Non Immigrant Visa O-A

Diskutiere Non Immigrant Visa O-A im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; ich sehe schon erst mich kritisieren und sagen ich hätte selbst keine Ahnung, aber selbst nicht gewusst habe wo der Hase im Pfeffer liegt. Ich...
crazygreg44

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Auf der Web-Seite der Thai Botschaft in Berlin ist das so zu lesen, wie Du es sagst. Auf der Web-Seite des MFA (mfa.go.th) steht, dass die Aufenthaltsdauer 365 Tage ab der ersten Einreise ist und man danach eine Extension of Stay beantragen muss. Somit würde eine Aus- und Einreise keine weiteren 365 Tage Aufenthalt bedeuten, sondern nur eben bis zum Datum, dass bei der ersten Einreise gestempelt wurde.

Wenn man es nicht genau weiss oder wir hier widersprüchliche Angaben vorliegen, dann würde ich zunächst von der ungünstigeren Variante ausgehen, also ein Jahr ab erster Einreise, um keine Überraschungen zu erleben. Bei der Einreise oder nach der Einreise kann man sich ja dann bei der Immigration erkundigen, wie es denn nun tatsächlich gehandhabt wird. Dann kann man entweder die Aus-/Einreise Tour machen oder die Extension of Stay beantragen.

Auf jeden Fall rechtzeitig drum kümmern und selbst bei der Immigration nachfragen.

ich sehe schon

erst mich kritisieren und sagen ich hätte selbst keine Ahnung, aber selbst nicht gewusst habe wo der Hase im Pfeffer liegt.

Ich mag Euch alle so, ihr Süssen :biggrin:

Der Irrtum lässt sich doch ganz einfach klären:

Das eine ist die Gültigkeitsdauer des Visum ab dem Datum der Ausstellung

und das andere ist die (Gültigkeitsdauer??nein!) erlaubte Aufenthaltsdauer.

Die neuen 365 Tage bekommt man, wenn man innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums ausreist und wieder einreist.

Die Gültigkeitsdauer des Visum s und die genehmigte Aufenthaltsdauer liegen auseinander. Das Visum ist ab der Ausstellung wahrscheinlich 3 oder 6 Monate gültig, laut Stempel auf dem Visaticker "to be used until . . . " und wenn man dieses Datum überschritten hat, bekommt man keine 365 Tage mehr.

Als Aufenthaltsdauer bekommt man 365 Tage ab dem Datum der Einreise gestempelt
 
crazygreg44

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die thailändische Botschaft Berlin schreibt es schon richtig auf ihrer Website . . . nur muss man die gewählten Wörter auch inhaltlich & fachlich verstehen können, was nicht immer so einfach ist
 
Dieter1

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ich sehe schon

erst mich kritisieren und sagen ich hätte selbst keine Ahnung, aber selbst nicht gewusst habe wo der Hase im Pfeffer liegt.

Ich mag Euch alle so, ihr Süssen :biggrin:

Der Irrtum lässt sich doch ganz einfach klären:

Das eine ist die Gültigkeitsdauer des Visum ab dem Datum der Ausstellung

und das andere ist die (Gültigkeitsdauer??nein!) erlaubte Aufenthaltsdauer.

Die neuen 365 Tage bekommt man, wenn man innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums ausreist und wieder einreist.

Die Gültigkeitsdauer des Visum s und die genehmigte Aufenthaltsdauer liegen auseinander. Das Visum ist ab der Ausstellung wahrscheinlich 3 oder 6 Monate gültig, laut Stempel auf dem Visaticker "to be used until . . . " und wenn man dieses Datum überschritten hat, bekommt man keine 365 Tage mehr.

