Non Immigrant Visa O-A

Diskutiere Non Immigrant Visa O-A im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Ein 3-Jahres-Visum gibt es in der Kategorie NON-IMM-B. Es handelt sich dabei um ein Multiple Entry Visum, vorgesehen für Geschäftsleute. Mit...
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didi

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Ein 3-Jahres-Visum gibt es in der Kategorie NON-IMM-B. Es handelt sich dabei um ein Multiple Entry Visum, vorgesehen für Geschäftsleute. Mit diesem Visum kann KEINE Jahresverlängerung beantragt werden.
 
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Darwin

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"Tor zur Welt"
Hab mir gerade alle 161 Beiträge durchgelesen und muss sagen, dass @crazygreg44 oft zu Unrecht angegangen wurde, eigentlich hätte er ein bisschen mehr Respekt verdient, obwohl er zu Anfang auch mal etwas daneben lag...

Als Fazit: Hat denn jetzt noch jemand Einwände gegen die Aussage, dass man nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums eine Verlängerung um weitere 365 Tage mittels Aus/Einreise erhalten kann? Gültigkeitsdauer soll heissen: Stempel des Austellungsdatums und nicht Stempel der Einreise.

Wenn das stimmt, ist es ja eigentlich Unsinn, dass man theoretisch 2 x 365 Tage bleiben kann, denn dann müsste ich ja das Visum persönlich in der Botschaft abholen und sofort losfliegen. Aus Sicherheitsgründen beantragt man doch solch ein Visum einige Monate vorher, die einem dann verlorengehen. Oder ist das jetzt ein Denkfehler von mir? Wird bei Aus/Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer doch das Datum der erstmaligen Einreise zugrunde gelegt?

Manchmal hatte ich den Eindruck, dass einige user gar nicht wussten worüber hier geredet wurde. Den gleichen Eindruck hatte ich auch oft bei Gesprächen in TH, so nach dem Motto: Das hab ich immer so gemacht, was du da erzählst gibt es nicht oder will ich nicht wissen. Verbohrt halt. Hoffentlich werd ich nicht mal so...:rolleyes:
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Als Fazit: Hat denn jetzt noch jemand Einwände gegen die Aussage, dass man nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums eine Verlängerung um weitere 365 Tage mittels Aus/Einreise erhalten kann? Gültigkeitsdauer soll heissen: Stempel des Austellungsdatums und nicht Stempel der Einreise.

Auszüge aus der neu gestalteten Website der thailändischen Botschaft Berlin !

Es wird nun einwandfrei und unmissverständlich erklärt (je nachdem was man herausliest)

Ein Non-Imm-OA ist vom Zeitpunkt der Ausstellung ab 365 Tage gültig. Das entnimmt man dem Text der Botschaft, und ich habe es fett markiert! Reist man innerhalb der Gültigkeit aus Thailand aus und wieder ein, erhält man wieder 365 Tage.

DEINE FRAGE: Istdie Gültigkeitsdauer ab Einreise ist (nicht???) dasselbe wie die Dauer, bis zu welchem Datum man das Visum benutzen kann, bzw. bis zu welchem Datum man eingereist sein muss ?? In der Regel sind das drei Monate (???) Oder ist es ein Jahr?

Beim Non-Imm-O ist es eindeutig: beim Single Entry 3 Monate gültig, beim Multiple Entry ein Jahr!

Ich kann Deine Frage verstehen, denn es geht nicht eindeutig aus dem Text hervor. Ich muss aber annehmen, wenn man es mit dem Non-Imm-O Multi Entry vergleicht, müsste es sich um ein Jahr handeln.
Ich kann keine zuverlässige Information dazu finden, im Internet schreibt jeder irgend etwas anders, und das meiste auch noch falsch

http://german.thaiembassy.de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen


NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur bei der Thailändischen Botschaft in Berlin, beim Thailändischen Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragbarBitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.

