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Niederlassungserlaubnis für Thaifrauen, was ist sie wert ?

Diskutiere Niederlassungserlaubnis für Thaifrauen, was ist sie wert ? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Niederlassungserlaubnis Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland. Eine...
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allsome

Gast
Niederlassungserlaubnis

  • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland.

  • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt ab 12 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland
    • wenn der Ausländer das 60. Lebensjahr vollendet hat
    • und sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
    • Dasselbe gilt dann auch für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn dieser auch mindestens 60 Jahre alt ist.

  • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht
    • bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren
    • und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
    • bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
    • Das Landesamt für Einwanderung oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
    • Mehr Informationen zu der Bescheinigung

  • In allen anderen Fällen kann eine längere Frist auf Antragerlaubt werden, wenn
    • der Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend ist (zum Beispiel zur Pflege eines nahen Angehörigen, für ein Gastsemester während eines Studiums) oder
    • wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient (siehe oben unter Aufenthaltserlaubnis).
zuerst kommen die berühmten 6 Monate..
..danach die 12 Monate.

Danach steht geschrieben:
  • Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht
    • bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren
    • und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder
    • bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen
    • Das Landesamt für Einwanderung oder die Bürgerämter stellen darüber eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.
    • Mehr Informationen zu der Bescheinigun

    • Wie kann da was erlöschen ?

Lebensunterhalt gesichert..

Ist da Geld auf einem Konto in einer Summe xxxxx ausreichend,
z.B. wenn die Thaifrau zwztl. Witwe geworden ist ( Deutschmann verstorben ) ?

Ein Wohnsitz in Deutschland, bei Einreise nach Deutschland, ist sicher nicht verkehrt..

Die nächste Hürde, wäre eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung..oder Private bei Einreise nach Deutschland..

Ausreichende Wohnverhältnisse.. werden die geprüft ?

Alles wurde zuvor schonmal geprüft..
 
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allsome

Gast
für mich stellt sich grundsätzlich die Frage,
wie wird denn ein Aufenthalt z.B. in Thailand, der Thaifrau
bei Aus und Wiedereinreise in Deutschland überhaupt nachvollzogen ?

Hatte selbst mal bei Ausreise aus Deutschland bei dem Beamten am Passvorzeigeschalter nachgefragt..
Frage: wird die Ein und Ausreise im Pc / System erfasst ?
Antwort: Nein, Datenschutz
 
strike

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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

... Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
 
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Gast 8544

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für mich stellt sich grundsätzlich die Frage,
wie wird denn ein Aufenthalt z.B. in Thailand, der Thaifrau
bei Aus und Wiedereinreise in Deutschland überhaupt nachvollzogen ?

Hatte selbst mal bei Ausreise aus Deutschland bei dem Beamten am Passvorzeigeschalter nachgefragt..
Frage: wird die Ein und Ausreise im Pc / System erfasst ?
Antwort: Nein, Datenschutz
Die Antwort am Schalter "Datenschutz" krieg ich jetzt irgendwie nicht in den Zusammenhang, wenn es einfach nur um die Sichtpruefung der zeitlichen Rahmendaten auf Basis der Passeintraege bei Einreise geht.

Eine moegliche Entscheidung ueber einen Fortbestand der Niederlassungserlaubnis trifft ohnehin nicht die Bundespolizei , sondern die zustaendige Auslaenderbehorde.

Es mag jedoch zu Meldeauflagen bei Einreise kommen koennen, so zumindest die muendliche Auskunft unseres Auslaenderamtes vor einigen Jahren.

Wenn es dann jedoch im Einzelfall zu einer Ueberpfruefung der Voraussetzungen ueber den Fortbestand kommen sollte, so stehen manche geschiedene oder verwitwete thailaendische Frauen moeglicherweise vor dem nicht unerheblichen Problem, den Lebensunterhalt nachweisen zu muessen, KV ist je nach Fall auch nicht immer ein easy Selbstlaeufer.

Den anschliessenden Rest kann man eher weniger verallgemeinern, da Einzelfallpruefung bei der Auslaenderbehoerde.
 
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RAR

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Die Antwort am Schalter "Datenschutz" krieg ich jetzt irgendwie nicht in den Zusammenhang, wenn es einfach nur um die Sichtpruefung der zeitlichen Rahmendaten auf Basis der Passeintraege bei Einreise geht.

Eine moegliche Entscheidung ueber einen Fortbestand der Niederlassungserlaubnis trifft ohnehin nicht die Bundespolizei , sondern die zustaendige Auslaenderbehorde.

