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Gast
Meine Partnerin war 6 Jahre hier in D mit einem Deutschen verheiratet. Die Ehe ist jetzt nach 3 Jahren endlich rechtskräftig geschieden und jetzt stellt sich die Frage nach einer Namensänderung. Aus meiner Sicht wäre das überflüssig und bedeutet nur noch mehr Behördenrennerei, sie meint jedoch sie müsste ihren Mädchennamen wieder bekommen.
Wir wollen ohnehin auch heiraten und dann wäre ja schon wieder die nächste Änderung fällig? Ist sowas sinnvoll oder gar notwendig?
Und welche thailändischen Behörden müssen wie über die Scheidung an sich unterrichtet werden?
Wir wollen ohnehin auch heiraten und dann wäre ja schon wieder die nächste Änderung fällig? Ist sowas sinnvoll oder gar notwendig?
Und welche thailändischen Behörden müssen wie über die Scheidung an sich unterrichtet werden?