D
didi
Senior Member
Ein 3-Jahres-Visum gibt es in der Kategorie NON-IMM-B. Es handelt sich dabei um ein Multiple Entry Visum, vorgesehen für Geschäftsleute. Mit diesem Visum kann KEINE Jahresverlängerung beantragt werden.




Ja, könnte man (Allerdings nur 1 mal). Ich befürchte nur, wie oben beschrieben, dass mein Visum "verfallen" ist, weil ich ja mehr als 90 Tage in D. war und ich mich infolgedessen nicht rechtzeitig bei der Immi in Th. gemeldet habe. Ist jemand anderer Ansicht?Also könnte man jedesmal vor Ablauf des Visums immer wieder 1 Jahr verlängern lassen?
Nein, nicht richtig. Die 90-Tage Meldepflicht entsteht nur wenn Du Dich in TH aufhältst. Sobald Du ausreist, endet die Meldepflicht. Erst bei einer Wiedereinreise während des Gültigkeitzeitraums des Visum beginnt die 90-Tage Meldepflicht wieder erneut.Ich glaube ich habe einen Denkfehler gemacht: Ich besitze solch ein Visum, ausgestellt Oktober 017. Eingereist nach Th. bin ich November 017, ausgereist wieder im Mai 018 und halte mich seitdem hier in D. auf, also länger als 90 Tage. Da ich mich ja aber alle 90 Tage bei der Immi in Th. melden müsste, das aber nicht gemacht habe, kann ich mein Visum vergessen, richtig?
bitte nicht schon wieder !!!Non Immigrant Visa O-A
Gültigkeit 365 Tage: für einen Aufenthalt in Thailand.
Besonderheiten bei Longstay
Planen sie eine Aus- und Wiedereinreise während ihres Aufenthaltes, ist ein Re-Entry-Permit zu beantragen. Dieses stellt ebenfalls das Immigrationsbüro aus.
Fehlt eine solche Erlaubnis, ist davon auszugehen, dass die Grenzbeamten die Rückkehr nach Thailand verwehren."
https://www.buch-dein-visum.de/thailand-rentnervisum.htm
Vollkommener Unfug, fuer ein abgelaufenes Visum gibts gar kein Re Entry Permit.Erst wenn die Gültigkeit des Visums (siehe Stempel!) abgelaufen ist, muss für eine Ausreise mit geplanter Wiedereinreise ein Re-Entry-Permit geholt werden
Was verstehst du nicht am abgelaufen? Wenn es abgelaufen ist, ist es eben so und du stehst im Overstay, demfalls gibt es gar nichts mehr, ausser Neubeantragung!Erst wenn die Gültigkeit des Visums (siehe Stempel!) abgelaufen ist, muss für eine Ausreise mit geplanter Wiedereinreise ein Re-Entry-Permit geholt werden
Was verstehst du nicht am abgelaufen? Wenn es abgelaufen ist, ist es eben so und du stehst im Overstay, demfalls gibt es gar nichts mehr, ausser Neubeantragung!
Vollkommener Unfug, fuer ein abgelaufenes Visum gibts gar kein Re Entry Permit.
bitte nicht schon wieder !!!
Ich muss den Wahrheitsgehalt Deines verlinkten Posts anfechten
es beginnt schon damit dass einige Informationen veraltet sind. Es gibt zum Beispiel schon seit längerem kein Non-Imm-O Visa Typ "M" mehr, nur noch "S"
Das Non-Imm-O/A ist ein Visum, mit dem Mehrfacheinreisen möglich sind.
Dafür werden keine Re-Entry-Permits benötigt.
Bei einer Ausreise und der nächsten Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums erhält der Einreisende wieder ein 365-Tage Aufenthaltsrecht.
Es sind also theoretisch 24 Monate Aufenthalt in TH möglich mit diesem Visum.
Erst wenn die Gültigkeit des Visums (siehe Stempel!) abgelaufen ist, muss für eine Ausreise mit geplanter Wiedereinreise ein Re-Entry-Permit geholt werden
Dieses bekommt man entweder auf der Immigration im Land oder am Suvarnabhumi Airport in der Ebene vor den Ausreiseschaltern am Ausgang Zwei.
Nur das Non-Imm-O ist ein Single Entry Visum und kann nur für eine Einreise verwendet werden
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, hier ZUM WIEDERHOLTEN MAL (auch für des Lesens nicht Mächtige!) die AKTUELLE Information der königlich thailändischen Botschaft Berlin:
http://german.thaiembassy.de/visaart...che-unterlagen
NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur bei der Thailändischen Botschaft in Berlin, beim Thailändischen Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragbarBitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.