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somtamplara
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Aktuell aus thaivisa.
Die bisher gueltige Verordnung 777/2551 (also aus 2008) wird ab 29.8.2014 durch eine neue Verordnung 327/2557 (=2014) ersetzt.
Diese Verordnung ist bekanntlich die Grundlage fuer alle Visum/Aufenthaltsfragen fuer Auslaender in Thailand.
Ich habe es erst kurz ueberflogen.
Es handelt sich nicht um einen grundsaetzlichen Neuentwurf, sondern um eine Ueberarbeitung.
Zumindest fuer den typischen (Frueh)Rentner und Verheiratete/Eltern scheint es keine relevanten Aenderungen zu geben.
Auch nicht die immer gefuerchtete Erhoehung der Einkommens/Vermoegensgrenzen. Bleibt beim Alten.
Fuer das ED Visum sind aber einige "Verschaerfungen" drin.
Dann ist auch die schon angekuendigte Moeglichkeit der 30 Tage Verlaengerung der visafreien Einreise beschrieben.
Also bis zu 60 Tage durchgehender Aufenthalt ohne Visum.
Das Thema in TV ist auch fuer Gaeste lesbar inkl. der Thai Original PDFs und inoffiziellen Uebersetzungen.
Die scheinen aber noch nicht ganz fehlerfrei zu sein.
Also ohne Gewaehr.
Thai Immigration issues new police order 327/2557 effective August 29, 2014 - Thai visas, residency and work permits - Thailand Forum
Engl. Uebersetzungen
Kriterien fuer Visum/Aufenthaltserlaubnis:
http://www.thaivisa.com/forum/index.php?app=core&module=attach§ion=attach&attach_id=278320
Vorzulegende Dokumente:
http://www.thaivisa.com/forum/index.php?app=core&module=attach§ion=attach&attach_id=278318
Thai Texte (verbindliche Version)
http://www.thaivisa.com/forum/index.php?app=core&module=attach§ion=attach&attach_id=278413
http://www.thaivisa.com/forum/index.php?app=core&module=attach§ion=attach&attach_id=278414
Die bisher gueltige Verordnung 777/2551 (also aus 2008) wird ab 29.8.2014 durch eine neue Verordnung 327/2557 (=2014) ersetzt.
Diese Verordnung ist bekanntlich die Grundlage fuer alle Visum/Aufenthaltsfragen fuer Auslaender in Thailand.
Ich habe es erst kurz ueberflogen.
Es handelt sich nicht um einen grundsaetzlichen Neuentwurf, sondern um eine Ueberarbeitung.
Zumindest fuer den typischen (Frueh)Rentner und Verheiratete/Eltern scheint es keine relevanten Aenderungen zu geben.
Auch nicht die immer gefuerchtete Erhoehung der Einkommens/Vermoegensgrenzen. Bleibt beim Alten.
Fuer das ED Visum sind aber einige "Verschaerfungen" drin.
Dann ist auch die schon angekuendigte Moeglichkeit der 30 Tage Verlaengerung der visafreien Einreise beschrieben.
Also bis zu 60 Tage durchgehender Aufenthalt ohne Visum.
Das Thema in TV ist auch fuer Gaeste lesbar inkl. der Thai Original PDFs und inoffiziellen Uebersetzungen.
Die scheinen aber noch nicht ganz fehlerfrei zu sein.
Also ohne Gewaehr.
Thai Immigration issues new police order 327/2557 effective August 29, 2014 - Thai visas, residency and work permits - Thailand Forum
Engl. Uebersetzungen
Kriterien fuer Visum/Aufenthaltserlaubnis:
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Thai Texte (verbindliche Version)
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