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Namensaenderung nach der Hochzeit

Diskutiere Namensaenderung nach der Hochzeit im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Moin zusammen, wie Ihr ja wisst haben wir im Dezember in Singapore geheiratet. Nach hiessigem Recht alles kein Problem, meine Frau hat einen...
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MadMac

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Moin zusammen,

wie Ihr ja wisst haben wir im Dezember in Singapore geheiratet. Nach hiessigem Recht alles kein Problem, meine Frau hat einen Dependant Pass bekommen (Aufenthaltsgenehmigung) und die deutsche Botschaft hat die Heiratsurkunde legalisiert. Nun steht aber die Frage der Namensaenderung nach thailandischem Recht. Wir waren natuerlich schon auf der Botschaft und uns wurde gesagt, dass die Eintragung in den Pass innerhalb von 90 Tagen passieren muss. Dazu muss ich aber irgendeinen Schriebs unterzeichnen der besagt, dass ich auf jegliche Ansprueche verzichte, sollte meine Frau in Thailand Land oder Haus kaufen. Und sowas werde ich nicht tun.

Hier haben wir kein Problem, beide tragen den alten Namen. In DL duerfte es auch egal sein, da wir ja die legalisierte Heiratsurkunde vorweisen koennen. Wie sieht es aber generell aus mit Reisen nach Thailand (laengeres Visa) oder auch in andere Laender mit der Notwendigkeit eines Visums? Wie gesagt, wir haben lediglich die Heiratsurkunde die belegt, dass wir tatsaechlich verheiratet sind. Wie sind Eure Erfahrungen?

Vielen Dank!
Mac
 
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MichaelNoi

Gast
Hallo,
nachdem ich sehe, dass bisher noch keiner eine Antwort auf deine Frage weiß, wie wäre ein Mail an die deutsche Botschaft ?
Die in BKK haben mir immer am nächsten Arbeitstag geantwortet, hatte bisher viermal wegen Visabestimmungen, und Heirat angefragt.
www.german-embassy.or.th

Viele Grüße
Michael
 
M

MadMac

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Hi Michael,

es geht nicht um die deutsche botschaft. Mit denen ist alles klar. Um die Thailaendische geht´s eigentlich auch nicht. Die haben klar gesagt, was sie wollen. Ich wollte eher mal praktische Erfahrungen hoeren. Z.B. weiss ich, dass manche Amis es so machen, dass ihre Thaifrauen die amerikanische Staatbuergerschaft kriegen und in Thailand nichts geandert wird. Die Frau also dort offiziell ihren Maedchennamen behaelt. Aktuell machen wir ja eigentlich das Gleiche, nur kann Pailin nicht so keinen deutschen Pass kriegen. Also steht das Problem mit Reisen und Glaubhaftmachung der Ehe zwecks Visa.

Gruss,
Mac
 
Jinjok

Jinjok

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@MadMac

Schöne größe aus Thüringen. Im Thüringer Zipfel steht das Werratal unter Wasser. Als wir über die Grenzbrücke fuhren, rissen die Wolken auf und Eisenach lag im herrlichsten Sonnenschein zu unseren Füßen. Die Plattenbauten sehen jetzt vom Highway aus der Ferne wie Lego-Klötzer aus, alles schön bunt renoviert. Die Wartburg steht auch noch.
:lol:

Zu Deiner Frage, ich war ja wie bereits geschrieben unterwegs. Also Geduld ....  Aber ich habe in Bangkok andere Erfahrungen gemacht. Meine Frau hat 2 Tage nach unserer Eheschliessung auf dem selben Ampör Muang (Bang Khen) in meinem Beisein ihren Familiennamen in meinen geändert und sich dazu eine neue IC-Card ausstellen lassen.

Wie gesagt ich war dabei aber eine Unterschrift unter ein Papier jeglicher Art wurde nicht von mir verlangt. Ihren Reisepaß hat sie später allein beim Ministry of Foreign Affairs ändern lassen, auch da war meine Unterschrift nicht von Nöten. Klingt also nach Panikmache. Kann sein, daß im Falle des Antritts einer Erbschaft (Überschreibung von Land, Haus oder Business) Dein Verzicht attestiert werden muß, aber soweit ist es ja noch nicht.
;-)
mfg jinjok
 
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MadMac

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@Jinjok

Danke fuer den Bericht aus der alten Heimat :-) Aber ich krieg ja die Schlecht-Wettermeldungen sonst auch von meinen Eltern. Ihr muesst anscheinend gerade Schwein gehabt haben mit dem Sonnenschein und de bunten Logohaeusern :-)

Zur Namensaenderung, wir haben diese Auskunft direkt und in life vom Botschaftspersonal hier bekommen. War keine Panikmache sondern offensichtlich ueblicher Brauch. Ich werde jedenfalls ueberhaupt nichts unterschreiben, was ich wahrscheinlich erstens nicht lesen kann und mir ausserdem nicht passt :-) Vielleicht probieren wir es spaeter direkt in Thailand. Fragen kann man ja und wenn die den gleichen Kram wollen gehen wir halt wieder...

