Nun ist er doch zurück in Deutschland

Diskutiere Nun ist er doch zurück in Deutschland im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Nein, er muss 63 sein, ab Jahrgang 1952, oder schwerbehindert......dann geht es auch früher.
Yogi

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zu Beitrag 473 von Yogi:falsch = bis wieder die 67 Jahre erreicht sind. korrekt = wer 45 Beitragsjahre hat, darf spätestens mit 65 in Rente gehen.
Du hast natürlich recht mit den 65 Jahren, mein Fehler.
 
sanukk

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Yogi

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Du bist einfach noch zu jung........ab Jahrgang 1952 oder Schwerbehinderung geht es. (die hast Du doch locker, als Stauder-Trinker) Wenn Du- ohne SB, also nur in 1954 geboren bist, darfst Du nach 63 und 4 Monaten in Rente gehen.....
Jetzt mal ehrlich, du Lutsche. Was ich zu den Jahrgängen geschrieben habe, hast du nicht gelesen, seichst mich aber an.
 
Yogi

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Für Schnucki. -- --
Das stimmt nur für den Jahrgang 1952. -- Jahrgang 1953 muss 63 Jahre plus 2 Monate alt sein. -- Jahrgang 1954 (ich) muss 63 Jahre und 4 Monate alt sein. USW, bis wieder die 67 Jahre erreicht sind.
 
sanukk

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Immer schön Contenance bewahren:

Wie alt bist Du denn wirklich?
Bist Du schwerbehindert? Oder nur besoffen?

Wenn Du Lusche tatsächlich 1954 geboren bist und 45 Jahre auf dem Renten-Konto hast, kannst Du Lusche mit 63,4 in Rente gehen.
s.o.

Nix warten bis 67, MÜSSEN, alter Stauder.
 
Yogi

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Wenn Du Lusche tatsächlich 1954 geboren bist und 45 Jahre auf dem Renten-Konto hast, kannst Du Lusche mit 63,4 in Rente gehen.s.o.
Das ist natürlich Blödsinn.Du wirst aber, weil du ja Durchblicker bist und zusätzlich nüchtern sehr schnell sagen können, wo mein Fehler in meiner Aussage ist.
 
sanukk

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Rente mit 63

Beratung ist wichtig

Langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren sollen mit 63 Jahren ohne Abschläge in Altersrente gehen können. Dies gilt für Personen, die bis einschließlich 1952 geboren sind. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 soll das Renteneintrittsalter schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben werden.
Versicherte
Geburtsjahrgang
Anhebung um
... Monate
auf Alter
-Jahr-
auf Alter
-Monat-
19532632
19544634
19556636
19568638
1957106310
195812640

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicher...Rente/Rentenpaket/rentenpaket_rentemit63.html
 
RAR

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Nein, er muss 63 sein, ab Jahrgang 1952, oder schwerbehindert......dann geht es auch früher.
Schreiben Sie keinen Schwachsinn da - 60 muss er sein und 45 Jahre haben das reicht.
 
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robben

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Schreiben Sie keinen Schwachsinn da - 60 muss er sein und 45 Jahre haben das reicht.
Erhellen Sie uns doch mal bitte mit den Zugangsvoraussetzungen für Ihre Behauptung.
Oder meinen Sie Beschäftige im Bergbau, mit mehr als 25 Jahre unter Tage?
In meiner angehängten Tabelle können Sie schön sehen, wer wann in Rente darf.
Einzig die abschlagsfreie Rente mit 63 ist dort noch nicht eingearbeitet, was aber nur was am Abschlag, jedoch nichts am Zugangsalter ändert. ImageUploadedByTapatalk1436732220.413975.jpg
 
Chumpae

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Chumpae
Hallo Arjen-nur zur Erlauterung fuer Newbees:Beim Herrn RAR handelt es sich um einen KuK-Beamten i.R (Austria)der seinen sogenannten Ruhegenuss im Land des Laechelns verballert.Will heissen, dem sind Rentenformeln fuer Angestellte etc.nicht so ganz en vogue, geschweige denn noch von Gesetzesverrenkungen in der bundesdeutschen Rentenversicherung.
:wink2:
 
clavigo

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Ganz einfach: Geburtstag 7.3.1950*, offiziell im Rentnerstand 1.4. 2013 mit 8,4% Abschlag.


* Wink mit dem Zaunpfahl für evtl. Geburtstagsgeschenke
 
sanukk

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Erhellen Sie uns doch mal bitte mit den Zugangsvoraussetzungen für Ihre Behauptung.
Oder meinen Sie Beschäftige im Bergbau, mit mehr als 25 Jahre unter Tage?
In meiner angehängten Tabelle können Sie schön sehen, wer wann in Rente darf.
Einzig die abschlagsfreie Rente mit 63 ist dort noch nicht eingearbeitet, was aber nur was am Abschlag, jedoch nichts am Zugangsalter ändert. View attachment 21624
Zu kleine Schrift, kann ich nicht lesen. Grundsätzlich gilt: ./. 0.3 % pro Monat......vor der Regelaltersrente........
 
sanukk

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Ganz einfach: Geburtstag 7.3.1950*, offiziell im Rentnerstand 1.4. 2013 mit 8,4% Abschlag.
Normal wären bei Dir jetzt 7,2 % Abschlag. Es kommt darauf an, ob Du 45 Jahre voll hast- oder ggf. schwerbehindert bist. Dann könntest Du nachkobern und um Verbesserung bitten.
 
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