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Neuer Thai Pass - Aufenthaltstitlel weg ?

Diskutiere Neuer Thai Pass - Aufenthaltstitlel weg ? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo liebes Forum, meine Frau möchte sich bei unserem nächsten Thailandaufenthalt ihren neuen (seit 8 Jahren) Familiennamen registrieren lassen...
K

Kimau

Gast
Hallo liebes Forum,

meine Frau möchte sich bei unserem nächsten Thailandaufenthalt ihren neuen (seit 8 Jahren) Familiennamen registrieren lassen weil sowieso ein neuer Pass fällig ist.

Die Prozedur hierzu habe ich schon im Forum gefunden. Dank an die Autoren.

Was mir noch im Kopf herumgeistert :rolleyes: :

Im neuen Pass ist ja kein Aufenthaltstitel (momentan unbegenzt) für D. eingetragen.
Müssen wir nun wieder kostbare Zeit auf der Dt. Botschaft vertrödeln um ein neues Einreisevisum zu kaufen :-( oder gibt es eine Möglichkeit (z.B. Dokument der Ausländerbehörde, oder beglaubigte Kopie der Aufenthaltstitels o.ä.), den Titel zu erhalten.


Danke im voraus für alle Tipps :wink:


Kimau
 
T

Tel

Gast
Kann nur dringend raten den neuen Pass hier in Deutschland machen zu lassen. Ansonsten dürft ihr möglicherweise mit dem neuen und alten Pass zur Botschaft in BKK rennen und die erteilen dann vielleicht ein kurzfristiges Einreisevisum.
 
K

Kimau

Gast
@Tel,

muss sie den nicht den alten Pass abgeben, wenn sie den Neuen bekommt?

Tel" schrieb:
und die erteilen dann vielleicht ein kurzfristiges Einreisevisum.
Ich hoffe die erteilen ihr bestimmt ein Einreisevisum, wir haben zwei Kinder dabei, die sehr ungehalten wären, wenn die Mama nicht wieder mit zurück fliegen würde. Ganz abgesehen von ihrem Arbeitgeber in D., der schon den Notstand ausgerufen hat, weil sie 6 Wochen in Urlaub geht.

Es geht mir eigentlich nur um die Zeit, die wir (mit Kindern) auf der Botschaft verbringen müssten. Und das wahrscheinlich zwei mal. (Antrag und Abholung).

Vielleicht reicht ja auch die Angabe der Nr. des Aufenthaltstitel bei der Wiedereinreise in FRAU.

Habe schon Probleme gehabt, weil meine Frau trotz gültiger Aufenthaltserlaubnis ein neues Visum im Pass gehabt hatte.
Nach unserem 8-monatigen Aufenthalt in Thailand bekam ich auf telefonische Nachfrage bei der Dt. Botschaft die Auskunft, dass die Aufenthaltserlaubnis durch Überschreitung einer 6-monatigen Nichtanwesenheit in D. erloschen sei. Also machten wir ein neues Visum. Die Beamten in FRA fanden das komisch und haben uns fast eine Stunde nicht einreisen lassen. (zuviel ist ungesund)
 
J

JT29

Senior Member
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Toskana Deutschlands
Es ist richtig, dass wenn man 6 Monaten ununterbrochen außerhalb Deutschlands sich aufhält, der Titel verfällt.

Dann ist in der Tat ein Visum fällig, dass es aber problemlos geben sollte; anschließend dann wieder zur AB und den Titel einkleben lassen.

Soweit ich mich noch erinnere, ist dieses Visum sogar kostenlos - ich meine das irgendwo auf der HP der Botschaft gelesen zu haben.

Deine AB kann Dir aber sicherlich genaueres sagen, da diese Fälle ja fast zu deren Tagesgeschäft gehören.

Juergen
 
T

Tel

Gast
Kimau" schrieb:
Ich hoffe die erteilen ihr bestimmt ein Einreisevisum, wir haben zwei Kinder dabei, die sehr ungehalten wären, wenn die Mama nicht wieder mit zurück fliegen würde. Ganz abgesehen von ihrem Arbeitgeber in D., der schon den Notstand ausgerufen hat, weil sie 6 Wochen in Urlaub geht.