Gruss,
Mac
 
Jinjok

Jinjok

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@ll
Was die Botschaft Thailands in SIN verlangt, müßte das Gleiche sein, was die in Berlin macht. Also wer hat denn nach seiner Heirat in EUR den namen bei der Botschaft in berlin ändern lassen? Irggendwelche Verzichtserklärungen nötig gewesen?

@MadMac
Ansonsten müßtet Ihr vor Ablauf der Frist nochmal schnell nach TH fliegen (ist ja so billig von SIN aus :-) ) und es so machen wie wir. Aber laß um Himmels Willen vorher anrufen und abchecken!
mfg jinjok
 
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MadMac

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Wir haben gerade nochmal drueber gesprochen und werden vorerst alles so lassen wie es ist. Pailin hat nur gemeint, sie wuerde auch nichts unterschreiben auf Indisch o.ae. was sie nicht versteht. Wenn wir es uns denn doch spaeter anders ueberlegen sollten, so kostet es wohl etwas mehr "Gebuehr", aber garantiert weniger als die 300 S$ Baht fuer den Flug (x2). Hab im Uebrigen auch derzeit jobbedingt keine Zeit fuer sowas.

Was mich trotzdem interessiert abgesehen von der Rechtsfrage in Thailand, wie sieht es generell aus mit der Erteilung von Visa fuer andere Laender bei gemischten Ehen mit verschiedener Staatsbuergerschaft? Speziell interessieren mich dabei die "Schwierigeren" wie Japan, USA, Australien, Neuseeland etc.

Gruss,
Mac

Letzte Änderung: MadMac am 04.03.02, 14:24
 
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Kali

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Ab 01.09.02 neue Bestimmungen für die Namensänderung, sowohl im Reisepass der glücklich Angetrauten als auch im Hausregister bzw. ID-Card (bat) in Thailand:

Wen's interessiert, kann ja einmal hier reinschauen... :smoke:

Wie Ihr seht, hat sich doch alles vereinfacht, oder nicht ?? ;-D
 
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pbk

Gast
Hallo MadMac,

ich habe in Bangkok im August geheiratet. Soviel ich weiß muß eine Heirat beim Thailändischen Außenministerium registriert werden (was bei uns entfiel, da dies das Standesam in Bang Rak als einziges - Farang Standesamt - automatisch erledigt.
Der Eintrag im Hausregister - Tabian Baan - war problemlos mit der thai Heiratsurkunde. Dort hat meine Frau ebenfalls die neue ID-card beantragt. Bearbeitungsdauer 3 Monate! (kein Teegeld). Mit einer Bestätigung des Antrages zur Änderung der ID-card hat sie bei der zuständigen Behörde den Reisepass geändert. Den konnte sie auch gleich wieder mitnehmen. Die Eheschließung und Namensänderung wurden einfach handschriftlich eingetragen. Die von dir genannte Verzichtserklärung mußte ich nicht unterschreiben, ja ich war nichteinmal bei den Behördengängen dabei. Ich denke dies ist eine Falschinformation der Botschaft/Konsulat. Aber wiegesagt die Registrierung der Ehe (mit einem Farang) muß nach meinen Informationen vorgenommen werden. Und die ID-card muß geändert werden (ich bin mir jetzt nicht mehr sicher ob es 6 Wochen oder 60 Tage waren).
Wie ich gehört habe, melden viele ihre Eheschließung nicht. Der Grund sind eben eventuelle spätere Probleme beim Landkauft u.ä.
Soviel ich weiß muß man die Verzichtserklärung dann tatsächlich bei einem Landkauf unterschreiben (sonst könntest Du ja das Stück Land mit nach Singapore nehmen wenn Du sauer auf deine Frau bist). Du kannst natürlich das Risiko eingehen und die Ehe nicht anmelden, bzw. die Verzichtserklärung nicht unterschreiben. Dies kann aber wiegesagt später dann eventuell Probleme geben (Ein Landkauf wäre dann nicht rechtens und es könnte vieleicht sein, daß der Thailändische Staat deshalb dann dies für sich beansprucht) muß es aber nicht.
Ansonsten viel Glück

