A
allsome
Gast
Niederlassungserlaubnis
..danach die 12 Monate.
Danach steht geschrieben:
Lebensunterhalt gesichert..
Ist da Geld auf einem Konto in einer Summe xxxxx ausreichend,
z.B. wenn die Thaifrau zwztl. Witwe geworden ist ( Deutschmann verstorben ) ?
Ein Wohnsitz in Deutschland, bei Einreise nach Deutschland, ist sicher nicht verkehrt..
Die nächste Hürde, wäre eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung..oder Private bei Einreise nach Deutschland..
Ausreichende Wohnverhältnisse.. werden die geprüft ?
Alles wurde zuvor schonmal geprüft..
- Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.
- Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland
- wenn der Ausländer das 60. Lebensjahr vollendet hat
- und sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
- Dasselbe gilt dann auch für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn dieser auch mindestens 60 Jahre alt ist.
- Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht
- bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren
- und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
- bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
- Das Landesamt für Einwanderung oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
- Mehr Informationen zu der Bescheinigung
- In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antragerlaubt werden, wenn
- der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
- wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).
..danach die 12 Monate.
Danach steht geschrieben:
- Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht
- bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren
- und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
- bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
- Das Landesamt für Einwanderung oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
- Mehr Informationen zu der Bescheinigun
- Wie kann da was erlöschen ?
Lebensunterhalt gesichert..
Ist da Geld auf einem Konto in einer Summe xxxxx ausreichend,
z.B. wenn die Thaifrau zwztl. Witwe geworden ist ( Deutschmann verstorben ) ?
Ein Wohnsitz in Deutschland, bei Einreise nach Deutschland, ist sicher nicht verkehrt..
Die nächste Hürde, wäre eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung..oder Private bei Einreise nach Deutschland..
Ausreichende Wohnverhältnisse.. werden die geprüft ?
Alles wurde zuvor schonmal geprüft..
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