Neues von Hartz IV

Diskutiere Neues von Hartz IV im Sonstiges Forum im Bereich Diverses; Zitat: "Kinder müssen Kommunionsgeschenke abgeben Bittere Überraschung für Kinder von Hartz-IV-Empfängern: Geschenke, die sie zur Kommunion oder...
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Monta

Gast
Zitat:
"Kinder müssen Kommunionsgeschenke abgeben

Bittere Überraschung für Kinder von Hartz-IV-Empfängern: Geschenke, die sie zur Kommunion oder Konfirmation erhalten, müssen sie unter bestimmten Umständen wieder abgeben. Sonst geht ihren Eltern der Anspruch auf Arbeitslosengeld II verloren, warnt eine kirchliche Einrichtung..."

Artikel in "Spiegel-Online"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,476498,00.html
 
A

antibes

Gast
[highlight=lightgrey:bbadc42370]Auszug aus dem Link vom Spiegel:
Er forderte deshalb mit Blick auf die nahenden Kommunions-, Firmungs- und Konfirmationsfeiern einen großzügigen Freibetrag für Geschenke an Hartz-IV-Empfänger. Er sprach sich für einen festen Freibetrag in Höhe von monatlich 100 Euro pro Person aus. Eine vierköpfige Familie etwa könnte im Jahr so auch das "Recht" ansparen, einen günstigen Gebrauchtwagen geschenkt zu bekommen.[/highlight:bbadc42370]
das ist alles graue theorie (s.o.). schon nach der ersten grösseren reparatur ist das gefährt bei hartz4 nicht mehr finanzierbar.
bemerkenswert ist die absicht kindern aus sozial schwachen familien die freude über ihre ostergeschenke vorzuenthalten.
 
wingman

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Die Frage ist, wer das kontrollieren und überwachen will. Kein ALG II Empfänger wird so töricht handeln und die ARGE darüber informieren.
Allerdingst gab es tatsächlich einen Fall bei der eine Antragstellerin wahrheitsgemäss diese Geldgeschenke mit angegeben hat........som nam na würde ich sagen, denn das Geld wurde tatsächlich mit dem Leistungsbezug verrechnet.
Ich kann nur jedem empfehlen der irgendwann Leistungsbezieher von ALG II wird sich mit der Rechtslage auseinander zu setzen.
Die beste Position ist die nach Möglichkeit nichts zu besitzen.
Da deutsche Banken kein Bankgeheimnis mehr waren, darf auch nichts auf einem Konto sein das auf den Namen des Betroffen geführt wird.
Als Fahrzeug eine möglichst alte Kallesche.
Auf einem Thaikonto endet der gierige Schnüffelsinn der lästigen ARGE Schnüffler.
Ich wünsche jedem ARGE Mitarbeiter einmal 1-2 Jahre ALG II.

Inzwischen kamen bereits tätliche Übergriffe auf ARGE Mitarbeiter vor, bin einmal gespannt wann einmal jemand endgültig durchdreht wenn er keinen Ausweg mehr weis. Dann ist die Republik mal wieder fassungslos und kann das gar nicht verstehen in solch einem reichen Land. Bei dem Aufschwung den wir hier erleben....................
 
M

Monta

Gast
Also das wäre vorstellbar:
Oma, in einer anderen Stadt wohnend, schenkt dem Enkel zur Kommunion oder Konfirmation 300 Euro, überweist die Summe aber auf das Bankkonto.
Hierdurch ist ein "Geldzufluß" geschehen und zeitweise werden die Kontoauszüge durch die Arge kontrolliert.
 
wingman

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so ist es, die mäuse sind dann nicht weg aber der ALG II empfänger bekommt die 300,- euro angerechnet.
also fast ein monat kein geld nur noch 45 teuronen für den vater oder die mutter. somit verliert das kind sein geschenk an die ARGE.
nie! etwas auf das konto eines ALG II beziehenden überweisen, er gerät in erklärungsnot. nur BAT (Bar auf Tatze).
 
A

antibes

Gast
[highlight=lightgreen:4b735b4701]Ich wünsche jedem ARGE Mitarbeiter einmal 1-2 Jahre ALG II. [/highlight:4b735b4701]
nicht nur denen, sondern auch vielen schlauen aus dem nittaya.