Man muss auch nicht zwingend schon Rentner in Deutschland sein, um dieses Visum zu beantragen. Man muss mindestens 50 Jahre alt sein. Entweder hat man einen Rentenbescheid über die geforderte Mindesthöhe der Rente, oder man hat Barvermögen in Höhe von mindestens 20,000 Euro bzw. 800,000 Thai Baht (wobei natürlich die Botschaft mal wieder die Wechselkursschwankungen nicht berücksichtigt)


  • 2 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro netto (65.000,- Baht)/ Original muss zusätzlich vorgelegt werden
  • falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Barvermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht): 2 Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate)






 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Genauso wichtig ist die Frage

kann man mit einem Non-Imm-OA ausgestattet, einen Antrag auf eine Jahresaufenthaltserlaubnis stellen

wenn man alle Voraussetzungen hierzu erfüllt

wenn man auch nachweisen kann dass man seit länger als 2 Monaten

mehr als 800,000 THB auf einem thailändischen Konto liegen hat?

Dazu findet man jede Menge widersprüchlicher Antworten im Internet :)
 
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Darwin

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"Tor zur Welt"
Kann ich dir leider nicht beantworten. Dafür hätte ich noch eine Frage: Was war denn jetzt mit der 24 Std. Frist für eine Anmeldung nach Einreise, von der hier einige geschrieben haben?

Also, ich war im Winter 6 Monate in TH mit dem Non Immi O-A, hab mich aber nirgendwo angemeldet, nur eine 90 Tage Meldung zwischendurch gemacht. Von dieser 24 Std. Frist lese ich hier im thread das erste Mal. Ist das ein Märchen, eine Halbwahrheit oder Realität? Was soll das, Ich muss mich doch nicht bei der Immi innerhalb von 24 Std anmelden, wenn ich ein Visum Non Immi O-A habe?
 
allsome

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@ Darwin,
ich hab das so verstanden,
Anmeldepflicht ist innerhalb von 24 Stunden
seitens " Beherberger "..

Heisst z.B. bei Privatunterkunft..Anmeldung bei der Immigration.

Hab z.B. ich..ein Touristvisum ( 60 Tage)
und werde nicht fristgerecht angemeldet,
möchte jedoch später um 30 Tage verlängern auf der Immigration,
könnte mein " Beherberger " eine Geldstrafe bekommen.

Von daher..wenn ICH später noch was von der thl. Immigration möchte,
z.B. die Verlängerung,
würde ich eine Anmeldung bevorzugen.

Darf natürlich jeder halten, wie er möchte..

Hier noch ein Link dazu

http://thai-ticker.com/2017/04/wohnsitzmeldungen/


[url]https://perfecthomes.co.th/tm030-registration-thailand/

[/URL]
 
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Darwin

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"Tor zur Welt"
Ahh, ok, danke, so wird das gemeint sein. Ja, meine Vermieter haben mich wohl immer angemeldet, hoffe ich…:rolleyes:

Paradox: Hamburg heute heisser als Hua Hin! 8-)
 
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Darwin

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"Tor zur Welt"
Noch mal zum Thema Non Immigrant Visa O-A. Ich glaube ich habe einen Denkfehler gemacht: Ich besitze solch ein Visum, ausgestellt Oktober 017. Eingereist nach Th. bin ich November 017, ausgereist wieder im Mai 018 und halte mich seitdem hier in D. auf, also länger als 90 Tage. Da ich mich ja aber alle 90 Tage bei der Immi in Th. melden müsste, das aber nicht gemacht habe, kann ich mein Visum vergessen, richtig? Also keine Verlängerung um ein weiteres Jahr bei Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeit, sondern gerade mal 30 Tage...

Das heisst ja aber mit anderen Worten: Wenn man beabsichtigt, sich zwischendurch länger als 90 Tage am Stück in D. aufzuhalten, ist es völliger Unsinn, sich vorher dieses Visum zu besorgen. Dann reicht ja das Non Immigrant O-S oder M völlig aus. Ist ja auch nicht so aufwändig bei der Beantragung. Möchte das jemand bestätigen?
 
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Deutschland
Also könnte man jedesmal vor Ablauf des Visums immer wieder 1 Jahr verlängern lassen?
 
