waanjai_2
Senior Member
So ist es. Auch in Thailand hat das Privatrecht Vorrang. Was freie Vertragspartner vereinbaren, kann - sofern nicht sittenwidrig - auch einklagbar sein und wird es auch sehr oft. Denn als Eigentümer jemanden anderen als Nutznießer seines Eigentums einzusetzen, passiert häufig. Sehr viele Bauern arbeiten als Paechter oder als usufruct-Nehmer. Und wenn man z.B. Teakholz anbauen will, dann ist auch klar, daß so ein usufruct oftmals über den Tod hinaus gehen muß.Der Usufruct Vertrag vor dem Notar ist für den Farang eine rechtmässig einklagbare Forderung. Während das Usufruct auf dem Landoffice möglicherweise keine so deutliche Rechtssicherheit bietet...
ist es so ?
Was ist da hingegen die Bedeutung einer Eintragung eines dinglichen Rechts an ein fremdes Eigentum? Von der hier sogar behauptet wird, daß man keinen Rechtsanspruch darauf erheben koennte, weil die Behoerden einen Ermessenspielraum ausüben. Die Registrierung und Eintragung ins Chanot hat Warnfunktion für Dritte. Achtung hier liegt ein Grundstück vor, wofür besondere Nießbrauchsrechte an Dritte eingeräumt wurden.
Die gleichen Rechte moegen im übrigen gelten, auch ohne konkrete Eintragung. Die Eintragung foerdert jedoch die Transparenz.
Man schaue sich den hier eingestellten Text einer gemeinsamen Eintragungsbegehrens vor dem Land-Office an. Da steht nix von "unwiderruflich". Also ist es auch widerruflich. Die Motivation, die Eintragung nicht zu widerrufen, kommt aus dem der Registrierung vorgelagterten privatrechtlichen Vertrag. Die muß notfalls vor Gericht erwirkt werden. Ein Landoffice ist total überfordert, sich in Streitigkeiten zwischen Parteien über dingliche Rechte einzuschalten. Das verwaltet die Unterschriften zu dem minimalen Eintragungsbegehren der Parteien, als die noch einer Meinung waren. Das war es dann auch schon. Keinerlei Mediationsbefügnisse, keinerlei Loesungsmechanism.
Hat man keinen zugrundeliegenden "Ehevertrag" nützen einem die schoensten oeffentlichen Bekenntnisse in der Kirche oder dem Standesamt nix.
Wer ständig meint, alles was Profis im Bereich rechtsgeschäftlicher Abwicklung tun, sei Schwurbellei oder so ähnlich, disqualifiziert sich selbst. Begibt sich auf das Niveau von Verschwoerungstheoretikern und sonstigen Deppen. Plumpe Aversion war nie ein kluger Berater in ernsthaften Diskussionen über rechtsfoermig vorgeschriebene Verfahren. Wäre so als ob man alle Steuerberater als Halsabschneider bezeichnen würde. Irgendwie kindisch, nicht wert, solche Beiträge weiter zu beachten. Sollen sie doch auf ihre Bolz-Plätze zurück, diese Kinder.
, die anderen so (unfreiwillig).........


herzlichen Dank Waanjai.... JETZT glaube ich, dass ich Dich verstehe: in wenigen Worten ausgedrückt: