D
dsching dschog
Senior Member
Themenstarter
In Zukunft wird man auch hier den Göte Wisch vor Zuwanderung vorlegen müssen.
A2 muss innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden.
Für eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist B1 erforderlich.
A2 muss innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden.
Für eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist B1 erforderlich.

Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge, wie sich in Felix Austria die betroffenen Interessenverbände "deutsch-thailändischer Ehen" formieren und dagegen opponieren. Oder meinst Du, da hätte kein einziger genügend Eier im Sack?
Jöte hin oder her.