neue Grundsteuern für Nicht-Thailändische Hauskäufer/Hausbesitzer?

Diskutiere neue Grundsteuern für Nicht-Thailändische Hauskäufer/Hausbesitzer? im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Einmal sorry hätte gereicht und alt bzw älter werden wir alle, also alles im grünen Bereich.8-) Mach Dir keinen Kopf, falls jemand mal etwas hier...
khwaam_suk

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Sorry, du hast absolut Recht, an die hatte ich nicht mehr gedacht, sorry. :-) Ich glaub langsam werd ich alt.
Einmal sorry hätte gereicht und alt bzw älter werden wir alle, also alles im grünen Bereich.8-) Mach Dir keinen Kopf, falls jemand mal etwas hier hinterfragt; das hat schon mal seinen Grund. Sorry für OT
 
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MRon

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@Chack: Auf diese Idee wäre ich auch nicht gekommen, da hat man mich hier drauf gebracht ;-) Aber du hast aus meiner Sicht wirklich Recht. Und es ist nicht in ihrem Heimatdorf sondern in ihrer Heimatstadt geplant, ob das was ändert? Keine Ahnung.
 
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sombath

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Verstehe ich nicht .
Die 3 Monate von Wanj. sind das Sterbevierteljahr , es gibt 3 Monate die große WR u. dann nichts .
Die kleine Witwenrente sind 25% für 2 Jahre .
Die große Witwenrente sind 55% bei min 5 Jahre Ehe und 45 + Alter der Witwe .

Sombath



Kann sein. Ich meinte damit, dass sie nicht die volle Witwenrente bekommt.
 
andiho

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Bad Wimpfen
Da ich plane, in naher Zukunft mit meiner zukünftigen Thai Frau ein Haus zu bauen....
Wie du dein Leben lebst und welche Pläne du hast, ist selbstverständlich deine Sache. Ich würde dir raten erstmal mindestens 1 Jahr mit deiner "Zukünftigen" zusammen zu leben. Ich kenne hier in D Thaifrauen die wollen gar nicht nach TH zurück obwohl der Angetraute doch Interesse hätte und ich kenne Andere, die habens nichtmal 6 Monate ausgehalten mit Deutschland und ihrem Ehemann.

In TH spiel auch die Famlie eine große Rolle. Die solltest du mal alle richtig kennenlernen und abchecken, wer hat da was zu sagen und wie sind die so drauf. Das alles braucht einige Zeit. Du solltest dir deutlich darüber im Klaren sein, dass dein "Projekt Thailand" mit dem Wohlwollen deiner angetrauten Thai Ehefrau steht und fällt.
 
DisainaM

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ohne jetzt tief in die Marterie einzusteigen,

Käuferin des Grundstücks ist die Schwester Deiner Frau, Du hast mit ihr vorher einen anwaltschaftlichen Darlehensvertrag abgeschlossen,
ein Teil des Darlehensvertrag wird verrechnet, indem Du Die Leasingrate für 30 Jahre in vorraus bezahlst.
(deine schwester hat durch die Leasingeinnahmen etwas zu versteuern, jedes Jahr)

Warum die Schwester und nicht die Frau,
im Falle einer Scheidung steht der Ehefrau ein Sonderrecht zu, wonach sie den 30 jährigen Leasingvertrag vorzeitig kündigen kann,
Du kannst dann Dein Haus in die Tasche packen und das wars dann ...
 
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gerhardveer

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im Falle einer Scheidung steht der Ehefrau ein Sonderrecht zu, wonach sie den 30 jährigen Leasingvertrag vorzeitig kündigen kann,
Du kannst dann Dein Haus in die Tasche packen und das wars dann ...
Wieder was dazu gelernt - danke! ( Man könnte in so einem Fall das Haus auch abreißen lassen - wäre vermutlich so meine Art...)