Als Aufenthaltsdauer bekommt man 365 Tage ab dem Datum der Einreise gestempelt
Merkst du tatsaechlich nicht, dass dein Vortrag ueberhaupt nicht zum Beitrag von @pegasus passt?
 
crazygreg44

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Ich zitiere jetzt mal ein deutsches Sprichwort: "Der kluge Mann genießt und schweigt!!!" :biggrin::p
dann wollen wir aber mal hoffen dass Du genaustens Bescheid weisst, wo der Hase im Pfeffer liegt bei diesem Thema

man kann solche Dinge ja auch "verständnislos" betrachten und geniessen :D mit einer Unschuldsmiene
 
crazygreg44

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Merkst du tatsaechlich nicht, dass dein Vortrag ueberhaupt nicht zum Beitrag von @pegasus passt?
Muss er das?

Bestimmst Du hier die Regeln?

Man merkt, dass auch pegasus selbst bis jetzt noch gar nicht erkannt hat, wo der Irrtum liegt bei dem Thema. Und woran ich mich aufgehängt habe. Der Text der Botschaft Berlin gibt es schon her, setzt aber noch die Kenntnis von etwas anderem voraus, was man z.B. als Neuling nicht aus dem Text heraus lesen kann. Er lädt direkt zu einem Missverständnis ein. Sogar ich bin auf diesen fehlerhaften Text hereingefallen.

Und das hat sehr wohl etwas mit dem vorigen Post von pegasus zu tun -er hat es anscheinend auch selbst noch nicht erkannt. Aber an mir rum kritteln, das kann er
 
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klaustal

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Cha AM-Hua Hin
Hallo erst einmal
es gibt nur Visum bzw. Aufenthaltsgenehmigung für 365 Tage.beginn mit dem Tag der Einreise oder kürzer.
eine Ausnahme gibt es...resident aufenthaltsgenehmigung 3 bzw 5 Jahre
alles andere ist dummschnack und ich wette das dies noch nie einer geschafft hat,sein Visum auf 2*365 Tage so zu bekommen.
 
crazygreg44

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Hallo erst einmal
es gibt nur Visum bzw. Aufenthaltsgenehmigung für 365 Tage.beginn mit dem Tag der Einreise oder kürzer.
eine Ausnahme gibt es...resident aufenthaltsgenehmigung 3 bzw 5 Jahre
alles andere ist dummschnack und ich wette das dies noch nie einer geschafft hat,sein Visum auf 2*365 Tage so zu bekommen.
ziehe bitte keine voreiligen Schlüsse, sonst sage ich Deinem Zwerg er darf gerne wieder über Papa lachen


Doch man KANN . . peter hat es beschrieben und ich möchte auch nochmal darauf hinweisen.

In englischsprachigen Foren liest man immer wieder dass manche das Langzeitvisum nutzen um etwas mehr 2 Jahre heraus zu holen . . . es ist möglich und es wird gemacht. Man muss die Gültigkeitsdauer des Visums beachten und vor Ablauf ausreisen und gleich wieder einreisen, um die 365 Tage noch einmal zu erhalten.

Das wird - liest man in den Foren - weidlich ausgenutzt !!

Beispiel:

Nehmen wir an: @reinerle, er hat ein Non_Imm O/A Visum, gueltig bis 31.10.18.

Er war am 1.1.18 eingereist, erhielt eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 31.12.2018.

Nun mag sich reinerle entschliessen am 30.10.18 auszureisen und am 31.10.18 wieder einzureisen. reinerle erhielte dann am 31.10.18 von der Immigration eine neue Aufenthaltserlaubnis bis zum 30.10.19 - also nochmal 365 tage.

Somit war er insgesamt 10 Monate im Land und erhielt nun weitere 12 Monate = 22 Monate.

Danach kann er ausreisen und ein Visa-Exempt Entry plus 30 Tage Verlängerung erhalten. Das wären dann 24 Monate Aufenthalt gewesen.

