W
WaritSakon
Gesperrt
....wobei: Kinder? Es stellt sich nun in deinem Fall die Frage, warum die Kinder das Grundstück mit Haus überhaupt bekommen können. Wenn deine Frau den Eintrag gemacht hat, dann ist sie ja auf deiner Seite und kann ja auch testamentarisch das Grundstück mit Haus nach ihrem Ableben auf dich überschreiben. Dann kriegst du alles und die Kinder nichts.[/QUOTE]
wenn man(n) als Ausländer ein Grundstück in Thailand erbt dann muss man(n) es innerhalb von 12 Monate verkaufen.
wenn man(n) als Ausländer ein Grundstück in Thailand erbt dann muss man(n) es innerhalb von 12 Monate verkaufen.