Außerdem kommt es darauf an, wie lange du noch arbeiten musst und ob du deine Urlaube bis dahin im Haus oder mit Reisen in Thailand verbringen willst. Wenn Letzteres der Fall ist: Finger weg vom Hausbau bzw. frühestens nach ein paar Jahren Ehe und wenn du die Family wenigstens halbwegs kennst (ich habe sie erst nach dem Tod meiner Frau kennen gelernt :mad: ) !!! Kauf' ein Grundstück, wo es Euch gefällt - bauen kannst du später. Ich weiß, wovon ich rede - vor einem halben Jahr war das noch anders. Ich befürchte nur, dass du die tiefrosa Brille aufhast - anders kann ich mir solche Überlegungen schon vor der Ehe kaum erklären...
 
benni

benni

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noch was, ich würde mir Thailand in aller Ruhe anschauen und mal länger da und dort verweilen und erst dann den Gedanken reifen lassen mich wo niederzulassen oder auch nicht. Sehr viele leben in einem gemieteten Haus, das man ab wenige tausend Baht bekommen kann. Und wenn es irgendwo besonders gefällt, dann kann man dort den Grund kaufen und drauf das Haus bauen oder ein bereits vorhandenes kaufen. Wer schnell gibt, gibt doppelt sagte mal Julius Caesar
 
Socrates010160

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Die erste Möglichkeit steht ohnehin auf wackligen gesetzlichen Füßen.

Die zweite bietet nur dann eine gewisse Sicherheit, wenn das nicht unbedingt im Heimatdorf deiner Frau stattfinden soll.

Wobei ich ohnehin nicht auf die Idee kommen würde mich irgendwie abzusichern. Meine Frau ist es hier ja umgekehrt auch nicht.
Seh ich anders: Deine Frau investierte sicher nicht ohne rechtsgültige Position in D (wenn sie überhaupt investierte).

Ich gehe mit Dir konform, dass es wohl keine 100 % - ige Absicherung gibt. Dennoch suche auch ich eine praktikable Lösung für uns.

Hypothese: Meine Frau kauft von ihrem Geld in Thailand ein Grundstück. Ich investiere rund 15 - 20 Mio. für die Bebauung on top.

Wenn nun Usufructi & Leasing zwischen Verheirateten nicht rechtsgültig sind bzw. gekündigt werden können, wie kann ich im Fall, dass meine Frau vor mir verstirbt, verhindern, dass mich ihr missratener Bruder oder ein anderer von dem Grundstück vertreibt... Kann ein notarieller Vertrag diese Unsicherheit beseitigen ? oder ändert ein notarieller Vertrag nichts an der unklaren Rechtssituation.

@ Waanjai:
Ich hab Dir hierzu eine PN gesandt, da ich Dich hier als denjenigen mit der grössten Erfahrung zu diesem Thema sehe. Vielleicht kannst Du mir auf die ein oder andere Weise einen Rat geben.
 
DisainaM

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Wenn nun Usufructi & Leasing zwischen Verheirateten nicht rechtsgültig sind bzw. gekündigt werden können, wie kann ich im Fall, dass meine Frau vor mir verstirbt, verhindern, dass mich ihr missratener Bruder oder ein anderer von dem Grundstück vertreibt... Kann ein notarieller Vertrag diese Unsicherheit beseitigen ? oder ändert ein notarieller Vertrag nichts an der unklaren Rechtssituation.

it only matters that he was legally married to the property owner when he made the lease. Even if Farmer Joe was a Thai man, his 30-Year Lease could also have been cancelled by his Thai wife or, for that matter, his foreigner wife in Thailand! Thai law is equal for Thais and foreigners under Civil Law with regards to leases of any type for any length of time.

As set forth in The Thailand Civil and Commercial Code on Page 292, Book V (Family), Chapter IV (Property of Husband and Wife) Section 1469 as translated by Professor Kamol Sandhikshetrin, LL.B.,M.A. whereby the statute reads : “Any agreement concluded between husband and wife during marriage by be avoided by either of them at any time during marriage or within one year from the day of dissolution of marriage; provided that the rights of third persons acting in good faith are not affected thereby.”