Es geht mir eigentlich nur um die Zeit, die wir (mit Kindern) auf der Botschaft verbringen müssten. Und das wahrscheinlich zwei mal. (Antrag und Abholung).

Vielleicht reicht ja auch die Angabe der Nr. des Aufenthaltstitel bei der Wiedereinreise in FRAU.
Ganz sicher nicht, den Aufenthaltstitel klebt dir erst die Ausländerbehörde am Heimatort rein, nicht die Botschaft. Wie schon gesagt, ich würde mir den Stress sparen und das ganz in Ruhe in Deutschland machen.
 
S

SubKorn

Gast
Folgendes wuerde vielleicht funktionieren:

Mit altem Pass mit Aufenthaltstitel nach Thailand einreisen

Beim beantragen des neuen Passes bei der PASSPORT DIVISION angeben, dass der alte Pass verloren wurde ;-)

Mit dem alten Pass am Flughafen einchecken vor dem Rueckflug, da die Airlines gueltige Visas kontrolieren.

Mit dem neuen Pass aus Thailand ausreisen

Mit dem alten Pass in Deutschland einreisen

Auf dem Auslaenderamt den neuen Aufenthaltstitel fuer den neuen Pass besorgen

Alten Pass als Souvenir behalten :lol:

Fertig !!!
 
S

Schulkind

Gast
abalduin" schrieb:
Folgendes wuerde vielleicht funktionieren:

Mit altem Pass mit Aufenthaltstitel nach Thailand einreisen

Beim beantragen des neuen Passes bei der PASSPORT DIVISION angeben, dass der alte Pass verloren wurde ;-)

Mit dem alten Pass am Flughafen einchecken vor dem Rueckflug, da die Airlines gueltige Visas kontrolieren.

Mit dem neuen Pass aus Thailand ausreisen

Mit dem alten Pass in Deutschland einreisen

Auf dem Auslaenderamt den neuen Aufenthaltstitel fuer den neuen Pass besorgen

Alten Pass als Souvenir behalten :lol:

Fertig !!!

Warum alles so kompliziert. Willste gleich bei der Einreise in De. Probleme haben. Die nötigen Stempel machts Du dann selber rein.
Im übrigen muss auch in Th. ein Passdokument bei Verlust gemeldet werden. Es wird eine Verlustanzeige von der Polizei verlangt.

So geht´s -----

In Th. einen neuen Pass beantragen und dann den alten zurück verlangen, mit dem Hinweis auf das Einreisevisum sowie die AG. in DE.
Da sie nur mit einem Pass einreisen kann der noch 6 Monate gültig ist und die Ein.-Ausreisekarte drinn ist, wird sie den Alten behalten können.

Bei der Einreise in De. ist der alte Reisepass nicht mehr die geforderten 6 Monate gültig. Da wird dann der neue Pass gesichtet und sie bekommt die Aufforderung sich in einem bestimmten Zeitraum bei Ihrer AB zu melden. Dort wird ohne Umstände und kostenlos ein neuer Titel eingeklebt, der alte Titel entwertet und dann kannst Du den alten Reisepass zur entgültigen Entwertung zur Botschaft schicken und Rückbestätigung verlangen. ( Freikuvert ) .
 
M

Manfred

Gast
Hallo ....

aktuelle Antworten die ich von den Behörden hier vor ca. 3 Wochen zu der Frage erhalten habe:

Angestellte beim Ausländeramt:
"Die Damen kommen immer mit zwei Pässen zu uns. Der Aufenthaltstitel wird von dem Alten in den Neuen übertragen. Wie das bei der Einreise ist wissen wir nicht. Fragen Sie bitte beim BG an."

Beamter beim BG am Flughafen Frankfurt:
"Der alte Pass wird von der ausstellenden Behörde im Heimatland Ihrer Frau ungültig gemacht. Die Einreise hier erfolgt dann mit altem und neuem Pass zussammen. Dann muss man sich mit beiden Pässen beim zuständigen Ausländeramt melden. So ist es gängige Praxis, es ist kein zusätzliches Visum erforderlich."

