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Namensänderung nach Scheidung

Diskutiere Namensänderung nach Scheidung im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Meine Partnerin war 6 Jahre hier in D mit einem Deutschen verheiratet. Die Ehe ist jetzt nach 3 Jahren endlich rechtskräftig geschieden und jetzt...
T

Tel

Gast
Meine Partnerin war 6 Jahre hier in D mit einem Deutschen verheiratet. Die Ehe ist jetzt nach 3 Jahren endlich rechtskräftig geschieden und jetzt stellt sich die Frage nach einer Namensänderung. Aus meiner Sicht wäre das überflüssig und bedeutet nur noch mehr Behördenrennerei, sie meint jedoch sie müsste ihren Mädchennamen wieder bekommen.
Wir wollen ohnehin auch heiraten und dann wäre ja schon wieder die nächste Änderung fällig? Ist sowas sinnvoll oder gar notwendig?
Und welche thailändischen Behörden müssen wie über die Scheidung an sich unterrichtet werden?
 
W

waanjai

Gast
Tel" schrieb:
Meine Partnerin war 6 Jahre hier in D mit einem Deutschen verheiratet. Die Ehe ist jetzt nach 3 Jahren endlich rechtskräftig geschieden und jetzt stellt sich die Frage nach einer Namensänderung. Aus meiner Sicht wäre das überflüssig und bedeutet nur noch mehr Behördenrennerei, sie meint jedoch sie müsste ihren Mädchennamen wieder bekommen.
Wir wollen ohnehin auch heiraten und dann wäre ja schon wieder die nächste Änderung fällig? Ist sowas sinnvoll oder gar notwendig?
Und welche thailändischen Behörden müssen wie über die Scheidung an sich unterrichtet werden?
Also immer langsam ......
Erst einmal muß ja die Scheidung in Thailand registriert werden. Denn erst nach erfolgter Registrierung kann Sie dann wieder eine "Ledigkeitsbescheinigung" bzw. "Familienstandsbescheinigung: geschieden" als Voraussetzung für die Eheschließung hier in D bekommen.

1. Registierung der Scheidung in Thailand. Hier geht es lang. Bitte beachten, dass die Vorehe ebenfalls in Thailand registriert gewesen sein muß / werden muß.

2. Danach muß die Namensänderung im Reisepaß vorgenommen werden. Schließlich sollen Paßname und Name bei der Anmeldung der Eheschließung übereinstimmen. Dafür geht es hier lang

Du siehst, Du wirst - gezwungenermaßen - noch ein Freund bürokratischer Abläufe. Was denkst Du haben die mit einer Thai verheirateten dt. Ehemänner wohl für einen Fetisch ;-D

Das war´s erst einmal. Unter 10 Posts poste ich links. Ab dann wird auf die Suchfunktion verwiesen. Oben links - hier :wink:
 
T

Tel

Gast
waanjai" schrieb:
1. Registierung der Scheidung in Thailand. Hier geht es lang. Bitte beachten, dass die Vorehe ebenfalls in Thailand registriert gewesen sein muß / werden muß.
Und wenn nicht? Muss ich erstmal recherchieren - ich gehe eigentlich davon aus, da ja der Name im Pass auch geändert wurde.
2. Danach muß die Namensänderung im Reisepaß vorgenommen werden. Schließlich sollen Paßname und Name bei der Anmeldung der Eheschließung übereinstimmen. Dafür geht es hier lang
Nun, die Frage ist aber - ist eine Namensänderung überhaupt erforderlich? Kann sie nicht ihren derzeitigen Namen behalten und damit die Eheschließung anmelden? Ich sehe da kein Problem...

Du siehst, Du wirst - gezwungenermaßen - noch ein Freund bürokratischer Abläufe. Was denkst Du haben die mit einer Thai verheirateten dt. Ehemänner wohl für einen Fetisch ;-D
Oh, das ist an sich kein Problem, zumal Zeit eigentlich kein Thema ist. Du kannst mir glauben auch die deutschen Mühlen sind nicht ohne, wenn du dein leibliches Kind, von einer ausländischen Partnerin, die offiziell noch mit einem anderen deutschen Mann verheiratet ist, 'legalisieren' möchtest. Aber irgendwie klappts dann doch, allerdings sind auch die Wege erheblich kürzer...
 
C

Chak2

Gast
Tel, glaube mir, die Thais haben ihre Verwaltung nach preußischem Vorbild aufgebaut und dann den Amtsschimmel perfektioniert. :fertig:

Schlimm wird es erst, wenn irgendwann einmal Bestechung überhaupt nicht mehr möglich sein sollte, dann wird uns die deutsche Behördenlandschaft noch wie ein Paradies erscheinen.
 
Thema:

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