Peter
 
P

pbk

Gast
Hallo MadMac,

ich habe in Bangkok im August geheiratet. Soviel ich weiß muß eine Heirat beim Thailändischen Außenministerium registriert werden (was bei uns entfiel, da dies das Standesam in Bang Rak als einziges - Farang Standesamt - automatisch erledigt.
Der Eintrag im Hausregister - Tabian Baan - war problemlos mit der thai Heiratsurkunde. Dort hat meine Frau ebenfalls die neue ID-card beantragt. Bearbeitungsdauer 3 Monate! (kein Teegeld). Mit einer Bestätigung des Antrages zur Änderung der ID-card hat sie bei der zuständigen Behörde den Reisepass geändert. Den konnte sie auch gleich wieder mitnehmen. Die Eheschließung und Namensänderung wurden einfach handschriftlich eingetragen. Die von dir genannte Verzichtserklärung mußte ich nicht unterschreiben, ja ich war nichteinmal bei den Behördengängen dabei. Ich denke dies ist eine Falschinformation der Botschaft/Konsulat. Aber wiegesagt die Registrierung der Ehe (mit einem Farang) muß nach meinen Informationen vorgenommen werden. Und die ID-card muß geändert werden (ich bin mir jetzt nicht mehr sicher ob es 6 Wochen oder 60 Tage waren).
Wie ich gehört habe, melden viele ihre Eheschließung nicht. Der Grund sind eben eventuelle spätere Probleme beim Landkauft u.ä.
Soviel ich weiß muß man die Verzichtserklärung dann tatsächlich bei einem Landkauf unterschreiben (sonst könntest Du ja das Stück Land mit nach Singapore nehmen wenn Du sauer auf deine Frau bist). Du kannst natürlich das Risiko eingehen und die Ehe nicht anmelden, bzw. die Verzichtserklärung nicht unterschreiben. Dies kann aber wiegesagt später dann eventuell Probleme geben (Ein Landkauf wäre dann nicht rechtens und es könnte vieleicht sein, daß der Thailändische Staat deshalb dann dies für sich beansprucht) muß es aber nicht.
Ansonsten viel Glück

Peter
 
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pbk

Gast
Ich glaub ich spinne..
Ich habe das Ganze definitiv nur einmal gepostet und jetzt steht es doppelt da. Na ja, egal. Übrigens ich habe noch vergessen: Nach meinen Informationen muß man den Namen nicht mehr ändern bzw. den Namen des Ehemannes annehmen. Die Frau kann auch ihren Namen behalten, genau wie in Deutschland, aber angemeldet werden muß die Ehe trotzdem.
Peter
 
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MadMac

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@Kali & Ferengi....aehhh pbk ;-)

Bin durch Zufall auf den alteren Thread gestossen, wir sind seit heute wieder in Singapore nach 2 Wochen DL und ich will noch nicht ins Bett wegen Jetlag :-).

Die Info ist gut. Bei uns hat es sich aber versehentlich von selbst erledigt, da meine Frau Ihren Pass verloren hatte und sowieso einen Neuen brauchte. Also hat sie die Namensaenderung incl. Amphoe gleich miterledigt und damit ist das Problem fuer uns vom Tisch.

Gruss zurueck in den Winter (gestern frueh waren es 2 Grad....in DL....brrrhhhhhh.... ;-D)

Gruss,
Mac
 
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Kali

Gast
...vielleicht hat´s sich erledigt, das mit der Namensänderung:

05.06.03 - Frauen in Thailand dürfen künftig ihren Mädchennamen behalten

Bangkok (Reuters) - Frauen in Thailand dürfen nach einem Gerichtsentscheid künftig nach der Hochzeit ihren Mädchennamen behalten. Das Jahrzehnte alte Gesetz, das Frauen zur Annahme des Namens ihres Ehemannes verpflichte.......
nachzulesen hier:
 
Jinjok

Jinjok

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Die Nation hat die Gesetztesänderung als Meilenstein gefeiert:

The Nation schrieb:
LANDMARK SURNAME VERDICT: Women free to keep name

Published on Jun 6, 2003


Constitution Court repeals Article 12 of 40-year-old Surname Act for ´violating charter´

After four decades of inequality, married women were yesterday emancipated from a legal obligation to suppress their own identity and assume their husband´s surname.
Quelle: The Nation

Die Entscheidung ist erst gestern gefallen mit 13 zu 2 Stimmen.