Therefore, unfortunately, Farmer Joe’s wife was within her legal rights to cancel the lease which was an agreement she had with her husband.
Agreements Between Husband and Wife in Thailand Can Be Cancelled - TeakDoor.com - The Thailand Forum

naja, der Grundgedanke des th. Scheidungsrechtes ist der Gedanke,
wenn eine Thailänderin ihrem Ehemann etwas vermietet, und die Ehe wird geschieden,
kann man es der Eigentümerin nicht zumuten, ihren Ex weiterhin zu sehen.

Nun gibt es zwar allerlei Anwälte, die Umgehungsverträge dieser klaren Regelung im Scheidungsrecht vorschlagen und behaupten,
unser Vertrag, die Gesetzesregelung zu umgehen, ist 100 % tig,
doch da wäre ich sehr vorsichtig, denn jederzeit kann später passieren, das ein Richter den Vertrag als das ansieht, was er ist,
ein Umgehungsvertrag des geltenden Rechts.

Im Erbfall kann der Bruder nicht per Gesetz, sondern nur nach dem ländlichen Faustrecht, Dich vom Grundstück vertreiben.
 
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gerhardveer

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Deshalb NIE im Dorf der Family und moeglichst auch nicht in der Naehe - mindestens in der naechsten Stadt...
 
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gerhardveer

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Nachtrag: und wenn du rechtlich noch so gut abgesichert bist - wenn ich mir vorstelle, dauernd die Visagen der kriminellen Ex-Family vor Augen zu haben, da muesste ich mir einen Top-Therapeuthen als Mitbewohner einquartieren.....
 
Socrates010160

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Ich sehe den Bruder momentan nicht als Gefahr... doch da wir voraussichtlich keine Kinder haben werden, wird er wohl mal Alleinerbe... So lange meine Frau mich überlebt, kein Problem. Sollte das anders sein, stehe ich allein gegen ihn... deshalb möchte ich das juristisch 100 % wasserdicht haben, bevor ich auch nur 1 Cent investiere.

Danke an @ Waanjai für die PN
 
Joerg_N

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Wo willst das Geld denn investieren, in einem schoenen Ort an der Kueste oder auf eine Insel oder irgendwo im Landesinneren ?

Fuer mich kaeme nur Kueste oder Insel in Frage, will ja was von meinem Lebensabend haben
 
Socrates010160

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Wo willst das Geld denn investieren, in einem schoenen Ort an der Kueste oder auf eine Insel oder irgendwo im Landesinneren ?

Fuer mich kaeme nur Kueste oder Insel in Frage, will ja was von meinem Lebensabend haben
in oder bei Hua Hin.. das kommt darauf an, wann wir die Kohle für die notwendigen 3 Rai zusammen haben und wie sich bis dahin die Grundstückspreise entwickelt haben...
 
Joerg_N

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Danke,

das klingt doch erst mal nach Erholung
 
waanjai_2

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Wenn nun Usufructi & Leasing zwischen Verheirateten nicht rechtsgültig sind bzw. gekündigt werden können, wie kann ich im Fall, dass meine Frau vor mir verstirbt, verhindern, dass mich ihr missratener Bruder oder ein anderer von dem Grundstück vertreibt... Kann ein notarieller Vertrag diese Unsicherheit beseitigen ? oder ändert ein notarieller Vertrag nichts an der unklaren Rechtssituation.
Die Kernfrage lautet: Wie sicher sind die Rechtsinstitute Leasing-Vertrag und Usufruct?
1. DisainaM hat schon geschrieben, warum Leasing-Verträge zwischen Eheleuten keine Absicherung bringen. Weil die entweder schon während der Ehe von der thail. Ehefrau einseitig gekündigt werden koennen oder gar noch 1 Jahr nach der Scheidung, wenn die Zerrüttung evident geworden ist.
2. Usufruct-Vereinbarungen gelten über den Tod der usufruct-Geberin hinaus. Koennen also von den Erben der thail. Frau nicht mehr postmortal gekündigt werden.

