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bernd2011
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Also werden die Reisepässe die man in D beantragt doch in Thailand gemacht?Du vermutest völlig falsch.
Also werden die Reisepässe die man in D beantragt doch in Thailand gemacht?Du vermutest völlig falsch.
In den Reisepass wird (meines Wissens nach) nichts mehr gestempelt oder geklebt. Die "normale" Aufenthaltserlaubnis muss jährlich erneuert werden (war bei uns immer eine Fiktionsbescheinigung), die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet, allerdings die Ausweiskarte an den Pass und seine Gültigkeit gekoppelt. Hier braucht nichts Neues beantragt werden. Wenn der Pass erneuert werden muss (TH 5 Jahre), gibt es nur eine neue Ausweiskarte beim AA anzufordern.Nicht übertragen, aber die Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis ist ans Datum vom Reisepass gebunden. Läuft der Reisepass ab muss die Niederlassungserlaubnis per neuen Antrag auf den neuen Reisepass übertragen werden.
Im Grunde ist solch eine NL ja 10 Jahre gültig, da Thailand seine Reisepässe nur eine Gültigkeit von 5 Jahren haben muss man die NL auch nach 5 Jahren übertragen lassen, bzw neu beantragen.
(ich muss ja auch mal meinen Rasen dort mähen).Ja und das geht schneller als bei uns. Wir planen unseren Urlaub immer so, dass wir direkt vor Ort sind: Außenministerium in Laksi. Im Februar an einem Freitag Morgen den neuen Pass beantragt, Dauer 15 min inkl. Bild, Fingerabdrücke etc. Am Dienstag ab 13.00 Uhr lag er bereits zur Abholung bereit (Neuer eAT hier ging 4 Wochen).Also werden die Reisepässe die man in D beantragt doch in Thailand gemacht?
Das ist aber nicht der Normalfall.In den Reisepass wird (meines Wissens nach) nichts mehr gestempelt oder geklebt. Die "normale" Aufenthaltserlaubnis muss jährlich erneuert werden (war bei uns immer eine Fiktionsbescheinigung)
der Aufenthaltstitel läuft nicht ab nur weil der Pass abläuft. Ein- und Ausreisen nach Deutschland sind mit einem aktuellen Pass und einem abgelaufenden Pass und Aufenthaltstitel möglich. Bleibt man in D so ist das überhaupt kein Problem.Das Datum welches du nennst (21.08.2021)ist aber hinfällig wenn der Reisepass früher abläuft. So jedenfalls steht es auf den Seiten der Ausländerbehörden.
Wir erhalten regelmässig vier Wochen vor Ablauf eine Aufforderung seitens der ABHIch habe heute bei unserer zuständigen Ausländerbehörde mal nachgefragt.
Wenn das Datum auf der Niederlassungserlaubnis (bzw. dem Plastik Kärtchen), und somit der Thai Reisepass abläuft passiert seitens der Ausländerbehörde nichts. Und, wenn man irgendwann mal mit dem neuen Thai Reisepass bei denen aufkreuzt, dann wird einfach ein neues Plastik Kärtchen, mit den Daten vom neuen Reisepass in Auftrag gegeben. Denn, die Niederlassungserlaubnis erlischt ja nicht mit Ablauf vom Reisepass. So jedenfalls wurde mir das am Telefon erklärt....
Also habe ich da gar kein Zeitdruck, und kann das ganz locker noch im Januar oder Februar 2018 in Angriff nehmen.
Vielen Dank an alle.
Gruß
Bernd