Jinjok
 
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KLAUS

Gast
Hi jinjok,
dazu bitte eine Frage:
Diese neue Regelung, dass bei Heirat der Maedchenname gewaehlt bzw. beibehalten werden darf/kann...
,,,betrifft dies zukuenftige Eheschliessungen oder bedeutet es, dass in bestehenden Ehen diese Aenderung gerichtlich beantragt werden muss, also auch dann ja standesamtlich wiederum neu bestaetigt werden muss?
Oder ist es vielmehr so, dass es NUR neue, zukuenftige Eheschliessungen betrifft / betreffen wird?
das waere sicher fuer etliche Hier interessant zu erfahren...?:-)
Ich konnte dies leider aus den vorliegenden Texten nicht ersehen/entnehmen...
Gruss
Klaus
 
S

Stefan642002

Gast
Hallo liebe Forumgemeinde,
wir stehen jetzt auch vor dem Problem mit der Namensänderung.
Muß man noch nach Frankfurt zu dem Thailändischen Konsulat um sich den neuen Namen eintragen zu lassen ?
Wie ist es dann in Thailand ?
Kann man überhaupt zwei verschiedene Ehenamen führen ?
Einen in Thailand und einen in Deutschland ?
Wer weiß genaueres über dieses Problem ?
mfg Stefan und Yaree
 
K

KLAUS

Gast
Hi Stefan,
mir hat zwar noch niemand auf meine Frage beantwortet, ist sicher in der Kuerze auch nicht moeglich, habe mich aber mit dieser Frage selbst noch ein wenig auseinandergesetzt...:-)
Ich denke, was das Ehenamensrecht betrifft, fuer Deutschland, kann ein deutsches Standesamt verbindlich Auskunft geben, da solltest Du vorher mal vorbeischauen?:-)
Ich denke mal, so , wie eine Ehe standesamtlich geschlossen wurde, ob in TH oder D, sind auch die Namen zu fuehren!
In beiden Laendern, geaendert hat sich ja nur, dass die Thaibuergerin IHREN Maedchen - Namen behalten darf, das ist aber, so sehe ich das jetzt eine freiwillige Wahlentscheidung vor Schliessung der Ehe und sicherlich partnerschaftlich abgestimmt, wenn also, aufgrund einer neuen Gesetzeslage, eine neue, weitere Moeglichkeit geschaffen ist, die sowohl zukuenftige, als auch rueckliegende Entscheidungen veraenderbar macht, so muss bei JEDER Aenderung, die standesamtlich offizielle Aenderung bei den Behoerden sicher beantragt und durch diese bestaetigt, ja durchgefuehrt werden, inwieweit das neue Thairecht, das deutsche Standesrecht beinflusst, kann ich nicht beurteilen, das aber ist leicht in D zu erfragen, denke ich mal, siehe oben...:-)
Gruss
Klaus
 
M

matthi

Gast
Bei Eheschliessungen in D von Bürgern unterschiedlichen Nationalitäten ist es so, dass man sich vorher entscheiden muss, nach welchem Namensrecht man den Ehenamen führen will. Nachträglich lässt sich dies, zumindest für D, meines Wissend nicht ändern. Kompliziert wird es dann, wenn, so wie bisher in Thailand, die Ehefrau den Namen des Ehenamens annehmen musste, nach deutschen Recht aber beide den Namen der Frau führen konnten.
Die Fragen, die hier auftauchen, lassen sich zumndest für den deutschen Geltungsbereich, sicherlich leichter klären.
Interessant ist die Frage, wenn eine thailändische Frau ihren Geburtsnamen als Namen nach der Eheschliessung in D (oder vielleicht beide) gewählt hat, ob Thailand nun dies auch akzeptiert, obwohl die Eheschliessung vor Inkrafttreten des Gesetzes lag.
Dazwischen liegt noch die unendliche Grauzone zwischen dem Gesetzestext und den Ausführungsbestimmungen. Wenn dann der Sachbearbeiter in seinem Wissenstand auch noch nicht soweit ist, dann kommt sicherlich Spass auf.

In meinem Fall als ich vor 15 Jahren eine Philippina geheiratet habe, war dies aber von Vorteil. Meine Ex war vor mir auch schon mal verheiratet. Das zuständige Standesamt hat auf ein Ehefähigkeistzeugnis verzichtet, da nach deren Wissenstand eine Scheidung auf den Philippinen nicht möglich war. Was sie nicht wussten, dass zu dem Zeitpunkt ein neues Scheidungsrecht in Kraft getreten war. Ich hab natürlich vergessen den Standesbeamten aufzuklären.

Die Eintragung des neuen Namens per Stempel im Pass durch die Botschaft hat meines Wissens nur Ausweisfunktion. Die Namensänderung selbst wird in Thailand vorgenommen. Dies ist/war gestzlich vorgeschrieben. Aber man hat Zeit. Bans Pass wurde nochmal verlängert, obwohl ihr Name noch nicht geändert ist. Man hat sie aber darauf hingewiesen, dass ein neuer Pass nur nach vollzogener Namensänderung ausgestellt wird. Da hat sie noch ein bisschen Zeit und bis dahin ist sie hoffentlich geschieden. Eine neu ID hat sie mittlerweise auch, immer noch mit ihrem Mädchennamen.
 
Thema:

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