Meine Frau und ich haben kein gutes Gefühl dabei. Wir werden nach unserer Rückkehr den Pass über das Konsulat in Frankfurt oder über die Botschaft beantragen. Zeit genug ist noch.

Viele Gruesse
Manni
 
K

Kali

Gast
JT29" schrieb:
Es ist richtig, dass wenn man 6 Monaten ununterbrochen außerhalb Deutschlands sich aufhält, der Titel verfällt.
Bis zum 31.12.04.

Nach dem am 01.01.05 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetz wird das hinfällig.

Die Frage ist natürlich, wann dies allen Dienststellen bekannt sein dürfte ;-D
 
M

moselbert

Gast
Kimau" schrieb:
Hallo liebes Forum,
...
Im neuen Pass ist ja kein Aufenthaltstitel (momentan unbegenzt) für D. eingetragen.
Müssen wir nun wieder kostbare Zeit auf der Dt. Botschaft vertrödeln um ein neues Einreisevisum zu kaufen :-( oder gibt es eine Möglichkeit (z.B. Dokument der Ausländerbehörde, oder beglaubigte Kopie der Aufenthaltstitels o.ä.), den Titel zu erhalten...
Hallo lieber Kimau! :wink: Hallo lieber Manfred! :wink:
So haben wir das vor zwei Jahren gemacht: Meine Frau, ebenfalls mit einem unbegrenzten Aufenthaltstitel (schönes Wort :cool: ) versehen und mit ablaufendem Pass, hatte sich im Januar 2002 in der Passportabteilung im Central Kaufhaus Pinklao einen neuen Pass ausstellen lassen. Dabei ordnungsgemäß den alten ablaufenden vorgezeigt und abgegeben. Als nach ein paar Tagen der neue fertig war, hat sie sich von dem/der Sachbearbeiter/in den alten entwerteten mit dem Hinweis auf das darin enthaltene deutsche Dokument zurückerbeten.

Bei der Einreise nach Deutschland haben wir beide Pässe vorgezeigt, den neuen ohne und den alten mit Aufenthaltstitel und wurden problemlos eingelassen.

Genau so wie es Manfred in Erfahrung gebracht hat:
Manfred" schrieb:
... Beamter beim BG am Flughafen Frankfurt:
"Der alte Pass wird von der ausstellenden Behörde im Heimatland Ihrer Frau ungültig gemacht. Die Einreise hier erfolgt dann mit altem und neuem Pass zussammen. Dann muss man sich mit beiden Pässen beim zuständigen Ausländeramt melden. So ist es gängige Praxis, es ist kein zusätzliches Visum erforderlich." ...
Wir reisen jetzt seit zwei Jahren mit beiden Pässen meiner Frau und hatten weder bei Ein- noch Ausreise jemals irgendwelche Probleme. Beim letzten Mal hat allerdings der deutsche Grenzbeamte gefragt, warum wir nicht das Visum in den neuen Paß übertragen lassen, dann müßte er nicht so viel rumblättern. Vielleicht tun wir den armen Grenzbeamten mal den Gefallen... ;-)

Manfred" schrieb:
... Meine Frau und ich haben kein gutes Gefühl dabei. Wir werden nach unserer Rückkehr den Pass über das Konsulat in Frankfurt oder über die Botschaft beantragen. Zeit genug ist noch ...
Es besteht nach unseren Erfahrungen kein Grund für schlechte Gefühle.

:wink:
 
Jens

Jens

Senior Member
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Ort
Weiden/Ubon
Manfred" schrieb:


Beamter beim BG am Flughafen Frankfurt:
"Der alte Pass wird von der ausstellenden Behörde im Heimatland Ihrer Frau ungültig gemacht. Die Einreise hier erfolgt dann mit altem und neuem Pass zussammen. Dann muss man sich mit beiden Pässen beim zuständigen Ausländeramt melden. So ist es gängige Praxis, es ist kein zusätzliches Visum erforderlich."


Viele Gruesse
Manni
:super:

Warum wollt Ihr euch ein Problem bereiten, wo keines ist. :nixweiss: ;-)

:wink:
 
N

nase

Gast
Wir haben das letztes jahr gemacht. Es geht völlig problemlos. Pass in BKK beentragt.

