crazygreg44
Gesperrt
Auf der Web-Seite der Thai Botschaft in Berlin ist das so zu lesen, wie Du es sagst. Auf der Web-Seite des MFA (mfa.go.th) steht, dass die Aufenthaltsdauer 365 Tage ab der ersten Einreise ist und man danach eine Extension of Stay beantragen muss. Somit würde eine Aus- und Einreise keine weiteren 365 Tage Aufenthalt bedeuten, sondern nur eben bis zum Datum, dass bei der ersten Einreise gestempelt wurde.
Wenn man es nicht genau weiss oder wir hier widersprüchliche Angaben vorliegen, dann würde ich zunächst von der ungünstigeren Variante ausgehen, also ein Jahr ab erster Einreise, um keine Überraschungen zu erleben. Bei der Einreise oder nach der Einreise kann man sich ja dann bei der Immigration erkundigen, wie es denn nun tatsächlich gehandhabt wird. Dann kann man entweder die Aus-/Einreise Tour machen oder die Extension of Stay beantragen.
Auf jeden Fall rechtzeitig drum kümmern und selbst bei der Immigration nachfragen.
ich sehe schon
erst mich kritisieren und sagen ich hätte selbst keine Ahnung, aber selbst nicht gewusst habe wo der Hase im Pfeffer liegt.
Ich mag Euch alle so, ihr Süssen

Der Irrtum lässt sich doch ganz einfach klären:
Das eine ist die Gültigkeitsdauer des Visum ab dem Datum der Ausstellung
und das andere ist die (Gültigkeitsdauer??nein!) erlaubte Aufenthaltsdauer.
Die neuen 365 Tage bekommt man, wenn man innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums ausreist und wieder einreist.
Die Gültigkeitsdauer des Visum s und die genehmigte Aufenthaltsdauer liegen auseinander. Das Visum ist ab der Ausstellung wahrscheinlich 3 oder 6 Monate gültig, laut Stempel auf dem Visaticker "to be used until . . . " und wenn man dieses Datum überschritten hat, bekommt man keine 365 Tage mehr.
Als Aufenthaltsdauer bekommt man 365 Tage ab dem Datum der Einreise gestempelt
mit einer Unschuldsmiene