
DisainaM
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In Dortmund ereignete sich folgendes Drama, wo ein Papagei (Nokgeo) erschossen wurde.
Papagei fiel tot vom Baum: Nachbar zielte mit Luftgewehr
Es war ein sonniger Nachmittag, frohgelaunt saß die Familie beim Kaffee im Garten zusammen. Da zerriss plötzlich ein Schuss die sonntägliche Stille - ihr geliebter Papagei "Mäx" kippte leblos vom Baum.
Tödlich getroffen von dem Luftgewehr des Nachbarn - dies behauptete eine andere Nachbarin, die von ihrer Sonnenliege aus sah, wie der Pensionär aus seiner Dachluke heraus auf das Federvieh zielte. Der Pensionär hatte im Strafprozess jegliche Schuld abgestritten. Da er nicht vorbestraft war, wurde das Verfahren gegen 2000 Mark Geldbuße eingestellt.
Doch das traurige Schicksal von "Mäx" beschäftigt die Gerichte weiter. Denn der mutmaßliche Papageienmörder wollte partout nicht einsehen, dass der trauernden Familie Schadenersatz zusteht: Vor der 11. Großen Zivilkammer des Landgerichtes ging er gestern in Berufung.
"Ich kann den Vogel überhaupt nicht erschossen haben, ich bin stark sehbehindert", behauptete der ehemalige Lehrer.
Und auf die Frage des Gerichtes, warum er dann überhaupt ein Luftgewehr besitze, antwortete sein Anwalt: "Mein Mandant schießt ab und zu in seinem Keller auf Objekte, aus höchstens fünf bis sechs Meter Entfernung." Doch bei dem Pensionär wurde auch ein Zielfernrohr gesichtet - beste Voraussetzungen, um von der Dachluke aus den Vogel ins Visier zu nehmen, bemerkte der Kammervorsitzende Edmund Brahm.
An der Schuld des Schützen bestand kein Zweifel. Doch was der für 7000 Mark gekaufte Gelbbrustpapagei zum Zeitpunkt seines tragischen Todes wert war, darüber herrschte Ratlosigkeit. "Ich komme wohl aus einer Tierarztfamilie, aber über dieses Spezialwissen verfüge ich nicht", seufzte Gerichtspräsident Edmund Brahm und schlug einen Vergleich vor: Der Pensionär zahlt 3000 Euro an den Besitzer, damit ist der Fall erledigt. Einverständnis auf allen Seiten. Kurz nach dem "Papageienmord" ließ die Familie übrigens den Baum fällen, inzwischen ist sie ganz weggezogen.
WAZ vom 30.8.2002
Papagei fiel tot vom Baum: Nachbar zielte mit Luftgewehr
Es war ein sonniger Nachmittag, frohgelaunt saß die Familie beim Kaffee im Garten zusammen. Da zerriss plötzlich ein Schuss die sonntägliche Stille - ihr geliebter Papagei "Mäx" kippte leblos vom Baum.
Tödlich getroffen von dem Luftgewehr des Nachbarn - dies behauptete eine andere Nachbarin, die von ihrer Sonnenliege aus sah, wie der Pensionär aus seiner Dachluke heraus auf das Federvieh zielte. Der Pensionär hatte im Strafprozess jegliche Schuld abgestritten. Da er nicht vorbestraft war, wurde das Verfahren gegen 2000 Mark Geldbuße eingestellt.
Doch das traurige Schicksal von "Mäx" beschäftigt die Gerichte weiter. Denn der mutmaßliche Papageienmörder wollte partout nicht einsehen, dass der trauernden Familie Schadenersatz zusteht: Vor der 11. Großen Zivilkammer des Landgerichtes ging er gestern in Berufung.
"Ich kann den Vogel überhaupt nicht erschossen haben, ich bin stark sehbehindert", behauptete der ehemalige Lehrer.
Und auf die Frage des Gerichtes, warum er dann überhaupt ein Luftgewehr besitze, antwortete sein Anwalt: "Mein Mandant schießt ab und zu in seinem Keller auf Objekte, aus höchstens fünf bis sechs Meter Entfernung." Doch bei dem Pensionär wurde auch ein Zielfernrohr gesichtet - beste Voraussetzungen, um von der Dachluke aus den Vogel ins Visier zu nehmen, bemerkte der Kammervorsitzende Edmund Brahm.
An der Schuld des Schützen bestand kein Zweifel. Doch was der für 7000 Mark gekaufte Gelbbrustpapagei zum Zeitpunkt seines tragischen Todes wert war, darüber herrschte Ratlosigkeit. "Ich komme wohl aus einer Tierarztfamilie, aber über dieses Spezialwissen verfüge ich nicht", seufzte Gerichtspräsident Edmund Brahm und schlug einen Vergleich vor: Der Pensionär zahlt 3000 Euro an den Besitzer, damit ist der Fall erledigt. Einverständnis auf allen Seiten. Kurz nach dem "Papageienmord" ließ die Familie übrigens den Baum fällen, inzwischen ist sie ganz weggezogen.
WAZ vom 30.8.2002