Beim Pass antrag angeben dass du den alten zurück brauchtst wegen visum. Am alten pass wird eine ecke abgeschnitten. Dann kekommst du ihn und den neuen ausgehändigt.

Bei ein und ausreise einfach beide vorzeigen. Das hat völlig easy geklappt - bei einreise in D, in Sri Lanka und in BKK.

Sogar so easy dass wir uns gar nicht die mühe gemacht heben eine aufenthaltsgenemigung in den neuen pass einkleben zu lassen.

vor zwei wochen waren wir dann zufällig in der nähe des Ausländeramtes und da sind wir dann kurz reingesprungen und haben den titel umtragen lassen. Hat etwa 20 minuten gedauert.

nur keine panik,
nase
 
M

moselbert

Gast
Kali" schrieb:
JT29" schrieb:
Es ist richtig, dass wenn man 6 Monaten ununterbrochen außerhalb Deutschlands sich aufhält, der Titel verfällt.
Bis zum 31.12.04.
Nach dem am 01.01.05 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetz wird das hinfällig....
:???:
Was wird hinfällig, Kali? Daß der Titel verfällt? Darf man dann also länger als 6 Monate unununterbrochen wegsein?
:wink:
 
K

Kali

Gast
moselbert" schrieb:
...Was wird hinfällig, Kali? Daß der Titel verfällt? Darf man dann also länger als 6 Monate unununterbrochen wegsein?
Nein, der Titel verfällt nicht.

Ich kann´s momentan nur sinngemäss wiedergeben - morgen schau´ ich im Büro nach.

Bei ausländischen Ehegatten, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind (bis zum 31.12. ´unbefristete´ Aufenthaltserlaubnis), fällt die 6-Monats-Frist für die Wiedereinreise in die BRD weg.
Also, man kann in Zukunft - ab 01.01.05 - ganz unbefangen einen Tag später kommen ;-D
 
A

Abu

Gast
moselbert" schrieb:
Kali" schrieb:
JT29" schrieb:
Es ist richtig, dass wenn man 6 Monaten ununterbrochen außerhalb Deutschlands sich aufhält, der Titel verfällt.
Bis zum 31.12.04.
Nach dem am 01.01.05 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetz wird das hinfällig....
:???:
Was wird hinfällig, Kali? Daß der Titel verfällt? Darf man dann also länger als 6 Monate unununterbrochen wegsein?
:wink:
Haben wir doch alles schon mal gehabt:

Abu" schrieb:
Viel interessanter dürfte für viele sein, dass ab Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 sog. Niederlassungserlaubnisse (entspricht in etwa den heutigen unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen und Aufenthaltsberechtigungen) eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers nicht mehr nach 6 Monaten erlöschen:

"§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...
(2) ... Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus
."


:-)
Abu
 
K

Kali

Gast
So, ich hab´s: § 51 Abs. 2 Zuwanderungsgesetz v. 30.07.2004 - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 41 v. 05.08.04.

Das Gesetz kann in Gänze hier runtergeladen werden.

@abu, ich wusste es - nur nicht mehr wo :cool:
 
J

J.O.

Gast
Entschuldigung, aber das habe ich jetzt einfach nicht verstanden. Meine Frau hat eine "Aufenthaltstitel" (steht zumindest drueber) und unter gueltig bis steht "unbefristet".

Wir leben ja schon seit 2 1/2 Jahren in UK. Damit dieser nicht verfaellt haben wir einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten und behaupten immer meine Frau waere mindestens 6 Monate pro Jahr in Deutschland gewesen.

Wie ist das denn dann ab 1.1.2005? Koennen wir uns nun 2005 in Deutschland abmelden oder braucht sie dann zur Wiedereinreise, egal ob Urlaub oder falls wir irgendwann wieder heim ins Reich ziehen wieder eine neue Aufenthaltsgenehmigung oder wie immer sowas auch heissen mag?? Ich verstehe diese Behoerdensprache einfach nicht.
 