Oder er kann ausreisen, z.B. nach Laos, mit einem 60-Tage Tourist Visum wieder einreisen, um 30 Tage verlängern, ausreisen und mit 30 Tage Visa Exempt einreisen, auf der Immigration um weitere 30 Tage verlängern. Mit dieser Methode hätte er insgesamt 27 Monate Aufenthalt gehabt

Merke:

Dies ist alles im Bereich des Machbaren und 100% legal
 
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klaustal

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Hallo erst einmal
mindestens 2 x muss ich nach Deutschland jedes Jahr und Reise immer mit reentry und noch nie wurde mein Visum um 365 Tage verlängert.du bleibst doch nicht im Ernst das Thailand sich die Gebühren entgehen lässt.und nun ist mir dies zu blöd und lebe mein reales Leben weiter...bye bye
 
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peter1

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@crazygreg44 oder am 30.10.19 beantragt reinerle extension of stay based on retirement mit 12 monaten.

mfg
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crazygreg44

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Sued-Isaan
@crazygreg44 oder am 30.10.19 beantragt reinerle extension of stay based on retirement mit 12 monaten.

mfg
peter1
ja, das wäre eine weitere Möglichkeit.

Wenn er die Voraussetzungen dafür noch erfüllt - zum Beispiel wenn zu diesem Zeitpunkt des (erstmaligen Antrags am 31.10.18) der Betrag von 800.000 THB seit mindestens 2 Monaten nicht unterschritten wurde. Oder er macht es per "Einkommens-Methode" - auch hier muss alles aktuell sein. Die anderen Auflagen hat er ja bereits in Deutschland beim Antrag auf das Non-Imm-O/A erfüllt.
 
crazygreg44

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Hallo erst einmal
mindestens 2 x muss ich nach Deutschland jedes Jahr und Reise immer mit reentry und noch nie wurde mein Visum um 365 Tage verlängert.du bleibst doch nicht im Ernst das Thailand sich die Gebühren entgehen lässt.und nun ist mir dies zu blöd und lebe mein reales Leben weiter...bye bye
.. . . .wenn man das bei Dir alles so liest, beschleicht einen das Gefühl, dass Du auch gar nicht mit einem Non-Imm-O/A unterwegs bist . . . . . . . . berichtige mich, wer kann :)
 
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peter1

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oh ja @klaustal ist mit dem non-oa vario unterwegs, d.h. nach ablauf der visagueltigkeit wird ein multiples reentry beantragt um die aufenthaltsgenehmigung nicht zu verlieren.

mfg
peter1
 
RAR

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wie ich das jetzt richtig verstanden habe, bekommt er nochmal 365 Tage nur wenn er während der Gültigkeit des VISUMS ausreist und NICHT wenn er während der Gültigkeit der Aufenthaltsdauer ausreist.

reinerle hat uns nur die Gültigkeit der Aufenthaltsdauer gesagt, er hat uns nicht gesagt, für wie lange das Visum gültig ist. Das Visum selbst hat ja den Sticker "to be used until" und dieses Datum reicht höchstwahrscheinlich nur bis zu 6 Monate (oder 3 Monate?) ab Ausstellung des Visums.

Du hast recht, wenn reinerle's Visum bis zum 31.Oktober gültig ist und er am 30.Oktober ausreist und gleich wieder einreist, bekommt er nochmal 365 Tage.

Seine Erlaubnis zum Aufenthalt erstreckt sich bis zum 31.Dezember 2018, das heisst, wenn er am zum Beispiel den 20.Dezember ausreist und wieder einreist, bekommt er nur noch 30 Tage weil das Datum ausserhalb der Gültigkeit des Visums lag
Sie verwirren die Leute und dies sichtlich absichtlich - keiner kennt sich mehr aus -dabei ist alles einfach echt - die Materie zu verkomplizieren bring nichts glauben Sie mir das
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Sie verwirren die Leute und dies sichtlich absichtlich - keiner kennt sich mehr aus -dabei ist alles einfach echt - die Materie zu verkomplizieren bring nichts glauben Sie mir das
ich sehe nicht, was daran verwirrend sein soll

meine Texte enthalten weder Rechtschreibfehler noch grammatikalische Alleingänge (das Erstere vermisse ich bei Ihrem Geschreibe doch sehr!)

Sodann bin ich der Meinung dass ich die Einzelheiten in Ihrem Kontext korrekt erfasse und auch in den korrekten Termini widergebe.