Es mag jedoch zu Meldeauflagen bei Einreise kommen koennen, so zumindest die muendliche Auskunft unseres Auslaenderamtes vor einigen Jahren.

Wenn es dann jedoch im Einzelfall zu einer Ueberpfruefung der Voraussetzungen ueber den Fortbestand kommen sollte, so stehen manche geschiedene oder verwitwete thailaendische Frauen moeglicherweise vor dem nicht unerheblichen Problem, den Lebensunterhalt nachweisen zu muessen, KV ist je nach Fall auch nicht immer ein easy Selbstlaeufer.

Den anschliessenden Rest kann man eher weniger verallgemeinern, da Einzelfallpruefung bei der Auslaenderbehoerde.
Das ist bei uns in Österreich einfach - eine Witwe bekommt Witwenrente - egal welche Staatsbürgerschaft sie hat - sie ist ja Witwe - wenn sie wieder heiratet bekommt sie keine Witwenrente mehr denn dann ist sie ja keine Witwe mehr.... so einfach
 
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Gast 8544

Gast
Das ist bei uns in Österreich einfach - eine Witwe bekommt Witwenrente - egal welche Staatsbürgerschaft sie hat - sie ist ja Witwe - wenn sie wieder heiratet bekommt sie keine Witwenrente mehr denn dann ist sie ja keine Witwe mehr.... so einfach
In Deutschland ist das deutlich komplizierter .

Da muessen Witwen , wenn der verstorbene Gatte kein Wohneigentum und kein berauschendes Rentenkonto in den Daten der Behoerde hinterlaesst, erst einmal schau'n wie sie den Lebensunterhalt stemmen oder ggf. eben vor der Auslaenderbehoerde nachweisen koennen.
 
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Thairetter

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Suphan Buri
In Deutschland ist das deutlich komplizierter .

Da muessen Witwen , wenn der verstorbene Gatte kein Wohneigentum und kein berauschendes Rentenkonto in den Daten der Behoerde hinterlaesst, ggf. erst einmal schau'n wie sie den Lebensunterhalt stemmen ggf. eben vor der Auslaenderbehoerde nachweisen koennen.
Ist der Gatte verstorben wird die Rente in vollem Umfang weiter für drei Monate gezahlt, reicht die Witwenrente nicht zum Lebensunterhalt kann die Grundsicherung beantragt werden, gegenüber der Ausländerbehörde ist nichts nachzuweisen!
 
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sombath

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Das ist bei uns in Österreich einfach - eine Witwe bekommt Witwenrente - egal welche Staatsbürgerschaft sie hat - sie ist ja Witwe - wenn sie wieder heiratet bekommt sie keine Witwenrente mehr denn dann ist sie ja keine Witwe mehr.... so einfach
Genau so ist es in Deutschland .
Die Frage ist aber , wie hoch ist diese Witwenrente . In Ö. ist sie , wie wir wissen , höher als in D .
Also ist doch nur die Frage , reicht das Geld zum leben , ja oder nein .
Möglichkeit ,
sie beleidigt den König und beantragt in D. Asyl , dann hat sie ausgesorgt .
 
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sombath

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Ist der Gatte verstorben wird die Rente in vollem Umfang weiter für drei Monate gezahlt, reicht die Witwenrente nicht zum Lebensunterhalt kann die Grundsicherung beantragt werden, gegenüber der Ausländerbehörde ist nichts nachzuweisen!

Ja richtig , wenn sie hier lebt .
Sind die Beiden aber 5 - 10 Jahre in Th. , der Mann stirbt dort , wird die Einreise ohne Visum zum Problem .
Dieser Fall wird aber nicht oft vorkommen .
Leider ist es so , dass viele Männer ihre Frauen dumm lassen , bzw sie nicht über den Sterbefall reden wollen
und die Frauen von einem Tag auf den anderen " ins Leere fallen ".
 
Thairetter

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Einfach mal #1 lesen bevor man Unsinn schreibt.
Mir ist kein einziger Fall bekannt das einer thailändische Witwe mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis der weitere Aufenthalt in Deutschland verweigert wurde, nur weil sie eine unzureichende Rente erhält, das mag zwar vom Gesetzt so sein, wird aber in der Praxis nicht so gehandhabt.
 
Thairetter

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Sind die Beiden aber 5 - 10 Jahre in Th. , der Mann stirbt dort , wird die Einreise ohne Visum zum Problem .
Dieser Fall wird aber nicht oft vorkommen .
Richtig für den Fall benötigt sie die Bescheinigung der Ausländerbehörde das der Lebensunterhalt in DE gesichert ist.
 