M

moselbert

Gast
@Abu, Kali, :super:
Danke für die Antworten. Ich lese nicht immer alle Beiträge. Ich muß ja nebenbei noch arbeiten. ;-)

Nun zu Dir, J.O. :wink:
J.O." schrieb:
Entschuldigung, aber das habe ich jetzt einfach nicht verstanden. Meine Frau hat eine "Aufenthaltstitel" (steht zumindest drueber) und unter gueltig bis steht "unbefristet".

Wir leben ja schon seit 2 1/2 Jahren in UK. Damit dieser nicht verfaellt haben wir einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten und behaupten immer meine Frau waere mindestens 6 Monate pro Jahr in Deutschland gewesen.

Wie ist das denn dann ab 1.1.2005? Koennen wir uns nun 2005 in Deutschland abmelden oder braucht sie dann zur Wiedereinreise, egal ob Urlaub oder falls wir irgendwann wieder heim ins Reich ziehen wieder eine neue Aufenthaltsgenehmigung oder wie immer sowas auch heissen mag?? Ich verstehe diese Behoerdensprache einfach nicht.
Ich bin Beamter. Zwar bei keiner Ausländerbehörde, sondern beim Wetter, aber immerhin. Ich versuche mal das von Abu hier gespostete Zitat zu interpretieren.
Abu" schrieb:
... "§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...[/b]
J.O., wenn Ihr Euch 2005 aus Deutschland abmeldet, ist das meines Erachtens nach ein nicht vorübergehender Grund. Denn ein im Sinne von §51 Absatz 1 Nr.6 seiner Natur nach nicht vorübergehender Grund wäre zum Beispiel ein Urlaub. Denn in der Natur des Urlaubs liegt es, daß er irgendwann vorübergeht und zu Ende ist. Auch ein längerer Urlaub, wie z.B. eine Weltumsegelung die 2 Jahre dauert, ist irgendwann zu Ende. Bei Euch ist das anders. Du hast mit Deiner Frau den Lebensmittelpunkt in UK. Das ist der Natur nach zunächst mal endgültig und nicht nur vorübergehend.
Aber jetzt kommt Punkt 2: Du lebst mit Deiner Frau in einer ehelichen Lebensgemeinschaft.
Abu" schrieb:
... (2) ... Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus
Also findet auf Euch der Absatz 1 Nr.6 keine Anwendung, weil er anscheinend nur für Ausländer gilt, die nicht mit einem Deutschen in einer ehelichen Lebensgemeinschaft wohnen. Wenn also Dein Schwager noch mit im Haushalt wäre, beispielsweise, wäre der betroffen.
Ihr seid in Deutschland noch mit dem Zweitwohnsitz in XYhausen gemeldet. Dann müsstet Ihr nur zur Ausländerbehörde dieser schönen Stadt gehen und Euch von den Sachbearbeitern eine Bescheinigung nach $51 Absatz 2 ausstellen lassen. Wenn sie das tun, durfte einer Wiedereinreise nichts im Wege stehen.

So habe ich das interpretiert. Ich hoffe es stimmt.
:wink:
 
J

J.O.

Gast
Danke Moselbert!

Ich denke ja nicht, dass mein Engagement in UK "endgueltig" sein wird. Wer will hier schon tot ueber'n Gartenzaun haengen? Vermutlich wird es besser sein den offiziellen Wohnsitz in Deutschland auch weiterhin aufrecht zu erhalten.

Ich brauche noch gute 2 1/2 Jahre, dann koennen wir die britische Staatsangehoerigkeit beantragen. Dann hat der ganze bloede Spuk sowieso ein Ende. Hier interessiert sich naemlich kein Mensch darum ob und welche Staatsangehoerigkeiten man sonst noch hat.
 
A

Abu

Gast
moselbert" schrieb:
So habe ich das interpretiert. Ich hoffe es stimmt.
:wink:
Perfekt! :bravo:

Allerdings bitte beachten, daß das ganze nur funktioniert, wenn der ausländische Ehegatte eine sog. Niedererlassungserlaubnis hat. Unter diesem Aufenthaltstitel werden ab 01.01.2005 die heutige unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung zusammengefaßt. Bei einer befristeten Aufenthaltserlaubnis funktioniert das ganze nicht!

Abu
 
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