Das von Ihnen Beanstandete stimmt inhaltlich und fachlich zu 100%.

Wenn SIE Probleme damit haben, dem zu folgen, liegt es an IHREM Bildungsstand, nicht an meinem oder dem der geneigten Leserschaft

Ich erkläre etwas lieber ausführlich & länger, aber dafür korrekt, als zu kurz und mithilfe von Unterschlagung nennenswerter Nebendetails nicht ausführlich genug
 
RAR

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ich sehe nicht, was daran verwirrend sein soll

meine Texte enthalten weder Rechtschreibfehler noch grammatikalische Alleingänge (das Erstere vermisse ich bei Ihrem Geschreibe doch sehr!)

Sodann bin ich der Meinung dass ich die Einzelheiten in Ihrem Kontext korrekt erfasse und auch in den korrekten Termini widergebe.

Das von Ihnen Beanstandete stimmt inhaltlich und fachlich zu 100%.

Wenn SIE Probleme damit haben, liegt es an IHREM Bildungsstand, nicht an meinem oder dem der geneigten Leserschaft

Ich erkläre etwas lieber ausführlich & länger, aber dafür korrekt, als zu kurz und mithilfe von Unterschlagung nennenswerter Nebendetails nicht ausführlich genug
Ach wissen Sie das mit Monaten oder Tagen herausholen usw usw . ist doch alles Unsinn - ein vernünftiger Mensch hat einen Aufenthaltstitel und basta - das ist doch nicht so schwer - Sie schreiben von Visaruns usw. das braucht doch keiner
 
crazygreg44

crazygreg44

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Sued-Isaan
Das sagen SIE weil es nur auf SIE zutrifft

Nun bin ich ja weniger der Egozentriker als Sie verkappter Egoist

für Leute, die noch keine 50 Jahre alt sind, noch keine Rentner, keine 22.000 Euro auf eine Thai Bank einzahlen können aber durchaus in TH über die Runde kämen, solche die eine möglichst lange Zeit unbehindert in Thailand urlauben wollen, sind die von mir beschriebenen Möglichkeiten eine wertvolle Quelle an Information

Sollen die jetzt alle heiraten, eine Company gründen, Ihr Alter fälschen oder das Elite-Visum kaufen?

dass man mit einem Non-Imm-O/A unter Ausnutzung der Möglichkeiten erstmal mehr als 365 Tage herausholt (in reinerle's Beispiel sind das 22 Monate) und das mit nur einem einzigen Visa-Run . . . .ist das etwa nix? Denn im Anschluss darauf kann man ja seine extension machen . . .ist das etwas Schlechtes?
 
Buddy

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Ist es nicht so,das jemand der noch keine 50 Jahre alt ist gar kein "NON-O- Visa bekommt,es sei denn er ist Rentner!?

Oder eine dieser Ausnahmeregelungen erfüllt:

Verheiratet mit Thailändischem Staatsbürger / Ehemalig Thailändische Staatsbürger / Kinder Thailändischer Staatsbürger

Oder Personen die in Thailand einen Freiwilligen-Dienst leisten!

Ich bin mit 39 Jahren mit einen NON-O- Visa nach Thailand gekommen und habe dann alle 90 Tage einen Visa Run gemacht.Dann gab es von der Immigration 3 x 30 Tage Stempel in Pattaya! Dann wieder ab über die Grenze!

Zu der Zeit lag das Mindestalter für ein NON-O- Visa noch bei 55 Jahren!!

Also unter 50 -LEGAL- in Thailand aufhalten ist gar nicht so einfach! Jedenfalls nicht mit einem -NON-O- Visa !

Sonst kommt jetzt der Einwand ED -Visa etc!
 
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klaustal

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Hallo erst einmal

Cg44 du bist einsam und hast einfach zuviel zeit.keiner braucht dich und du denkst das du unersetztlich bist mit deinem halbwissen.
Such dir ein job..
 
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Non Immigrant Visa O-A

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