In Pattaya herrscht eine Sonderlage,
weil einige fertige Condoanlagen Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens sind,
dass sich allerdings schon sehr lange hin zieht.
Das Land Department gestattet bei einigen Condos keinen Verkauf an Ausländer,
weil sie sagen, ...- laufende Ermittlungen, -- die Ausländerquote ist bereits ausgeschöpft, --- kein "Bestandsschutz" für Altkäufer, ---- es muss geklärt werden, wieviel Thai Condos im Thai Firmenbesitz, von Ausländern gesteuert werden.
Kernpunkt ist also die Problematik,
Bestandsschutz,
hat ein Käufer eines Ausländercondos, der zu seinem Zeitpunkt ordnungsgemäss Eigentum erworben hat,
einen Bestandsschutz, oder ist der Erhalt seines "Ausländer-Condo-Status" abhängig vom Handeln der Übrigen Eigentümer der Anlage.
Oft ein Verständnisproblem, den Begriff "Ausländer-Condo" gibt es nach th. Gesetz nicht,
es ist lediglich eine umgangssprachliche Kurzform,
der juristische Gesetzestext "ein Ausländer kann Eigentum erwerben , wenn ...."
lässt mehr Interpretationsspielraum für manche Hardliner Behörden
( das Condo hat den Ausländer Status verloren, in dem Moment, wo in der Condoanlage die rechtlichen Vorraussetzungen für den Ausländer Paragraphen verletzte, indem die vorrausgesetzte Quote nicht eingehalten wurde )
den Ausländer-Condo-Besitzer in eine Gemeinschaftliche Haftung für das Verhalten der Miteigentümer zu bringen.
Solange ein höchstes th. Gericht hier nicht den "Bestandsschutz" uneingeschränkt bestätigt hat,
oder der th. Staat eine STaatsgarantie zum bestandsschutz gegeben hat,
sollte man mit dieser gummiweichen Interpretationsmasse,
die man ungeklärt absichtlich so vorsich her schiebt (für später),
auch mit der entsprechenden Skepsis begegnen.