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Non ImmB

Diskutiere Non ImmB im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Noch eine Frage bei dem B Visa ich will es Morgen beantragen ich habe jetzt den Brief von meinen Arbeitgeber der schreibt das er mich beschäftigt...
B

brecht

Gast
Noch eine Frage bei dem B Visa ich will es Morgen beantragen ich habe jetzt den Brief von meinen Arbeitgeber der schreibt das er mich beschäftigt ab 1 September und dann den Antrag und das Passphoto.Jetzt habe ich gelesen das man die Arbeitsgenehmigung braucht aber die kann er ja noch gar nicht haben macht er das denn nicht wenn ich dann dort bin.Hoffe ich habe das jetzt nicht Vergessen das wäre echt schlecht denn der Flug ist gebucht hat jemand Erfahrung damit?

Danke
 
R

rodo

Gast
ich hab vor ein paar Monaten in Muenchen ein NonB geholt. Hab auch nur den Brief und ein Foto gehabt - war ne Sache von 3 Minuten. Wenn du also in Stuttgart Probleme hast wuerd ich einfach mal in Muenchen anrufen (089-168 97 88). Kannst das Zeug dann glaub ich auch einfach hinschicken wenn du nicht nach Muenchen kommst:
Honorargeneralkonsulin Thailand
Prinzenstraße 13
80639 München
Visa-Antrag nicht vergessen...

Viel Erfolg!
rodo
 
T

Tramaico

Gast
brecht" schrieb:
Noch eine Frage bei dem B Visa ich will es Morgen beantragen ich habe jetzt den Brief von meinen Arbeitgeber der schreibt das er mich beschäftigt ab 1 September und dann den Antrag und das Passphoto.Jetzt habe ich gelesen das man die Arbeitsgenehmigung braucht aber die kann er ja noch gar nicht haben macht er das denn nicht wenn ich dann dort bin.Hoffe ich habe das jetzt nicht Vergessen das wäre echt schlecht denn der Flug ist gebucht hat jemand Erfahrung damit?

Danke
Es ist Im Prinzip so, dass Du fuer ein Non-Immigrant B eine Arbeitsgenehmigung brauchst und fuer eine Arbeitsgenehmigung das Non-Immigrant, hier sind eben zwei unterschiedliche Behoerden am Werk. :lol:

In der Regel wird ein Non-Immigrant Visum im Ausland bei einer Botschaft/Konsulat beantragt, waehrend die Arbeitserlaubnis vom Arbeitsministerium in Thailand erteilt wird. Eine Botschaft/ein Konsulat kann keine Arbeitsgenehmigungen erteilen. Fuer den Erstantrag eines Non-Immigrant B kann niemand eine Arbeitserlaubnis vorlegen, jedoch natuerlich spaeter, bei Neuantrag bzw. Verlaengerung. Das Formular fuer Visumsantrag/Verlaengerung der Aufenthaltsgenehmigung ist identisch und somit auch die Nennung der Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis.

Der Antrag fuer eine Arbeitsgenehmigung ist ein Kooperationsprojekt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass heisst Du must hierfuer vor Ort sein. Daher in Deinem Fall einzige moegliche Vorgehensweise:

1. Beantragung des Non-Immigrant B bei Botschaft/Konsulat auf Basis der vom Arbeitgeber zur Verfuegung gestellten Unterlagen
2. Reise nach Thailand und Beantragung der Arbeitserlaubnis zusammen mit Arbeitgeber VOR der eigentlichen Arbeitsaufnahme

Die Arbeitserlaubnis folgt immer dem Visum, dass heisst beides hat immer parallele Gueltigkeit und muss somit immer parallel verlaengert werden. Man pendelt praktisch staendig zwischen zwei Behoerden. Ausnahme ist, wenn das beschaeftigte Unternehmen BOI (Board of Investment) gestuetzt ist, dann gibt es die One-Stop Moeglichkeit, Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis an einer Stelle und in einem Rutsch zu erledigen.

Also ruhig Blut, wirst Deinen Flieger mit Sicherheit bekommen. Guten Flug und viel Erfolg.

Gruss,
Richard :wink:
 
A

altf4

Gast
welchen "inhalt" muss denn dieser "brief" haben ??
weiss das wer ??
 
T

Tramaico

Gast
altf4" schrieb:
welchen "inhalt" muss denn dieser "brief" haben ??
weiss das wer ??
Er sollte sicherlich unbedingt auf dem offiziellen Briefpapier der thailaendischen Firma geschrieben sein und natuerlich die Standortadresse aufweisen. Zusaetzlich gegebenfalls die Registriernummer der Firma hier in Thailand, Unterschrift UND Firmenstempel.

Vom Inhalt lediglich die Absichtserklaerung, dass die Firma... Herrn/Frau... (gegebenfalls Passnummer) in ein Arbeitsverhaeltnis, (Nennung der Position), ab dem...(Datum) uebernehmen moechte und aus diesem Grund um Gewaehrung eines Non-Immigrant Visums der Kategorie "B" bittet.
 
A

altf4

Gast
also alles standard ...
danke schonmal ....

was mich wundert iss das alle deswegen sonen wind machen ...

wenn das nur 3 minuten dauert kann das je nicht wirklich so die unmoegliche sache sein

Muss die firma eigentlich eine LTD sein ??
 
T

Tramaico

Gast
Mit dem Back-Up einer thailaendischen Firma ist der Erst-Antrag auf ein Non-Immigrant B tatsaechlich relativ simpel. Der eigentliche Tanz ist dann hier in Thailand, speziell wenn es um ein Non-Immigrant B fuer feur ein ganzen Jahr geht (keine Visaruns alle 90 Tage). Der Prozess zieht sich jedes Jahr ueber ca. 3 - 4 Monate hin und der Pass fuellt sich gewohnheitsmaessig mit dem Stempel "Antrag auf Verlaengerung unter Erwaegung - bitte sprechen Sie wieder am .... vor. Parallel dazu dann jeweils die Verlaengerung der Arbeitserlaubnis in 1 Monatshaeppchen.

Beim Arbeitgeber muss es sich auf jeden Fall um eine juristische Person (Gesellschaft) handeln, also in der Regel eine Public Ltd. oder Co. Ltd.
 
Thema:

Non ImmB

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