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"Tor zur Welt"
Also könnte man jedesmal vor Ablauf des Visums immer wieder 1 Jahr verlängern lassen?
Ja, könnte man (Allerdings nur 1 mal). Ich befürchte nur, wie oben beschrieben, dass mein Visum "verfallen" ist, weil ich ja mehr als 90 Tage in D. war und ich mich infolgedessen nicht rechtzeitig bei der Immi in Th. gemeldet habe. Ist jemand anderer Ansicht?
 
allsome

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Non Immigrant Visa O-A

Gültigkeit 365 Tage: für einen Aufenthalt in Thailand.
Dazu Auflagen erfüllen..

"
Besonderheiten bei Longstay

Das Longstay Jahresvisum ist ausschließlich Rentnern vorbehalten.

Es lässt sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder dem thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragen.

Inhaber dieser Visakategorie sind verpflichtet, sich in Thailand alle 90 Tage beim Immigrationsbüro zu melden.

Planen sie eine Aus- und Wiedereinreise während ihres Aufenthaltes, ist ein Re-Entry-Permit zu beantragen. Dieses stellt ebenfalls das Immigrationsbüro aus.

Fehlt eine solche Erlaubnis, ist davon auszugehen, dass die Grenzbeamten die Rückkehr nach Thailand verwehren."

https://www.buch-dein-visum.de/thailand-rentnervisum.htm
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Ich glaube ich habe einen Denkfehler gemacht: Ich besitze solch ein Visum, ausgestellt Oktober 017. Eingereist nach Th. bin ich November 017, ausgereist wieder im Mai 018 und halte mich seitdem hier in D. auf, also länger als 90 Tage. Da ich mich ja aber alle 90 Tage bei der Immi in Th. melden müsste, das aber nicht gemacht habe, kann ich mein Visum vergessen, richtig?
Nein, nicht richtig. Die 90-Tage Meldepflicht entsteht nur wenn Du Dich in TH aufhältst. Sobald Du ausreist, endet die Meldepflicht. Erst bei einer Wiedereinreise während des Gültigkeitzeitraums des Visum beginnt die 90-Tage Meldepflicht wieder erneut.

Das Non-Imm-O/A ermöglicht Mehrfacheinreisen. Du benötigst bei einer Ausreise kein Re-Entry Permit, um das Visum am Leben zu halten. Du bekommst bei jeder Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeit nochmal 365 Tage Aufenthaltsrecht, unabhängig davon ob Du Dich in THainland aufgehalten hast oder ausserhalb Thailands
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Non Immigrant Visa O-A

Gültigkeit 365 Tage: für einen Aufenthalt in Thailand.

Besonderheiten bei Longstay

Planen sie eine Aus- und Wiedereinreise während ihres Aufenthaltes, ist ein Re-Entry-Permit zu beantragen. Dieses stellt ebenfalls das Immigrationsbüro aus.

Fehlt eine solche Erlaubnis, ist davon auszugehen, dass die Grenzbeamten die Rückkehr nach Thailand verwehren."

https://www.buch-dein-visum.de/thailand-rentnervisum.htm
bitte nicht schon wieder !!!

Ich muss den Wahrheitsgehalt Deines verlinkten Posts anfechten

es beginnt schon damit dass einige Informationen veraltet sind. Es gibt zum Beispiel schon seit längerem kein Non-Imm-O Visa Typ "M" mehr, nur noch "S"


Das Non-Imm-O/A ist ein Visum, mit dem Mehrfacheinreisen möglich sind.

Dafür werden keine Re-Entry-Permits benötigt.

Bei einer Ausreise und der nächsten Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums erhält der Einreisende wieder ein 365-Tage Aufenthaltsrecht.

Es sind also theoretisch 24 Monate Aufenthalt in TH möglich mit diesem Visum.

Erst wenn die Gültigkeit des Visums (siehe Stempel!) abgelaufen ist, muss für eine Ausreise mit geplanter Wiedereinreise ein Re-Entry-Permit geholt werden



Dieses bekommt man entweder auf der Immigration im Land oder am Suvarnabhumi Airport in der Ebene vor den Ausreiseschaltern am Ausgang Zwei.

Nur das Non-Imm-O ist ein Single Entry Visum und kann nur für eine Einreise verwendet werden


Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, hier ZUM WIEDERHOLTEN MAL (auch für des Lesens nicht Mächtige!) die AKTUELLE Information der königlich thailändischen Botschaft Berlin:


http://german.thaiembassy.de/visaart...che-unterlagen


NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur bei der Thailändischen Botschaft in Berlin, beim Thailändischen Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragbarBitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.
 