Was kann denn bei den Usufruct-Vereinbarungen vor dem Tod durch die usufruct-Geberin gekündigt werden?

Die usufruct-Eintragung im Chanot durch das Land-Office. Die so ca. 60-70 Baht unter Eheleuten kostet. Klar, die kann natürlich jederzeit von der usufruct-Geberin gekündigt werden, sofern sie Bock darauf hat.
Viele meinen ja, daß die usufruct-Eintragung ins Chanot der eigentliche Kern des usufructs wäre. Weit gefehlt. Es ist bloß der Wurmfortsatz, Dekor. Schoenwetter-Regelung. Falsch-Denke der Cheap Charlies.

Das usufruct muß die Ehefrau dem Farang-Ehemann vorher in einem privatrechtlichen Vertrag (vor dem Notar, oder vor dem RA) zubilligen. So ein Vertrag kostet auch Geld, so ca. 5.000 Baht. Das ist ein gerichtsfester Vertrag, soll heißen, davon kann die Ehefrau nicht einfach zurücktreten. Durch den usufruct-Vertrag vor dem Public Notary wird Dir ein einklagbares Recht eingeräumt. Ein Recht, welches Dir über den Tod der usufruct-Geberin hinaus zusteht.

Wenn also nach Abwicklung der beiden Vorgänge: Abschluß Privatvertrag zwischen A + B, sowie katasteramtlicher Eintrag von B in das Chanot von A, A durch irgendwelche Einflüsterungen versuchen sollte, B wieder aus dem Chanot austragen lassen zu wollen, würde B zum Gericht gehen, und bewirken, daß A von so Plänen Abschied nimmt.
 
MadMac

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Hier irrst Du, der Vertrag ueber das Usufruct muss nicht separat geschlossen werden, sondern kann auch direkt auf dem Land Office gemacht werden. Dort kommt er zu den Akten und das Chanot bekommt den entsprechenden Eintrag. Ich halte persoenlich ueberhaupt nichts von komplizierten Konstrukten der Anwaltsmafia, die einzig dem Ziel der aktuellen Anfuetterung und spaeteren Gewinnmaximierung im Ernstfall dienen. Aber das schrieb ich schonmal.

Der Standardtext vom Landoffice ist simpel, wird von allen verstanden, drum auch in die Landpapiere eingetragen, und ist im Ernstfall so auch vor Gericht ohne langes Anwaltsgeschwurbel gueltig.
 
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Du irrst Dich hier oder zumindest in vielen Regionen. Die Land-Offices schließen keine Usufructus-Verträge, sondern schließen eine Vereinbarung zwischen den Antragstellern auf Eintragung für ca. 60-70 Baht.

Das Ergebnis ist seine 60-70 Baht wert und auch schoen im Chanot anzuschauen. Aber auch nicht mehr. Für den Gang zum Gericht braucht man mehr als eine jederzeit - zu Lebzeiten - widerufbare Erklärung gegenüber einem oeffentlichen Amt.
Viele machen dies aber ohnehin nur als Schoenwetter-Regelung. Wenn es dann zu spät ist es halt zu spät.
 
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Eine Vereinbarung zwischen Antragstellern ist ein Vertrag. Aber man kann sich die angebliche Sicherheit, die einem von Anwaelten vorgegaukelt wird, ja durchaus schoenreden. Bis zum Ernstfall :).
 
DisainaM

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und um abschliessend noch eins drauf zu setzen,
bei ususfruct mit einem begünstigten Farang, gibt es das alt bekannte Problem,

obwohl man formalrechtlich einen Anspruch auf Eintragung im Grundstückspapier hat,

weigern sich Land Departments in den Touristengebieten, diese Eintragung vorzunehmen.

Hier kommen dann Anwälte ins Spiel, die die Aura verbreiten, sie hätten einen besonderen Draht,
und könnten durch die notwendige Aufwandsentschädigung diesen Rechtsanspruch bei der Verwaltung durchsetzen.
 
Thema:

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