piranha
Junior Member
Themenstarter
Hmmmm ich kenn das bisdie Scheide euch toetet.....i mistake.....Na deutschem Recht heißt es doch bis das der Tod euch scheidet.![]()
Hmmmm ich kenn das bisdie Scheide euch toetet.....i mistake.....Na deutschem Recht heißt es doch bis das der Tod euch scheidet.![]()
Du bist immer noch verliebt in Deine Thai. So etwas läßt sich auch nicht gleich abhaken. Verstehe ich gut. Schlaf ein paar Nächte drüber. Kein Chat mit ihr oder ihrer Freundin. Geh ein paar Bier trinken und vielleciht findet sich dabei etwas weibliches zum Zeitvertreib.Hmmmm ich kenn das bisdie Scheide euch toetet.....i mistake.....
aber er kann in dieser Zeit Ehegattensplitting bekommen... je nachdem,wie hoch sein zu versteuerndes Einkommen ist, kann das ganz schön Kohle bringen.versuch sie zur Unterschrift beim Amphoe zu bewegen, sagen wir mal für 10.000 Baht. Ansonsten hast du eine Wartezeit von 3 Jahren und benötigst einen Anwalt der wesentlich mehr kostet und du musst das dann über das Gericht abwickeln.
welcher Zugewinn ? er hat jetzt einen Haufen Kosten an der Backe, bis er sie wieder los ist....Mal abgesehen vom Zugewinnausgleich, den es auch in Thailand gibt....
In meinem Umfeld scheiterte eine thai-deutsche Ehe leider nach knapp 2 Jahren.... Bei einer kurzen Ehe unter drei jahren Dauer gibt es kein Versorgungsausgleich ( nach deutschen Recht ). ....
unser MichaelNoi, ist nach sieben Jahren sauber aus der Sache rausgekommen. Gibt hier irgendwo einen Fred dazu.meinem Umfeld scheiterte eine thai-deutsche Ehe leider nach knapp 2 Jahren.
Nach meiner Erinnerung musste der Mann nichts zahlen.
für Ausländer die im Ausland leben...Prozesskostenhilfe.
wie bereits geschrieben, die Nummer muß anders laufen. Frau muß die Scheidung wollen und der Mann nicht. Kann einem doch egal sein, was in Thailand auf dem Papier steht. Ein Bekannter hat gerade so eine Nummer laufen. Als Farang kann man sich in so einer Situation entspannt zurück lehnen, falls man nicht selbst gleich wieder heiraten will.Es kommt darauf an, wie schnell Du die Scheidung willst. Hänge noch ne Null dran und nimm Kontakt zu einem Anwalt in Thailand auf... dieses Abenteuer kostet Dich zwar ne Stange Kohle, aber nimm das als Lehrgeld hin... und schau Dir das nächste mal genau an, wen Du Dir da angelacht hast.
naja, 200.000 ist schon recht happig. Da gibt es andere Möglichkeiten.für Ausländer die im Ausland leben
http://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/10 WF 193-06.pdf
Piranha:
sollte sie sich jetzt von einem anderen ein Kind andrehen lassen, bist Du laut Gesetz der Vater... die Ratschläge mit 20.000 Baht aus der Ehe raus zu kommen, sehe ich als Witz.
zumindest sollte er mal Taten setzen ,damit sie ihn erst nimmt ,denn bis jetzt war er wohl der ATM am Nasenring.Ich würde mit Baren antanzen und der Frau das ganze dann man etwas deutlich machen, das man dieses Angebot nur einmal macht. Danach gibt es gar nichts mehr.
Sie hat meinen Namen angenommen......Hallo
Oder der Thaifrau Angst machen. Ich Schätze mal Sie hat den Nachnamen vom Ehemann angenommen. Wenn ja, gibt das in der Zukunft Probleme beim Landkauf oder Landtransfer in der Familie. Sie braucht dann ja die Unterschrift vom Farang Ehemann. Selbst wenn die Eltern Land geben wollen, stellen sich manche Landoffices an und verlangen eine Unterschrift.
Auch sollte Sie den Mädchenname bei Heirat behalten haben und der Landoffice nicht offentsichtlich die Heirat mit einem Farang sieht, sind alle Transfers ohne Unterschrift ungültig. Und Sie ist dann erpressbar in der Familie oder unter Freunden/Bekannten.
Also ich würde hier ansetzen. ich glaube die Scheidung geht dann ganz schnell.
Mfg
Joe70
Richtig, dann warst du zu langsam!Hmmmm ich kenn das bisdie Scheide euch toetet.....i mistake.....

Im Scheidungsurteil meiner Frau wurde der Thaiexmann auch zu je 10.000 THB jährlich für die Töchter verdonnert. Gezahlt hat der allerdings nie.Sicher kann man sich in Thailand noch davor drücken, wenn man unbedingt will.
Es gibt auch in Thailand ein Jugendamt, die sogar sehr aktiv werden, wenn z.B. die Ex das gemeinsame Kind nicht mehr zum Vater lassen will.
In einem solchen Fall wird man dann durchaus mal dazu aufgefordert, Kindergeld zu zahlen.
Nein, kann er nicht, nur im Trennungsjahr. Voraussetzung ist nicht nur verheiratet, sondern auch nicht getrennt lebend.aber er kann in dieser Zeit Ehegattensplitting bekommen... je nachdem,wie hoch sein zu versteuerndes Einkommen ist, kann das ganz schön Kohle bringen.
wo hast du denn in Thailand einen Richter, du gehst in die Verwaltung der Amphoe und nach fünf Minuten kommst du geschieden wieder raus.nach Dauer der Ehe, urteilen die Richter hier so, das man als Ausländer wohl pro Jahr um die 20.000-30.000 Baht löhnen muss.
hat BT in Thailand gelebt als er sich auf der Amphoe scheiden ließ?? oder andere Member die selbiges taten???ist und auch dort lebt.