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Hallo, denkt an die Feiertage der Thais wegen der 90 Tage Regelung. Sollte die 90 Tage Regelung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen und da ist die Immi zu.
 
Dieter1

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Erst wenn die Gültigkeit des Visums (siehe Stempel!) abgelaufen ist, muss für eine Ausreise mit geplanter Wiedereinreise ein Re-Entry-Permit geholt werden
Vollkommener Unfug, fuer ein abgelaufenes Visum gibts gar kein Re Entry Permit.
 
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Erst wenn die Gültigkeit des Visums (siehe Stempel!) abgelaufen ist, muss für eine Ausreise mit geplanter Wiedereinreise ein Re-Entry-Permit geholt werden
Was verstehst du nicht am abgelaufen? Wenn es abgelaufen ist, ist es eben so und du stehst im Overstay, demfalls gibt es gar nichts mehr, ausser Neubeantragung!
 
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Hallo erst einmal

wenn 90 Tage abgelaufen sind hast du 7 Tage Zeit einen neuen 90 Tage Stempel zu holen,danach ist overstay.
läuft dein Jahres Visum ab,gehst du einige Tagen früher und verlängerst dein Visum um ein weiteres Jahr.gehst du nach dem Ablauf zur immi ist es ein overstay.beim Jahres Stempel weiß ich nicht ob es eine Karenzzeit gibt von ? Tagen.
die Verlängerung beginnt mit dem Ablauf des vorherigem Visum.
 
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Hallo erst einmal

so ganz richtig ist es nicht allsome.
wir sind mit einem 3 Monats Visum hier in Thailand angekommen und nach Ablauf haben wir das jahresaufenthalt Visum beantragt und auch bekommen.
wir haben es bewusst hier gemacht,weil wir uns das Geld sparen wollten für 3 x polizeiliches Führungszeugnis und eine arztbescheinigung.beides wird in Thailand nicht benötigt....zumindest nicht vor 5 Jahren.
 
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Was verstehst du nicht am abgelaufen? Wenn es abgelaufen ist, ist es eben so und du stehst im Overstay, demfalls gibt es gar nichts mehr, ausser Neubeantragung!
Vollkommener Unfug, fuer ein abgelaufenes Visum gibts gar kein Re Entry Permit.
bitte nicht schon wieder !!!

Ich muss den Wahrheitsgehalt Deines verlinkten Posts anfechten

es beginnt schon damit dass einige Informationen veraltet sind. Es gibt zum Beispiel schon seit längerem kein Non-Imm-O Visa Typ "M" mehr, nur noch "S"


Das Non-Imm-O/A ist ein Visum, mit dem Mehrfacheinreisen möglich sind.

Dafür werden keine Re-Entry-Permits benötigt.

Bei einer Ausreise und der nächsten Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums erhält der Einreisende wieder ein 365-Tage Aufenthaltsrecht.

Es sind also theoretisch 24 Monate Aufenthalt in TH möglich mit diesem Visum.

Erst wenn die Gültigkeit des Visums (siehe Stempel!) abgelaufen ist, muss für eine Ausreise mit geplanter Wiedereinreise ein Re-Entry-Permit geholt werden



Dieses bekommt man entweder auf der Immigration im Land oder am Suvarnabhumi Airport in der Ebene vor den Ausreiseschaltern am Ausgang Zwei.

Nur das Non-Imm-O ist ein Single Entry Visum und kann nur für eine Einreise verwendet werden


Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, hier ZUM WIEDERHOLTEN MAL (auch für des Lesens nicht Mächtige!) die AKTUELLE Information der königlich thailändischen Botschaft Berlin:


http://german.thaiembassy.de/visaart...che-unterlagen


NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur bei der Thailändischen Botschaft in Berlin, beim Thailändischen Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragbarBitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.

Warum zitiert ihr einen Satz aus seinem Beitrag? Würdet ihr alles in Ruhe durchlesen, kommt ihr sicherlich zu einer anderen Auffassung.
 
Thema:

Non Immigrant Visa O-A

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