Hi Leute,
hab da gerade was gefunden. Beim deutschen Konsulat in Phuket.
zur Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit in Deutschland
Die Au-pair-Tätigkeit eröffnet jungen Ausländern die Möglichkeit, sich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem Jahr bei einer Gastfamilie aufzuhalten. Dabei sollen sie neben dem Erlernen der deutschen Sprache die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland aus der Perspektive einer in Deutschland lebenden Familie kennenlernen. Die Au-pair-Kraft hilft bei allen anfallenden Hausarbeiten und insbesondere bei der Kinderbetreuung.
Folgende Grundsätze sind neben den übrigen ausländerrechtlichen Bestimmungen bei der Visumerteilung zur Aufnahme einer Au-pair-Beschäftigung zu beachten:
Der Antragsteller darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist auf das Lebensalter zum Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen; es ist unbeachtlich, wenn der Antragsteller während seines Au-pair-Aufenthaltes 25 Jahre alt wird.
Au-pair-Beschäftigte sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 17 Jahre alt sein. In jedem Fall sind bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter über die Visumbeantragung zu unterrichten, soweit von diesen keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
Au-pair-Antragsteller sollten möglichst über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Damit wird ihnen das Einleben und die Anpassung in der Familie, vor allem im Umgang mit den Kindern, erleichtert.
In der Gastfamilie muß zumindest ein Elternteil Deutsch als Muttersprache sprechen. Die Staatsangehörigkeit der Gasteltern ist dabei nicht von Belang.
Eine Au-pair-Tätigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn zwischen der Gastfamilie und den Bewerbern ein enges Verwandtschaftsverhältnis besteht und der Au-pair-Aufenthalt somit in erster Linie der Pflege familiärer Beziehungen dienen soll. Im Vordergrund eines Au-pair-Aufenthaltes muß die Ausbildung stehen.
Au-pair-Beschäftigte helfen der Gastfamilie bei der Betreuung der Kinder und bei allen anfallenden Hausarbeiten. Die Mithilfe beträgt etwa 5 Stunden täglich bzw. 30 Wochenstunden und soll so eingeteilt werden, daß dem Au-pair genügend Zeit für Sprachkurse, zur weiteren Fortbildung und Freitzeitgestaltung zur Verfügung steht. Ziel des Au-pair-Aufenthaltes ist nicht, unter Umgehung der ausländer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen eine Haushaltskraft zu ersetzen.
Aus diesem Grund sollten grundsätzlich nicht beide Elternteile der Gastfamilie voll berufstätig sein. Ist dies jedoch der Fall, so sollte zumindest genügend Familienkontakt, z. B. durch weitere erwachsene Familienangehörige, bestehen, um dem Au-pair-Bewerber Einblick in deutsche Lebensverhältnisse zu gewähren.
Ein Merkblatt über die erforderlichen Visaunterlagen ist beigefügt. Vor der Visumerteilung muß die Botschaft noch die Zustimmung der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes eingeholt werden. Da dies einige Wochen dauern kann, sollte der Visumantrag rechtzeitig eingereicht werden.