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Gast 8544

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Mir ist kein einziger Fall bekannt .
Mir sind durchaus thailaendische Frauen bekannt, die als Inhaberin einer Niederlassungserlaubnis ins "finanzielle Verhoer" bei der Auslaenderbehoerde mussten im Zuge einer Ueberpruefung des Fortbestandes.
 
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Thairetter

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Suphan Buri
Mir sind durchaus thailaendische Frauen bekannt, die als Inhaberin einer NL ins "finanzielle Verhoer" bei der Auslaenderbehoerde mussten im Zuge einer Ueberpruefung des Fortbestandes.
Und was ist dann passiert? Abschiebung ? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das eine Person mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis, die vielleicht schon 20 - 30 Jahre in DE lebt, nach Tod des deutschen Ehemanns Aufgrund unzureichender Witwenrente das Land verlassen muss.

Das wird kein deutsches Gericht unterschreiben, sie hat wie jeder deutsche Staatsbürger Anspruch auf Grundsicherung.
 
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Gast 8544

Gast
nach Tod des deutschen Ehemanns
Die Bandbreite der moeglichen Faelle ist deutlich groesser, daher auch mein Hinweis zuvor auf #1.

Aber macht ihr mal hier ruhig euer Ding im Thread, ich hab mich noch nicht in die Corona-Nachrichtenlage des Tages eingelesen.
 
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allsome

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zu # 1,
da ist ein LINK !!

Auszug aus dem LINK:
Gesicherter Lebensunterhalt
Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen nach SGB II oder XII eigenständig gesichert werden können. Bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen muss der gesicherte Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden.

Mindestaufenthalt im Bundesgebiet von 15 Jahren

Bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen muss kein Mindestaufenthalt nachgewiesen werden.
 
strike

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..... ich hab mich noch nicht in die Corona-Nachrichtenlage des Tages eingelesen.
Kurz für Dich zusammengefasst: es haben sich auch gestern und heute wieder Menschen infiziert, es sind auch gestern und heute Menschen an und mit Corona gestorben, es werden sich wohl auch morgen Menschen infizieren und an bzw. mit C-19 sterben.

Geniess' die gewonnene Zeit :)
 
A

allsome

Gast
Die Antwort am Schalter "Datenschutz" krieg ich jetzt irgendwie nicht in den Zusammenhang, wenn es einfach nur um die Sichtpruefung der zeitlichen Rahmendaten auf Basis der Passeintraege bei Einreise geht.

Eine moegliche Entscheidung ueber einen Fortbestand der Niederlassungserlaubnis trifft ohnehin nicht die Bundespolizei , sondern die zustaendige Auslaenderbehorde.

Es mag jedoch zu Meldeauflagen bei Einreise kommen koennen, so zumindest die muendliche Auskunft unseres Auslaenderamtes vor einigen Jahren.

Wenn es dann jedoch im Einzelfall zu einer Ueberpfruefung der Voraussetzungen ueber den Fortbestand kommen sollte, so stehen manche geschiedene oder verwitwete thailaendische Frauen moeglicherweise vor dem nicht unerheblichen Problem, den Lebensunterhalt nachweisen zu muessen, KV ist je nach Fall auch nicht immer ein easy Selbstlaeufer.

Den anschliessenden Rest kann man eher weniger verallgemeinern, da Einzelfallpruefung bei der Auslaenderbehoerde.
@ Chonburi, in den THAIPASS wird doch weder die Ausreise aus Deutschland, noch die Einreise nach THailand gestempelt..
siehe dazu # 2.

Heute bin ich etwas schlauer..
Der Bundespolizist hat mich angelogen..

Dürfen Fluggastdaten massenweise überprüft und gespeichert werden?

FlugDaG - Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681
 
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Franky53

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für mich stellt sich grundsätzlich die Frage,
wie wird denn ein Aufenthalt z.B. in Thailand, der Thaifrau
bei Aus und Wiedereinreise in Deutschland überhaupt nachvollzogen ?
durch Vernaderung von lieben Nachbarn und "Freunden."
Dann muss sie wohl nachweisen,dass es nicht so ist.
 
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Franky53

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Das ist bei uns :rofl: in Österreich einfach - eine Witwe bekommt Witwenrente - egal welche Staatsbürgerschaft sie hat - sie ist ja Witwe -
wenn die die Bedingungen erfüllt,wie zum Beispiel Dauer der Ehe vor dem Tod des Gatten..
 
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