[highlight=green:4b735b4701]Auf einem Thaikonto endet der gierige Schnüffelsinn der lästigen ARGE Schnüffler. [/highlight:4b735b4701]
.. ob es da gut aufgehoben ist? :aetsch:
 
wingman

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Ist es, im Gegensatz auf einem Konto in Deutschland. Bei dem heutigen Datenverbund zwischen Banken und Behörden ein Eldorado für Stasi und Co..
 
wingman

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Hallo Juergen,
ich weis was er gemeint hat. Das liegt da ganz gut ohne Gefährdung durch hübsche Mandelaugen :-).
Ich bin Buddha sei Dank auch noch nicht ALG II Empfänger, noch ist Hoffnung es nicht zu werden.
 
andydendy

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Lieber einer Thaifrau das Geld schenken, als unserem
Staat das Geld wiedergeben. :rofl: Weg ist Weg und
da ist das Geld schöner aufgehoben in LOS. :rofl:
 
wingman

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Deutschland ist gut geübt im Schnüffeln und bespitzeln, gut trainiert durch Gestapo und Stasi. Sollte mich mich nicht wundern wenn ganz automatisch die Konten der ALG II Empfänger gefilzt werden. Zugeben wird das natürlich niemand, ganz klar. Den Rest erledigen die Trullas der ARGE und des Sozialamtes um zu kontrollieren in welchem Luxus diese Menschen denn leben.
Und die wirklich dreisten erwischen sie eh nur im Einzelfall.
 
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Kali

Gast
Ein klein wenig themenbezogene Entwarnung:

Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100,-€ zu.
Quelle:

Hinzu kommen 700 € jährlich für Anschaffungen.

So können sich die Kinder also in Ruhe beschenken lassen - obwohl, was hat eigentlich Kommunion mit materiellen Geschenken zu tun ?

Na ja, lassen wir das, eine der kapitalistischen Geschichten welche mittlerweile internalisiert (verinnerlicht) worden sind, gelle...

Sorry für Erwähnung, oder so...:rolleyes:
 
M

Monta

Gast
@Kali,

gilt das aber nicht bei Antragsstellung, und nicht bei Zufluß während der Förderungszeit?
 
K

Kali

Gast
Monta" said:
[...]gilt das aber nicht bei Antragsstellung, und nicht bei Zufluß während der Förderungszeit?
So ganz versthe ich die Frage nicht :nixweiss:

Bin drauf gekommen nach den 19:00 h - Nachrichten im ZDF, worin ein Vertreter der Arbeitsagentur auf die Freigrenze und den jährlichen ´Anschaffungsfreibetrag´ hinwies.
Leider habe ich diese Nachricht online nicht gefunden, habe daher gegoogelt.
 
M

Monta

Gast
Soviel mir bekannt ist, sind diese Freigrenzen für Geld/Vermögen, das man vor Antragsstellung besitzt. Hiervon kann man dann z.B. später Anschaffungen machen. Gilt m.E. aber nicht für Zufluß während der Förderzeit.
 
P

Paddy

Gast
wingman" said:
nie! etwas auf das konto eines ALG II beziehenden überweisen, er gerät in erklärungsnot. nur BAT (Bar auf Tatze).
Oder einfach als privates und zweckgebundenes Darlehen auf dem Überweisungsträger deklarieren.

Darf ja auch einen Ratenkredit z.B. für den Kauf einer WaMa abschliessen. Nur gibt mir den keine Bank, sondern ein Familienmitglied/Freund. Alles rechtens.
 
K

Kali

Gast
Paddy" said:
[...]Darf ja auch einen Ratenkredit z.B. für den Kauf einer WaMa abschliessen. Nur gibt mir den keine Bank, sondern ein Familienmitglied/Freund. Alles rechtens.
Irrtum,, wird angerechnet.

Monta" said:
[...] Gilt m.E. aber nicht für Zufluß während der Förderzeit.
Ich hatte den Menschen so verstanden im Hinblick auf die Sorge der Eltern wegen der anstehenden Kommunionen.
Doch wir wissen´s beide nicht genau.

Wer macht sich nun schlau ? :wink:
 
P

Paddy

Gast
Kali" said:
Paddy" said:
[...]Darf ja auch einen Ratenkredit z.B. für den Kauf einer WaMa abschliessen. Nur gibt mir den keine Bank, sondern ein Familienmitglied/Freund. Alles rechtens.
Irrtum,, wird angerechnet.
Kann nicht. Mein ARGE-"Betreuer" hatte mir geraten, im Mediamarkt auf Raten eine WaMa zu kaufen. Dann müsste mir die ja auch angerechnet werden. Der Mediamarkt selbst vermittelt die Kredite auch nur an eine Bank. Bin ich nun verpflichtet hohe Zinsen zu zahlen, wenn ich eine private Alternative für einen Kredit habe?

An wen "ich" nun Raten zurückzuzahlen habe, müsste der ARGE schliesslich egal sein.

Zudem schrieb ich "zweckgebundenes Darlehen". D.h. die Summe wäre nicht frei verfügbar "für mich", sondern der Geldgeber bestimmt wie "ich" die Summe zu verwenden habe.

Ganz sicher würde ich einen solchen Fall vor dem Sozialgericht klären lassen, falls es zu Problemen käme.

Wie wäre es denn, wenn der Geldgeber anschliessend sein Geld von der ARGE zurückfordern würde, sollten die es sich über eine Verrechnung angeeignet haben?

Oder müsste "ich" zweimal dafür zahlen?

PS. Dies ist ein Beispiel. Es geht hier nicht um meine Person oder Verhältnisse.
 
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