sanukk
Senior Member
Nein, er muss 63 sein, ab Jahrgang 1952, oder schwerbehindert......dann geht es auch früher.
Du hast natürlich recht mit den 65 Jahren, mein Fehler.zu Beitrag 473 von Yogi:falsch = bis wieder die 67 Jahre erreicht sind. korrekt = wer 45 Beitragsjahre hat, darf spätestens mit 65 in Rente gehen.
Du bist einfach noch zu jung........ab Jahrgang 1952 oder Schwerbehinderung geht es. (die hast Du doch locker, als Stauder-Trinker)Du hast natürlich recht mit den 65 Jahren, mein Fehler.
Jetzt mal ehrlich, du Lutsche. Was ich zu den Jahrgängen geschrieben habe, hast du nicht gelesen, seichst mich aber an.Du bist einfach noch zu jung........ab Jahrgang 1952 oder Schwerbehinderung geht es. (die hast Du doch locker, als Stauder-Trinker) Wenn Du- ohne SB, also nur in 1954 geboren bist, darfst Du nach 63 und 4 Monaten in Rente gehen.....
Das stimmt nur für den Jahrgang 1952. -- Jahrgang 1953 muss 63 Jahre plus 2 Monate alt sein. -- Jahrgang 1954 (ich) muss 63 Jahre und 4 Monate alt sein. USW, bis wieder die 67 Jahre erreicht sind.
Das ist natürlich Blödsinn.Du wirst aber, weil du ja Durchblicker bist und zusätzlich nüchtern sehr schnell sagen können, wo mein Fehler in meiner Aussage ist.Wenn Du Lusche tatsächlich 1954 geboren bist und 45 Jahre auf dem Renten-Konto hast, kannst Du Lusche mit 63,4 in Rente gehen.s.o.
| Versicherte Geburtsjahrgang | Anhebung um ... Monate | auf Alter -Jahr- | auf Alter -Monat- |
|---|---|---|---|
| 1953 | 2 | 63 | 2 |
| 1954 | 4 | 63 | 4 |
| 1955 | 6 | 63 | 6 |
| 1956 | 8 | 63 | 8 |
| 1957 | 10 | 63 | 10 |
| 1958 | 12 | 64 | 0 |
Du machst es mir so einfach.Jetzt darf ich dich sogar mathematischen Hohlroller nennen............... kannst Du Lusche mit 63,4 in Rente gehen. .................
Schreiben Sie keinen Schwachsinn da - 60 muss er sein und 45 Jahre haben das reicht.Nein, er muss 63 sein, ab Jahrgang 1952, oder schwerbehindert......dann geht es auch früher.
Erhellen Sie uns doch mal bitte mit den Zugangsvoraussetzungen für Ihre Behauptung.Schreiben Sie keinen Schwachsinn da - 60 muss er sein und 45 Jahre haben das reicht.


Wir reden hier von Deutschland, Herr RAR.Schreiben Sie keinen Schwachsinn da - 60 muss er sein und 45 Jahre haben das reicht.
Zu kleine Schrift, kann ich nicht lesen. Grundsätzlich gilt: ./. 0.3 % pro Monat......vor der Regelaltersrente........Erhellen Sie uns doch mal bitte mit den Zugangsvoraussetzungen für Ihre Behauptung.
Oder meinen Sie Beschäftige im Bergbau, mit mehr als 25 Jahre unter Tage?
In meiner angehängten Tabelle können Sie schön sehen, wer wann in Rente darf.
Einzig die abschlagsfreie Rente mit 63 ist dort noch nicht eingearbeitet, was aber nur was am Abschlag, jedoch nichts am Zugangsalter ändert. View attachment 21624
Normal wären bei Dir jetzt 7,2 % Abschlag. Es kommt darauf an, ob Du 45 Jahre voll hast- oder ggf. schwerbehindert bist. Dann könntest Du nachkobern und um Verbesserung bitten.Ganz einfach: Geburtstag 7.3.1950*, offiziell im Rentnerstand 1.4. 2013 mit 8,4% Abschlag.