhältnis zueinander stehen. Abgesehen davon steht dem Au-Pair neben einem Taschengeld auch ein extra Zimmer zu, ausreichend Wohnraum muss also vorhanden und nachgewiesen sein.
Das mit dem Wohnraum und dem Taschengeld ist für die Familie nicht das Problem, sie möchten aber das eine Thailänderin auf den Sohn aufpasst, da er ja zweisprachig aufwachsen soll.

Das mit der Agentur ist aber doof, denn man will sich natürlich das Au-pair auch genau anschauen und es ist auch besser wenn sie irgendwie verwandt ist.

Hast Du da nähere Infos ? Welche Probleme zu erwarten sind ?

Gruß Peter
 
S

seven

Gast
@Peter-Horst
Konkrete Infos habe ich nicht, aber es bietet sich an einfach mal unverbindlich bei einer der großen Au-Pair-Agenturen anzufragen. Bekannte von mir haben mal eine Verwandte eingeladen, die allerdings über eine Agentur eine Au-pair-Stelle vermittelt bekam, d. h. sie durfte nicht bei ihrer Familie arbeiten. Die Gastfamilie wollte eigentlich eine Norwegerin (auch wegen der Kinder, die zweisprachig aufwachsen sollten) und bekamen eine Thai. :-)
Da so ein Au-Pair-Aufenthalt eine Aufenthaltsgenehmigung mit beschränkter Arbeitserlaubnis für 12 Monate beinhaltet wird die Bürokratie sicher gewaltig zuschlagen. Ich denke deshalb nicht, dass man einfach nur einen Visums-Antrag ausfüllt und der Rest schon klappen wird.
Neben einer Agentur wäre für mich noch das Ausländeramt der Ansprechpartner. Bei uns geben die recht bereitwillig Auskünfte.
 
DisainaM

DisainaM

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Stimmt, die Vermittlung läuft ausschließlich über die Agentur, und die achten darauf, das der Interessent ein Au Pair zugeteilt bekommt, welches er vorher nicht kannte.

Hier will die Bürokratie sicher gehen, das kein 'Missbrauch' des Au Pair Visums betrieben wird.
 
P

Peter-Horst

Gast
Hi Leute,

hab da gerade was gefunden. Beim deutschen Konsulat in Phuket.



zur Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit in Deutschland

Die Au-pair-Tätigkeit eröffnet jungen Ausländern die Möglichkeit, sich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem Jahr bei einer Gastfamilie aufzuhalten. Dabei sollen sie neben dem Erlernen der deutschen Sprache die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland aus der Perspektive einer in Deutschland lebenden Familie kennenlernen. Die Au-pair-Kraft hilft bei allen anfallenden Hausarbeiten und insbesondere bei der Kinderbetreuung.

Folgende Grundsätze sind neben den übrigen ausländerrechtlichen Bestimmungen bei der Visumerteilung zur Aufnahme einer Au-pair-Beschäftigung zu beachten:

Der Antragsteller darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist auf das Lebensalter zum Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen; es ist unbeachtlich, wenn der Antragsteller während seines Au-pair-Aufenthaltes 25 Jahre alt wird.
Au-pair-Beschäftigte sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 17 Jahre alt sein. In jedem Fall sind bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter über die Visumbeantragung zu unterrichten, soweit von diesen keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

Au-pair-Antragsteller sollten möglichst über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Damit wird ihnen das Einleben und die Anpassung in der Familie, vor allem im Umgang mit den Kindern, erleichtert.

In der Gastfamilie muß zumindest ein Elternteil Deutsch als Muttersprache sprechen. Die Staatsangehörigkeit der Gasteltern ist dabei nicht von Belang.

Eine Au-pair-Tätigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn zwischen der Gastfamilie und den Bewerbern ein enges Verwandtschaftsverhältnis besteht und der Au-pair-Aufenthalt somit in erster Linie der Pflege familiärer Beziehungen dienen soll. Im Vordergrund eines Au-pair-Aufenthaltes muß die Ausbildung stehen.

Au-pair-Beschäftigte helfen der Gastfamilie bei der Betreuung der Kinder und bei allen anfallenden Hausarbeiten. Die Mithilfe beträgt etwa 5 Stunden täglich bzw. 30 Wochenstunden und soll so eingeteilt werden, daß dem Au-pair genügend Zeit für Sprachkurse, zur weiteren Fortbildung und Freitzeitgestaltung zur Verfügung steht. Ziel des Au-pair-Aufenthaltes ist nicht, unter Umgehung der ausländer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen eine Haushaltskraft zu ersetzen.
Aus diesem Grund sollten grundsätzlich nicht beide Elternteile der Gastfamilie voll berufstätig sein. Ist dies jedoch der Fall, so sollte zumindest genügend Familienkontakt, z. B. durch weitere erwachsene Familienangehörige, bestehen, um dem Au-pair-Bewerber Einblick in deutsche Lebensverhältnisse zu gewähren.

Ein Merkblatt über die erforderlichen Visaunterlagen ist beigefügt. Vor der Visumerteilung muß die Botschaft noch die Zustimmung der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes eingeholt werden. Da dies einige Wochen dauern kann, sollte der Visumantrag rechtzeitig eingereicht werden.
 
