@Koelner ,Meine Frau hat längst eine "Aufenthaltaberechtigung", d.h. bis auf das passive Wahlrecht unterscheidet sie in der Hinsicht Nichts vom Bundesbürger.
Und muß man tatsächlich erklären, daß Ausländer bei uns Sozialleistungen bekommen?
Im Extremfall sogar Kindergeld für die Blagen in der fernen Heimat.
Oh das muss man deutlich differenzierter sehen.
Zum einen muss man zwischen EU und nicht EU-Bürgern, sowie Asylanten und Flüchtlingen unterscheiden.
Das Wahlrecht ist nur ein kleiner Punkt. Neben dem deutschen Reisepass, der für reiselustige Thais Gold wert ist, gibt es zahlreiche weitere Annehmlichkeiten, wie der Zugang zu allen Berufen oder eben den Schutz des deutschen Staates. Auch im Ausland.
Ebenso hat man es auf dem Arbeitsmarkt leichter. Es sei denn, man bleibt bei der Massage usw.
Für einen Ausländer, der sich dauerhaft in D niederlassen will, gibt es eigentlich keine Alternative. Es sei denn, er gehört lebenslang zu einer nicht integrierten Randgruppe, die hier auch nie wirklich angekommen ist.