M

MichaelNoi

Gast
Tja, es sieht so aus, als ob es die Deutsche Bürokratie geschafft hat,
sämtliche Schlupflöcher zu schließen, die es ermöglichen seine Flamme länger als 3 Monate am Stück kennenzulernen. Schlecht für den, der wirklich nur eine Thai-Au-Pair sucht....übrigens beim Alter der Aupair ist bei 24 Jahren Schluß!

Es kostet den Staat ja auch unheimlich viel Geld, wenn man seine Freundin länger als 3 Monate hier hat, oder bezahlt ihr Flug, Essen, Kleidung, Unterkunft und Krankenversicherung etwa selbst :???:


Bravo Kummerland :zorn:
 
Mang-gon-Jai R.I.P.

Mang-gon-Jai R.I.P.

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@MichaelNoi
Es kostet den Staat ja auch unheimlich viel Geld, wenn man seine Freundin länger als 3 Monate hier hat, oder bezahlt ihr Flug, Essen, Kleidung, Unterkunft und Krankenversicherung etwa selbst?
Michael!
So dumm ist ja wohl niemand. Es holt sich ja wohl jeder die Aufenthaltskosten vom ‚Amt für Kostensenkung’ zurück.
Was ich allerdings nicht schön finde ist, daß es Leute gibt, die hierbei falsche Beträge angeben und damit dann richtig Reibach machen und sich so die nächste Urlaubsreise nach Thailand finanzieren.


Gruß

Mang-gon Jai
 
M

mehling

Gast
passt auch zum anderen thread: Schwanger... :

Die ganzen Versicherungen, die Au-Pair Mädchen hier in D versichern haben einen AUSSCHLUSS was Schwangerschaft und die nötigen ärztlichen Untersuchungen diesbezüglich angeht, also aufpassen...


mehling
 
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Peter-Horst

Gast
Hallo mehling,

werden die Familie darüber informieren, das siebei der Kalkulation die Anti Baby Pille gleich mit einrechnen.

Gruß Peter
 
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MichaelNoi

Gast
Hier wäre dann noch die Homepage des Amtes für Kostensenkung ,
damit auch jeder auf seine Kosten kommt :-)
 
W

woody

Gast
@all

Ihr missversteht die Absicht des Staates gründlich.
Es geht tatsächlich darum, dass hier niemand seine Freundin nach Deutschland holt und sie dann nach 1/2 oder einem Jahr gut kennenlernt, dann aber eventuell wieder nach Hause schickt.

Nein, so sollte es nicht sein.
Sondern so, die Familiengründung wird vom Staat gefördert, deshalb nur Aufenthaltserlaubnis nach Heirat.
Ich glaube gehört zu haben, dass bei der Eheschliessung mit einer Ausländerin, in Zukunft nachgewiesen werden muss, dass Sie bereits Schwanger von Ihrem Bräutigam ist. Die Grundlage für die Verschärfung der Einreisebestimmungen ist eine alte Tradition aus einem Teil Süddeutschlands.:fertig:

gruss woody
 
M

mehling

Gast
woody,

ich denke man darf erst ****** wenn man schon verheiratet ist...?
oder doch schon vorher??? :nixweiss:

mehling
 
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Peter-Horst

Gast
Hi mehling

Original erstellt von mehling:
woody,

ich denke man darf erst ****** wenn man schon verheiratet ist...?
oder doch schon vorher??? :nixweiss:

mehling
das wird wegen akutem Kindermangel jetzt ausgehoben und das Heiraten einer Schwangeren wird zur Pflicht ! :lol::lol::lol::lol:

Aber mal erst:

Wir kommen hier Total vom Topic ab.

Au-pair ????

Gruß Peter


P.s.: OK OK OK ich hab ja auch mitgemacht. :round:
 
W

woody

Gast
@mehling
Wegen der Nachfrage noch eine letzte themenfremde Ergänzung und Richtigstellung.
Kinder zeugen vor der Heirat war immer erlaubt.
Für eine aussereheliche Geburt wurden zeitweise im christlichen Abendland die Mütter geächtet, ist sogar heute noch so in den tief konservativen Gesellschaftskreisen . Letzter bekannter Fall,... der Namen ist mir entfallen, hat aber irgendwas mit Edmund zu tun, oder so ähnlich. :fertig:

gruss woody
 
DisainaM

DisainaM

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Für eine aussereheliche Geburt wurden zeitweise im christlichen Abendland die Mütter geächtet, ist sogar heute noch so in den tief konservativen Gesellschaftskreisen .
Hallo woody,

ohne Dir, als Person zunahe zu treten, ist ja Dein Nick, nämlich Woody Allen dafür ja ein Paradebeispiel.

Als er den ersten sexuellen Kontakt mit seiner Adoptivtochter aufnahm, war diese ja noch minderjährig.
Seine Ehefrau Mia Farrow hatte sie ja als kleines Kind in Korea adoptiert, und woody konnte es nicht lassen.

Trotz des konservativen Amerika wurden bei woody auch in der amerikanisch-jüdischen Gemeinschaft alle Augen zugedrückt.

Ist man Prominent, wird das alles nicht mehr so eng gesehen.

Wenn aber ein 5 jähriger Junge seine Schwester bei der Toilette im Garten helfen will, ist schon mal Haft drinnen.

Scheckbuchmoral nennt man das dann wohl.

Grüsse

Dauwing

Letzte Änderung: Dauwing am 30.07.02, 22:34
 
Thema:

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